Ein ehemaliger Mitarbeiter aus dem Apple Store Hamburg hat gegen Apple geklagt, da er dauerüberwacht wurde. Nicht nur in den Verkaufsräumen ist Videoüberwachung vorhanden, sondern auch in der Werkstatt, Büros und Pausenräumen. Ein Gericht hat entschieden, dass Apple dem Mann 3500 Schmerzensgeld überweisen muss.
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