Widerrufsrecht für Apps & Co: 14 Tage „kostenlos“ testen

Apple führt ab sofort ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Käufe aus dem iTunes-Store ein.

Widerruf iTUnes

Wer ein Produkt online bei Amazon und Co. bestellt, kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für digitale Käufe gab es dieses Recht bisher nicht, doch ab sofort können iTunes-Einkäufe ebenfalls innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden.


Zuvor war es schon möglich „Fehlkäufe“ über iTunes zu reklamieren. Apple hat in fast allen Fällen das Geld zurückerstattet, solange man die Möglichkeit nicht zu oft genutzt hat. Über das Formular „Problem melden“ können nun fast alle Einkäufe ohne großes Wenn und Aber zurückgegeben werden:

„Um Ihre Bestellung rückgängig zu machen, müssen Sie uns über Ihre Entscheidung informieren. Um die unverzügliche Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen für die Stornierung von sämtlichen Artikeln (ausgenommen iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten) ‚Problem melden‘ zu nutzen; für die Stornierung von iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, und, sofern nicht bereits eingelöst, iTunes Geschenken und Guthabenkonten empfehlen wir Ihnen den iTunes Support zu kontaktieren. Sie haben ebenfalls das Recht, uns über Ihren Entschluss eine Bestellung zu stornieren zu informieren, indem Sie das Muster- Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Wenn Sie ‚Problem melden‘ nutzen werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stornierung übermitteln“, heißt es im offiziellen Dokument.

Unsere Meinung zum neuen Widerrufsrecht

Das nun offiziell eingeführte Widerrufsrecht für iTunes-Käufe stimmt uns nicht unbedingt positiv. Natürlich ist das eine feine Sache, wenn eine gekaufte App nicht so funktioniert wie versprochen, und man sein Geld innerhalb von 14 Tagen problemlos zurückbekommt. Aber was ist mit Spielen, die man in zwei Wochen problemlos durchspielen kann, mit Musik, die man sich nach dem Download aus iTunes problemlos digital kopieren kann, sowie mit Filmen, die man ohnehin kein zweites Mal anschauen möchte? Apple ist möglicherweise bald in Kraft tretenden Gesetzen, die aus unserer Sicht für die digitale Welt vollkommen ungeeignet sind, einen Schritt voraus. Gerade aus Sicht der Entwickler kann man nur hoffen, dass die neue Möglichkeit nicht missbraucht wird.

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Kommentare 46 Antworten

    1. §312d Abs. 4, Nr. 1 BGB sagt dazu aber dass der Widerruf bei Gütern ausgeschlossen ist, „die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.“ Einen Download kann man ja kaum zurückschicken…

        1. „Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“

      1. Für Filme gibt es Trailer, wenn mir der nicht zusagt, kauf ich es nicht. Für Musik gibt’s auch die Möglichkeit reinzuhören. Wem es dann nicht zusagt, der kauft es nicht.
        Für Apps würde ich ne Demopflicht einführen oder wie bei Android 15 min testen können.
        Versiegelte DVD/CD welche entsiegelt wurden sind schließlich auch vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen

    1. Ich denke nicht. Es kann ja sein, dass es eine super App wäre die auf deinem Gerät nicht funktioniert. Mit einem Update könnte dieser Fehler vielleicht ja auch behoben werden.

  1. Das fernabsatz Gesetz wurde entwickelt um Leuten , die an der Haustür Zeitungen, Versicherungen, Staubsauger aufgeschwatzt bekommen haben, zu helfen.
    Bei digitalen Inhalten sollte es das auch geben, allerdings mit einer Einschränkung: Film nicht zu Ende geschaut/ Spiel nicht zu Ende gespielt, etc. damit lässt sich Missbrauch doch ganz einfach verhindern.

  2. Ich habe gestern die Möglichkeit genutzt und mc5 zurückgegeben. Die Grafik etc. war nicht das, was man für 6 € erwarten kann.
    Das Geld wollen Sie mir in 5-7 Tagen rückerstatten. In der Zeit kann ich fröhlich weiter spielen… Mach ich natürlich nicht; das Spiel ist gelöscht!

  3. „Für digitale Käufe gab es dieses Recht bisher nicht“

    Seit 13.6.2014 gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht auch bei „Digitalkäufen“. Dass der Shopbetreiber dabei eine Verzichtserklärung ausfüllen lassen kann, ändert an der Tatsache nichts, dass es dieses Widerrufsrecht grundsätzlich gibt…

  4. Die Meldung ist ja der Hammer! Für mich wird sich jedoch kaum etwas ändern. Ich kaufe die Apps, über die ich mich bereits informiert habe und musste bisher nie etwas „zurückgeben“. Außerdem sollen Entwickler ihr Geld auch bekommen. Dennoch bin ich sehr gespannt auf die Entwicklung! In der heutigen Geiz-ist-geil-Generation wäre es ein Wunder, wenn da nicht der ein oder andere Entwickler zukünftig in die Röhre schaut…

