Garmin Dash Cam 55: Mehr als nur eine Kamera für die Windschutzscheibe

Seit wenigen Tagen ist die neue Garmin Dash Cam 55 auf dem deutschen Markt erhältlich. Wir haben Informationen rund um die Kamera für euch gesammelt.

Garmin Dash Cam 55

In manchen Ländern gehören die sogenannten Dash Cams, das sind kleine Kameras an der Windschutzscheibe eines Autos, mittlerweile zum Alltag. In Deutschland sieht das etwas anders aus, insbesondere über den Datenschutz wird heiß diskutiert. Darf man einfach so aus seinem Auto heraus filmen? Ein Grundsatzurteil ist noch nicht gefällt worden, mittlerweile wurden Aufzeichnungen von Dash Cams aber bereits problemlos als Beweismittel in Strafverfahren zugelassen. In Ländern wie Belgien, Schweden oder der Schweiz raten Automobilclubs dagegen von der Nutzung ab.


Im Handel hat man auch in Deutschland bereits einige Auswahlmöglichkeiten, los geht es bereits mit einfachen Modellen ab 50 Euro. Spannend finden wir aber vor allem die Modelle, die deutlich mehr Funktionen bieten, als nur eine einfache Aufzeichnung der Geschehnisse. So schickt beispielsweise Garmin mit der Dash Cam 55 ein Modell ins Rennen, das mit Extras nur so vollgestopft ist.

Fangen wir zunächst aber mit der grundlegenden Funktion an: Sobald die Kamera mit Strom versorgt wird, im Normalfall also mit dem starten der Zündung, wird die Aufnahme-Funktion aktiviert. Bei Standardeinstellungen werden die Aufnahmen automatisch wieder gelöscht. Kommt es dagegen zu einem Unfall, der beispielsweise über eine Erschütterung erkannt wird, wird die Aufnahme automatisch gespeichert. Zusätzlich werden in diesem Fall Fahrtrichtung, Geschwindigkeit, Datum und Uhrzeit dokumentiert.

Besonders spannend wird es dann aber bei den Extras. So bietet die Garmin Dash Cam 55, die übrigens mit bis zu 1440p aufzeichnet, zahlreiche zusätzliche Sicherheitsfeatures: „Kollisionswarner und Spurhalteassistent machen auf zu dichtes Auffahren oder das Abkommen von der Straße aufmerksam. Außerdem signalisiert der Go!-Alarm, wann es Zeit wird, sich an der grünen Ampel in Bewegung zu setzen. Auch Blitzer und rote Ampeln werden von den Kameras erfasst und der Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit gewarnt“, heißt es dazu von Garmin.

Außerdem ist die Kamera mit einer Sprachsteuerung ausgestattet. Nach dem Befehl „OK, Garmin“ können zahlreiche Funktionen gestartet werden, neben einer einfachen Aufnahme oder einzelnen Fotos kann so auch die Travelapse-Funktion gestartet werden, quasi ein Zeitraffer der eigenen Autofahrt.

Und was hat das alles nun mit dem iPhone zu tun? Die Garmin Dash Cam 55 kommuniziert dank des integrierten WLAN-Moduls mit einer eigenen App. In Garmin VIRB (App Store-Link) können nicht nur aufgenommene Videos importiert und angesehen, sondern auch andere Extras verwendet werden. Neben Funktionen zum Videoschnitt gibt es auch die Möglichkeit zur Fernsteuerung oder sogar Live-Streams.

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Kommentare 20 Antworten

  1. Mir ist vor ein paar Jahren jemand an der Ampel rückwärts ins Auto gefahren und hat danach behauptet, dass ich ihm reingefahren wäre. In so einer Situation wünscht man sich eine Dashcam. Leider sieht man hier in Deutschland ja immer nur die Nachteile von solch technischen Entwicklungen.

      1. Der vom Gericht bestellte Gutachter konnte das nicht zweifelsfrei feststellen. Am Ende mussten wir den Schaden an unseren Autos selbst tragen.

  2. Habe seit längerem eine und habe auch schon mal ein video der Polizei zur Verfügung gestellt. Die waren sehr dankbar. Wobei ich die ganzen Extras nicht bräuchte. Habe die Strealth Cam von iTracker und die ist schön klein und nicht mit nem Saugnapf oder so befestigt. Sieht fast aus wie vom Hersteller eingebaut.

    1. In Deutschland sind Dashcams verboten und allenfalls in sehr engen Grenzen erlaubt. Sie ständig laufen zu haben verstößt gegen Datenschutzbestimmungen. Dass die Strafverfolgungsbehörden von Privatpersonen Videoaufnahmen dankend in Empfang nimmt, entspringt einer Folge eines Tatorts in der ARD, aber nicht dem realen Leben.

