GoodReader 5: Großes Update für den PDF-Manager

Mit neuen Nutzungsbedingungen

Der GoodReader zählte bei mir zu den ersten Apps, die ich damals auf meinem iPad der ersten Generation installiert habe. Damals betitelten wir den GoodReader (App Store-Link) als eine der besten PDF-Apps. Doch die Entwickler haben nach einigen Jahren nachgelassen und die Konkurrenz ist stark. Demnach war der GoodReader meiner Meinung nach abgeschrieben. Mit Version 5.0 melden sich die Entwickler nun mit einem riesiges Update mit zahlreichen Neuheiten zurück.

GoodReader 5 bietet eine komplett neue Benutzeroberfläche. Alles soll besser, schneller, einfacher zu finden und intuitiver zu bedienen sein. Der moderne Look macht auf den ersten Blick eine gute Figur. Des Weiteren wurden zahlreiche Anpassungen für die neusten Geräte und Funktionen vorgenommen: Ihr könnt endlos durch PDFs scrollen, außerdem gibt es Support für Split Screen auf dem iPad. Hinzugekommen ist auch eine AES-256 Verschlüsselung für Dateien und Ordner.


Zudem wurde die Apple Pencil-Unterstützung verbessert, der Doppeltipp beim Apple Pencil 2 ist jetzt aktiv. Die Liste aller Änderungen ist wirklich lang, alle Details könnt ihr hier abrufen.

Das Update auf Version 5.0 ist für Bestandskunden kostenfrei, allerdings sind zahlreiche neue Features nur im neuen „Pro Pack“ verfügbar, das mit weiteren 6,99 Euro entlohnt werden muss. Der Basispreis liegt weiterhin bei 6,99 Euro.

Endbenutzer-Lizenzvertrag sorgt für Ärger

Der Endbenutzer-Lizenzvertrag, kurz EULA genannt, sorgt bei vielen Nutzern für Ärger. So schreibt uns zum Beispiel Jürgen, dass der GoodReader ab sofort alle Daten abgreifen und nutzen darf. Im Wortlaut heißt es:

Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber technische Daten und damit zusammenhängende Informationen sammeln und verwenden darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Informationen über Ihr Gerät, Ihre System- und Anwendungssoftware und Peripheriegeräte, die regelmäßig erfasst werden, um die Bereitstellung von Software-Updates, Produktsupport und anderen Dienstleistungen für Sie (falls vorhanden) im Zusammenhang mit der Lizenzierten Anwendung zu erleichtern. Der Lizenzgeber darf diese Informationen verwenden, solange sie in einer Form vorliegen, die Sie nicht persönlich identifiziert, um seine Produkte zu verbessern oder um Ihnen Dienstleistungen oder Technologien anzubieten. In einigen Fällen können Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die E-Mail-Adresse, für die Bereitstellung bestimmter zusätzlicher Dienste erforderlich sein. In diesem Fall kann der Lizenzgeber diese Informationen verwenden und auf seinen Servern speichern, um die Bereitstellung der angeforderten Dienste zu erleichtern.

Wer GoodReader in Version 5.0 nutzen möchte, muss den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Der Download ist 70 MB groß, für iPhone und iPad verfügbar, mit iOS 9.0 und neuer kompatibel und nur in englischer Sprache vorliegend. Achja: Die Auswahl der Screenshots im App Store ist einfach nur schlecht.

‎GoodReader PDF Editor & Viewer
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Entwickler: Good.iWare, Inc.
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Kommentare 13 Antworten

  1. GoodReader hat irgendwie nicht verstanden für was die Screenshots im AppStore sind.
    Statt aussagekräftige Bilder zu zeigen wie die App aussieht, packt man nochmals Text in die Screenshots, zusätzlich zur der normalen App Beschreibung.

  2. @appgefahren: GoodReader war eine der ersten Apps, die ich auf Eure Empfehlung hin gekauft habe.
    Danke für den Hinweis auf die EULA. Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das mit der DSGVO konform ist, ist es einfach hässlich. GiodReader wird gelöscht, habe es dank PDF Expert ohnehin seit Jahren nicht mehr genutzt. Und mein Fast-Nickvetter hat Recht, das mit den Screenshots haben sie nicht verstanden.

  3. Na ja, ist zwar nicht so toll mit der Eula, aber andere Apps senden auch Infos an crashanalytics und wie die Dienste alle heissen. Denke, dass das hier nichts anderes ist.

    1. @hillspills: Das stimmt zwar grundsätzlich, aber erstens ist „andere machen das auch“ kein Argument im Sinne von macht es nicht besser, und zweitens behält Goodreader sich hier vor, deutlich mehr Daten abzugreifen als nur crash analytics, insbesondere personenbezogene Daten, die fürs Debuggen nicht nötig sind. Ich bin mir sicher, dass die Formulierung in dieser Unbestimmtheit gegen DSGVO verstößt, weil offen bleibt, was alles an Daten gesammelt und verarbeitet wird.

      Insofern ist es richtig, darauf hinzuweisen von Appgefahren.

  4. Normalerweise würde ich ein ein eindeutiges Statement zum Deinstallieren der App erwarten. Das mit der EULA geht ja mal nun gar nicht. Da hat „Appgefahren“ aber wohl nicht genug Arsch in der Hose.

    1. @Klabustee: Naja, Du bist ja schon groß und kannst mit den vorhandenen Informationen eigene Entscheidungen treffen ?
      Schön wäre es, wenn jeder den Arsch in der Hose hätte, eine entsprechende Bewertung zu hinterlassen und den Deinstallier-Grund zu nennen, bevor er installiert. Ich werde es tun.

      1. Richtig, da sollte wohl jeder für sich entscheiden. In der heutigen Zeit weiß ein Großteil der Nutzer gar nicht, wer welche Daten erhebt und verarbeitet. Die großen Player Facebook, Instagram, Google und Co. stehen da sicher ganz oben. Und ich bin mir sicher, dass eine Vielzahl mindestens einen Dienst davon nutzt.

        1. Unfassbar, was im Appstore los ist. Stand jetzt bereits geschätzte 30 Bewertungen mit nur 1 Stern und Ankündigung der Deinstallation, alle wegen der neuen EULA. Es gibt also doch noch mündige Kunden mit Arsch in der Hose ?

          1. Ich hoffe, der Entwickler rudert reumütig zurück und das Beispiel macht Schule, damit nicht noch mehr Entwickler auf solch glorreiche Ideen kommen.
            Nochmals danke @appgefahren, ohne Euch wäre mir das nicht aufgefallen! ??

  5. Schade, hab GoodReader bis jetzt intensiv genutzt, aber bei der Lizenzvereinbarung bin ich raus. jetzt also nach Alternativen suchen…

  6. Ich habe mir inzwischen ein iPad Pro und den Apple Pencil 2 zugelegt. Ich wollte heute im Good Reader testen, pdf mit handschriftlichen Anmerkungen zu versehen. Wirklich gut funktioniert das nicht ohne weiteres… außerdem kann das Programm scheinbar nicht zwischen Stift und meinem Finger unterscheiden. Oder mache ich was falsch? Kann/muss man die Handballenerkennung, etc. irgendwo einstellen?

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