Streit um die mobile Briefmarke: 14-tÀgiges Verfallsdatum gekippt

Verbraucherzentrale zog vor Gericht

Wer in diesen Tagen ein wenig Weihnachtspost auf den Weg bringen wollte, konnte auch auf die seit November 2020 erhĂ€ltliche mobile Briefmarke setzen. Letztere ersetzt die klassische Briefmarke, die man erfahrungsgemĂ€ĂŸ nie passend zuhause hat, wenn man sie einmal braucht. Über die Post & DHL-App (App Store-Link) lĂ€sst sich die mobile Briefmarke entweder zum Ausdrucken oder auch als Code zum Beschriften einfach und schnell erwerben.

Auch ich habe in den letzten zwei Jahren bereits so einige Postkarten und Briefe mit dem Zusatz #PORTO und einem achtstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen versehen. Probleme mit dem Versand oder der Zustellung gab es bisher nicht, alle Postsendungen erreichten schnell ihr Ziel. Großes Plus: Das Porto lĂ€sst sich auch unkompliziert per PayPal bezahlen, alternativ steht eine Kreditkartenzahlung zur VerfĂŒgung.


Ein großes Manko der mobilen Briefmarke war bisher ihr kurzes Verfallsdatum: Die Deutsche Post sah vor, dass das mobile Porto nach dem Kauf innerhalb von 14 Tagen genutzt werden musste – ansonsten verfiel die virtuelle Briefmarke. Eine RĂŒckerstattung des Kaufpreises war danach nicht vorgesehen.

Deutsche Post legt Berufung ein

Gegen diesen Zustand ist der Verbraucherzentrale Bundesverband nun vor Gericht gezogen und konnte einen Etappensieg feiern. Das Landgericht Köln entschied, dass die Kundschaft der Post aufgrund des kurzen Ablaufdatums der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt wird. Die Deutsche Post wĂŒrde mit dem 14-tĂ€gigen Zeitraum massiv von der VerjĂ€hrungsfrist eines Kaufvertrages, der grundsĂ€tzlich drei Jahre betragen wĂŒrde, abweichen, und entschied so zugunsten der VerbraucherschĂŒtzer. Das gesamte Urteil lĂ€sst sich hier als PDF einsehen.

Aktuell ist das Urteil noch nicht rechtskrĂ€ftig, zudem hat die Deutsche Post gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt: Wir werden euch natĂŒrlich diesbezĂŒglich auf dem Laufenden halten.

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Entwickler: Deutsche Post AG
Preis: Kostenlos
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Kommentare 24 Antworten

  1. In jedem Fall eine tolle Sache. Ich nutze das auch seit kurzem und kann es wirklich jedem nur empfehlen. Die kurz Verfallzeit kann ich dennoch akzeptieren, da ich Briefe immer sofort absende. FĂŒr mich kein Problem.

  2. Super Sache, aber wenn die dreijĂ€hrige VerjĂ€hrungsfrist durchgesetzt wird, wird man die Codes wohl auf deutlich mehr als acht Stellen erweitern mĂŒssen, wenn sie eindeutig sein sollen.
    Verbraucherschutz ist ja grundsĂ€tzlich etwas gutes, aber hier scheitert es an der technischen Umsetzbarkeit und der Sinn erschließt sich mir auch nicht. Eine typisch deutsche Fortschrittsbremse.

  3. Das ist doch wieder typisch deutsch. Die Post entwickelt ein praktisches Frankierungs-Verfahren und hat dann wegen 1,50€ eine Klage am Hals. Der Verbraucher wird ja mit den 14 Tagen auch sowas von benachteiligt đŸ€Šâ€â™‚ïžđŸ€Ș

      1. Mag sein, das Ă€ndert allerdings nichts an der Tatsache das die Post Geld eingenommen hat und, wenn die mobile Marke nicht genutzt wird, keine Gegenleistung erbringt. Geld zurĂŒck an die Zahlungsmethode und gut ist. Es ist inakzeptabel das Geld fĂŒr nicht erbrachte Leistung einbehalten wird.

