Blitzer-App: Geldbuße auch bei Nutzung durch Mitfahrende

Wer von euch hat eine App im Einsatz?

Mittlerweile bin ich seit 18 Jahren mit dem Auto unterwegs und wurde bisher ein einziges Mal geblitzt. Sicherlich hätte mich in dieser Situation ein „Gefahrenmelder“ gerettet, denn ich habe mitten in der Nacht in einer Baustelle auf der Autobahn die 60er-Schilder übersehen und war mit rund 80 km/h unterwegs.

Neben spezialisierten Geräten gibt es mit Blitzer.de auch eine mehr als bekannte App, die quasi den ersten Platz in den App Store Verkaufscharts gepachtet hat. Es scheint also die eine oder andere Person zu geben, die sich für die Nutzung einer solchen App interessiert.


Falls ihr im Auto auf die pfiffige Idee kommt, das iPhone mit der Blitzer-App in die Hände einer mitfahrenden Person zu drücken, dann solltet ihr euch durchlesen, was das Oberlandesgericht Karlsruhe in diesem Monat entschieden hat: „Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin“, heißt es in einer Mitteilung über ein Urteil von Anfang Februar. Bereits das Amtsgerichts Heidelberg hatte im vergangenen Oktober so entschieden.

Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.

Konkret wurde dem Mann vorgeworfen, im Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren zu sein. Bei einer Kontrolle hat er ein in der Mittelkonsole liegendes Smartphone seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Ihm war bekannt, dass darauf eine Blitzer-App in Betrieb war. Gegen ihn wurde eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro verhängt, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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Kommentare 46 Antworten

  1. Das Urteil hat wohl eher akademischen Wert…

    Um ein iPhone zu sperren, reicht ein kurzer Klick auf die Sperrtaste rechts und das macht man doch noch bevor die Polizei ans Autofenster klopft.

    Und kein Polizist und keine Polizistin der Welt hat Zugriff auf meine FaceID/Fingerprint gegen meinen Willen.

    Wo also soll das Problem sein Blitzer.de weiter zu nutzen, egal ob Fahrer oder Beifahrer, es wird einfach nicht gerichtsfest beweisbar sein (bei geistesgegenwärtigem Sperren)

      1. Dazu müsste die Polizei allerdings erst einmal mein Iphone in die Finger bekommen. Und wie das bei einer Verkehrskontrolle gehen soll steht zunächst mal in den Sternen.

          1. Ohne mich hier in solchen Dingen wirklich auszukennen …..soll der Polizist mein Auto öffnen, sich bspw über mich beugen um mir dann das Handy aus der Mittelkonsole zu nehmen? Auf welcher Rechtsgrundlage soll das passieren?

          1. Verlangen kann man viel, was man bekommt ist dann ja eine andere Frage. Der Polizist verlangt mein Handy, ich sage Nein, das gebe ich nicht. Und wie gehts dann weiter ohne Handlung des Polizisten (bspw das unbefugte öffnen(sofern er es denn kann) der Fahrertür und das widerrechtliche auf eigene Faust aus der Mittelkonsole fischen? Und wenn ich mich weigere den Code einzugeben weil ich entweder kein Face ID habe oder es zuvor deaktiviert habe….

          2. Dann verlässt du dein Fahrzeug und es wird durchsucht.
            Je mehr Widerstand du leistest, desto höher der Verdacht.

          3. Nein kannst du sicherlich sagen, die Frage ist nur wie Sinnvoll es ist.

            Kannst ja auch Nein sagen bei der Typischen Frage ob du mit einen Alkoholtest einverstanden bist, dann wirst halt mit auf die Wache genommen und wartest da bis der Richterliche Beschluss für die Blutabnahme kommt.

  2. Ich hab die App auf einem Androidradio, und da ist die App schnell geschlossen sollte mich die Polizei anhalten. Genauso schnell ist die auch gelöscht, was auch auf einem Smartphone schnell geht. Einer erneuten Installation nach einer Kontrolle steht ja nichts im Weg.

    1. Einer erneuten Installation nach einer Kontrolle steht ja nichts im Weg.
      > Es steht auch nichts der Einhaltung der entsprechenden Geschwindigkeit im Wege.

      Was nun nicht heißen soll dass ich selbst nicht auch zu schnell fahre, dass mache ich auch, lebe aber auch mit entsprechenden Busgeldern als Konsequenz.

    2. Auf welcher Rechtsgrundlage würde das Auto denn dann durchsucht werden? So ganz ohne Durchsuchungsbefehl. Soll ich am Straßenrand stehenbleiben bis ein Richter einen erlassen hat? Und ja, ich würde bei der typischen Frage ob ich mit einem Alktest einverstanden sei ebenfalls verneinen. ich würde die Polizei sowie den Arzt der das durchführen will aber im Vorfeld darauf hinweisen das ich Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen werde wenn nichts beim Test herauskommt. Ich trinke nämlich keinen Alkohol.
      Bitte nicht alles falsch verstehen, ich will hier keine Lanze für Raserei brechen. Ich würde heutzutage ÜBERHAUPT nirgendwo mehr irgendetwas zugeben oder bestätigen. Wenn DIE mir etwas zur Last legen wollen dann haben DIE das zu beweisen und nicht ich meine Unschuld.

      1. Die Anzeige kannst du schön in deinen Fantasien belassen. Wenn ein Alkoholtest angeordnet wurde, weil die Beamten entweder wegen Verdacht oder grundsätzlicher Orts/Veranstaltungslage solche durchführen wollen, dann hast du zu befolgen.
        Und nein, es gilt nicht als strafbare Körperverletzung.

