Apple hat in seinem langjährigen Rechtsstreit mit dem Unternehmen AliveCor erneut einen wichtigen Sieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte nun ein Urteil aus dem Jahr 2024, wonach Änderungen an der Apple Watch als legitime Produktverbesserungen einzustufen sind und nicht als wettbewerbswidriges Verhalten. Damit stärkt das Gericht erneut Apples Position, dass technische Weiterentwicklungen nicht automatisch als Marktmissbrauch gelten.
Konkret bestätigte das Berufungsgericht des neunten US-Bezirks eine frühere Entscheidung, mit der die kartellrechtlichen Vorwürfe von AliveCor zurückgewiesen wurden. AliveCor hatte argumentiert, dass Apple den Markt für Herzfrequenzanalyse-Apps auf watchOS illegal monopolisiert habe, weil Apple in watchOS 5 den bisherigen Algorithmus „Heart Rate during Physical Observation“ (HRPO) durch den neu entwickelten „Heart Rate Neural Network“-Algorithmus (HRNN) ersetzt hatte.
Apple sollte Weiterentwicklung rückgängig machen
Nach Darstellung von AliveCor sei dieser Schritt bewusst erfolgt, damit das eigene EKG-Zubehör „KardiaBand“ keine unregelmäßigen Herzrhythmen mehr erkennen könne. Genau deswegen habe Apple versucht, Wettbewerber im Bereich der Herzfrequenzanalyse auszuschalten, so der Vorwurf. AliveCor forderte daher, dass Apple den alten Algorithmus wieder bereitstellen müsse.
Apple hielt dagegen, dass kein externer Entwickler das Recht habe, Design- und Technologieentscheidungen des Unternehmens vorzuschreiben. Zudem argumentierte Apple, dass eine Verpflichtung zur Unterstützung veralteter Technologien dazu führen würde, dass Gerichte faktisch täglich über die Produktentwicklung der Apple Watch entscheiden müssten – was weder praktikabel noch rechtlich vorgesehen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation.
Das Gericht bestätigte nun ausdrücklich Apples Sieg. In der Entscheidung heißt es, dass die unbestrittenen Beweise zeigen, dass Apples Weigerung, HRPO-Daten weiterzugeben, rechtlich gesehen nicht wettbewerbswidrig war. Selbst wenn ein bestimmter Datenzugang für den Wettbewerb notwendig wäre, würde die Klage laut Gericht scheitern, weil Apple Entwicklern Zugriff auf dieselben Tachogramm-API-Daten gewährt, die auch für die eigene Funktion „Irregular Rhythm Notification“ genutzt werden.
AliveCor verliert vor Gericht
Darüber hinaus wies das Gericht auch den zentralen Punkt von AliveCor zurück, wonach Apple verpflichtet sei, seine proprietären Daten mit Wettbewerbern zu teilen. Kartellgesetze, so das Gericht, verpflichten Unternehmen grundsätzlich nicht dazu, mit Konkurrenten zu kooperieren oder interne Technologien offenzulegen. Eine solche Pflicht würde vielmehr Innovationen bremsen und gleichzeitig problematische Fragen zur richterlichen Zuständigkeit aufwerfen.
Die aktuelle Entscheidung ist bereits der zweite bedeutende Erfolg für Apple innerhalb eines Jahres. Bereits im März hatte ein anderes Berufungsgericht drei AliveCor-Patente zur Herzfrequenzüberwachung für ungültig erklärt. Dadurch wurde eine frühere Entscheidung der International Trade Commission aufgehoben, die im Extremfall sogar ein Importverbot für die Apple Watch hätte nach sich ziehen können.
AliveCor zeigte sich nach der ursprünglichen Gerichtsentscheidung dennoch enttäuscht und erklärte, dass man weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen werde. Ob es zu weiteren Berufungen kommt, bleibt daher offen.
