Bundesnetzagentur untersagt „Telekom StreamOn“ und „Vodafone Pass“

Verträge müssen bis Ende März 2023 umgestellt sein

Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ untersagt. Außerdem hat sie die Beendigung von Bestandskundenverträgen angeordnet. Die Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität, weil sie den Datenverkehr nicht gleich behandeln.

Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.


Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.

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Kommentare 70 Antworten

    1. Wenn du entsprechend bisher einen Tarif hast, welcher dies nicht auf dein Volumen anrechnet, dann sollte das so sein. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Anbieter das einfach abschalten und die Kunden so dastehen lassen. Das werden die auch nicht dürfen.

      Daher wirds sicher Wechsel-Angebote geben. Mal sehen wie die aussehen werden..

        1. Es war ein Vertragsbestandteil, der nun gestrichen wird. Telefonie ist in den meisten Verträgen auch kostenlos. Trotzdem wäre der Wegfall von Telefonie ein Sonderkündigungsgrund.

          1. Wenn Werbung damit gemacht wird, dass man sich kostenlos eine StreamOn/VPass Option hinzubucheb kann, dann ist das ein Vertragsbestandteil. Da braucht man nicht zu diskutieren.

          2. Konnte man damals die PS3 zurückgeben als Linux gestrichen wurde? Damit wurde nämlich auch geworden und dann wuede das Feature entfernt.

      1. Es gibt eine Übergangsfrist bis Ende März 2023 für Bestandskunden. Neue Verträge dürfen aber schon ab Ende des Monats nicht mehr mit ZR beworben werden.

      1. @danny: Ja genau. Und warum wurde es von vornherein so konstruiert? Weil sie genau wussten, dass das höchstwahrscheinlich nicht durchgehen wird.

      2. Nein, die Verträge wurden mit den ZR-Angeboten beworben. Manche ZR Optionen waren sogar nur in teureren Verträgen zubuchbar. Damit war das ZR-Angebot ein Grund sich für den jeweiligen Vertrag zu entscheiden. Ist dieser nun nicht mehr vorhanden hat man sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht.

  1. Und das bedeutet das ich meinen Musikpass zukünftig von meinem Datenvolumen abrechnen lassen muss? Bin ja mal gespannt was Vodafone sich Datenvolumenmäßig da jetzt einfallen lässt.

    1. Hmmm, bislang bot Vodafone ja verschiedenen Verträge mit verschiedenen Datenvolumina an, macht ja auch Sinn. Wenn nun aber alle Verträge auf unbegrenzte Datenvolumina umgestellt würden dann gibt es doch widerrum Theater weil Kunde A nen kleinen Vertrag für 35€ hat und Kunde B nen großen für 50€ und zukünftig bekommen alle das gleiche obwohl sie unterschiedlich viel zahlen? Ich glaube nicht das es so easy ist wie gedacht, ich als Kunde mit nem großen Vertrag würde mir da veräppelt vorkommen.

      1. Wird sicher spannend. Ich bin da eh raus, zahle bei O2 für 120GB 22,49€ – und das bei 5G und einem Speed von tatsächlich gemessenen 300-500 Mbit/s je nach Tageszeit. Telekom hat mich damals schön im Regen stehen lassen. Mast abgebaut, plötzlich kein Empfang mehr in der Wohnung…

        1. Und bei uns hier sieht es genau andersrum aus.
          War jahrelang o2 Kunde, nach dem Zusammenschluss mit E-Plus war das Netzwerk in der Region grottenschlecht.
          Hab daher gewechselt.
          Aber mal sehen was jetzt passiert …

    2. Ja, mit entsprechendem Anheben der Gebühr oder als Alternative StreamOn nicht kostenlos wie bisher sondern mit einer entsprechenden Gebühr.
      Umsonst wird man als Kunde eher nicht besser wegkommen als bisher…

      1. Nun, wenn man mir den Vertrag plötzlich teurer macht besitze ich ein Sonderkündigungsrecht. Wenn man mir die bislang kostenlose Option Pass nicht mehr geben kann sondern dafür Geld verlangt besitze ich ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Aber ich gebe Dir Recht, besser wegkommen wird man wohl eher nicht. Wäre ja zu schön wenn man für, sagen wir mal 40€ Flat für alles bekommt.