  3. Welch ein Blödsinn, was kann ich für meinen Beifahrer. Der kann doch mit seinem Telefon machen was er möchte. Schlimm ist es nur wenn Leute diese Möglichkeit dafür nutzen grundsätzlich schneller zu fahren bis die App etwas sagt.

    1. Wenn ich sehe, wie oft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung alleine auf der A45 zwischen Dortmund und Frankfurt ändert, dann verstehe ich, warum Leute solche Apps benutzen, gerade Berufskraftfahrer. Du unterstellst auch indirekt, dass jeder, der solch eine App nutzt, grundsätzlich zu schnell fährt. Dem ist aber nicht so, glaub mir. Das Leben ist nicht schwarz/weiß.

      1. @kaix: Ein „Berufskraftfahrer“, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einhalten will, wie der Beitrag suggeriert, braucht keine Blizzer-App, sondern muss die Option aktivieren, bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gewarnt zu werden.

        1. So sehe ich das auch. In mittlerweile 37 Jahren Autofahrerei wurde ich sage und schreibe 3 mal geblitzt. 1986, 2010 und 2021. Es wurde mir jedesmal anhand eines Fotos belegt, ich akzeptierte es und bezahlte. Dabei war die höchste Übertretung 21 Km/h auf einer Autobahn…ein Moment der Unachtsamkeit. 101 statt 80

    1. Da muss man nichts vorstellen. Die Regierung hat dies bereits bei vielen Apps gemacht und liegt vollständig in ihrem Handlungsspielraum.

      Es ist eher ein Wunder, dass man es bisher versucht hat zu vermeiden.

        1. Unzählige Apps, die du beim Aufrufen oft als „nicht im deutschen Appstore verfügbar“ vorfinden wirst.
          Normalerweise wird der Entwickler selbst angeschrieben und muss mindestens die App Verfügbarkeit begrenzen.

          Aus aktuellem Anlass haben auch solche wie VKontakte Schlagzeilen gemacht, da man dort direkt auf Apple zugegangen ist.
          Im Prinzip alles was gegen das Deutsche Recht verstößt, kann und wird gelöscht.

          1. Man gut das wir so ein freies Land sind in dem es Verbote „praktisch“ nicht gibt. Und die Erde ist eine Scheibe.

  4. Ich nutze die App oft, aber tatsächlich nicht, um wie ein Irrer zu rasen, sondern ist es mir öfter mal passiert, dass ich in Gedanken (ja ich weiß, sollte beim Autofahren nicht) unbemerkt zu schnell war. Auch wenn ich in fremden Städten unterwegs bin und man dann teilweise eh schon sehr gefordert ist, übersieht man manches Schild.

    1. Sehe ich genauso. Eher aus Vorsicht. Wir haben bei uns in der ganzen Stadt mittlerweile 30er Zonen und die Blitzer stehen meist an Stellen, wo sie sicherheitstechnisch nicht notwendig sind. Vielmehr geht es um die Stadtkasse.

      1. Ganz genau so sieht es aus. Der früher mal gewollte Ansatz Unfallschwerpunkte zu überwachen ist mittlerweile vollkommen zur Einnahmequelle für Stadt und Land geworden. Verkehrsüberwachung zielt vor allem darauf ab dem Autofahrer noch mehr Kohle aus den Taschen zu ziehen. Die Kommunen sind dank der tollen Willkommenspolitik des Bundes vollkommen pleite und irgendwo muss die Kohle für „die noch nicht so lang hier lebenden“ ja schließlich herkommen. Die Part muss schließlich finanziert werden und da wird nicht nur das Blitzen gerne genommen sondern auch Anliegergebühren sowie die Grundstückssteuer die ja auch massiv erhöht werden. Schlicht und einfach blind wer das nicht erkennt.

      2. In unserer Nachbarstadt gibt es mittlerweile Tempo 20 Zonen. Wenn ich es nicht selbst gesehen hätte würde ich es kaum glauben, aber wer da mit 25 fährt bekommt nette Post. Ein am Straßenrand geparkter Wagen mit nem Blitzautomat auf dem Fahrersitz kassiert fleißig Kohle. Das hat mit Unfallschwerpunkt oder Verkehrsüberwachung nix mehr zu tun sondern ausschließlich mit Kohle abkassieren. Da wird selbst ein Elektrorollstuhl geblitzt….

    2. Du braucht dazu keine Blizzer-App, sondern musst die Option aktivieren, bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gewarnt zu werden.

  5. Bei einer Kontrolle kann die Polizei möglicherweise die „Hardware“ im Auto erkennen und gerne nachfragen. Da aber vor GEFAHR und BLITZER gewarnt wird (das eine ist legal – das andere nicht) haben sie nicht viel Möglichkeiten – ein Zugriff auf die Einstellungen meiner Apps ist ihnen rechtlich nicht möglich.

  6. Hallo zusammen, was ist denn mit dem Saphe Drive oder Saphe Drive Pro welcher auch Gefahrstellen (Fahrzeug in der Standspur, Streckenradar, ein Unfall oder etwas ganz anderes) anzeigt. Wäre dieses Gerät dann auch verboten?

    1. Ja. Das Gerät ist grundsätzlich in dessen Gebrauch verboten. Allein das Mitführen im Auto wäre bereits strafbar.
      Sie sind ja auch ein Datenpartner dieses Netzwerks – würde aber unter dedizierte Radarwarner fallen.

      1. Nette Fußnote:
        „Sicherheitshinweis: Die Benutzung erfolgt nach den geltenden Vorschriften von StVo 2021 und auf Ihr eigenes Risiko.“

        Wird Ihnen nur bedingt helfen. Bei dedizierten Geräten werden sie früher oder später als Hersteller im Deutschen Markt hinzugezogen. Und da wird es ihnen nicht helfen, dass sie in Dänemark sitzen.

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