Interessantes Drohnen-Projekt: Lily fliegt selbständig und nimmt Videos mit 1080p auf

In Zeiten von Selfies und Smartphone-Videos braucht es schon weitere Innovationen, um mit richtig coolen Inhalten auf sich aufmerksam zu machen. Voilà, hier kommt Lily.

Lily Drohne 1

Lily ist ein interessantes Projekt von einigen Studenten der Berkeley Universität in den USA, das aktuell auf der eigenen Website vorgestellt wird und bereits vorbestellt werden kann. Ganz billig ist der Spaß der selbstfliegenden Drohne allerdings nicht: 499 USD werden fällig, dazu kommen noch Versand- sowie eventuell anfallende Zollgebühren oder Steuern.


Lily richtet sich primär an Nutzer, die einen aktiven Lifestyle pflegen und ihre Aktivitäten schnell und einfach in Videoform aufzeichnen wollen, ohne dabei umständlich mit einer Fernbedienung oder einem Smartphone hantieren zu müssen. Denn bisher ist das ein großes Manko vieler Drohnen: Sich selbst beim Downhill-Mountainbiking zu filmen, fällt aufgrund des zusätzlichen Steuerelements aus.

Genau an diesem Punkt setzt die nach IP67 wasserdichte, aus Polycarbonat und gebürstetem Aluminium gefertigte Drohne Lily ein. Es genügt, sie einfach vor der Aktivität in die Luft zu werfen, damit sie selbständig Videos aufzeichnet. Lily kann bis zu 15 m hoch fliegen, ist bis zu 40 km/h schnell und entfernt sich maximal 30 m vom Nutzer. Als Mindestvoraussetzungen ist eine Flughöhe von 1,75 m sowie eine ebensolche minimale Distanz vom Nutzer in den Tech Specs angegeben. Mit diesen Spezifikationen sollen mit einer Ladung Flüge von bis zu 20 Minuten Dauer möglich sein, danach muss die Drohne wieder für etwa 2 Stunden ans Stromnetz angeschlossen werden.

Nur ein kleines Tracking-Modul ist für den Lily-Flug notwendig

Lily Drohne 2Lily nimmt während des Fluges HD-Videos mit 1080p und 60 fps oder auch Zeitlupen-Clips mit 720p und 120 fps auf, zudem gibt es eine 12 MP-Auflösung für Fotos. Die etwa 1,3 kg schwere und 26,1 x 26,1 x 8,18 cm große Drohne verfügt außerdem über einen Bildstabilisator und fixen Fokus, zwei Kameras, einen dreiachsigen Gyrosensor, GPS und ein Barometer. Die aufgenommenen Videos werden im mp4-Format mit H.264-Codec auf einer mitgelieferten 4 GB-MicroSD-Karte gespeichert. Letztere lässt sich dank eines normalen Kartenslots beliebig erweitern oder austauschen.

Das einzige, das man während der Videoaufnahme mit sich tragen muss, ist ein kleines Tracking-Modul von 6 cm Durchmesser und 2 cm Höhe. Mit dieser Mini-Fernbedienung, für die auch ein wasserdichtes Armband mitgeliefert wird, wird die Drohne scharf gestellt. Das Modul selbst verfügt über eine vierstündige Batterielaufzeit und und kann über einen Micro-USB-Port aufgeladen werden. Dank Beschleunigungssensor, Barometer, GPS, Mikrofon und Vibrationsmotor agiert das Tracking-Modul als Gegenpart zur Kamera in der Luft und lässt sich unter anderem dazu nutzen, Fotos und Sound während des Fluges aufzunehmen oder die Kamera-Aufnahme zu steuern. Eine zusätzlich erhältliche Smartphone-App für iOS und Android erlaubt weitere Einstellungen wie Custom Shots, Kameraansichten und das Editieren und Teilen von Inhalten.

Nach erster Betrachtung macht die Lily-Drohne auf jeden Fall einen sehr guten Eindruck und dürfte sich dank ihrer einfachen Handhabung auch für Menschen eignen, die sich nicht mühsam in das Erlernen einer Drohnen-Steuerung einarbeiten wollen. Ein eingebundenes YouTube-Video der Hersteller zeigt abschließend, was alles mit Lily möglich ist. (Danke Florian für den Hinweis!)

