ROAV DashCam: Anker stellt smarte Auto-Kamera vor

Anker produziert jetzt auch smartes Auto-Zubehör. Unter der Marke ROAV startet die erste DashCam.

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ROAV ist eine neue Untermarke von Anker, die sich als Connected Carmarke versteht. Das erste Produkt von ROAV ist eine Dashcam (Amazon-Link) für die Windschutzscheibe. Und zum Start wird die neue DashCam sogar günstiger angeboten. Bis zum 11. August könnt ihr mit dem Gutscheincode ROAVAUTO 20 Prozent sparen und zahlt statt 79,99 Euro nur 63,99 Euro.


Ausgestattet ist die DashCam mit einem Sony Exmor Sensor, einer Weitwinkellinse sowie der Nighthawk Nachtsicht-Technik. Die Kamera kann den Verkehr über vier Fahrspuren in Full-HD aufnehmen, und das eben auch bei Nacht. Mit der kostenlosen ROAV-iPhone-App (App Store-Link) könnt ihr all eure Aufnahmen verwalten, bearbeiten und teilen.

roav dashcam

Natürlich können die Aufnahmen auch auf dem 2,4 Zoll großen TFT-Display angesehen werden. Die ROAV DashCam ist mit den Maßen 72 x 62 x 38 Millimeter sehr kompakt, das Gewicht liegt bei 127 Gramm. Die Kamera, die auch Audio aufnimmt, kann hinter dem Rückblickspiegel mit einer 3M Klebeplatte angebracht werden, wobei die Kamera selbst aus der Halterung genommen werden kann. Ebenfalls praktisch: Im geparkten Zustand wird die Aufnahme automatisch gestartet, wenn Bewegungen erkannt werden.

Eine wichtige Frage bleibt: Sind DashCams in Deutschland erlaubt? In dem Beschluss vom Oberlandesgerichts Stuttgart heißt es: „Dashcam-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden.“ Dennoch sollten die Aufnahmen aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht im Internet geteilt werden.

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Entwickler: Power Mobile Life LLC
Preis: Kostenlos

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Kommentare 11 Antworten

  1. In dem Beschluss des OLG Stuttgart geht es gerade nicht darum, ob die Nutzung von Dashcams erlaubt oder nicht erlaubt ist, sondern darum, ob (möglicherweise unerlaubt angefertigte Aufnahmen) dennoch als Beweis verwertet werden dürfen. Zur generellen Frage der Nutzung von Dashcams nimmt das OLG keine Stellung.

    1. Ja, die Rechtslage zur Nutzung ist ungeklärt. Aber wenn das Gericht sagt, es dürfen Aufnahmen verwertet werden, sagt es ja auch indirekt, dass die Nutzung gestatt wird, denn ansonsten würden ja keine Aufnahmen zustande kommen. So würde ich es als Nicht-Jurist verstehen.

      1. Das ist eine klar falsche Annahme. Das Gericht sagt lediglich, dass selbst eine illegal angefertigte Aufnahme zur Aufklärung verwendet werden kann. Das macht die Aufnahme aber nicht legaler, d.h. du wärst trotz der Sanktionierung im Aufklärungsfall immer noch angreifbar durch Personen, deren Rechte du u.U. Verletzt hast. Das Paradoxe daran ist, dass ein Dritter möglicherweise durch deine (möglicherweise) illegale Aufnahme verknackt wird, und du anschließend auch aufgrund seiner Anzeige gegen dich.
        Aber wie gesagt, die eigentliche Rechtmäßigkeit der Aufnahme an sich ist nach wie vor nicht geklärt, auch nicht durch das Stuttgarter Urteil.

  2. Mal ganz im Ernst, warum machen sich die Hersteller die Mühe in das kleine Ding ein Display rein zu quetschen? Als ob irgendwer auf der CAM selbst die Aufnahmen ansehen würde. Das macht man dann doch lieber am PC oder auf dem Smartphone.
    Sollen sie das Geld was fürs Display benötigt wird doch lieber in die Kamera stecken, da ist sie besser angelegt.

  3. Man kann auf dem Display ja nicht nur die aufnahmen anschauen. Ich bin froh über ein Display um die Kamera gerade auszurichten. Auch Aufnahmezeit und Einstellungen (Meine Kamera hat weder wlan noch App) sind nur mit Display anzeigbar

  4. Die Rezensionen Sind mir suspekt, entweder bisher nur dieses Produkt rezensiert oder hauptsächlich Anker Produkte. Sollte Anker sich gar nicht nötig haben.

  5. Gibt es eine Speicherkarte oder werden die Aufnahmen alle direkt in die iphone App gespeichert? Und Wielange? Wann werden die Aufnahmen wieder überspielt?

  6. Zu den rechtlichen Aspekten haben wir einen umfangreichen Artikel verfasst: https://www.tipronet.net/news/auto-kamera-erfahrungen-tipps/

    Im letzten Urteil des OLG Stuttgarts wurde erstmalig ein Video in einem Schadensersatzprozess zugelassen. Auch das Amtsgericht Bamberg hat in diesem Jahr ein Video als zusätzliches Beweismaterial zugelassen.

    Aktuell geht die Rechtssprechung davon aus, dass die Aufnahmen einer Autokamera in folgenden Fällen zulässig ist:
    1. die Sequenz anlassbezogen aufgenommen wird,
    2. Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden und
    3. der Einzelfall die Verwertbarkeit erfordert

    @Christalentfrei
    Wo steht, dass in Bayern Dashcams verboten sind? Solch ein Urteil wäre mir neu.
    Ich gehe aktuell davon aus, dass du auf die „300.000 Euro“ Strafen, die in den Medien herumgeistern, anspielst. Also das Ansbacher-Urteil? Auch hier sollten die oben erwähnten Einzelfälle unterschieden wären.

    Eine Anlassbezogene Aufnahme ist auch in Bayern gestattet bzw. kenne ich kein Urteil was dem widerspricht. Also sind Dashcams auch in Bayern nicht verboten, wie von dir eingeworfen. Unter Strafe verboten sind allerdings Aufnahmen die nur darauf abzielen diese Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen oder Verkehrsverstöße zu beweisen. Also Aufnahmen ohne Anlass!

    Ohne GPS ist in der Tat sehr ungünstig! Ich habe einige Ideen warum du (iSpeedy78) die Kamera daher als Elektroschrott bezeichnest, kannst du deine Meinung allerdings begründen?

    Was genau ist eigentlich die „smarte“ Technik der Kamera? Habe ich dies überlesen?

    Der Preis von angeblichen 179€ empfinde ich schon fast als Betruf, denn für diesen Preis wurd bzw. wurde die Kamera scheinbar nie verkauft.

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