  4. Da die Post alle Nase lang (gefĂŒhlt) das Porto erhöht und man fast nie Briefe verschickt, hat man auch nie die passende Marke zu Hause. Darum nutze ich diesen Service auch Ă€ußerst gerne. Wenn jetzt noch Apple Pay kĂ€me


  5. Das dĂŒrfte nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ausgehen, weil man online passgenau jede einzelne Marke erwerben kann und nicht nicht eine Sammelbestellung aufgeben muss.
    Wieviele Marken muss man denn da (gezwungener Maßen) auf Vorrat kaufen? Gibt es online einen Mengenrabatt?
    Da ist der Vergleich zum analogen Verfahren gar nicht gegeben, weil man zu seinem nicht verbrauchten Sammelheftchen im Falle einer Porto- Erhöhung passende Wertmarken zur ErgÀnzung kaufen kann.
    Selbst dann wĂŒrde die NriegĂŒfmarke noch immer den Kaufwert behalten, nur alleine zum freimachen des Briefes/ Karte nicht mehr ausreichen, aber ergĂ€mzt werden können. Was verfĂ€llt denn da?
    Dieses Procedere ist digital gar nicht notwendig! Was bitte soll das denn bezwecken? Dass man sein Vermögen statt in Bitcoins in digitale Codes bei der Post anlegt?
    DĂŒmmer geht immer.
    Welches Gesetz greift denn da, wenn immer die gerade aktuelle Wertstellung per „sofort“ und zu jeder Zeit in der tatsĂ€chlich benötigten Menge gegeben ist?
    Es muss weder nachgelöst oder ergĂ€nzt werden., wenn nicht mal analog was verfallen kann
 hĂ€?
    Wo ist denn da ĂŒberhaupt eine Benachteiligung, sowohl analog, wie auch digital?
    Die Post hat auch AnwÀlte, die nur gut argumentieren können muss.
    Verbraucherschutz ist gut und richtig, aber nicht immer sinnvoll.

  6. So eine hirnverbrannte Klage.
    Was soll das denn.
    Wenn DHL jetzt tatsÀchlich verliert, wird diese tolle Innovation bestimmt bald abgeschafft.
    Deutschland = Deppenland.

  7. Wenn ich einen Vertrag schließe und der ĂŒblicherweise 3 Jahre gilt, denn kann doch die Post nicht sagen, dass der Vertrag und das erworbene Porto nach 14 Tagen hinfĂ€llig sind! Dann könnte die Post auch demnĂ€chst kommen und sagen, alle Briefmarken sind nach einer Portoerhöhung nicht mehr gĂŒnstig, da sie den Standardwert einer Briefsendung nicht mehr haben.

    Online Porto kauft man in der Regel dann, wann man es braucht. Aber die Post versucht auf diese Weise wieder mal Geld zu machen. Denn der Anzuschreibende könnte sich ja per Mail oder Telefon noch mal melden und dann bleibt das Online Porto erst mal ungenutzt.

    FĂŒr alle, die wieder Fortschrittsfeindlichkeit wittern sei gesagt. Ob der Code nun 6 Stellen oder 12 hat, dĂŒrfte die Post nicht sonderlich stören. Bis jetzt kommt man mit 6 Stellen noch aus, da dieses Porto noch relativ wenig genutzt wird. Dies könnte sich zukĂŒnftig Ă€ndern.

    Bisher hatte ich dieses Porto nicht genutzt, da ich damals den Preisaufschlag nicht eingesehen hatte. Da sollten 60 Cent dann 80 Cent kosten.

