Workflow-Tipps: Musik per WhatsApp, Mail oder iMessage weiterleiten

Vor nicht allzu langer Zeit haben wir euch über die Veröffentlichung von Workflow, einer Automatisierungs-Anwendung für iOS, informiert.

Workflow 5Schon damals gab es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, entweder über in der App vorgestellten Workflows, oder auch über eigene und auf die persönlichen Bedürfnisse angepasste Prozesse. Workflow (App Store-Link) ist als Universal-App weiterhin über den App Store zum Preis von 2,99 Euro erhältlich und benötigt neben 17,8 MB an freiem Speicherplatz auch mindestens iOS 8.0 oder neuer auf dem zu installierenden Gerät.


Nachdem sich die am 11. Dezember 2014 erschienene Anwendung nun mittlerweile am Markt etablieren konnte, gibt es immer mehr Automatisierungs-Prozesse, die von findigen Nutzern ausgearbeitet wurden. Einer davon dürfte Apple wohl nicht unbedingt gefallen: Mit Workflow ist es unter anderem möglich, Musikstücke aus der eigenen Bibliothek per WhatsApp, E-Mail oder iMessage zu verschicken.

Musikversand in nur zwei Schritten einrichten

Verständlicherweise unterbindet Apple für gewöhnlich das Versenden von Musiktracks, unter anderem, um das eigene Portemonnaie durch Einkäufe im iTunes Store zu füllen. Mit nur wenigen Schritten ist es allerdings in Workflow möglich, einen eigenen Prozess zu erstellen, mit dem eigene Musik per WhatsApp an Freunde und Familie weitergeleitet werden kann. Alternativ funktioniert dieser Workflow auch mit einem Versand per iMessage oder E-Mail.

Dazu muss nur in der App die Musik ausgewählt werden, und dann in einem zweiten Schritt „Open in…“ betätigt werden, um das entsprechende Ziel des Musikstücks auszuwählen. Die Empfänger, sei es auf einem iOS-, Android- oder Windows Phone-Gerät, können den Track dann direkt abspielen. Wer Hilfe beim Erstellen des Prozesses benötigt, kann sich diesen auch hier herunterladen. Für einen iMessage- oder E-Mail-Versand wählt man als zweiten Schritt einfach „Send Email“ bzw. „Send Message“ aus. Bei Bedarf kann der so erstellte Workflow-Prozess auch als Icon auf dem Homescreen eingerichtet oder im „Mehr…“-Aktionsmenü integriert werden.

Viele weitere Workflow-Prozesse, durch die es sich lohnt zu stöbern, finden sich auf einer Reddit-Seite zur App.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Kommentare 44 Antworten

  1. Apple verbietet das versenden von Musik aus dem iTunes Store oder von Cd importierter Musik darum, weil es ganz einfach illegal ist…

    Keine Ahnung warum hier bei appgefahren solch eine Anleitung geschrieben wird.
    Das wirkt nicht sehr seriös.

    1. Die Weitergabe – auch von copyrightgeschützter (!) – Musik im Freundes- und Bekanntenkreis ist meines Wissens gesetzlich ERLAUBT, so lange dies
      – an eine überschaubare Anzahl Adressaten geht
      – nicht gegegen Geld/gewerblich passiert
      – ein ggf. (!) vorhandener Kopierschutz nicht aktiv „ausgehebelt“ wird.

      [näheres hierzu siehe weiter unten bei meiner Stellungnahme zur moralisch hochgradig empörten, aber dummerweise sachlich falschen Meinung von „wegro“.]

    1. Oder mit „Music2Go“ (mit noch mehr Optionen).

      Beide Apps schon recht lang im App-Store, scheint Apple nicht zu stören…

      1. Apple nicht, aber die Urheberrechte Inhaber !!!!
        denn man verletzt ja das urheberrecht, nicht den verkauf von Apple, Google, Amazon und was weiss ich noch alles ….
        also werden die Musikschaffenden um ihre rechte betrogen …. und die werden sich wehren !!!! GEMA

        1. Google hätte Dein Freund sein können… (oder, wie der alte Römer/Grieche? zu sagen pflegte: „Hättest Du geschwiegen, wärest Du ein Philosoph geblieben…“)

          1. z.B. hätte die Suche nach dem Begriff „Urheberrechtsabgabe“ Dir ECHT weiterhelfen können – zu spät…

  2. Workflow ist genial. Schade, dass vieles durch ios verhindert wird.
    Auch der Support ist total nett und hilfreich.
    Man muß sich erst maL in die Möglichkeiten einarbeiten, das ist Wahnsinn.
    Nur ein wenig Performanzen dürfte es noch werden.

