Ökodesign-Regeln: Akkus in Smartphones dürfen weiterhin fest verbaut sein

Mit entsprechenden Spezifikationen

Ende letzten Jahres haben wir über die neuen Akku-Vorgaben der Europäische Union berichtet. Damals hieß es noch, dass auch Akkus in Smartphones, Tablets und Laptops fortan nicht mehr fest verbaut sein dürfen. Doch diese Aussage ist nicht korrekt. Auf Nachfrage von Heise bestätigt die EU-Kommission, dass diese Vorgabe nicht für Smartphones und Tablets gilt.

Artikel 11 regelt wie folgt: Die Ökodesign-Regeln besagen, dass Akkus in Smartphones und Tablets entweder einfach vom Nutzer getauscht werden können oder die Hersteller einen Akku fest verbauen dürfen, wenn dieser nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Ladezyklen noch 80 Prozent Kapazität aufweist. Zudem müssen die Smartphones staub- und wasserdicht sein.


Dabei sollen die Ökodesign-Regeln ein höheres Umweltschutz- und Gesundheitsschutz-Niveau als die Batterieverordnung gewährleisten. Gegenüber Heise sagt ein Sprecher: Dies gelte „insbesondere aufgrund der Langlebigkeitsanforderungen“. Bleibt also abzuwarten, wie Apple die neuen Regeln auslegt. Man kann davon ausgehen, dass der Akku weiterhin fest verbaut wird und die geforderten Anforderungen eingehalten werden.

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Kommentare 5 Antworten

  1. Da hat jemand wohl passende Geldsäcke geliefert.

    Die Verkaufen uns Schinken, Milch Öl oder Jogurt in Plastik aber wir sollen für die Plastiktüten zahlen weil wir ja die Umwelt verschmutze 😳🤯

  2. Kann ich also hoffen, dass mein nächstes Notebook, das ich vor dem 14.Okt.2025 (Ende Windows 10) kaufen muss, einen austauschbaren Akku hat?

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