Apple bietet zwar schon verpflichtend seit ein paar Jahren eine Möglichkeit an, Geräte im Rahmen einer Selbstreparatur wieder betriebsbereit zu machen. Neben teuren Ersatzteilen benötigt es für einige Reparaturen allerdings auch spezielle Geräte, um beispielsweise das Display von einem iPhone zu entfernen, und aufwendige Arbeitsschritte, die Otto-Normal-User überfordern können.
In Zukunft soll sich die Situation für Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Rechte der Endkundschaft stärken soll. Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beruft sich auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments, bis zum 31. Juli 2026 entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Thema im nationalen Recht umzusetzen. Zum Ziel der Richtlinie heißt es vom BMJV:
„Ziel der Richtlinie ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie werden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern.“
Einer der Kernpunkte des Gesetzentwurfs ist ein Anspruch auf eine Reparatur gegenüber dem Hersteller. Für Waschmaschinen ist dabei eine Frist von zehn Jahren vorgesehen, bei Smartphones von mindestens sieben Jahren. Hersteller müssen in diesem Zeitraum Reparaturen entweder kostenfrei oder zu einem angemessenen Preis anbieten. Der Reparatur-Zeitraum startet dabei nicht mit der Markteinführung des jeweiligen Produktes, sondern mit dem Ende der Produktion.
Hersteller dürfen Reparaturen nicht behindern

Der aktuelle Gesetzentwurf stärkt das Recht auf Reparatur, indem er festlegt, dass Produkte, bei denen eine Reparatur üblich ist, auch tatsächlich reparierbar sein müssen, andernfalls gilt das als Sachmangel mit entsprechenden Gewährleistungsrechten für Käufer. Hersteller sollen Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen bereitstellen und dürfen Reparaturen weder technisch noch softwareseitig behindern, auch nicht bei unabhängigen Werkstätten.
Das Recht auf Reparatur soll vor allem dann gelten, wenn die gesetzlich verpflichtende Garantie oder Gewährleistung auf das Produkt bereits abgelaufen ist oder nicht bewiesen werden kann, dass ein Produktmangel bereits seit dem Kauf bestanden hat. So bekommen die Verbraucher und Verbraucherinnen die Möglichkeit, ein defektes Gerät reparieren zu lassen, anstatt sie gleich ersetzen zu müssen. Die EU-Richtlinie verpflichtet demnach Hersteller, entsprechende Ersatzteile für Reparaturen für einen bestimmten Zeitraum vorhalten zu müssen.
Außerdem soll sich die Gewährleistungsfrist auf drei Jahre verlängern, wenn sich die Endkundschaft bei einem Defekt für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheidet. Ziel ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase von Ländern und Verbänden.

Stark, 3 Jahre Gewährleistung wären natürlich die Kirsche auf der Torte, besonders bei Produkten mit offensichtlicher Sollbruchstelle, die kurioserweise nach 2 Jahren kaputt gehen. Das wäre auch für ältere Produkte, die erst nach Umsetzung des Gesetzes gekauft werden, wirklich der Hammer😄
Problem ist, auch wenn es offensichtlich ist. So muss du dank Beweislastumkehr, es trotzdem noch beweisen ab den 6ten Monat dass der Mangel nicht von dir ist sondern so ausgeliefert wurde. Und solange die Hersteller keine entsprechende Rückrufaktionen oder Eingeständnisse bzgl. Irgendwelcher Mängel öffentlich machen, tut man sich da als Privater sehr schwer damit.
Komplett unabhängig davon, wird aber definitiv nicht der Nachhaltige Konsum gestärkt. Denn wenn jemand jedes Jahr oder alle 2 Jahre ein neues Smartphone will, so wird er es sich trotzdem in diesen Zyklen kaufen und nicht 7 Jahre es nutzen bis er keine Ersatzteile mehr bekommt. Gerade in Anbetracht wenn eine Reparatur teurer ist wie ein neues Smartphone über die Vertragsverlängerung beim Provider, entsprechend müsste im Sinne der Nachhaltigkeit diese Subventionierten Smartphone über die Handyverträge verboten werden, so dass der Konsum Nachhaltiger wird.
Gibt viele Menschen, die einfach neu kaufen, wenn defekt und wenn das nach 2 Jahren passiert, dann kaufen sie halt da neu. Sollte es jetzt Möglichkeiten geben, weiterhin auf die Gewährleistung zu beharren, schränkt man diese Käufe schonmal ein. Darüber hinaus, greift die Beweislastumkehr seit mehreren Jahren erst nach 12 Monaten, was ebenfalls den Käufern zugute kommt.
Stimmt sind mittlerweile 12 Monate, hatte ich nicht mehr auf den Schirm, spielt im Endeffekt aber keine Rolle.
Früher hat man ab den 6 Monat das Nachsehen gehabt, da man es nicht beweisen konnte das der Mangel von Anfang an da war und man nichts dafür kann. Nun ist es halt ab den 12 Monat so.
Keine Ahnung wo du bestellst oder in welcher Form du reklamierst, aber ich hatte da vielleicht 1 Mal in meinem Leben Probleme mit, wo ich mich rumstreiten musste und dann auch nichts gemacht wurde. Mir wurden ansonsten sogar schon Sony und Philips TVs weit außerhalb der Gewährleistung kostenfrei repariert oder ausgetauscht. Normalerweise sind das dann auch Mängel, welche Kunden eh nicht gezielt herbeiführen können. Nur weil die Beweislast nach Ablauf der 12 Monate bei Kunden liegt, heißt das nicht, dass der Hersteller fein raus ist. Die Produkte sind dann weiterhin in der Gewährleistung und nun halt länger.
Zu letzt damals noch beim Saturn Lokal vor Ort eingekauft und mit deinen Defekten HDMI Buchse hin zur Reklamation innerhalb der Gewährleistung. Raus mir der Tatsache dass ich selbst dafür bezahlen durfte obwohl die Foren voll waren mit der Problematik.
Seitdem war ich auch bei keinen Händler mehr der den Hauptsitz in Deutschland hat.
Davor gab es aber auch andere Probleme bzgl. der Gewährleistung bei EP und auch bei Conrad.
Seit dem kaufe ich alles nur noch bei Amazon oder Apple, da hatte ich noch nie Probleme, wenn ich den Support mal kontaktieren musste.
Und das auch nach den Gewährleistungszeiträumen, wenn sie nicht übermäßig überschritten war.
Apple hat damals bei meinen iPhone 6 das Display kostenlos gewechselt, da es einen Riss hatte und das obwohl es knapp über 2 Jahre alt war. Hin bin ich eigentlich mit den Tatsache dass ich es selbst zahlen werde, raus mit der Positiven Nachricht dass ich es nicht zahlen muss. Der Mitarbeiter hat es als Spannungsriss deklariert.
Richtig geil 🤩
Ich freue mich sehr, längst überfällig.