    3. Wegen der Abschaltung von einer kostenlosen Option (bei der Telekom)? Der Provider muss da nicht wirklich was machen, er streicht die Option und fertig.

      1. So einfach ist das nämlich nicht. Deshalb gibt es ein Jahr Übergangsfrist. Entgegen deiner uninformierten Behauptungen ist der Provider nämlich auch bei dieser kostenlosen Option die Verpflichtung eingegangen diese auch zu liefern. Bestimmte ZR-Angebote zB für Video-Streaming wurde auch nur für die größeren Verträge angeboten. Und das wurde auch so beworben. Damit fällt jetzt ein elementarer Bestandteil weg, warum sich Käufer für einen Vertrag entschieden haben. Damit hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

  2. Hab‘s immer gesagt, die Netzneutralität wird mit diesen Verträgen verletzt.
    Gut, dass so entschieden wurde.

    Blöd für die, die das nutzen, aber das ist der einzig richtige Schritt.

    Es wird Zeit für unlimited Datennutzung, diese Beschränkungen des Datenvolumens sind mir generell schon immer ein Dorn im Auge.

    Was bringen einem 5G und 300Mbit/s Downstream, wenn man nur 3 GB Volumen hat? Richtig, nüschds, außer, dass es schneller aufgebraucht ist und man sagen kann man hat rüschdisch feddes Innernedd.

    Und dieses ständige darauf achten, ob man noch Volumen übrig hat sowie die Beschränkung auf wenige KB/s nachdem dieses aufgebraucht ist, ist auch eine bodenlose Frechheit.

        1. 1) in in den anderen Ländern müssen die Provider keine Frequenz für Milliarden ersteigen.

          2) Existiert in den anderen Ländern nicht diese Deutsche Geiz ist Geil Mentalität.

          3) Wenn sich nur ein bisschen mal
          beschäftigt wird, wird festgestellt dass es dank Kombiverträgen Unlimited Flats in 5G Netz für 25-30€ gibt.

          1. So ein uninformiertes Gelaber. Keiner der Punkte stimmt auch nur ansatzweise bzw Punkt 2 ist eh nur „gefühlte Wahrheit“.

          2. Ah es mussten keine Milliarden gezahlt werden für 5G und vorher für die LTE?

            2 ist wirklich nur von Gefühl aber da in jetziger Zeit alle von „alles wird so teuer“ labern muss wohl auch da was dran sein.

            Und zu Punkt 3, auf meiner Telekom Rechnung steht 25€ drauf für Unlimited in 5G Netz.

            Und du hast doch ständig hier Behauptungen raus die nicht stimmen.

          3. @ichy: Bei den restlichen Punkten mische ich mich nicht ein, aber zu den Frequenzen: nein, diese „mussten“ tatsächlich nicht für viele Milliarden gekauft werden. Es wurde so gemacht, ja. Aber überleg Dir mal, was passiert wäre, wenn alle damaligen Netzbetreiber sich abgesprochen hätten und bei sagen wir 10 Mio. kollektiv ausgestiegen wären. Diese Posse mit den Frequenz-Milliarden hat es nur in Deutschland gegeben.

