AirHelp: Per iOS-App bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätungen oder Ausfall einfordern

FlightRadar24 kennen sicherlich viele von euch, aber wie ist es mit AirHelp? Wenn euer Flug verspätet war oder ausgefallen ist, müsst ihr euch AirHelp ansehen.

airhelp ios

Fast jeder Fluggast wird es sicherlich schon selbst erlebt haben: Das Flugzeug kommt verspätet am Gate an und das Einsteigen verzögert sich. Solange es nur ein paar Stunden sind, harrt man oftmals aus und ist am Ende froh am Zielort anzukommen. Doch es kann noch schlimmer kommen: Der Flug verspätet sich deutlich oder der Flug fällt aus. Egal ob Vielflieger oder Urlaubstourist: Wenn ihr solch einen Fall erlebt, habt unter bestimmtem Voraussetzungen Anrecht auf eine Entschädigung.


Und wenn ihr euch nicht mit den Rechten und Gesetzen herumschlagen wollt, könnt ihr AirHelp (App Store-Link) nutzen. Die Plattform fordert in eurem Namen eine Entschädigung ein, ihr müsst lediglich die passenden Daten an AirHelp senden. Und mit der passenden iOS-App geht das noch schneller. Nach einer Registrierung könnt ihr kostenlos prüfen, ob ihr Anspruch auf Schadensersatz habt, falls der Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet/überbucht war oder annulliert wurde.

Boardkartenscanner erleichtert die Datenerfassung

Dazu müsst ihr neben euren persönlichen Daten auch die Fluginfos und den Grund der Verspätung/Annullierung angeben. Mit dem Boardkartenscanner geht das sogar noch schneller. Schon bei der ersten Prüfung wird angezeigt, wie viel Geld ihr erwarten könnt. Natürlich variiert dieser Betrag im Einzelfall.

airhelp-boarding-pass-scanner

Danach müsst ihr nichts mehr tun. AirHelp nimmt die Kommutation mit der Airline auf und stellt die Forderungen für euch. Wenn AirHelp Erfolg hat und eine Entschädigung für euch eingefordert hat, wird eine Provision für die Bemühungen von AirHelp fällig. Die genaue Servicegebühr variiert je nach Flugentfernung und Entschädigung, im Schnitt sind es rund 25 Prozent. Die genaue Aufschlüsselung findet ihr hier.

Kennt ihr alle Fluggastrechte?

Oftmals kennt man seine Fluggastrechte gar nicht, laut AirHelp kennen nur 2 Prozent ihre Rechte. In der AirHelp-App gibt es zudem einen Bereich „Ihre Rechte“, in dem ihr nützliche Infos rund um Verspätungen, Stornierungen, Nichtbeförderung und Co. erhaltet.

Wenn ihr euch nicht mit der Bürokratie herumschlagen wollt, lasst AirHelp den Job machen. Bei Erfolg müsst ihr zwar eine kleine Provision zahlen, habt aber mit sehr wenig Bemühungen eine oftmals hohe Entschädigung erhalten.

Die Frage an euch: Habt ihr schon einmal eine Entschädigung bei einer Airline eingefordert?

‎AirHelp
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Entwickler: AirHelp
Preis: Kostenlos
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Kommentare 26 Antworten

  1. Derlei Dienste gibt es einige. 25% ist üblich.
    Bequemlichkeit kostet, wie immer.
    Eine individuelle Mail kostet keine 10 Minuten, aber man muss keinen Abschlag hinnehmen.

      1. @Thraciel: Kam bei mir noch nicht vor zum Glück. Die Rechtslage ist so wie sie ist und Fahrgastrechte haben heute ein ganz anderes Gewicht als noch vor ein paar Jahren.
        Ansonsten gilt: eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und notfalls lasse ich es der Fluggesellschaft von meinem Anwalt gerne kostenpflichtig erklären, was ihre Rechte und Pflichten sind. Da mache ich mir gar keinen Stress mit. ?
        Am besten der Flug ist halbwegs pünktlich und alles ist gut.

        1. War bei mir der Fall während Ryanair per Onlineformular nach zwei Wochen überwiesen hat. War bei der LH beruflich von daher wars mir Wurscht – geschenkt ist geschenkt.
          Wenn man eine RSV hat kann Mans natürlich auch selbst durchfechten lassen, wobei du ja in der Regel da auch eine Selbstbeteiligung hast.

          1. @Thraciel: Das stimmt, bei beruflichen Reisen könnte es einem eigentlich egal sein. Dennoch, für nicht erbrachte Leistungen gibt es auch kein Geld. Gilt ja für mich genauso.

