Verbraucherzentrale gegen Mobilfunk-Provider: Datenautomatik bei Vodafone ist unzulässig

Die Verbraucherschützer verbuchen einen weiteren Erfolg: Das Landgericht Düsseldorf hat die Datenautomatik in Tarifen von Vodafone untersagt.

Vodafone

In der Vergangenheit ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits gegen den Provider O2 und seine Datenautomatik vorgegangen. Derartige Klauseln in Mobilfunk-Tarifen sehen vor, dass nach Ablauf des im Tarif vorhandenen Datenvolumens automatisch kostenpflichtige Zusatzpakete aufgebucht werden.


Wie der vzbv auf seiner eigenen Website mitteilt, darf „der Mobilfunkanbieter Vodafone künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.“ Das am 14. Dezember 2016 verkündete Urteil (pdf-Version) mit dem vzbv als Kläger ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wurde in dieser Datenautomatik „eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung“ gesehen, die dazu führte, dass das Unternehmen „wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife“ abgemahnt wurde.

Auch andere Mobilfunkbetreiber hantieren mit ähnlichen Klauseln in ihren Tarifen. Bereits im letzten Jahr hatte der vzbv gegen den Netzbetreiber Telefónica Deutschland (O2) geklagt und ein Unterlassungsurteil erwirkt, gegen das sich der Provider wehrte. o2 stellte einen Antrag auf Aufhebung und das OLG München entschied zu Gunsten von o2. Die automatische Nachbuchung ist Bestandteil des geschlossenen Vertrages und daher zulässig. In den neuen Free-Tarifen des Unternehmens lässt sich auch nach Verbrauch des integrierten Datenvolumens mit bis zu 1 Mbit/s weitersurfen.

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Kommentare 5 Antworten

  1. Hoffentlich wird die Automatik dann auch bei Drillisch rausgenommen bzw. weggeklagt. Ich erreich sie zwar nicht, das ist aber trotzdem eine Frechheit.

    1. Nun, du scheinst die klausel ja demnach verstanden zu haben.
      Ich verstehe nicht, wie man einen vertrag unterschreiben kann, der eine „frechheit“ beinhaltet.

      In Deutschland haben wir immer noch vertragfreiheit: also vertrag ist vertrag!
      (solange er nicht gegen geltendes recht oder die guten sitten verstößt)

      1. Natürlich haben wir Vertragsfreiheit und ich habe ihn auch bewusst abgeschlossen, allerdings mit monatlicher Kündigung und ziemlichen Gewissheit, dass ich die Grenze mit meinem Surfverhalten nicht erreichen werde.
        Trotzdem ist dieses Geschäftsgebaren eine Frechheit und sollte verboten werden.

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