  3. Da bin ich auch mal gespannt wie es weiter geht. Bisher bin ich mit Stream On ganz zufrieden gewesen. Da ich sehr viel geschäftlich unterwegs bin war es echt super. Netflix und Spotify waren da ja mit drin. Bald wird es dann wohl wieder eng. 🤦‍♂️

    1. Nö. Da wird nix eng, wenn man Dir statt „Stream On“ einfach 100GB oder mehr in den Vertrag ballert.
      Endlich passiert nämlich genau das. Ich bin wirklich erfreut über dieses sinnige Urteil, denn endlich passiert das was vor Jahren hätte passieren müssen.
      Würde es für Dich einen Unterschied machen, wenn Du statt Stream On genug Datenvolumen im Vertrag hättest?
      Ersetze Stream On mit mehr Datenvolumen (als Anbieter natürlich zum gleichen Preis) und Zack sind die Probleme gelöst.
      Der Unterschied ist eben nur, dass die Telekom nicht weiß was Du mit den Daten machst und das ist auch völlig okay so.

        1. @Sebastian
          Unabhängig von anderen Mechanismen uns auszuspionieren, wird der Datenstrom ja technisch unterschieden, um Teile davon abzurechnen und andere nicht. Dazu gibt es auch ein paar Erklärvideos im Internet wie das gemacht wird. Ansonsten wird die Telekom die Unterscheidung nicht machen können. Das war sehr plakativ zusammengefasst, aber das Thema ist sehr aufwändig von den Kritikern von Stream On zusammengefasst worden. Der CCC hat mal herausgearbeitet wie die Telekom das macht und das ist schon interessant. Ansonsten ist der Kern des Urteils aber eher damit begründet, dass „eine unterschiedliche Behandlung der Daten im Netz grundsätzlich nicht auf kommerziellen Erwägungen beruhen darf“. Außerdem verändert es die Wahlfreiheit des Kunden bzw. schränkt sie ein, weil man damit auch die Kunden in eine Richtung lenkt und Anbieter ablehnen kann, wenn sie sich nicht an Vorgaben der Telekom halten.

          @Ichy
          Werden Sie natürlich nicht, eventuell bei den Bestandskunden. Aber sie werden den Wettbewerb jetzt wieder neutral gestalten müssen. Denn für den gleichen Preis willst Du doch weiterhin Musik hören, richtig? Also wird das auf Grund des steigenden Bedarfs in die Richtung gehen, dass die Tarife besser bestückt werden, denn ansonsten wandern die Kunden ab. Und Du kannst wieder vollkommen frei Dein Datenvolumen nutzen. Ist doch ne super Sache.

          1. Und wohin sollten die Kunden abwandern? Das würde nur zu O2 gehen, denn bei Vodafone werden sie Pässe ja auch gestrichen und die Kunden müssten nach dieser Logik abwandern.

          2. Wenn das die Konsequenz ist, dann so. Aber du wirst ja nicht glauben, dass das so kommt. Die werden mit mehr Datenvolumen locken müssen. Du kannst auch zu Provider gehen, da dort die Tarife günstiger sind und man mehr Datenvolumen bekommen. Es mag erstmal ein Schritt zurückgehen, aber man wird doch nicht ernsthaft ein gewöhntes Nutzungsverhalten so missachten und nichts dagegen anbieten. Die Daten mussten sie ja heute schon zur Verfügung stellen. Nur haben sie es anders verpackt.

          3. Man kann auch zum Discounter gehen und sich im
            Nachgang beschweren dass man dann nur LTE25 hat und kein 5G oder dass man generell schlechten Empfang hat (Telekomnetz ist nämlich nicht gleich Telekomnetz, die echten Telekomkunden haben eine höhere Priorität, fällt besonders gut in Ballungsräumen auf). Es wird sicherlich etwas bewegen aber sicherlich nicht in den Ausmaße wie es sich die Kunden nun vielleicht erhoffen..

  4. Ich könnte mir vorstellen, dass der Pass einfach wegfällt. Vodafone hat genügend Flat Tarife im Angebot. Man wird sich dann dort etwas aussuchen müssen.

