Die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung beinhaltet. Das Gesetz soll Internetanbieter dazu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang zu speichern. Dies diene dem Ziel, Onlinekriminalität und Sexualstraftaten besser bekämpfen zu können.
Vorratsdatenspeicherung soll zurückkommen: Das ist geplant Gesetzesentwurf des Justizministeriums
Gesetzesentwurf des Justizministeriums
