Apple Watch Series 11 von vorne.

EU lockert Akku-Regeln: Smartwatches und Co. dürfen fest verbaut bleiben

Sechs neue Produktkategorien betroffen

Chip und Akku eines iPhones

Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der die strengen Vorgaben der EU-Batterieverordnung für bestimmte Geräte lockert. Ursprünglich sollten Verbraucher und Verbraucherinnen bei allen Geräten mit integrierten Akkus diese selbst leicht austauschen können, doch jetzt gibt es Ausnahmen.

Die Liste der Ausnahmen wurde um sechs weitere Produktgruppen erweitert. Dazu zählen tragbare Geräte wie Smartwatches, Fitness-Tracker und elektrisches Spielzeug. Auch Spezialausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX-Richtlinie) ist betroffen. Bei diesen Geräten reicht es künftig aus, wenn die Akkus von unabhängigen Fachleuten getauscht werden können. Ein Selbstwechsel durch en Nutzer bzw. die Nutzerin ist nicht mehr zwingend erforderlich.


Sicherheit und Recycling im Fokus

Zwei Hände halten einen Ersatzakku für ein iPhone.
Auch der Akku des iPhones soll sich in Zukunft besser austauschen lassen. Foto: iFixit.

Hinter der Entscheidung steht ein Abwägungsprozess: Einerseits soll die Lebensdauer von Geräten verlängert und das Recycling erleichtert werden. Andererseits sorgen falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus zunehmend für Brände in Recyclinganlagen. Die Kommission hatte im vergangenen Jahr Vorschläge gesammelt und diese gemeinsam mit Verbraucherschützern, Branchenvertretern und Experten bewertet.

Die neuen Ausnahmen basieren auf einer breiten Abstimmung. Neben Sicherheits- und Hygieneaspekten, wie sie beispielsweise bereits bei Medizinprodukten oder Zahnbürsten galten, spielte auch die praktische Umsetzbarkeit eine Rolle. Die Regelung soll nun mehr Flexibilität bieten, ohne die Umweltziele der Batterieverordnung aus den Augen zu verlieren.

Die neue Batterieverordnung 20223/1670 der EU gilt ab Februar 2027 in der Europäischen Union. Sie enthält neue Vorgaben, die elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops und Tablets, aber auch E-Bikes betreffen, die Akkus verbaut haben. Letztere sollen mit Eintritt der Verordnung leichter austauschbar sein, im besten Fall vom Endverbraucher bzw. -verbraucherin selbst. Erst vor kurzem hatte beispielsweise Nintendo angekündigt, in der EU eine neue Nintendo Switch 2-Version sowie den Switch 2 Pro Controller mit einem austauschbaren Akku anzubieten. Auch Apple wird sich dieser Verordnung stellen müssen.

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Mel
Ich bin seit 2011 Teil des appgefahren-Redaktionsteams und war schon immer an Innovationen im Tech-Bereich und Gadgets interessiert. Wann immer es praktisches Outdoor-Zubehör oder interessante Foto-Apps gibt, bin ich Feuer und Flamme, denn auch in meiner Freizeit bin ich gerne mit dem Rad oder der iPhone-Kamera unterwegs. Seit einiger Zeit nutze ich aktiv das Fediverse und berichte über neue Apps, Dienste und Entwicklungen.

Kommentare 5 Antworten

  1. Aber das mit den Thema Smartphones und Tablets „müssen“ Akkus tauschbar sein stimmt so nicht.
    Da sich die EU hier auch nicht einig war bzw. Lücken gelassen hat die von Hersteller ausgenutzt werden können.
    Also werden viele aktuelle Smartphones trotzdem keine vom Nutzer wechselbaren Akkus bekommen.

    Das hat folgende Hintergründe:
    Für Smartphones gelten zusätzlich Ökodesign-Vorgaben.
    Hersteller können einen fest eingebauten Akku beibehalten, wenn bestimmte Anforderungen an Langlebigkeit, Ersatzteilversorgung und Reparierbarkeit erfüllt werden.

    Dies wird von den Herstellern durch folgende Lücken in der Verordnung umgangen werden, wenn:
    – leichter lösbare Klebestreifen oder andere Befestigungssysteme,
    – bessere Verfügbarkeit von Ersatzakkus,
    – Reparaturanleitungen,
    – längere Software- und Ersatzteilunterstützung.

  2. Ist halt die Frage, wie „leicht“ definiert wird. Vor allem auch das Problem der Wasser- und Staubdichtigkeit nach einem Wechsel ist immer gegeben. Und so kompakt gebaute Geräte sind halt sehr komplex im Aufbau.

  3. Da habe ich kürzlich ein Video gesehen, wo gezeigt wurde, dass Geräte ab IP65 (zumindest die IP Einstufung, in die auch das iPhone fällt) ausgenommen sind. Ich habe dennText aber nicht nachgelesen, was aber über eine Suche fix gehen sollte.

    1. Fix nachgesehen, IP67/68, wenn der Hersteller Wasserdichtigkeit nachweisen kann. Also im Grunde eher Symbolpolitik statt „Mehrwert“ für den Verbraucher.

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