Streit um die mobile Briefmarke: 14-tägiges Verfallsdatum gekippt

Verbraucherzentrale zog vor Gericht

Wer in diesen Tagen ein wenig Weihnachtspost auf den Weg bringen wollte, konnte auch auf die seit November 2020 erhältliche mobile Briefmarke setzen. Letztere ersetzt die klassische Briefmarke, die man erfahrungsgemäß nie passend zuhause hat, wenn man sie einmal braucht. Über die Post & DHL-App (App Store-Link) lässt sich die mobile Briefmarke entweder zum Ausdrucken oder auch als Code zum Beschriften einfach und schnell erwerben.

Auch ich habe in den letzten zwei Jahren bereits so einige Postkarten und Briefe mit dem Zusatz #PORTO und einem achtstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen versehen. Probleme mit dem Versand oder der Zustellung gab es bisher nicht, alle Postsendungen erreichten schnell ihr Ziel. Großes Plus: Das Porto lässt sich auch unkompliziert per PayPal bezahlen, alternativ steht eine Kreditkartenzahlung zur Verfügung.


Ein großes Manko der mobilen Briefmarke war bisher ihr kurzes Verfallsdatum: Die Deutsche Post sah vor, dass das mobile Porto nach dem Kauf innerhalb von 14 Tagen genutzt werden musste – ansonsten verfiel die virtuelle Briefmarke. Eine Rückerstattung des Kaufpreises war danach nicht vorgesehen.

Deutsche Post legt Berufung ein

Gegen diesen Zustand ist der Verbraucherzentrale Bundesverband nun vor Gericht gezogen und konnte einen Etappensieg feiern. Das Landgericht Köln entschied, dass die Kundschaft der Post aufgrund des kurzen Ablaufdatums der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt wird. Die Deutsche Post würde mit dem 14-tägigen Zeitraum massiv von der Verjährungsfrist eines Kaufvertrages, der grundsätzlich drei Jahre betragen würde, abweichen, und entschied so zugunsten der Verbraucherschützer. Das gesamte Urteil lässt sich hier als PDF einsehen.

Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zudem hat die Deutsche Post gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt: Wir werden euch natürlich diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

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Entwickler: Deutsche Post AG
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Kommentare 24 Antworten

  1. In jedem Fall eine tolle Sache. Ich nutze das auch seit kurzem und kann es wirklich jedem nur empfehlen. Die kurz Verfallzeit kann ich dennoch akzeptieren, da ich Briefe immer sofort absende. Für mich kein Problem.

  2. Super Sache, aber wenn die dreijährige Verjährungsfrist durchgesetzt wird, wird man die Codes wohl auf deutlich mehr als acht Stellen erweitern müssen, wenn sie eindeutig sein sollen.
    Verbraucherschutz ist ja grundsätzlich etwas gutes, aber hier scheitert es an der technischen Umsetzbarkeit und der Sinn erschließt sich mir auch nicht. Eine typisch deutsche Fortschrittsbremse.

  3. Das ist doch wieder typisch deutsch. Die Post entwickelt ein praktisches Frankierungs-Verfahren und hat dann wegen 1,50€ eine Klage am Hals. Der Verbraucher wird ja mit den 14 Tagen auch sowas von benachteiligt 🤦‍♂️🤪

      1. Mag sein, das ändert allerdings nichts an der Tatsache das die Post Geld eingenommen hat und, wenn die mobile Marke nicht genutzt wird, keine Gegenleistung erbringt. Geld zurück an die Zahlungsmethode und gut ist. Es ist inakzeptabel das Geld für nicht erbrachte Leistung einbehalten wird.

  4. Da die Post alle Nase lang (gefühlt) das Porto erhöht und man fast nie Briefe verschickt, hat man auch nie die passende Marke zu Hause. Darum nutze ich diesen Service auch äußerst gerne. Wenn jetzt noch Apple Pay käme…

  5. Das dürfte nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ausgehen, weil man online passgenau jede einzelne Marke erwerben kann und nicht nicht eine Sammelbestellung aufgeben muss.
    Wieviele Marken muss man denn da (gezwungener Maßen) auf Vorrat kaufen? Gibt es online einen Mengenrabatt?
    Da ist der Vergleich zum analogen Verfahren gar nicht gegeben, weil man zu seinem nicht verbrauchten Sammelheftchen im Falle einer Porto- Erhöhung passende Wertmarken zur Ergänzung kaufen kann.
    Selbst dann würde die Nriegüfmarke noch immer den Kaufwert behalten, nur alleine zum freimachen des Briefes/ Karte nicht mehr ausreichen, aber ergämzt werden können. Was verfällt denn da?
    Dieses Procedere ist digital gar nicht notwendig! Was bitte soll das denn bezwecken? Dass man sein Vermögen statt in Bitcoins in digitale Codes bei der Post anlegt?
    Dümmer geht immer.
    Welches Gesetz greift denn da, wenn immer die gerade aktuelle Wertstellung per „sofort“ und zu jeder Zeit in der tatsächlich benötigten Menge gegeben ist?
    Es muss weder nachgelöst oder ergänzt werden., wenn nicht mal analog was verfallen kann… hä?
    Wo ist denn da überhaupt eine Benachteiligung, sowohl analog, wie auch digital?
    Die Post hat auch Anwälte, die nur gut argumentieren können muss.
    Verbraucherschutz ist gut und richtig, aber nicht immer sinnvoll.

