Apple ist im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Medizintechnik-Unternehmen Masimo erneut gescheitert. Ein kalifornischer Bundesrichter hat sowohl den Antrag auf Aufhebung des Millionenurteils als auch die Forderung nach einer Neuverhandlung zurückgewiesen.
Ein Streit mit langer Vorgeschichte
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine Klage von Masimo aus dem Jahr 2020, in der dem Tech-Konzern vorgeworfen wurde, Geschäftsgeheimnisse sowie Patente rund um die Pulsoximetrie-Technologie in der Apple Watch verletzt zu haben. Nachdem die US-Handelsbehörde 2023 ein Importverbot für betroffene Apple-Watch-Modelle verhängte, deaktivierte Apple zunächst die Blutsauerstoffmessung und führte 2025 eine alternative Lösung ein, die Sensordaten stattdessen über das gekoppelte iPhone auswertet.
Parallel dazu lief der eigentliche Patentprozess in Kalifornien weiter. Im November 2025 kam eine Jury zu dem Schluss, dass Apples Herzfrequenzmessung und die zugehörigen Benachrichtigungen ein weiteres Masimo-Patent verletzen, und verhängte einen Schadenersatz von 634 Millionen US-Dollar.
Richter weist Apples Einwände zurück
Wie Law360 weiter berichtet, wollte Apple diesem Urteil nun doch noch entkommen – vergeblich. Richter James V. Selna verwarf sowohl den Einwand gegen die gerichtliche Auslegung des Begriffs „Patientenmonitor“ als auch den Antrag auf ein neues Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts falle die Apple Watch durchaus unter diese weit gefasste Definition, selbst wenn Apple argumentierte, der Begriff solle sich nur auf klassische medizinische Geräte beziehen. Auch mögliche Verfahrensfehler bei den Anweisungen an die Geschworenen sah der Richter nicht als gravierend genug an, um eine Neuverhandlung zu rechtfertigen.
Apple selbst hält an seiner Position fest und betont, dass Masimo in den vergangenen Jahren zahlreiche Patente gegen den Konzern ins Feld geführt habe, von denen die meisten letztlich für ungültig erklärt wurden. Das nun betroffene Patent sei zudem bereits 2022 ausgelaufen und beziehe sich auf veraltete Technologie. Der Konzern kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
