{"id":336501,"date":"2023-05-10T09:30:35","date_gmt":"2023-05-10T07:30:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.appgefahren.de\/?p=336501"},"modified":"2023-05-10T07:03:40","modified_gmt":"2023-05-10T05:03:40","slug":"gerichtsbeschluss-corellium-verletzt-nicht-apples-urheberrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.appgefahren.de\/gerichtsbeschluss-corellium-verletzt-nicht-apples-urheberrechte-336501.html","title":{"rendered":"Gerichtsbeschluss: Corellium verletzt nicht Apples Urheberrechte"},"content":{"rendered":"

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Apple k\u00e4mpft schon seit 2019 gerichtlich gegen das Unternehmen Corellium, die virtuelle iOS-Ger\u00e4te anbieten, ohne eine Genehmigung Apples eingeholt zu haben. Im Jahr 2021 gab es beinahe eine Einigung zwischen den beiden Parteien, allerdings setzte sich der Gerichtsstreit weiter fort. In dieser Woche gab es jedoch vor Gericht eine Niederlage f\u00fcr Apple: Ein US-Gericht entschied, dass Corellium mit seinen Produkten keine Urheberrechte verletzt.<\/p>\n

Wie Bloomberg<\/a> nun berichtet, entschied das US-Berufungsgericht f\u00fcr den elften Gerichtsbezirk am Montag, dass der CORSEC-Simulator von Corellium durch die „Fair-Use-Doktrin“ des Urheberrechts gesch\u00fctzt ist. Diese Doktrin gew\u00e4hrleistet, dass urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke in bestimmten Situationen vervielf\u00e4ltigt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n

Corellium argumentierte vor Gericht, dass die virtuellen Maschinen, auf denen iOS laufe, ausschlie\u00dflich der Sicherheitsforschung dienen, und das Gericht stimmt dem zu. Apple hingegen f\u00fchrte an, dass Corelliums Software eine „gro\u00df angelegte Kopie und Reproduktion“ von iOS sei und als Marktersatz f\u00fcr seine eigenen Sicherheitsforschungsprodukte diene.<\/p>\n

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Das Gericht erkl\u00e4rte, dass die Produkte von Corellium „den wissenschaftlichen Fortschritt f\u00f6rdern, indem sie die Sicherheitsforschung in wichtigen Betriebssystemen erm\u00f6glichen“. Die Jury f\u00fcgte hinzu, dass iOS eine „funktionale Betriebssoftware ist, die nicht in den Kernbereich des Urheberrechts f\u00e4llt“. Weiter hie\u00df es in der Begr\u00fcndung:<\/p>\n

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„Corellium hat ein kreatives und innovatives Werkzeug erfunden, das genau den kreativen Fortschritt f\u00f6rdert, den das Urheberrecht anstrebt. Corellium hat ein neues Produkt mit neuen Funktionen geschaffen.“<\/p>\n<\/blockquote>\n

Infolgedessen kann Corellium seiner Kundschaft weiterhin virtuelle iOS-Maschinen zur Verf\u00fcgung stellen, ohne dass Apple das Unternehmen daf\u00fcr verklagen kann. Bereits im Jahr 2020 hatte ein Bundesgericht entschieden, dass Corellium den iOS-Code angemessen nutzt.<\/p>\n

Mit der Software von Corellium k\u00f6nnen Sicherheitsforschende virtualisierte iOS-Ger\u00e4te zu Forschungszwecken betreiben. Es \u00fcberrascht nicht, dass Apple behauptet, Corellium verkaufe unerlaubt Kopien von iOS und helfe Hackern, Wege f\u00fcr Angriffe auf iPhone- und iPad-User zu finden. Interessanterweise k\u00f6nnte dies auch ein Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr Entwickelnde sein, die iOS auf anderen Plattformen emulieren, ohne verklagt zu werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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