            Eine Selbstbeteiligung habe ich zwar, die ist jedoch degressiv (bin bei der KS Auxilia). Da ich kein Prozesshansel bin, bin ich schon längst bei 0 Euro SB angekommen. Hätte ich eine Selbstbeteiligung zu tragen, würde ich die in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit einfordern, ist ja klar. Entweder ich habe Recht, oder der Gegner. Wenn ich Recht habe, dann bitte alles.

          2. @Thraciel: Nachtrag: Es kommt auch immer darauf an, wie man auftritt. Ich überlege mir vorher immer genau, ob ich es notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, also ob es sich lohnt. Wenn ja, lasse ich es meinen Gegner freundlich, aber bestimmt spüren, dass ich die Auseinandersetzung nicht scheue. Ich drohe nie etwas, was ich nicht tatsächlich bereit bin durchzuziehen. Ergo drohe ich selten, vielleicht einmal alle 2-3 Jahre, aber das letzte Mal dass ich meine Drohung wahr machen musste ist zum Glück 10 Jahre her ??

  2. Für alle, die keine Rechtsschutzversicherung oder eine mit Selbstbeteiligung haben:

    Fordert zunächst die Entschädigung selbst *schriftlich* bei der Airline ein, mit Fristsetzung. Achtet dabei darauf, wie hoch die Entschädigung sein darf, das hängt von der Flugentfernung und der jeweiligen Verspätung ab.

    Sollte sich die Airline danach weigern zu bezahlen, beauftragt einen Anwalt. Vorausgesetzt der Anspruch auf Entschädigung ist rechtens, befindet sich die Airline nämlich euch gegenüber im Zahlungsverzug. Sagt dem Anwalt, dass er auch die Kosten für sich selbst einfordern soll. Eure Chancen stehen sehr gut, selbst wenn die Sache vor Gericht geht.

    1. @kaixx: So ist es, dem ist nichts hinzuzufügen. Selbst wenn ich keine RSV hätte, würde ich es genau so handhaben. ??
      Habe 5 Jahre lang in einer Rechtsabteilung ausschließlich mit Anwälten zusammen gearbeitet. Das färbt ab ?

  3. Ich hatte vor 4 Jahren Verspätung nach Ägypten mit einer Ägyptischen sehr kleinen unbekannte Airline (http://www.nesmaairlines.com) Ich habe eine email mit Google Übersetzung hingeschickt, nach 2 Wochen noch mal nachgefragt und mein Entschädigung ohne Probleme bekommen.

    Man(n) hat ja Zeit. Der Anspruch bleibt ja (2 oder3 ?) Jahre bestehen ?

  4. Ich konnte vor ein paar Wochen meinen Anschlussflug nicht bekommen wegen vorheriger Verspätung der ersten Maschine (dieselbe Airline). Wir haben dann eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück sowie den Flug am nächsten Tag bekommen. Oder bekommt man zusätzlich auch noch das Geld vom Flug erstattet?

    1. @Duesenberg: Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen steht Dir ganz normal Entschädigung zu. Ist ja nicht so dass die Übernachtung von der Entschädigung abgezogen werden darf.

      1. @krysiek: Dein Chef stellt dir doch einen Arbeitsplatz, eine Toilette und Trinkwasser zur Verfügung. Wozu noch Gehalt fordern? ??‍♂️
        Es geht nicht um irgendwelche Forderungen oder um den größtmöglichen Reibach. Es geht um eine Entschädigung dafür, dass die Dinge anders als geplant und vereinbart liefen. Dafür hat der Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, weil es offensichtlich gerechtfertigt ist. Es ist ja nicht jeder darauf aus eine kostenlose Übernachtung abzugreifen. Am besten der Flieger ist pünktlich und man ist abends rechtzeitig bei seiner Familie. Oder der Flieger ist pünktlich so dass man die tatsächlich vereinbarten 14 Tage Urlaub verbringt und nicht 13 oder 12.