    1. Warum sollte sie das nicht können? ErzĂ€hl das mal denen, die befristete Miet- oder andere NutzungsvertrĂ€ge abschließen.
      Die Bedingungen sind vom VerkÀufer (per Preis und Laufzeit) formuliert und werden mit Bestellung (bzw. unterschriftlich) vom KÀufer anerkannt. Ende!
      Ein Vertrag richtet sich eben gerade nicht ausschließlich an den Kunden.
      Selbst wenn Du nur ein Brötchen beim BĂ€cker kaufen möchtest, gibst Du im rechtlichen Sinne mit der Bestellung ein Gebot an den VerkĂ€ufer ab, das der akzeptieren kann, aber gar nicht muss. Heißt: er muss Dir garnix verkaufen und auch nicht erklĂ€ren, warum. Es ist seine Ware.
      Andersrum kannst Du nach Akzeptanz Deines abgegebenen Gebotes an den ßberkĂ€ufer nur noch auf dessen Kulanz hoffen, denn der muss das bestellte Brötchen nicht wieder zurĂŒcknehmen, weil Dir einfĂ€llt, dass Du doch schon satt bist! (Vertragsrecht!) Der Kauf gilt mit Gebot und Annahme als gĂŒltiger, mĂŒndliche geschlossener Vertrag.
      So auch hier! Die Bedingungen sind seitens des VerkĂ€ufers bereits formuliert. Wenn der KĂ€ufer eine Bestellung bei ihm auslöst, ist das ein rechtlich bindender und von beiden Seiten zu erfĂŒllender Vertrag. Ende. Du bekommst ne Briefmarke. Ob Du die tatsĂ€chlich brauchst, liegt in Deinem Ermessen. Du musst keinen ganzen Satz einkaufen und es gibt ne analoge Alternative!
      Wer bitte ist so hirnverbrannt und kauft 20 Codes und mehr ein, die er hinterher gar nicht benutzt?
      NICHTS zwingt den KĂ€ufer dazu ĂŒberhaupt online irgendeine Marke zu kaufen. Es gibt immer noch das analoge Angebot und auch da kann man 3 Jahre lang nichts gegen Portoerhöhungen tun.
      Wo steht eigentlich, dass ne Briefmarke nach Ablauf von 3 Jahren nichts mehr wert ist, solange der Euro gĂŒltiges Zahlungmittel ist? Die Marke ist einfach nur der Nachweis, dass der Transport in gĂŒltiger Höhe bezahlt wurde und der Stempel entwertet sie wieder, damit sie nicht mehrfach in den Umlauf gehen kann.
      Merkste selbst
 oder? Die 3- Jahresfrist ist in diesem Falle völliger Quatsch und digital kaufst Du nix auf Vorrat und brauchst folglich auch nix bis zum Verfall aufbewahren! Ne Marke ist kein Gutschein (3 Jahres-Frist)
      Das Argument Mail ist ebenso an den Haaren herbeigezogen! đŸ«Ł
      NICHTS kann privat oder beruflich den Mailberkehr aushebeln – außer: man selbst möchte aus gegebenem Anlass eine ganz persönliche, schriftliche Form wĂ€hlen!
      Alles Andere erledigt man eh als E- Mail oder gleich mit Messengerdiensten.
      Das interessiert die Post herzlich wenig! Die verdienen an PaketgebĂŒhren. Analog und digital. đŸ€­

      1. Danke fĂŒr eine ĂŒberflĂŒssige und langwierige Belehrung. Das war mit alles bekannt. Leider ist das Kaufvertragsrecht noch ein bisschen komplexer, als von dir dargestellt.

  8. Also ich habe mich schon mal geĂ€rgert, als ich eine Briefmarke benötigt habe und direkt fĂŒnf solche mobilen Marken gekauft habe. Dass die 4 nicht benötigten Marken eine sehr ĂŒberschaubare GĂŒltigkeitsdauer haben war zumindest damals ĂŒberhaupt nicht ersichtlich, ich habe es erst spĂ€ter herausgefunden, als ich eine weitere Marke gebraucht habe und der Vorrat in der Post-/DHL-App schlicht und einfach gelöscht war.
    Insofern kann ich das Urteil nur sehr begrĂŒĂŸen. Zumal die Post bewusst die GĂŒltigkeitsdauer nicht plakativ darstellt.