  6. So eine hirnverbrannte Klage.
    Was soll das denn.
    Wenn DHL jetzt tatsächlich verliert, wird diese tolle Innovation bestimmt bald abgeschafft.
    Deutschland = Deppenland.

  7. Wenn ich einen Vertrag schließe und der üblicherweise 3 Jahre gilt, denn kann doch die Post nicht sagen, dass der Vertrag und das erworbene Porto nach 14 Tagen hinfällig sind! Dann könnte die Post auch demnächst kommen und sagen, alle Briefmarken sind nach einer Portoerhöhung nicht mehr günstig, da sie den Standardwert einer Briefsendung nicht mehr haben.

    Online Porto kauft man in der Regel dann, wann man es braucht. Aber die Post versucht auf diese Weise wieder mal Geld zu machen. Denn der Anzuschreibende könnte sich ja per Mail oder Telefon noch mal melden und dann bleibt das Online Porto erst mal ungenutzt.

    Für alle, die wieder Fortschrittsfeindlichkeit wittern sei gesagt. Ob der Code nun 6 Stellen oder 12 hat, dürfte die Post nicht sonderlich stören. Bis jetzt kommt man mit 6 Stellen noch aus, da dieses Porto noch relativ wenig genutzt wird. Dies könnte sich zukünftig ändern.

    Bisher hatte ich dieses Porto nicht genutzt, da ich damals den Preisaufschlag nicht eingesehen hatte. Da sollten 60 Cent dann 80 Cent kosten.

    1. Warum sollte sie das nicht können? Erzähl das mal denen, die befristete Miet- oder andere Nutzungsverträge abschließen.
      Die Bedingungen sind vom Verkäufer (per Preis und Laufzeit) formuliert und werden mit Bestellung (bzw. unterschriftlich) vom Käufer anerkannt. Ende!
      Ein Vertrag richtet sich eben gerade nicht ausschließlich an den Kunden.
      Selbst wenn Du nur ein Brötchen beim Bäcker kaufen möchtest, gibst Du im rechtlichen Sinne mit der Bestellung ein Gebot an den Verkäufer ab, das der akzeptieren kann, aber gar nicht muss. Heißt: er muss Dir garnix verkaufen und auch nicht erklären, warum. Es ist seine Ware.
      Andersrum kannst Du nach Akzeptanz Deines abgegebenen Gebotes an den ßberkäufer nur noch auf dessen Kulanz hoffen, denn der muss das bestellte Brötchen nicht wieder zurücknehmen, weil Dir einfällt, dass Du doch schon satt bist! (Vertragsrecht!) Der Kauf gilt mit Gebot und Annahme als gültiger, mündliche geschlossener Vertrag.
      So auch hier! Die Bedingungen sind seitens des Verkäufers bereits formuliert. Wenn der Käufer eine Bestellung bei ihm auslöst, ist das ein rechtlich bindender und von beiden Seiten zu erfüllender Vertrag. Ende. Du bekommst ne Briefmarke. Ob Du die tatsächlich brauchst, liegt in Deinem Ermessen. Du musst keinen ganzen Satz einkaufen und es gibt ne analoge Alternative!
      Wer bitte ist so hirnverbrannt und kauft 20 Codes und mehr ein, die er hinterher gar nicht benutzt?
      NICHTS zwingt den Käufer dazu überhaupt online irgendeine Marke zu kaufen. Es gibt immer noch das analoge Angebot und auch da kann man 3 Jahre lang nichts gegen Portoerhöhungen tun.
      Wo steht eigentlich, dass ne Briefmarke nach Ablauf von 3 Jahren nichts mehr wert ist, solange der Euro gültiges Zahlungmittel ist? Die Marke ist einfach nur der Nachweis, dass der Transport in gültiger Höhe bezahlt wurde und der Stempel entwertet sie wieder, damit sie nicht mehrfach in den Umlauf gehen kann.
      Merkste selbst… oder? Die 3- Jahresfrist ist in diesem Falle völliger Quatsch und digital kaufst Du nix auf Vorrat und brauchst folglich auch nix bis zum Verfall aufbewahren! Ne Marke ist kein Gutschein (3 Jahres-Frist)
      Das Argument Mail ist ebenso an den Haaren herbeigezogen! 🫣
      NICHTS kann privat oder beruflich den Mailberkehr aushebeln – außer: man selbst möchte aus gegebenem Anlass eine ganz persönliche, schriftliche Form wählen!
      Alles Andere erledigt man eh als E- Mail oder gleich mit Messengerdiensten.
      Das interessiert die Post herzlich wenig! Die verdienen an Paketgebühren. Analog und digital. 🤭

      1. Danke für eine überflüssige und langwierige Belehrung. Das war mit alles bekannt. Leider ist das Kaufvertragsrecht noch ein bisschen komplexer, als von dir dargestellt.