    1. Man kann ja nicht einfach etwas, was vertraglich zugesichert ist, wegfallen lassen und den Kunden zwingen sich etwas „neues“ auszusuchen. Für neu abzuschließende Verträge oder Verlängerungen ist das klar, aber bei Bestandsverträgen wirds da sicherlich Reibereien geben. Und kommt Dir dein Anbieter nicht zu Deiner Zufriedenheit entgegen dann wird man eben mit einer Kündigung und Wechsel drohen. Zumindest bei Bestandsverträgen sehe ich da die Anbieter im Zugzwang kundenfreundlich zu handeln.

      1. „Man kann ja nicht einfach etwas, was vertraglich zugesichert ist, wegfallen lassen …“ klar kann man, man muss sogar, wenn die Voraussetzungen per Gesetz für den Anbieter nicht mehr gegeben sind. 😉
        Der Anspruch entfällt somit ersatzlos. Da kann Dir keiner zu Deiner Zufriedenheit dienen. Sie können Dir Ersatztarife anbieten oder Du nimmst Dein Kündigungsrecht in Anspruch. Problem gelöst.
        Beschwer Dich bei der Bundesnetzagentur. 😎

        1. Ich verstehe sehr wohl was Du mir sagen möchtest. Aber wenn ich einen Vertrag abschließe und die Pass Option kostenlos dazubekomme und diese im Vertrag festgehalten ist, dann ist diese Option, kostenlos oder nicht, Vertragsbestandteil. Und wenn dieser Vertrag seitens des Anbieters, ganz gleich ob auf gesetzlicher Grundlage basierend oder nicht, geändert wird, dann habe ich habe in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Der Anspruch kann auf keinen Fall ersatzlos wegfallen. Selbst wenn man meinen Vertrag günstiger machen würde hätte ich ein Sonderkündigungsrecht. Anders wäre das mMn wohl wenn man mir bis zum Laufzeitende eine bestimmte Menge an Daten in meinen Vertrag zusätzlich zugestehen würde und nach dem Laufzeitende dann logischerweise die neuen Regelungen gelten.

          1. „… oder Du nimmst Dein Kündigungsrecht in Anspruch. Problem gelöst…“
            Du erkennst es selbst: es bleibt Dir das Sonderkündigungsrecht!
            Den Vertrag können sie dann nicht mehr erfüllen!
            Ein Angebot an Datenmenge würde ich aus Kulanz. dem Kunden ggü. verstehen, aber ob sie das anbieten werden?
            Kann schon verstehen, dass man enttäuscht ist. Aber große Hoffnungen braucht man sich vermutlich nicht zu machen.

  5. Hat ja nur ein paar Jahre gebraucht, um festzustellen, was man von Anfang an angeprangert hat 🙄
    Im Endeffekt hat es nämlich tatsächlich verhindert, dass die Verträge volumenseitig wie in anderen Ländern attraktiver wurden. Das war nichts anderes als eine Innovationsbremse.
    Und warum man trotz mehrfacher Klagen so lange gebraucht hat, das weiß am Ende bloß der Lobbyist 😜
    Das war nie als Vorteil für den Kunden gedacht. Wer das glaubt ist selbst schuld. Die Alternative ist schlicht genug Datenvolumen für den Preis in den Vertrag zu packen und schon ist das Problem gelöst und das ohne irgendwelche Sonderprozesse.

    1. Ich hab das als ziemlichen Vorteil für mich wahrgenommen, denn ich konnte meinen 99€-Tarif auf einen weniger als halb so teuren wechseln. Und musste mir beim Streaming keine Gedanken machen.

      Je nach Nutzung werden deine propagierten 100GB ja auch nicht reichen. Verstehe nicht, warum du dieses Urteil so feierst. Du kannst dir sicher sein, dass der Verlierer der Kunde ist. Aber irgendein Anwalt in irgendeinem Amt fühlt sich jetzt gaaaaaanz wichtig …

      1. 1. Sind die 100GB ja fiktiv und völlig aus der Luft gegriffen, nicht dass das hier irgendwie missverstanden wird.

