BundleHunt: 47 Mac-Apps auswählen und weniger bezahlen (Update)

Die Kollegen von BundleHunt haben einmal mehr ein neues Angebot am Start.

bundlehunt

Update am 20. September: Die Anbieter haben uns soeben eine E-Mail zukommen lassen und darin mitgeteilt, dass die Aktion morgen beendet wird. Wer sich also noch günstige Apps in einem Bundle kaufen möchte, sollte am besten heute zuschlagen.


Die letzte BundleHunt-Aktion vor ein paar Wochen war vor allem dank PDF Expert ein voller Erfolg und auch ein echtes Schnäppchen. Ein ähnliches Angebot gibt es auch heute wieder, allerdings ohne die beliebte Software von Readdle.

Nachdem ihr euch für 5 US-Dollar die Eintrittskarte für das Bundle freigeschaltet habt, könnt ihr aus insgesamt 47 Anwendungen eure Favoriten wählen, die ab 1 US-Dollar erhältlich sind.

Zu den Highlights gehören bei der aktuellen BundleHunt-Aktion zum Beispiel die folgenden Anwendungen:

  • iStat Menus 6: Umfangreicher System-Monitor mit zahlreichen Daten in der Menübar.
  • Waltr 2: Vereinfache Dateiübertragung vom Mac zum iPhone oder iPad.
  • Unclutter: Praktischer Datei-Manager für den Mac sorgt für Ordnung auf dem Desktop.
  • SYC 2: YouTube-Videos in MP3-Dateien umwandeln und offline speichern.
  • Soulver: Die intelligente Mischung aus Notiz-App und Taschenrechner.
  • Spotify Music Converter: Musik des Streaming-Dienstes als MP3 speichern.

Habt ihr noch weitere Empfehlungen aus dem Bundle? Dann teilt uns eure Favoriten in den Kommentaren mit.

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Kommentare 6 Antworten

    1. Da kein Schutzmechanismus umgangen wird (durch Aufnahme beim Abspielen), wird es wie eine analoge Kopie bewertet (wie „damals“ die Kassettenaufzeichnungen).
      Solange du das nur für dich selbst machst, ist das vollkommen legal und sogar finanziell abgedeckt durch die zahlreichen Urheberrechtsabgaben, die du auf alles mögliche zahlst (somit entsteht auch niemandem dadurch ein finanzieller Schaden).
      Weitergeben ist aber illegal…

      1. Trotzdem verstößt es gegen die Spotify Nutzerrichtlinien. Nach Pumkt 9.1. der AGB ist untersagt „Das Kopieren, Weiterverbreiten, Vervielfältigen, „Rippen“, Aufzeichnen, Übertragen, öffentliche Aufführen oder Ausstellen, Senden oder die öffentliche Zugänglichmachung von Spotify-Diensten oder den Inhalten oder Teilen davon oder eine sonstige Nutzung der Spotify-Dienste oder der Inhalte, die im Rahmen der Vereinbarungen oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich zulässig ist oder in anderer Weise Rechte an geistigem Eigentum (…)“

  1. Nicht alles, was sich ein Anbieter absegnen lässt, ist auch rechtlich bindend. In Deutschland gilt zuoberst das Grundgesetz, darunter das Strafgesetzbuch und das bürgerliche Gesetzbuch und dann die unzähligen spezialisierteren Rechtsvorlagen, wie z.B. Das UrheberrechtsGesetz.
    Von da an geht es weiter runter in die individuelleren „Regelungen“, wie Verträge, Vereinbarungen, Bedingungen. Es gilt jedoch immer; eine niedrigere Regelung kann niemals höherwertiges Recht aushebeln, lediglich verfeinern.

    Schlag doch einfach mal § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG nach, dort ist die Privatkopie geregelt.

    Wenn Spotify mit seiner Regelung meint, es könne die Privatkopie seiner Inhalte (in Deutschland) komplett verbieten, macht es diese Klausel damit komplett unwirksam. Sie können kein geltendes Recht einschränken, selbst dann nicht, wenn du zustimmst (weil du dem gesamten Text zustimmen MUSST)

    Was sie allerdings untersagen können sind Kopien ihrer eigenen Schöpfungen, denn daran halten sie selbst das Urheberrecht. Das wären die Spotify-Services. Die Inhalte (die „Musik“) dürfen dagegen durchaus privat kopiert werden zur ausschließlich eigenen Verwendung außerhalb von Spotify.

    1. Deshalb habe ich ja auch geschrieben „ein klares Jain“. Gesetzestexte sind Auslegungssache. Und auch wenn hier kein strafrechtlicher Verstoß vorliegt, könnte Spotify es auf einen Zivilprozess ankommen lassen, und je nachdem wo der stattfindet und wie das durch die Richter bewertet wird, könnte es teuer werden. Auf jeden Fall können sie denjenigen von der Nutzung des Dienstes Ausschließen.
      Und Deine Aussage, dass durch die „Privatkopie“ niemanden ein Schaden entsteht, ist so auch nicht richtig. Die Künstler werden von Spotify nach Anzahl der Aufrufe bezahlt. Wenn Du dann irgendwann nur noch Deine Privatkopie (lokal gespeicherte MP3) des Songs hörst, was hat dann der Künstler davon? Nichts.

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