        1. Ich widerspreche dir nicht, dass Dashcams grundsätzlich nicht verboten sind. Dennoch gibt es Gesetze, die einen Einsatz verbieten. Kennzeichen dürfen nur von der Polizei aufgezeichnet werden, es gibt Persönlichkeitsrechte, auf die auch hier so oft gepocht werden. Private Filmaufnahmen werden von Gerichten in fast allen Verfahren nicht zugelassen. Fakt ist, dass Dashcams in Deutschland nach
          Meinung der meisten Gerichte nicht ständig laufen dürfen, sondern nur situativ.

          1. Und die Dash Cams laufen ja auch nur situativ. Die Aufnahmen werden automatisch wieder verworfen, wenn man sie nicht manuell speichert oder sie im Fall eines Unfall automatisch gespeichert werden.

          2. Wir haben offenbar eine unterschiedliche Meinung von situativ. Eine komplette Autofahrt ist damit nämlich nicht gemeint. ?

          3. Im Endeffekt hat man ja nichts zu verlieren. Außer die Anschaffungskosten natürlich. Ansonsten werden die Aufnahmen nach einem Unfall halt zugelassen oder auch nicht. Und wenn ja, dann kann es einem schnell eine Menge Geld sparen.

          4. Nur die Polizei darf Kennzeichen aufzeichnen? Woher hast du das denn? Dein Problem ist schon, dass du zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung solcher Bilder nicht unterscheidest. Was ich nicht darf: Ein Foto von deinem Auto mit Kennzeichen machen um dich damit dann im Internet an den Pranger zu stellen. Aber wenn ich ein Foto von meiner Freundin mache, auf dem im Hintergrund dein Kennzeichen zu sehen ist, darf ich, mit Zustimmung meiner Freundin, auch das Foto veröffentlichen. Den Halter des Fahrzeugs muss ich dazu nicht um Erlaubnis bitten.

      1. Die Urteile hierzu sind extrem unterschiedlich. Grundsätzlich verboten sind Dashcams jedoch nicht. Es kommt immer darauf an, zu welchem Zweck man die Dashcam verwendet. Ein bekanntes Urteil ging um einen Anwalt, der die Aufnahmen seiner Dashcam regelmäßig dazu nutzte, um Verkehrssünder bei der Polizei anzuzeigen. Dieses Verhalten wurde, im Hinblick auf den Datenschutz, untersagt. Wer mit seiner Dashcam aber seine Fahrt von der Arbeit nach Hause aufnehmen möchte, darf das tun. Und wenn dabei rein zufällig ein Unfall passiert und der Unfall nur durch das Video aufgeklärt werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Richter dieses als Beweismittel zulässt. So liest sich jedenfalls die überwiegende Argumentation der aktuellen Rechtssprechung.

    2. Ich meine auch, dass es erlaubt ist, mit Dashcams einzelne Szenen aufzunehmen, nicht aber ganze Autofahrten. Sprich von Haustür zu Haustür nicht, aber eine Dashcam einschalten während der Fahrt und z.B. einen Unfall aufnehmen, wäre rechtens. Wie bereits von Fabian angemerkt, es ist ein schwieriges juristisches Phänomen mit einigen Grauzonen, weil Persönlichkeitsrechte in D deutlich höher gewichtet werden als in vielen anderen Ländern.

  3. Ich (CH) mache das jetzt seit rd. 4 Jahren, GoPro 2, jetzt GoPro 5. Hier und Ausland.

    . Auto praktisch immer. Ich kopiere alle Filme unbesehen in Datei „GoPro löschen“. Wenn rd. 3 Monate nichts ist, lösche ich sie (definitiv) wieder unbesehen.
    Allenfalls schalten wir sie über die Grenze aus, wenn wir es nicht vergessen CH-(D-?)Grenzer haben das auch schon gesehen, es blinkt ja auch vorne.
    Und das würde ich so vor jedem Gericht vertreten und beweisen können. Was dann passiert ist mir egal. Zwischendurch gib es natürlich noch eigentliche Fotos/Videos, die ich normal in „Fotos“ speichere.

    . Radfahren, auch mit Radgruppen. Wenn wir alleine zum Treffpunkt und zurück fahren, läuft sie ebenfalls (Lenker). Dateien lösche ich zu Hause im Gerät „sofort“, würde sie nur behalten, wenn… Ich habe erst einmal einen Lieferwagen-Fahrer beim Arbeitgeber gemeldet (müsse defensives Fahren absolvieren) und mit einer Anzeige gedroht. Überholte mich auf Rad (In Ort/Gefälle/Kurve/Schule, zusätzlich noch Strassenarbeiten signalisiert, Verengung) und hätte mich beim Einbiegen beinahe abgeschossen.
    . Fahrt in Radgruppe nur für den Abschluss, Film/Dia.

    Und warum: Meine Frau und ich, sind im Falle eines Falles „keine“ Zeugen, also nur zu Dokumentations-Zwecken.

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