    Grandios wäre das starten mehrere apps mit konfig nacheinander.
    Aber klare Empfehlung.

  3. Das wirkt nicht nur „nicht seriös“, sondern regelrecht kindisch.
    Aber Appgefahren muss die Zielgruppe bedienen, und das sind nun mal überwiegend die Kiddies, die Papa ein iPhone aus dem Kreuz geleiert haben (wie das geht, sieht man ja in der Werbung) und sich über 99 cent für einen hippen Song aufregen…

    1. 1. Laut einer Umfrage sind hier erstaunlich wenig Kinder unterwegs.
      2. Für Kinder ist es typisch sich in gewisser Anonymität sich als Erwachsen darstellen zu wollen. Deshalb versuchen sich Kinder gerne mit Wissen herauszustellen, was sie als richtig empfinden. Oder es ist ein Erwachsener mit infantilem Gehabe. Denn juristisch gesehen war klassisch gesehen die kostenlose Weitergabe an Freunde oder Bekannte nicht strafbar. Mittlerweile kamen viele Un-CDs heraus (also CDs mit angeblichem Raubkopierschutz, was aber vor allem legalen Käufern unnötig erschwerte die Musik auf unterschiedlichen Geräten anzuhören). Digitale Musik hat nun oft Soft-DRM, weshalb nun noch nicht einmal schlechter Raubkopierschutz überwunden werden muss, was damals zur Rechtsprechung führte, dass nicht einmal Privatkopien wie bei Audio-Kassetten oder Schallplatten erlaubt waren. Dies ist seit Soft-DRM nicht mehr so. Man muss ziemlich naiv sein zu glauben, dass diese App auf jeden Fall illegal sei.
      3. Deine maliziöse Bezeichnung zeugt von klischeehaftem Wissen.
      4. Laut mehreren Postings von dir prahlst du mit dem angeblichen Besitz und erst durch dieses Gerät misst du dir ein Wert zu, den du offenbar nicht zu haben scheinst. Vielleicht legt sich dies mit höherem Alter.

  4. liebes Appgefahren Team.
    das versenden und verteilen von Musik ist ILLEGAL !!!!
    ich bin entsetzt, das ein „seriöses“ portal, wie ihr ja sein wollt, solche illegalen vorgehensweisen auch noch dokumentiert.
    schade …..

      1. und erneut: -1000000
        (verbunden mit dem Hinweis: „Eine MEINUNG zu HABEN heißt NICHT, dass diese auch RICHTIG ist… Darum hast DU natürlich das Recht, Deine Meinung frei zu äußern – während ICH mir „das Recht nehme“ den schwerwiegenden Verdacht zu äußern, dass Deine Meinung UNSINN ist…)

    1. Ist es nicht so, dass die Weitergabe – auch von copyrightgeschützter (!) – Musik im Freundes- und Bekanntenkreis erlaubt ist, so lange dies
      – an eine überschaubare Anzahl Adressaten geht
      – nicht gegegen Geld/gewerblich passiert
      – ein ggf. (!) vorhandener Kopierschutz nicht aktiv „ausgehebelt“ wird?

      Die „PC-Welt“ schreibt hierzu z.B. in einem Artikel aus dem Jahre 2014 unter der Überschrift „Musik kopieren: Die rechtliche Lage“:

      „Kopien nicht kopiergeschützter Musik dürfen Sie an Freunde, Verwandte und gute Bekannte in begrenzter Anzahl weitergeben, wenn es sich dabei um Geschenke ohne kommerzielle Absichten handelt. (..)

      Die Weitergabe ist nur im allernächsten Umfeld zulässig. In Internet-Tauschbörsen oder auf FTP-Servern dürfen Sie solche Dateien daher keinesfalls anbieten.“

      „Von einer kopiergeschützten Musik-CD dürfen Sie gemäß Paragraph 95a UrhG grundsätzlich keine Kopie anfertigen, das heißt, auch nicht für den ausschließlich privaten Gebrauch. Diese Regelung verbietet es, technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu umgehen.“

      Falls das, was die PC-Welt hier schreibt, zutreffend ist, heißt das n.m.M.
      – einerseits, dass das Versenden von „Musikstücke aus der eigenen Bibliothek per WhatsApp, E-Mail oder iMessage“ (und mit Hilfe von Workflow) unter den angegebenen Bedingungen SOWAS VON LEGAL ist, während
      – andererseits die hier mehrfach mit wenig Wissen, aber großer moralicher Entrüstung geäußerten Vorwürfe, dies sei auf jeden Fall TOTAL ILLEGAL, ziemlicher UNSINN sind – STIMMTS? Dann ist das ja geklärt…

  5. Ich muss mich schon sehr wundern das alle gleich beim versenden von Musik an gekaufte Musik denken. Schon mal jemand drüber nachgedacht das es auch eigene Kompositionen per Garage Band oder einer anderen App sein könnten ?