  8. Also ich habe mich schon mal geärgert, als ich eine Briefmarke benötigt habe und direkt fünf solche mobilen Marken gekauft habe. Dass die 4 nicht benötigten Marken eine sehr überschaubare Gültigkeitsdauer haben war zumindest damals überhaupt nicht ersichtlich, ich habe es erst später herausgefunden, als ich eine weitere Marke gebraucht habe und der Vorrat in der Post-/DHL-App schlicht und einfach gelöscht war.
    Insofern kann ich das Urteil nur sehr begrüßen. Zumal die Post bewusst die Gültigkeitsdauer nicht plakativ darstellt.

    1. Das kann ich dann viel eher nachvollziehen! Es war mir nicht im klaren. dass man tatsächlich auf Vorrat kaufen würde (Warum denn, wenn man die jeder
      Zeit, unabhängig von Öffnungszeiten und Feiertagen in genau benötigter Stückzahl haben kann ?)
      Dass das mit den Nedingungen nicht deutlich/ eindeutig genug erkennbar sein könnte, war mir nicht bewusst. Dabei übersehe gerade ich ganz gerne mal wichtige Dinge! 😉
      Wenn, dann muss es sich aber gerichtlich im Urteil darum drehen, dass dieser Umstand ganz eindeutig für Jeden erkennbar an prominenter Stelle gekennzeichnet sein muss!
      Sonst wäre das ja irgendwie „in betrügerischer Absicht“ und strafrechtlch relevant.
      Hat aber dennoch nichts mit einer fiktiven 3- Jahresfrist zu tun, weil die analoge Marke erst dann verfallen kann, wenn das Zahlungsmittel verändert wird, wie beispielsweise damals bei der Währungsunion!
      Danke Dir für Deinen berechtigten Einwand!

      1. Vielleicht ist es heute aber auch deutlicher hervorgehoben, damals hab ich mich auf jeden Fall von der Post verarscht gefühlt, auch wenn es sich nur um ca. 4 EUR gehandelt hat.

        Vielleicht noch ein weiterer berechtigter Einwand: ich habe deutlich mehr als ein Taschengeld in meinen Konten zu verwalten, da brauche ich keine Kontoauszüge mit 80ct-Einträgen. Und ich habe auch keine Lust, für jede einzelne Marke eine Überweisung, in welcher Form auch immer, legitimieren zu müssen. Spricht das vielleicht dafür, doch Marken auf Vorrat zu kaufen?
        Für mich persönlich wäre das System „mobile Marken“ bei einer Verfallszeit von nur 14 Tagen damit tot. Mal von Notfällen abgesehen.

  9. Es ist letztendlich egal, ob jemand einen „Gutschein“ auf Vorrat kauft oder lieber einzelne Marken bei Gebrauch.
    Wie oben bereits jemand schrieb,- das Vertragsrecht ist um einiges komplexer, als die Leserbriefschreiber (m/w/d) es hier mitteilen. Und ich sage schon mal voraus:🫣

    DHL wird die Kiste verlieren. Und das aus rein rechtlichen Gründen. Nicht weil Deutschland wieder einmal wie Hintertupfingen auftritt und alles fortschrittliche verhindert. Nein, weil die Gesetze und Vorschriften nun mal für alle gelten. Auch für die DHL‼️

  10. Es ist auf jeden Fall schonmal ein großer Vorteil gegenüber der vorherigen Version per SMS, die mit Zusatzgebühren war und oft im Mobilfunkvertrag gesperrt war

  11. wenn die Post das verliert, werden sie erstmal das ganze wieder abschalten und ihr könnt „Gesetzes-konform“ eure Marken wieder selbst kaufen gehen und ablecken 😆

  12. Es gäbe auch Möglichkeiten auf die Beschriftung zu verzicht. Man registriert sich bei der DHL und fertig. So könnte jeder seine Post einwerfen und das Geld wird abgebucht. Und wenns dann sein muss, geht man vor dem Einwurf in die App und meldet 2 Briefe an, die man eingeworfen hat. Da gibt es noch reichlich Spielraum für Zahlungsmöglichkeiten. Ich sehe in den aktuellen Verfahren noch viel Luft nach oben und Verbesserungsmöglichkeiten.

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