        2. Sollte man sich ja eher mal fragen, warum man es von Telekom / Vodafone denn so mit Option umgesetzt hat und nicht einfach mit Datenvolumen? Wenn man das versteht, dann versteht man auch die Problematik.

        3. Die Entscheidung ist richtig, dass sie Wettbewerb gewährleistet, denn mit diesem Instrument lenkt man Kunden und man hat die Macht Streaminganbieter auszugrenzen oder zu benachteiligen, wenn man nicht nach den Regeln der Telekom oder Vodafone tanzt.

        4. Sollte man schon besorgt sein, wenn kontinuierlich der Traffic analysiert wird, auf eine Weise, die so von Anfang an kritisch war.

        5. Macht man hier flächendeckend den Fehler immer darauf hinzuweisen, dass man von Vertrag A damals, sehr viel zum neuen Stream On Vertrag B gespart hat. Eigentlich sollte man sich hier zwei Dinge vor Augen haben: Wieso macht man das auf diese Weise und warum wurde unlimited Vertrag nicht günstiger? Am Ende sprechen wir von mehr Datenvolumen für den Kunden. Das wars. Das hätte man damals schon ohne Stream On machen können und dann hättest Du damals schon gespart.

        Daher ist das Urteil richtig. Die Begründung ist doch super formuliert und weist auf die Verletzung und Gefahren hin. Das sollte man halt auch lesen. Nur weil es jetzt ein Nachteil für viele ist, die das schon einige Jahre nutzen, macht es die grundlegende Problematik nicht besser. Wäre es damals erst garnicht so auf den Markt gekommen, hätte man auf Grund der verstärkten Nutzung der Medien schon lange attraktive Alternativen. Das einzige was passiert ist, auf Kosten der Netzneutralität und dessen Auswirkungen, ist der verzögerte Start eines gesunden Wettbewerbs.

        STR

  6. Ich nutze StreamOn Music hauptsächlich im Auto auf dem Arbeitsweg! Habe es auch beim Download von Audible-Hörbüchern immer als beruhigend empfunden, das das alles nicht aufs Datenvolumen geht… Habe nur 12 GB zur Verfügung! Beim Download von Hörbüchern sitze ich bei nur 12 GB schnell auf dem Trockenen! Dank des StreamOn habe ich am Ende des Monats meistens noch 8-9 GB übrig!
    Bin gespannt wie das kompensiert werden soll, was sich die Telekom da einfallen lässt! Übrigens ist die StreamOn-Option nicht kostenlos! Die wird schön versteckt im Vertrag mitgezahlt… Wenn man diese abwählt (vorausgesetzt das würde funktionieren) gibts keine Reduzierung, weil es ja inklusive ist (geschickt von der Telekom)…

  7. Jetzt noch schnell einen Vertrag mit Zero Rating und teurem Smartphone abschließen und in einem Jahr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Smartphone zum halben Preis. Viel Spaß.

        1. Wäre mir neu das bei Gericht Experten sitzen. Schaut doch da auch eher so aus wie in diversen Parlamenten, Leute mit Null Ahnung von Technik sitzen da und entscheiden dann darüber.

          Ähnlich mit Leuten wie dir in den Kommentaren, Lauter Technikdaus und für die Entscheidet dann Gerichte oder Verbraucherschützer, nur weil sich vorher nicht richtig informiert wurde.

          1. @ Ichy
            Bundesnetzagentur = Behöre für die fünf Netzmärkte
            Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr
            Dort sitzen sitzen aber Juristen mit Ahnung vom Gesetzbuch und von Wirtschaftsangelegenheiten, was den Leuten mit Ahnung von Technik oftmals ganz und gar abgeht oder einfach wissentlich ignoriert wird.
            Wenn schon, dann musst Du beide Seiten und nicht nur Deinen privaten „Vorteil“ sehen, der nur dadurch zustande kommt, dass sie die Netzneutralität umgehen.
            Niemand tut irgendwas, weil er Dir „nur“ was Gutes tun will, sondern weil er Kundenbindung und seinen Umsatz pro Jahr sieht.
            Die gesetzliche Basis dafür muss aber gegeben sein und deshalb braucht es für diese Entscheidung auch Null Plan von Technik, sondern von Wirtschaft!
            Eigentlich ganz einfach, selbst für den Laien.

