Blitzer-Apps: Oberlandesgericht Celle verhängt erstes bekanntes Bußgeld

Zum ersten Mal gibt es Gegenwind für Nutzer einer Blitzer-App. In der rechtlichen Grauzone gibt es nun erstmals ein richtiges Urteil.

Blitzer Charts

Es ist ein Phänomen. Die absolut angestaubte und schon seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisierte iPhone-App „Blitzer.de Pro“ (App Store-Link) ist quasi dauerhaft auf dem ersten Platz der Verkaufscharts im App Store zu finden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie wird von mehreren hundert, wenn nicht sogar tausend Nutzern am Tag gekauft. Dabei ist die Verwendung von Geräten, die vor Blitzern warnen, in Deutschland verboten. Doch während es bisher immer hieß, es würde bisher gar keine Urteile gegen Blitzer-Apps geben, sieht diese Sache mittlerweile anders aus.


Anfang des Monats hat das Oberlandesgericht Celle erstmals ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro gegen einen Autofahrer verhängt, der während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzte. Der Fall kann online auf dieser Webseite eingesehen werden. Zudem berichtet Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog über den durchaus sehr interessanten Fall.

Zugrunde liegt folgender Paragraph aus der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Urteil über Blitzer-App bisher nur ein Einzelfall

Die Meinung des Rechtsanwalts fällt dagegen wie folgt aus: „Das Oberlandesgericht Celle meint, auch eine Blitzer-App sei so ein verbotenes Gerät. Ob das im Ergebnis so richtig ist, darf man getrost bezweifeln. So haben die Richter offenbar überhaupt nicht verstanden, dass Blitzer-Apps keine Maßnahmen ‚anzeigen‘, wie es etwa klassische Radarwarner machen. Vielmehr geben sie nur Community-Meldungen über gesichtete Blitzer weiter.“

Richtig interessant wird es durch die Tatsache, dass das Oberlandesgericht Celle der Meinung ist, es würde bereits ausreichen, wenn der Fahrzeugführer eine betriebsbereite Blitzer-App mitführt, also auf seinem Smartphone installiert hat. Ein Bußgeld könne es also selbst dann geben, wenn die App gar nicht während der Fahrt verwendet wird. Besonders kurios: Sämtliche Passagiere im Fahrzeug dürfen sehr wohl eine Blitzer-App verwenden, denn das ist auf keinen Fall verboten.

Im oben verlinkten Blog-Eintrag gibt es noch ein paar Tipps und Hinweise, die sich Nutzer von Blitzer-Apps genauer ansehen sollten. Aktuell ist die ganze Geschichte nur ein Einzelfall, das könnte sich in Zukunft aber durchaus ändern. Die einfachste Möglichkeit ist allerdings, sich einfach an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten. Ganz ohne Hilfsmittel habe ich es in meiner mittlerweile über zehn Jahre langen Autofahrer-Karriere noch ganz ohne Bußgelder und Erinnerungsfotos geschafft.

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Kommentare 26 Antworten

    1. Kann man abschalten. Wenn allerdings das Mitführen schon verboten ist, hilft das nicht.
      Wie sieht das bei blitzermeldungen im Radio aus? Ist das mitführen eines Radios nun auch ein Vergehen?
      Ich vermute, dass aufgrund des zusätzlichen zig Milliardenbedarfs im Staatshaushalt nun alle Einnahmenquellen stärker genutzt werden – in allen staatlichen Bereichen. Damit können eher kritischeSteuererhöhungen und Kürzungen im Sozialsystem (z.B Gesundheitsversorgung) länger hinausgezögert werden. Da kommt sicher noch einiges….

      1. Da habe ich die Information, dass es erlaubt ist, weil es nicht so genau ist. Die sagen ja die Straße, aber die App bzw. das Gerät sagt in 154 m…

  1. Dann darf ich also auch mein Radio ausbauen?
    Die privaten Radiosender warnen mich ja auch vor Blitzer.
    Wenn natürlich auch nicht unmittelbar vor einer gefahrenstelle.
    Der Gesetzes Text geht doch eigentlich von einem Gerät aus, was durch eigene Messung von Radar etc. mich warnt und nicht durch positionerfassung wo ich mich gerade befinde.

    1. Da habe ich die Information, dass es erlaubt ist, weil es nicht so genau ist. Die sagen ja die Straße, aber die App bzw. das Gerät sagt in 154 m, also sehr genau…

    1. Das ist vollkommen richtig. Allerdings habe ich am meisten Angst immer vor den Situationen, in denen ich DENKE, ich halte mich an die Geschwindigkeitsvorschrift, in Wahrheit habe ich aber ein Verkehrsschild übersehen! :/

    2. Oft genug bedeutet im Verkehrsfluss zu bleiben, die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
      In manchen Situationen, in denen ich Höchstgeschwindigkeit oder knapp darunter gefahren bin, fühlten sich einige andere Autofahrer scheinbar dadurch zu halsbrecherischen Aktionen veranlasst. Extrem dichtes Auffahren ist da noch das geringste. Solange solche Gefährder auf denStrassen sind (es wird sie immer geben) ist Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit manchmal einfach sicherer.

  2. Ich auch…bis ich in meinem neuen Auto extrem Wert auf folgendes kleines Detail gelegt habe: Geschwindigkeitsanzeige in meinem Navi ? das funktioniert super und ich muss nicht mehr jedes Schild sehen bzw. mich „erinnern“ ?

  3. Das geht meist so schnell einmal im plauderlaune platsch wird man geblitzt weil man nicht drauf geachtet hat wie schnell man fährt.
    Ich Versuch auch immer ordentlich zu fahren wie möglich aber manchmal klappt es halt nicht aber man kann es selbst reduzieren ich wurde in 10 Jahren 3 mal geblitzt. Das ist meiner Meinung nicht viel.

  4. Da ich noch nicht allzu lange fahre kann ich noch gar nichts zum blitzen sagen, aber das, dass mitführen von Geräten nicht erlaubt sei würde bedeuten das ich mein Radio ausbauen muss. Zweitens ist es sehr nervig wenn andere Autofahrer der Ansicht sind mich überholen zu müssen obwohl ich bereits 50 km/h fahre dann würd ich am liebsten diesen Menschen den Führerschein wegnehmen.

    1. In einer Großstadt wie Berlin bist du mit 50 KMH aber auch ein echtes Verkehrshindernis. Man muss es ja nicht übertreiben, aber 60 sollten schon drin sein im Berufsverkehr. Man will auch mal auf Arbeit oder zu Hause ankommen.

  5. Wenn ich mir das richtig durchgelesen habe, ist derjenige nicht nur wegen der Blitzer-App dran gewesen, sondern auch wegen Auffahren auf die Autobahn und sofort auf den durchgehenden Fahrstreifen wechseln OHNE Blinken. Das erklärt vielleicht auch die 75,00 Euro.
    Interessant ist natürlich der Polizeibeamte, der die Blitzer-App auch privat kennt und natürlich nur als Beifahrer nutzt (so meine Interpretation). Wer es glaubt….

    1. Nicht mehr – der Richter ist der Meinung, dass bereits eine installierte App auf dem Handy des Fahrers ein hinreichendes Vergehen darstellt. Übrigens gibt es bei wiederholtem Auffallen auch Punkte.

      Laut dem Anwalt des Angeklagten gibt es da aber eine Zwickmühle – die Fahrer werden weniger Hilfsbereitschaft zeigen, denn ein Passwort für den Zugang zum Smartphone darf die Polizei ja nicht verlangen.

      Wenn der Polizist die App aber zufällig erblickt, ist es ausreichend.

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