        1. Blödes Beispiel… aber ich kann ja gern Äpfel und Birnen vergleichen…

          Es geht darum, dass die Fluggesellschaft dir sofort etwas gab. Manchmal läuft es halt anders und wieso soll sich nun Duesenberg aufregen, dass er etwas nicht bekommen hat. Was würde denn den für die Verspätung rauskommen? Er wurde verpflegt, man kümmerte sich um ihn…

          1. @krzysiek: Aufregen bringt nur Blutdruck und dem Herzinfarkt näher. Es geht um eine angemessene Entschädigung, wenn Dinge anders laufen als zugesagt. So wie der Gesetzgeber das vorgesehen hat. Nicht mehr und nicht weniger.
            Hast du wirklich derart wenig Lebenserfahrung? Hast du es wirklich noch nicht miterlebt, dass Luftfahrtgesellschaften aus rein wirtschaftlichen Gründen Entscheidungen treffen, die Auswirkungen auf die Reisenden haben. Abendsmaschine nicht voll genug geworden, also wird sie mit der Morgensmaschine zusammengelegt. Ergo ein Urlaubstag weniger für alle, die abends gebucht hatten. Wartung woanders als am Standort der Fluglinie ist teuer, also meidet man das. Lieber verzögert sich der Flug etwas, weil es immer noch billiger ist, den paar Leuten eine Übernachtung zu bezahlen. Wenn du aber einen Tag später als geplant zurückfliegst, kostet es dich einen Urlaubstag (um mal beim Beispiel Arbeit zu bleiben, wo dir offensichtlich die Fantasie für fehlt). Wenn du arbeitslos bist, ok. Meine Zeit hingegen ist mir sehr kostbar.

          2. Und durch deine Kommentare zeigst du eigentlich wie beschränkt du bist.

            Wie kommst du drauf, ich wäre arbeitslos?
            Sämtliche Flüge dienlich bis jetzt in den letzten 25 Jahren angetreten habe, hatten minimal Verspätungen. Einmal gab es eine Überbuchung also gab es einen Ersatzflug paar Stunden später.

            Das Flieger unpünktlich sind, ist garantiert nicht nur auf deine „tollen“ Beispiele zurückzuführen. Klar kommt es vor, aber eher sprechen für Verspätungen Streiks vom Personal, von zu vielen Flugzeugen und einfach den Passagier selbst.

            Und woher kommst du auf meine Lebenserfahrung?

            Lass mich raten. Du hast gelernt einfach hier und da mal ein Buzzwort einzubauen (gesetzlich vorgeschrieben, fehlende Lebenserfahrung und ganz wichtig „arbeitslos“) und glaubst nun, die Argumente vorgebracht zu haben, un die Diskussion zu dominieren. Musste gerade etwas grinsen.

            Übrigens bist du mir einer Antwort auch schuldig geblieben. Ist ja auch schließlich „gesetzlich geregelt“ oder bist du (Vorsicht) selber „arbeitslos“ und dir fehlt gerade die „Fantasie“ zur Beantwortung dieser Frage?

          3. @krzysiek: Oh, da habe ich mit arbeitslos bei dir wohl einen wunden Punkt erwischt. Dabei wollte ich dir gar nicht unterstellen, du seist arbeitslos. Es ging nur darum, dass Zeit einen Wert hat.
            Offensichtlich hat dich der arbeitslos-Beißreflex zu sehr vom Thema abgelenkt. Im Beitrag, auf den du geantwortet hast, ging es um den Fall „Verspätung, Anschlussflug verpasst, einen Tag später angekommen“, nicht um deine Minimalverspätungen der letzten x Jahre. Eben für solche Fälle (jedoch OHNE dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, bevor dir auch das wieder entgeht) ist eine Entschädigung vorgesehen. Was ist daran so schwer zu verstehen?

            Mein Arbeitsvertrag ist weder repräsentativ noch spielt das in diesem Kontext eine Rolle. Aber wenn es dich glücklich macht: ich habe einen individuellen Vertrag mit meinem AG, der deutlich über dem „Tarif“ liegt, einen Anteil an Personal- und Projektverantwortung enthält und sich aus fixen und variablen Gehaltsanteilen zusammensetzt. Im Gegensatz zu vielen AG zuvor hat mein AG durch diese Art der Gestaltung das Gehaltsmodell so clever gelöst, dass es Mehrleistung belohnt, dabei gleichzeitig sozial genug gestaltet ist, in Perioden mit weniger Leistung gleich abgestraft zu werden. Mit anderen Worten wird auf intelligente Weise die richtige Motivation erzeugt, so dass sowohl AG als auch AN von Leistung profitieren. Überstunden wären mit dem Vertrag abgegolten, aber das interessiert mich nicht, ebensowenig wie dass eine solche Klausel mittlerweile ohnehin unwirksam wäre. Es ist ein Geben und ein Nehmen und solange sich alle Beteiligten darüber einig sind, dass das ein faires Modell ist, ist alles fein. Mein eigener Anspruch an eine work-life-balance sorgt dafür, dass ich dennoch nicht dauerhaft über 40 Wochenstunden komme, dank 50% Homeoffice-Anteil bei großzügiger und eigenverantwortlicher Zeiteinteilung.