  8. Wenn ich die kleine Mobilfunk-Klitsche erwische, die da geklagt hat…
    Bedenkenlos Musikhören unterwegs ist dann wohl passé…….. Download ist keine Alternative.

    1. Wieso soll das bedenkenlose Musikhören nun passe sein?

      Ich zitiere aus dem Beitrag:

      „Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.“

      Genau das wurde bis dahin dadurch blockiert. Du kannst Dir sicher sein, dass es früher oder später Alternativen gibt.

    2. @nr69 und @heatpoint: Ihr seid dem Marketing von Vodafone und Telekom voll auf den Leim gegangen. Bitte, informiert euch über Netzneutralität und lest die Urteilsbegründung, wie STR weiter oben schon schrieb. In eurem eigenen Interesse.

  9. Was passiert dann während der Vertragslaufzeit wenn mein Vodafone Pass plötzlich wegfällt? Bekommt man dann mehr datenvolumen oder wird der Tarif günstiger. Abgeschlossen hatte ich nur ein Red XS Tarif wegen dem Pass, sonst hätte ich bei Check24 ein günstigeren und mit mehr datenvolumen Tarif abgeschlossen, dort ist meist halt die Geschwindigkeit etwas geringer.

  10. Ich wäre ja für eine Petition an die Bundesnetzagentur, das die Übergangsfrist auf 2 Jahre (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2024) ausgelegt wird, statt 9 Monate (1. Juli 2022 bis 31. März 2023), damit alle Bestandskunden, die noch vor dem Verbot einen Vertrag abgeschlossen haben, ihn auch so nutzen können wie gedacht bis zum Ende.

    Euer „Sonderkündigunsrecht“ gerede wird wahrscheinlich nur beim richtigen Anwalt mit passendem Richter greifen. Ohne Anwalt usw. werden Telekom und Vodafone sagen es tut uns leid, hier habt ihr 5GB aus Kulanz, es ist ja das Gesetz (Bundesnetzagentur) schuld.

    Außerdem haben beide Provider es als kostenlose Option vertraglich deklariert. Das Kleingedruckte im Vertrag hat bestimmt noch keiner studiert zu diesen kostenlosen Optionen, wegen einseitiger Änderung seitens des Providers vorbehalten oder so ähnlich.

    Ich kann es verstehen diese unlimited Optionen haben die Vertragsentwicklung bei Telekom und Vodafone gebremst. Während O2 in dieser Hinsicht gezeigt hat wie man es besser machen kann (Unlimited Verträge mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Verträge mit Datenvolumen Wachstum, Verträge mit Hohen Datenvolumen), aber im Netz/Empfang hängen sie leider in meiner Gegend hinterher weshalb ich mich im Februar 2022 für Vodafone entschieden habe. Ich habe im Monat davor die kostenlose O2 Testkarte getestet und da war das Netz regelrecht unbrauchbar von 30 Tagen waren nur 6 Tage gut.

    1. Ich habe noch vergessen die Leute, die meinen mit Sonderkündigungsrecht das teure Smartphone dann günstiger zu bekommen, meistens wird das Smartphone mit der hohen Grundgebühr mit abgezahlt.
      In meinem Fall, ich habe ein iPhone, ohne iPhone hätte ich den Vertrag für ca. 25€ bekommen da ich aber ein iPhone wollte und es dadurch insgesamt billiger für mich war zahle ich 47,50€ und 1€ einmalig. Diesen mehr Betrag also 22,50€ könnten sie weiterhin verlangen für das iPhone.

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