    1. Das kann ich dann viel eher nachvollziehen! Es war mir nicht im klaren. dass man tatsĂ€chlich auf Vorrat kaufen wĂŒrde (Warum denn, wenn man die jeder
      Zeit, unabhĂ€ngig von Öffnungszeiten und Feiertagen in genau benötigter StĂŒckzahl haben kann ?)
      Dass das mit den Nedingungen nicht deutlich/ eindeutig genug erkennbar sein könnte, war mir nicht bewusst. Dabei ĂŒbersehe gerade ich ganz gerne mal wichtige Dinge! 😉
      Wenn, dann muss es sich aber gerichtlich im Urteil darum drehen, dass dieser Umstand ganz eindeutig fĂŒr Jeden erkennbar an prominenter Stelle gekennzeichnet sein muss!
      Sonst wĂ€re das ja irgendwie „in betrĂŒgerischer Absicht“ und strafrechtlch relevant.
      Hat aber dennoch nichts mit einer fiktiven 3- Jahresfrist zu tun, weil die analoge Marke erst dann verfallen kann, wenn das Zahlungsmittel verÀndert wird, wie beispielsweise damals bei der WÀhrungsunion!
      Danke Dir fĂŒr Deinen berechtigten Einwand!

      1. Vielleicht ist es heute aber auch deutlicher hervorgehoben, damals hab ich mich auf jeden Fall von der Post verarscht gefĂŒhlt, auch wenn es sich nur um ca. 4 EUR gehandelt hat.

        Vielleicht noch ein weiterer berechtigter Einwand: ich habe deutlich mehr als ein Taschengeld in meinen Konten zu verwalten, da brauche ich keine KontoauszĂŒge mit 80ct-EintrĂ€gen. Und ich habe auch keine Lust, fĂŒr jede einzelne Marke eine Überweisung, in welcher Form auch immer, legitimieren zu mĂŒssen. Spricht das vielleicht dafĂŒr, doch Marken auf Vorrat zu kaufen?
        FĂŒr mich persönlich wĂ€re das System „mobile Marken“ bei einer Verfallszeit von nur 14 Tagen damit tot. Mal von NotfĂ€llen abgesehen.

  9. Es ist letztendlich egal, ob jemand einen „Gutschein“ auf Vorrat kauft oder lieber einzelne Marken bei Gebrauch.
    Wie oben bereits jemand schrieb,- das Vertragsrecht ist um einiges komplexer, als die Leserbriefschreiber (m/w/d) es hier mitteilen. Und ich sage schon mal voraus:đŸ«Ł

    DHL wird die Kiste verlieren. Und das aus rein rechtlichen GrĂŒnden. Nicht weil Deutschland wieder einmal wie Hintertupfingen auftritt und alles fortschrittliche verhindert. Nein, weil die Gesetze und Vorschriften nun mal fĂŒr alle gelten. Auch fĂŒr die DHL‌

  10. Es ist auf jeden Fall schonmal ein großer Vorteil gegenĂŒber der vorherigen Version per SMS, die mit ZusatzgebĂŒhren war und oft im Mobilfunkvertrag gesperrt war

  11. wenn die Post das verliert, werden sie erstmal das ganze wieder abschalten und ihr könnt „Gesetzes-konform“ eure Marken wieder selbst kaufen gehen und ablecken 😆

  12. Es gĂ€be auch Möglichkeiten auf die Beschriftung zu verzicht. Man registriert sich bei der DHL und fertig. So könnte jeder seine Post einwerfen und das Geld wird abgebucht. Und wenns dann sein muss, geht man vor dem Einwurf in die App und meldet 2 Briefe an, die man eingeworfen hat. Da gibt es noch reichlich Spielraum fĂŒr Zahlungsmöglichkeiten. Ich sehe in den aktuellen Verfahren noch viel Luft nach oben und Verbesserungsmöglichkeiten.

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