Netflix: Plötzliche Preisanpassungen nach Gerichtsbeschluss ungültig Verbraucherzentrale hatte geklagt

Verbraucherzentrale hatte geklagt

In den letzten Wochen machten einige Streaming-Dienste mit unangenehmen Ankündigungen auf sich aufmerksam. Das wohl bekannteste Beispiel war der Sportstreaming-Service DAZN, der seine Abo-Preise mal eben verdoppelt hat – sehr zum Unmut der bisherigen Nutzer und Nutzerinnen. Auch Netflix (App Store-Link) setzte in den USA zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen um.

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VirnetX vs. Apple: Konzern aus Cupertino verliert 440 Millionen USD-Patentstreit vor Gericht Apple hat bereits eine Berufung angekündigt

Apple hat bereits eine Berufung angekündigt

Auch wenn einem der Name VirnetX nicht unbedingt ein Begriff ist – das Unternehmen steht bereits seit einigen Jahren immer wieder mit Apple aufgrund von Patentrechts-Streitereien vor Gericht. Bereits im Jahr 2016 gewann VirnetX einen solchen Streit vor Gericht – damals ging es um satte 302 Millionen USD aufgrund vermeindlicher Patentrechts-Verletzungen. 

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Blitzer-Apps: Oberlandesgericht Celle verhängt erstes bekanntes Bußgeld

Zum ersten Mal gibt es Gegenwind für Nutzer einer Blitzer-App. In der rechtlichen Grauzone gibt es nun erstmals ein richtiges Urteil.

Es ist ein Phänomen. Die absolut angestaubte und schon seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisierte iPhone-App „Blitzer.de Pro“ (App Store-Link) ist quasi dauerhaft auf dem ersten Platz der Verkaufscharts im App Store zu finden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie wird von mehreren hundert, wenn nicht sogar tausend Nutzern am Tag gekauft. Dabei ist die Verwendung von Geräten, die vor Blitzern warnen, in Deutschland verboten. Doch während es bisher immer hieß, es würde bisher gar keine Urteile gegen Blitzer-Apps geben, sieht diese Sache mittlerweile anders aus.

Anfang des Monats hat das Oberlandesgericht Celle erstmals ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro gegen einen Autofahrer verhängt, der während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzte. Der Fall kann online auf dieser Webseite eingesehen werden. Zudem berichtet Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog über den durchaus sehr interessanten Fall.

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eiPott: Apple siegt gegen Eierbecher

Der Witz mit dem eiPott. Uralt, aber anscheinend immer noch aktuell. Eine deutsche Firma spürt nun die Auswirkungen.

Wie die BZ aus Berlin berichtet, hat ein Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil im Rechtsstreit von Apple gegen eine Firma aus Erbach gefällt. Die Firma Koziol verkaufte bisher Eierbecher unter dem Namen eiPott, auch Verpackung und Aussehen waren an den Apple-Produkten orientiert.

Sollte die Firma den eiPott weiter unter diesem Namen vertreiben, übrigens wird er für läppische acht Euro angeboten, würde laut Gericht eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro fällig.

Gegenüber der BZ erklärte eine Sprecherin des Eierbecher-Herstellers, der seit 2009 im Verkauf ist, dass man bereits an einem neuen Namen und einer anderen Verpackung arbeite.

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