Apple gegen Motorola: Patent-Streit mit ersten Auswirkungen (Update)

Auf unserer Facebook-Seite haben wir das Thema bereits kurz angeschnitten, es scheint aber doch größere Auswirkungen zu haben, als gedacht.

Das Landgericht Mannheim hat Apple den Verkauf von älteren iPhone-Modellen und 3G-iPads verboten, da ein Patent von Motorola verletzt würde. „Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden““, sagte ein Apple-Sprecher gegenüber der dpa.

Vom Verkaufsverbot betroffen sind iPhone 3GS und iPhone 4, sowie alle aktuellen iPads mit Mobilfunkunterstützung. Da sich die Klage gegen das Unternehmen Apple Sales International gerichtet hat, darf Apple die Geräte weiterhin an Händler und auch in seinen eigenen Stores verkaufen, eine akute Knappheit droht daher nicht.

Beim neuen iPhone 4S setzt Apple laut dpa auf andere Zulieferer, dieses Modell ist daher nicht vom Verbot betroffen. Patent-Experte Florian Müller sagt zudem, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und Motorola Sicherheiten in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen muss. Apple hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des Gerichts vorzugehen.

Eine weitere Niederlage muss Apple im Push-Dienst einstecken. Laut der Webseite „Foss Patents“ darf Apple den iCloud-Mail-Push (oder ehemals MobileMe) vorläufig nicht weiter anbieten. Schon seit einigen Tagen funktioniert der Dienst bei deutschen Nutzern nicht richtig oder gar nicht mehr, einen Zusammenhang hat Apple bislang nicht bestätigt.

Motorola und Apple – zwei Firmen, die sich beide im Recht sehen. Ganz grundlos wird das Landgericht den Klagen sicher nicht zugestimmt haben – schade ist nur, dass die ganze Geschichte nun auf Kosten der Nutzer ausgetragen wird. Wie seht ihr die Geschichte?

Update: Wie Heise Online berichtet, wurde das Verkaufsverbot schon wieder aufgehoben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe soll als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbotes gestoppt haben.

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