iPad Air mit Vodafone-Datentarif zum Sparpreis bestellen

Die Kollegen von Modeo liefern einen sehr attraktiven LTE-Tarif im Vodafone-Netz mit einem iPad Air zum Sparpreis.

Vodafone Modeo iPad Banner

Ihr surft gerne mit dem iPad, egal ob zuhause oder unterwegs? Ihr wollt nicht auf die Vorzüge eines integrierten GPS-Chips verzichten? Wer genau so ein iPad zum mobilen Surfen sucht und mit 32 GB Speicherplatz auskommt, sollte sich das aktuelle Angebot von Modeo genauer ansehen. Dort gibt es ein iPad Air mit 32 GB in der Farbe Spacegrau zusammen mit einem LTE-Tarif aus dem Hause Vodafone zum Vorzugspreis.


  • Vodafone DataGo M für monatlich 17,49 Euro
  • iPad Air 32 GB für 49 Euro
  • 24 Monate Vertragslaufzeit
  • Anschlussgebühr entfällt
  • Gesamtkosten: 469 Euro (zum Angebot)

Die wohl wichtigste Information: Beim iPad Air handelt es sich um B-Ware. Problematisch sollte das aber nicht sein, denn der Anbieter klassifiziert das Gerät in Klasse A. Das bedeutet: Wie neu. Erst bei Klasse B soll es leichte Gebrauchsspuren geben. Daher gibt es wohl nur zwei Unterschiede gegenüber richtiger Neuware: Es fehlt die Originalverpackung und es gibt nur ein halbes Jahr Garantie.

Dafür bekommt man den Datentarif aber quasi geschenkt: Im Internet-Preisvergleich bekommt man das iPad Air der ersten Generation mit 32 GB als Neuware nicht unter 473 Euro. Mit dem iPad Air von Modeo ist man dank der mitgelieferten SIM-Karte im LTE-Netz von Vodafone unterwegs und bekommt monatlich 3 GB Datenvolumen mit einer Download-Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit pro Sekunde geboten.

Als Alternative zum generalüberholten iPad Air könnt ihr übrigens auch ein neues iPad Air der zweiten Generation mit 16 GB Speicherplatz zum Tarif bestellen. Dann belaufen sich die Gesamtkosten über 24 Monate auf 599 Euro. Im Preisvergleich kostet das Apple-Tablet ebenfalls rund 470 Euro.

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Kommentare 6 Antworten

    1. Garantie ist gar nicht vorgeschrieben sondern eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers.

      Was Du meinst ist sicher die Gewährleistung. Und die beträgt bei diesem Angebot übrigens auch 24 Monate.

      Eine 6-Monatige Garantie hingegen, die wohl zusätzlich angeboten wird, ist also völlig statthaft.

      1. Paragraphen 433 ff. im BGB, diverse Urteile BGH und die Richtlinie 1999/44/EG (Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher) der europäischen Union ?

  1. Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung. Dort kann der Händler also anbieten was er möchte. Um die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten wird er nicht herumkommen. Wobei nach 6 Monaten dann die Beweislast beim Käufer liegt, dass der zum Defekt führende Schaden schon bei Kauf vorlag.

    Da das üblicherweise unmöglich ist hat man nach 6 Monaten eh kaum was zu erwarten.

  2. At Holger : +1
    Endlich mal einer der das auseinander halten kann. Unglaublich, dass das 90% noch nicht verstanden haben…. so als mündige Bürger….

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