Apple darf seine App-Store-Zahlungsbedingungen vorerst beibehalten Oberster Gerichtshof hat geurteilt

Oberster Gerichtshof hat geurteilt

Der Antrag von „Fortnite“-Herausgeber Epic, Apple zu einer Lockerung seiner App-Store-Regeln zu bewegen, wurde nun vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Somit darf Apple weiterhin die Möglichkeiten von iOS-Entwicklern einschränken, wenn es darum geht, App-User auf alternative Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen.

Weiterlesen


Apple vs. Epic: Gericht fordert App Store-Änderung bis zum 9. Dezember Apples Antrag wurde abgelehnt

Apples Antrag wurde abgelehnt

Der andauernde Streit zwischen Apple und Epic Games um angebotene Zahlungsmöglichkeiten in- und außerhalb des App Stores scheint wirklich kein Ende zu nehmen. Nachdem vor einigen Wochen das Urteil ergang, das in weiten Teilen Apple beipflichtete, legte zunächst Epic Games Berufung ein. Auch Apple wehrte sich daraufhin gegen den Beschluss, bis Dezember dieses Jahres Änderungen am App Store vornehmen zu müssen.

Weiterlesen

BGH hat entschieden: Dashcam-Videos sind als Beweismittel zulässig

Lange war es eine Grauzone, über die viel diskutiert wurde. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil rund um die umstrittenen Dashcams gefällt.

Wer von uns hat das nicht schon einmal selbst erlebt: Eine brenzlige Situation im Straßenverkehr. Glücklicherweise geht in den meisten Fällen noch alles gut. Wenn es dann doch mal kracht, gibt es im schlimmsten Fall jede Menge Ärger. Insbesondere als Unfallopfer kann das sehr nervig sein. In der Zukunft könnte das Thema Dashcam noch einmal richtig interessant werden, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die kleinen Kameras prinzipiell als Beweismittel in Frage kommen, wenn man sich an die Spielregeln hält.

Weiterlesen


Blitzer-Apps: Oberlandesgericht Celle verhängt erstes bekanntes Bußgeld

Zum ersten Mal gibt es Gegenwind für Nutzer einer Blitzer-App. In der rechtlichen Grauzone gibt es nun erstmals ein richtiges Urteil.

Es ist ein Phänomen. Die absolut angestaubte und schon seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisierte iPhone-App „Blitzer.de Pro“ (App Store-Link) ist quasi dauerhaft auf dem ersten Platz der Verkaufscharts im App Store zu finden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie wird von mehreren hundert, wenn nicht sogar tausend Nutzern am Tag gekauft. Dabei ist die Verwendung von Geräten, die vor Blitzern warnen, in Deutschland verboten. Doch während es bisher immer hieß, es würde bisher gar keine Urteile gegen Blitzer-Apps geben, sieht diese Sache mittlerweile anders aus.

Anfang des Monats hat das Oberlandesgericht Celle erstmals ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro gegen einen Autofahrer verhängt, der während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzte. Der Fall kann online auf dieser Webseite eingesehen werden. Zudem berichtet Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog über den durchaus sehr interessanten Fall.

Weiterlesen

Urteil: Verleger erringen Teilsieg im Kampf gegen Tagesschau-App

Es war ein ewiges hin und her, nun ist es erstes Urteil gesprochen. Die Tagesschau-App verstößt gegen den Rundfunkvertrag.

Bereits vor mehr als einem Jahr hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gegen die Tagesschau-App geklagt – und nun einen Teilsieg errungen. In der Version vom Juni 2011 sei die Tagesschau-App ein „nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot“, entschied das Landgericht Köln in einem überraschenden Urteil.

Das Urteil ist allerdings alles andere als leicht durchschaubar. Laut Informationen von meedia.de hat der Richter nur über die Version der App geurteilt, die am 15. Juni 2011 im App Store verfügbar war. Es gibt dagegen keine „allgemeine Aussage zur nach dem Rundfunkstaatsvertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten“, heißt es weiter – genau hier scheint aber der Knackpunkt zu liegen.

Laut den Verlegern und privaten Anbietern befindet sich innerhalb der App zu viele Textbeiträge mit einem zu großen Umfang. Stattdessen soll sich die Tagesschau auf ihr Kerngebiet, nämlich auf Informationen in Bild und Ton, konzentrieren.

Weiterlesen

Apple gegen Motorola: Patent-Streit mit ersten Auswirkungen (Update)

Auf unserer Facebook-Seite haben wir das Thema bereits kurz angeschnitten, es scheint aber doch größere Auswirkungen zu haben, als gedacht.

Das Landgericht Mannheim hat Apple den Verkauf von älteren iPhone-Modellen und 3G-iPads verboten, da ein Patent von Motorola verletzt würde. „Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden““, sagte ein Apple-Sprecher gegenüber der dpa.

Vom Verkaufsverbot betroffen sind iPhone 3GS und iPhone 4, sowie alle aktuellen iPads mit Mobilfunkunterstützung. Da sich die Klage gegen das Unternehmen Apple Sales International gerichtet hat, darf Apple die Geräte weiterhin an Händler und auch in seinen eigenen Stores verkaufen, eine akute Knappheit droht daher nicht.

Beim neuen iPhone 4S setzt Apple laut dpa auf andere Zulieferer, dieses Modell ist daher nicht vom Verbot betroffen. Patent-Experte Florian Müller sagt zudem, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und Motorola Sicherheiten in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen muss. Apple hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des Gerichts vorzugehen.

Eine weitere Niederlage muss Apple im Push-Dienst einstecken. Laut der Webseite „Foss Patents“ darf Apple den iCloud-Mail-Push (oder ehemals MobileMe) vorläufig nicht weiter anbieten. Schon seit einigen Tagen funktioniert der Dienst bei deutschen Nutzern nicht richtig oder gar nicht mehr, einen Zusammenhang hat Apple bislang nicht bestätigt.

Motorola und Apple – zwei Firmen, die sich beide im Recht sehen. Ganz grundlos wird das Landgericht den Klagen sicher nicht zugestimmt haben – schade ist nur, dass die ganze Geschichte nun auf Kosten der Nutzer ausgetragen wird. Wie seht ihr die Geschichte?

Update: Wie Heise Online berichtet, wurde das Verkaufsverbot schon wieder aufgehoben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe soll als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbotes gestoppt haben.

Weiterlesen


eiPott: Apple siegt gegen Eierbecher

Der Witz mit dem eiPott. Uralt, aber anscheinend immer noch aktuell. Eine deutsche Firma spürt nun die Auswirkungen.

Wie die BZ aus Berlin berichtet, hat ein Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil im Rechtsstreit von Apple gegen eine Firma aus Erbach gefällt. Die Firma Koziol verkaufte bisher Eierbecher unter dem Namen eiPott, auch Verpackung und Aussehen waren an den Apple-Produkten orientiert.

Sollte die Firma den eiPott weiter unter diesem Namen vertreiben, übrigens wird er für läppische acht Euro angeboten, würde laut Gericht eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro fällig.

Gegenüber der BZ erklärte eine Sprecherin des Eierbecher-Herstellers, der seit 2009 im Verkauf ist, dass man bereits an einem neuen Namen und einer anderen Verpackung arbeite.

Weiterlesen

Copyright © 2024 appgefahren.de