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Kommentare 39 Antworten

  1. Zu sagen wäre noch, dass die Auslieferung im Februar 2016 wäre und der reguläre Preis bei 999 Dollar liegen wird, falls es jemanden interessieren sollte 🙂

  2. Ja, leider habe ich es auch erst gestern entdeckt!
    Ich hatte noch das Glück für 499$ vorzubestellen aber offenbar haben die Heute auf 599$ umgestellt

    Allerdings ein gutes Zeichen, dass man im Plan ist!

    Freue mich jetzt über ein halbes Jahr auf das Teil ?

  3. Ich mach mal den Spielverderber und geb ne kleine Warnung: beachtet bitte, das bei Luftfahrzeugen eine Versicherungspflicht besteht! Wer eine Drohne in Betrieb nimmt, muss diese haben. Eine normale Haftpflicht zahlt in der Regel nicht (ich kenne nur 2-3 Anbieter, die das machen. Besser: DMFV Mitgliedschaft!) Und autarke Flüge sind nur gestattet, wenn man im Sichtbereich ist und jederzeit per Fernbedienung übernehmen kann.
    Mal angenommen man ist mit der Drohne unterwegs und durch einen dummen Zufall wird man in einen (Auto)Unfall mit Verletzten oder gar Toten verwickelt… Viel Spaß ohne Haftpflicht 🙁

    1. Netter Hinweis und irgendwo liegst du auch nicht komplett falsch.. Aber: Wer wie ein Angsthase durch die Welt läuft, ist selbst einer.. 😉 YOLO!

  4. Bei uns schwirrt so ein Teil über dem Garten herum! Nicht zum ersten mal! Darf ich die auf meinem Grund und Boden, abschießen? Finde leider auch niemanden mit einer Fernbedienung.

    1. Du würdest an liebsten auch die Satelliten, die über „deinem“ Grundstück fliegen vom Himmel holen. Benimm dich mal wie ein Erwachsener, wir sind hier doch nicht im Wilden Westen.

      1. Denk mal vorher nach…. Was hat den eine private „Kamera Drohne“ über meinem Garten zu suchen? Und das nicht zum ersten mal….

        1. Nein, darfst du nicht. Schwerer Eingriff in den Luftverkehr wäre das. Glaube darauf steht Gefängnis. Von den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gar nicht erst zu reden. Flüge über fremde Grundstücke sind genauso wenig verboten, wie vorbeifahren mit Autos. Dennoch gilt aber das Persönlichkeitsrecht. Sollten also Aufnahmen gemahnt werden, kannst Du dich ggf dagegen verbal wehren und die Veröffentlichung dieser untersagen. Aber nur, wenn du zweifelsfrei auf den Bildern erkennbar bist, also aus geringen Höhen. Diese verbauten Kameras sind Ultra Weitwinkel. Da siehst du schon aus 20m drei Grundstücke nebeneinander und Menschen nur als kleine legomännchen. Bildlich ausgedrückt. Nimm mal eine 70€ Media Markt knipse und mache in der totalen ein beilud von deinem Grundstück aus 20-30 Meter ohne zu zoomen… Da kannst auch keine gesuchter mehr detailreich erkennen. Es handelt sich hier nicht um Drohnen wie bei den Amis, deshalb heißen die Teile eigentlich auch multicopter. Aber Drohne klingt für die Medien besser 😉

          1. Nein mal 10 Meter über mir, ist keine luftfahrt! Dennoch danke. Du verstehst mich nicht richtig, ich kann das Teil mit einem Ball oder so etwas abschießen. Es fliegt sehr tief! Und wie schon erwähnt, ich sehe den Besitzer dazu nicht! Das fliegen stört mich ja nicht, solange es nicht über meinem Grundstück Abstürzt. Mich stört die Kamera Funktion.