          4. Oh da kommen wir zum Punkt. Endlich ist es auch bei dir angekommen.

            Ein nehmen und geben. So ist es. Die Fluggesellschaft hatte ein Problem und vor eine Übernachtung ein. Wieso sollte er sich also aufregen und mehr verlangen?

            Du hingegen hast die Diskussion in eine andere Richtung gelenkt und bist mit dem lächerlichen Beispiel „Arbeit“ gekommen. Ich habe daraufhin die Überstunden angesprochen und trotzdem eierst du rum.

            Viel schreiben nichts sagen. Kannst du ??

            Dabei ist die Beantwortung der Frage ganz einfach und immerhin hast du es am Ende doch noch geschafft. Naja – irgendwie. Gratuliere!

            „Überstunden wären mit dem Vertrag abgegolten, aber das interessiert mich nicht […]”

          5. @krysiek: Es geht um eine angemessene Entschädigung, die durch eine Übernachtung nicht abgegolten ist. Wenn du das nicht verstehst, erübrigt sich die restliche Diskussion mit dir.

          6. @zeroG: Du hast natürlich vollkommen Recht. Lass dir von @krzysiek nichts erzählen. Die Entschädigungen aus den Fluggastrechten sollen tatsächlich allein für die Umstände die man hatte (Urlaubstag weniger, länger als erwartet am Flughafen verbracht, usw.) gezahlt werden. Zusätzlich dazu hat die Airline auch für deine Verpflegung und ggf. für eine Hotelübernachtung inklusive der Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen zu sorgen. Duesenberg könnte also noch zusätzlich die Entschädigung einfordern. Bei einem Langstreckenflug sind das 600 Euro pro Fluggast. Er muss das natürlich nicht einfordern, hätte aber maximal 3 Jahre hierfür Zeit um es sich zu überlegen.

            Und die Airlines machen auch genau das was du beschrieben hast. Flüge zusammenlegen, überbuchen, das ist nicht das Problem/Risiko des Fluggastes. Auch Streik der eigenen Angestellten ist das Problem der Airline.

            Und um @krzysiek den Wind aus den Segeln zu nehmen: Bei höherer Gewalt hat man keinen Anspruch auf die Entschädigung. Daran hat der Gesetzgeber tatsächlich auch noch gedacht. Deshalb geben die Airlines auch vermehrt „schlechte Wetterbedingungen“ am Abflug- oder Zielort als Begründung für eine Verspätung oder Annullierung an, selbst wenn der Grund ein ganz anderer ist.

            Wenn ihr mich fragt, ich würde die Entschädigung *immer* einfordern. Anders lernen es die Airlines nicht. Und wenn dadurch das Flugticket 10 Euro teurer wird, weil die Airlines dann nicht mehr so knapp planen können, auch ok. Ich muss nicht für 17 Euro mit ausgebeutetem Personal innerhalb Europas durch die Gegend fliegen.

          7. @kaixx: Genau so ist es, wie Du sagst. Entschädigung für die Umstände, die dem Fluggast dadurch entstanden sind, weil die Fluglinie eine rein wirtschaftliche Entschädigung zu ihren Gunsten und zu Lasten der Fluggäste getroffen hat. Die höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände habe ich ja gleich in meiner ersten Antwort an Duesenberg ausgeschlossen, damit wir nicht sinnlos diskutieren, aber im Eifer des Gefechts übersehen das manche ?
            Vielen fehlt es einfach an Lebenserfahrung, sie wandern mit einer grenzenlosen Naivität durch die Welt und sehen nicht, wie fremdbestimmt sie eigentlich sind.
            Buchempfehlung: „7 habits of highly effective people“ (mit schönen Aussagen wie „act or be acted upon“).
            Ich habe versucht darzustellen, dass es nicht um Abgreifmentalität geht, sondern um reine Entschädigung, wenn die Umstände sich schon nicht vermeiden lassen. Ich glaube, einige haben es dennoch verstanden, auch wenn einzelne sich mangels Lebenserfahrung mit Händen und Füßen gegen neue Erkenntnisse wehren.

          8. Blöde Autovervollständigung. Gemeint war „weil die Fluglinie eine rein wirtschaftliche ENTSCHEIDUNG“.

  5. Blödes Beispiel… aber ich kann ja gern Äpfel und Birnen vergleichen…

    Es geht darum, dass die Fluggesellschaft dir sofort etwas gab. Manchmal läuft es halt anders und wieso soll sich nun Duesenberg aufregen, dass er etwas nicht bekommen hat. Was würde denn den für die Verspätung rauskommen? Er wurde verpflegt, man kümmerte sich um ihn…

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