Schadensersatz für 25 Millionen iPhone-User gefordert
Der britische Verbraucherschützer Justin Gutmann hat eine Klage beim britischen Competition Appeal Tribunal in Höhe von 750 Millionen Pfund (etwa 881 Millionen Euro) gegen Apple eingereicht. Dabei geht es um die iPhone-Drosselung von 2017, bei der ein Software-Update von Apple ältere Geräte faktisch verlangsamte. Gutmann fordert nun Schadensersatz für bis zu 25 Millionen britischer User, die ein solches Gerät besitzen und von dem Update betroffen waren. Seine Klage ist eine sogenannte „Opt-Out“-Klage: Dabei müssen sich Kunden und Kundinnen nicht aktiv beteiligen, um Schadensersatz zu erhalten.
Die beiden Konzerne Qualcomm und Apple haben in der Vergangenheit oft eng zusammengearbeitet: Apple verbaut häufig die Mobilfunk-Chips von Qualcomm in den eigenen Geräten. Zwischenzeitlich war die Kooperation aber wohl zu eng, zumindest für die Regulierungsbehörden der EU: Im Jahr 2018 verhängte man eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro gegen Qualcomm, da das Unternehmen zwischen 2011 und 2016 Apple dafür bezahlt hatte, die eigenen LTE-Chips in iOS-Geräten zu verbauen.
In den letzten Wochen machten einige Streaming-Dienste mit unangenehmen Ankündigungen auf sich aufmerksam. Das wohl bekannteste Beispiel war der Sportstreaming-Service DAZN, der seine Abo-Preise mal eben verdoppelt hat – sehr zum Unmut der bisherigen Nutzer und Nutzerinnen. Auch Netflix (App Store-Link) setzte in den USA zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen um.
Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida hat dem Start-Up Corellium beigepflichtet und Apple so eine Niederlage in einem Urheberrechts-Streit beigefügt. Corellium ist ein Anbieter von Sicherheits-Software und erlaubt es Partnern, virtuelle iPhones auf einem PC zu simulieren, um Schwachstellen identifizieren zu können und bei der Behebung von Bugs und Sicherheitsrisiken unterstützend zu wirken.
Der New Yorker wurde fälschlicherweise mit Apple Store-Diebstählen in Verbindung gebracht.
Laut Medienberichten, unter anderem von Engadget, muss Apple sich nach überstandenem Gerichtsstreit mit Qualcomm mit einem neuen juristischen Fall auseinandersetzen. Wie das Magazin berichtet, hat ein 18-Jähriger aus New York den Konzern aus Cupertino auf Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde US-Dollar verklagt, da er fälschlicherweise verdächtigt worden sei, für mehrere Diebstähle in Apple Stores in Boston, New Jersey, Delaware und Manhattan in New York verantwortlich gewesen zu sein.
Kleine Helfer für Online-Bestellungen sind rechtswidrig
Update am 11. Januar: Folgend möchten wir euch noch das offizielle Statement von Amazon nachliefern.
“Das Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.”
Original-Artikel: Eigentlich sind die Amazon Dash Buttons (Amazon-Link) eine praktische Geschichte: Neigt sich das Waschmittel dem Ende, drückt man auf den Knopf und per Prime-Lieferung bekommt man schon am nächsten Tag ein neues Paket. Mittlerweile gibt es die Amazon Dash Buttons für viele verschiedene Zwecke, selbst für „ausgefallene“ Produkte wie Bier, Kondome oder Katzenfutter.
Die Audio-Experten von Bose sehen sich gerade mit einer Klage konfrontiert. Es dreht sich um die Connect-App.
Bei zahlreichen appgefahren-Leser dürften Kopfhörer wie die Bose QuietComfort 35 im Einsatz sein, betroffen sind aber auch andere Lautsprecher und Kopfhörer des bekannten Herstellers – so zumindest berichtet das Nachrichtenmagazin Reuters. In der Klage, die am Dienstag in Chicago eingereicht wurde, dreht es sich um den Datenschutz in der optionalen Connect-App von Bose.
Auf unserer Facebook-Seite haben wir das Thema bereits kurz angeschnitten, es scheint aber doch größere Auswirkungen zu haben, als gedacht.
Das Landgericht Mannheim hat Apple den Verkauf von älteren iPhone-Modellen und 3G-iPads verboten, da ein Patent von Motorola verletzt würde. „Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden““, sagte ein Apple-Sprecher gegenüber der dpa.
Vom Verkaufsverbot betroffen sind iPhone 3GS und iPhone 4, sowie alle aktuellen iPads mit Mobilfunkunterstützung. Da sich die Klage gegen das Unternehmen Apple Sales International gerichtet hat, darf Apple die Geräte weiterhin an Händler und auch in seinen eigenen Stores verkaufen, eine akute Knappheit droht daher nicht.
Beim neuen iPhone 4S setzt Apple laut dpa auf andere Zulieferer, dieses Modell ist daher nicht vom Verbot betroffen. Patent-Experte Florian Müller sagt zudem, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist und Motorola Sicherheiten in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen muss. Apple hat bereits angekündigt, gegen das Urteil des Gerichts vorzugehen.
Eine weitere Niederlage muss Apple im Push-Dienst einstecken. Laut der Webseite „Foss Patents“ darf Apple den iCloud-Mail-Push (oder ehemals MobileMe) vorläufig nicht weiter anbieten. Schon seit einigen Tagen funktioniert der Dienst bei deutschen Nutzern nicht richtig oder gar nicht mehr, einen Zusammenhang hat Apple bislang nicht bestätigt.
Motorola und Apple – zwei Firmen, die sich beide im Recht sehen. Ganz grundlos wird das Landgericht den Klagen sicher nicht zugestimmt haben – schade ist nur, dass die ganze Geschichte nun auf Kosten der Nutzer ausgetragen wird. Wie seht ihr die Geschichte?
Update: Wie Heise Online berichtet, wurde das Verkaufsverbot schon wieder aufgehoben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe soll als Berufungsinstanz den Vollzug des Verkaufsverbotes gestoppt haben.