          2. Vielleicht fliegt er ja ohne Kamera… Aber ist ist schon richtig, der Luftraum über deinem Grundstück gehört leider nicht dir. Dennoch, wenn er Aufnahmen macht ist es unerheblich, ob Weitwinkel und Legomännchen oder nicht. Hier hast du das Recht es zu untersagen, Datenschutz und so 😉

  5. Sowas braucht hier gar nicht verboten zu werden, weil es schon jetzt nicht erlaubt ist. Autonomes Fliegen bedürfte einer nicht zu bekommenden Genehmigung, sonst ist nur Fliegen auf Sicht per Fernsteuerung erlaubt. Schon bei FPV-Flügen muss ein Pilot da sein, der den Sichtflug übernimmt.
    Natürlich wissen viele nichts, ausländische Hersteller weisen weder auf Rechtslage noch Versicherungspflicht (darauf wurde oben zutreffend hingewiesen) hin und wenn dann irgendwann was Ernsthaftes passiert, wird sicher im Rahmen hektischen Aktionismusses dann gleich auch das gesteuerte Fliegen mit dran glauben müssen und dann darf nur noch mit extra Aufstiegsgenehmigung geflogen werden; ich sehe es kommen.

  6. Kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen, die eigene Haftpflicht ist für solch eine Drohne absolute Pflicht, was aber auch gut so ist, das etwaige Schäden jemanden schnell mal in erhöhte Unkosten stürzen kann. Des weiteren sollte man sich genauestens überlegen, in welcher Umgebung man solch ein Fluggerät betreibt. Fremde Grundstücke und/oder Wohnungen zu filmen, wenn auch nur zufälligerweise, ist in Deutschland, ohne entsprechende Genehmigung, auch gänzlich untersagt. Die gewerbliche Nutzung solch einer Drohne ist auch zusätzlich noch einmal mit einer erhöhten Versicherungssumme verbunden.

    1. Könntest du mir bitte sagen, woher du die Info hast, dass fremde Grundstücke nicht gefilmt werden dürfen? Das ist Quatsch! Google hat die Street View Bilder auch erst NACH dem Erstellen auf speziellen Wunsch unkenntlich gemacht. Thema: Veröffentlichung! Bitte vorher einmal richtig informieren…

      1. Du solltest dich informieren! Das was du meinst und was Google auch gemacht hat, nennt sich „Panoramafreiheit“ und ist in §59 UrhG festgelegt:

        „Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“

        Filmst du nun mit einer Drohne, trifft dieses Gesetz nicht zu da du nicht mehr aus der „öffentlichen Perspektive“ filmst. Hier ein Urteil: (BGH, I ZR 192/00).

        Und zu aller letzt, in Wohnungen darfst du erst recht nicht (rein) Filmen!! Brauchst du hier auch einen Nachweis? Denke das ist selbsterklärend 🙂

        1. Das Urteil bei Drohnen heranzuziehen halte ich für gewagt… In dem fraglichen Fall würde aus einer privaten Wohnung heraus ein Foto gemacht – nicht öffentlich zugänglich. Aber eine Drohne, die durch die Straßen fliegt ist wohl was anderes.

          1. Die Panoramafreiheit in D bezieht sich auf den Blick von öffentlich zugänglichen Orten ohne Hilfsmittel wie Leiter etc.
            Sie betrifft in erster Linie aber die Veröffentlichung von Werken, nicht Privataufnahmen.

          2. Das Urteil passt schon. Ich kann mich an einen Rechtsstreit erinnern, in dem der (eben nicht mehr) öffentliche Raum derart wurde, dass dieser auch schon verlassen würde, wenn ich mithilfe einer Leiter meinen Standort erhöhe.
            Ich kann mich nur nicht mehr an die Quelle erinnern und bin auch kein Jurist mit entsprechenden Suchmöglichkeiten.

  7. Also, autark ist sie nicht!
    Autark = Weisungsfrei, unabhängig, ungebunden, usw. …….

    Sie hat eine Fernbedienung die nur etwas anders gesteuert wird, aber „gesteuert“ wird!

    Und man kann sie nicht nutzen um gezielt in eine andere Richtung zu filmen als in die eigene.

    Daher sehe ich das persönlich und subjektiv betrachtet unkritisch.

    Das mit der Versicherung werde ich wohl vorher mal prüfen.
    Gibt es Modellflieger an Board, wie ist das da geregelt?

    Ich für meinen Teil freue mich auf jeden Fall drauf ?