    Diese Kompositionen sind sodann Eigentum des Künstlers und kann verteilt werden so oft er/sie möchte !

    Bitte vor dem Posten denken – das fällt dem einen oder anderen sicher schwer – ist aber erlernbar.

    Frohes neues Jahr an alle.

    1. Lies doch mal den artikel, da wird nur bezug auf gekaufte musik im store genommen und gesagt damit könne man den kauf umgehen.

      Verteilt der künstler seine musik selbst, so gibt es daran nichts auszusetzen.

      1. Da hast du nicht ganz Unrecht. Den Kauf völlig umgehen kann man aber nicht. Mindestens einmal kaufen muss aber erfolgen.

        Jedoch wird auch von „Mit nur wenigen Schritten ist es allerdings in Workflow möglich, einen eigenen Prozess zu erstellen, mit dem eigene Musik per WhatsApp an Freunde und Familie weitergeleitet werden kann.“ gesprochen. Eigene Musik ! Also nicht unbedingt die aus dem iTunes Store.

    2. Lesen und Verstehen gehört nicht zu deinen Stärken, oder? Ist jetzt so schwer nicht zu verstehen. Auch mit nur wenig Deutschkenntnissen.
      „Verständlicherweise unterbindet Apple für gewöhnlich das Versenden von Musiktracks, unter anderem, um das eigene Portemonnaie durch Einkäufe im iTunes Store zu füllen. Mit nur wenigen Schritten ist es allerdings in Workflow möglich, einen eigenen Prozess zu erstellen, mit dem eigene Musik per WhatsApp an Freunde und Familie weitergeleitet werden kann.“
      Keine Silbe von GarageBand

      1. Doch. Lesen und verstehen kann ich.

        Und es wird im Artikel auch beschrieben das DIE EIGENE MUSIK verteilt werden kann. Zitat : „Mit nur wenigen Schritten ist es allerdings in Workflow möglich, einen eigenen Prozess zu erstellen, mit dem eigene Musik per WhatsApp an Freunde und Familie weitergeleitet werden kann.“

        Ich sehe das daher nicht als Anleitung um gekaufte Inhalte zu verteilen.

        1. wenn es mit „eigener“ Musik geht, geht es auch mit „gekaufter“ …. und strafbar macht sich ja nur der, der widerrechtlich Musikdateien versendet. wenn er diese selbst erstellt hat, dann gibt es ja kein problem. allerdings wissen wir doch alle, was hier wirklich gemeint ist ….
          dummer, naiver ausreden helfen da auch nicht über bestehende gesetze hinweg.

          1. … aber die KENNTNIS gesetzlicher Regelungen kann einen durchaus davor bewahren, UNSINN zu verbreiten und damit das eigene Ansehen schwer zu beschädigen (man spricht in diesem Zusammenhang gerne auch von „dumm dastehen“…)

      2. Na und, man kann die Musik weiter leiten. Und der iPhone-Besitzer kann sie anhören, aber nicht mal speichern. Wieso Regen sich alle so auf. Ich kann genauso gut ein youtube-Link verschicken. Den kann man auch anklicken und sich Musik ansehen/ anhören und nicht direkt speichern. Alles gut. Apple hat trotzdem die Hand drauf. Was soll ich mit Musik bei whats App?!

  6. Die App ist wirklich spitze, leider in engl. was mir persönlich das einarbeiten erschwert, aber man muss sich wirklich Zeit nehmen um die vielen Möglichkeiten zu sehen. Ich speichere mir imo viel der Rezepte u. versuche durch den Aufbau weiter zu lernen.

    Ich für meinen Teil gebe so gut wie nie meine gekaufte Musik weiter. Kann mal ein Lied an die Freundin sein, das war es dann aber auch. Aber durch SONOS haben Wir beide nun erstmal jeder einen Deezer Pro ACC u. damit hat sich auch das erledigt 🙂 Da ich das GRATIS laden völlig uncool finde u. darum kaufe, werde ich nicht mit meinem Wasserzeichen Musik verbreiten.

  7. Also ich finde es gut
    Ich habe die Code zusammen gesetzt Vimeo/youtube Videos Downloaden mit der Auswahl ob Film oder nur Ton.

          1. Könntest Du den Link nochmal testen, egal was ich versuche es komme nicht gefunden. Hyäne es über die App u. auf der Seite in Safari getestet.

            danke

          2. Einfach die Seite im Safari öffnen dann auf Export ( Viereck mit dem Pfeil) und Workflow auswählen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 appgefahren.de