    1. Such mal „Dmfv versicherung“ in einer Suchmaschine. Da findest du Infos. Die Basismitgliedschaft geht auch ohne Verein und sichert leichte Modelle beim sog. „Wildfliegen“ ab. Eine dedizierte Haftpflicht kostet genausoviel und beim Dmfv unterstützt du eine Vereinigung, die sich für Modellflugbelange einsetzt.
      Weil leider gerade sehr viel Schindluder getrieben wird (Filmen was das Zeug hält, Überfliegen von Personen, etc. – Gesetz hin oder her, Idee: verantwortungsvoll handeln und andere und ihre Privatsphäre respektieren), rechne ich auf kurz oder lang mit einer Verschärfung der Gesetze. Zur Zeit ist noch El Dorado.

      Ps: ich bin mir nicht sicher, ob ein FollowMe als echte Steuerung gilt – bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass man das im Ernstfall ausfechten müsste.

  8. Ich find die einfach nur geil. Hab voll keine verwendung dafür aber die ist sowas von geil. Schmeiss weg und es fliegt hinterher und Filmt. Der Bourner.

  9. Denke nicht das sie hier erlaubt wird. In Deutschland muss man jederzeit die Steuerung einer Selbstfliegenden Drohne übernehmen können, um notfalls einen Unfall zu vermeiden. Mmit dem beiliegenden Sender/Tracker scheint mir das jedenfalls nicht möglich, vor allem da der Gefilmte ja gerade mit dem downhill fahren oder was auch immer beschäftigt ist und so nicht sofort auf Gefahren reagieren kann.
    Möchte nicht wissen was passiert, wenn so ein Ding mit 40 km/h auf 1,75 Höhe jemanden am Kopf trifft.
    Da doch lieber ne richtige Kameradrohne wie z.B die Vision 3 und ne zweite Person, die die Drohne direkt steuert.

    Zum Filmen von Privatgrundstücken ist heikel, du darfst von der Straße aus ein Grundstück fotografieren (so wie Google das für streetview getan hat), allerdings gilt das nur für Fotos auf Augenhöhe, heißt stellst du ne Leiter an eine Mauer und steigst drauf um das dahinterliegende Grundstück zu knipsen oder nutzt eine Drohne, geht das nur mit dem Einverständnis des Besitzers. Personen und autokennzeichen sollte man besser generell unkenntlich machen. Ebenso braucht man die Erlaubnis des Eigentümers, um auf einem Grundstück zu starten oder es zu überfliegen. (Ausnahme des Überflugs gilt für den Reiseflug und Rettungsflüge).

    1. Stimmt so nicht. Fotografieren dürfen und veröffentlichen dürfen ist ein Unterschied. Und dann kommt es noch darauf an, ob Personen „identifizierbar“ sind, also Recht am eigenen Bild.

    2. …und von Augenhöhe ist übrigens im UrhG auch nirgendwo die Rede 😉
      Bei den Fahrzeugen, mit denen Google die Aufnahmen für Streetview gemacht hat, war die Kamera auch über Augenhöhe ….

  10. Ich find sie auch meega. Zumindest heißt das, dass diese selbstfliegende Kameradrohnen, gerade für den sportlichen Bereich in den Köpfen, oder bereits in der Entwicklung sind. Für mich als MTBIKER interessant. Und wenn „das Hindernis ausweichen“ noch dazu kommt, wär das auch meega. Liebe Leut, 2016 wird „Das Jahr“

  11. Schon ein witziges Erwachsenenspielzeug.

    Könnte mir vorstellen, dass, wenn das Teil in Deutschland keine Zulassung hat, dieses vom Zoll bei der Einfuhr beschlagnahmt wird. Dann ist das Geld futsch.

  12. Ich bräuchte so eine mit Bord MG.
    Was heißt eine …. Mehrere und die müssen patrouillieren.
    Immer eine vorgegebene Route abfliegen, das wäre was.

  13. Die Drohne kann bisher keine Hindernissen erkennen & ausweichen. Die Wahrscheinlichkeit dass die Deohne irgendwo gegen fliegt ist groß

  14. Finde super, dass Studenten sich auch in diesem Bereich arrangieren. Auch wenn viele Leute die Jugend verabscheuen, ich bin stolz auf sie. Ich werde auf jeden Fall über den Kauf des Quadrocopters nachdenken 🙂

    Grüße, Michi

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