    1. Ich denke die Entwickler von Premium Spielen werden in Zukunft vermehrt auf den massiven Einsatz von Werbung setzen ohne die Möglichkeit diese durch einen InApp Kauf zu entfernen. Alles Andere würde den Ruin bedeuten. Stellt euch vor ihr kauft Monument Valley. Spielt es in 13 Tagen gemütlich durch und kriegt euer Geld zurück. Ich als Entwickler würde vor jedem Spiel Start eine zwei minütige Video Werbung schalten, um mein Geld trotzdem zu verdienen:-)

  5. Das das ausgenutzt wird, ist doch wohl klar. Für mich nicht begreifbar, wie Apple diesen Schritt gehen kann.

    Im schlimmsten Fall könnte das in Zukunft bedeuten, dass Entwickler ihre Spiele nicht mehr im AppStore veröffentlichen oder es einige Filme und Musik nicht mehr bei iTunes gibt!

    Also bitte bitte nutzt das nicht aus!

  6. Also ich finde die Entscheidung richtig. Für die Entwickler bedeutet dies das es zu jeder Kaufapp eine lite oder begrenzte Version hochladen muss. Zum testen. Bei iTunes bestünde die Möglichkeit zum Beispiel nur einige Songs freizuschalten und den Rest nur bei Kauf des Albums. Bei amazon und im Google Store funktioniert es auch. Außerdem muss man nicht alle über einen Kamm scheren.

    1. Wo lebst Du?
      Bei Android sind es 15 Minuten – das sollte reichen. Trotz einer Lite-Version werden die Leute das ausnutzen. Apple beweist einfach nur Dummheit!

  7. Find es auch nicht gut. Jeder sollte sich vor dem Kauf gründlich informieren dann kommt es nicht zu bösen Überraschungen. Zumal die meisten Apps eh nur wenige Euro kosten.

    1. Manchmal ist das aber nicht immer möglich und auf die Appbeschreibungen sowie viele Rezensionen kann man sich oftmals gar nicht verlassen. Ich habe selbst auch schon „böse Überraschungen“ erlebt.

    2. Die gründliche Information vor dem Kauf hilft z.B. bei Produktivitätsapps nicht immer weiter. Manche Features, die vollmundig angepriesen werden – ich nenne hier nur Synchronisationsmöglichkeiten – funktionieren oft nicht. Oder eben bei manchen Käufern ja, bei anderen nicht usw. Man kann sich dann auch nicht auf die Rezensionen von anderen im Shop verlassen. Und Apps dieser Art kosten durchaus nicht wenig. Ich finde das so eingeführte Rückgaberecht nötig und sinnvoll!

    3. Liebes Wei55esFleisch, versuche z.B. mal, Dich VOR dem Kauf einer „nachgemachten“ Word-Version VERLÄSSLICH darüber zu informieren, ob diese App a) einen EINFACHEN Word-Brief so anzeigt, wie er mit Word geschrieben wurde oder b) auf dem Bildschirm den gleichen Seitenumbruch anzeigt, wie beim Ausdruck…
      Nach meiner Erfahrung hilft hier i.d.R. nur „Laden und Ausprobieren“ – wenn es keine Demo-Versionen gibt, also KAUFEN (!) und Ausprobieren. Wenn Du dann die fünfte oder siebte App (für jeweils 5 – 15 €) als UNTAUGLICH „durch hast“ (einschließlich der Kontaktaufnahme zu den Entwicklern, die zusagen, das Problem EVENTUELL IRGENDWANN zu lösen), ist dieses Verfahren nicht SO lustig…
      Das generelle Problem bei Apps/Software ist, das gerade hier das normale Grundprinzip, das gekaufte Ware (von UNBEDEUTENDEN Ausnahmen abgesehen) FEHREFREI zu sein hat, schon lange bzw.. noch nie gegolten hat – u.a. weil hier jeder Software-Dreck mit dem lächerlichen Totschlag-Argument „es gibt keine fehlerfrei Software“ entschuldigt wird.
      Schau einfach mal in die Beschreibungen von App-Updates und zähle, wie oft dort (auch bei Produkten, die Du GEKAUFT hast) „bug fixes“ oder „wir haben einige Fehler behoben“ steht und wie lange es oft dauert, bis eine App auf 99,9% der Geräte EINIGER MASSEN funktioniert, für die sie FREIGEGEBEN wurde.
      Das ist NICHT „zwangsläufig“ so, „weil es Software“ ist – WENN das so wäre, würde vermutlich kein Mensch mir einem Airbus A 380 oder (einem B2-Bomber) fliegen – DORT wäre es halt auch ziemlich teuer, nach jedem Software-Bug die Teile einzusammeln… DARUM investiert man DORT das Geld lieber VOR der Software-Freigabe in QUALITÄTSSICHERUNG.
      (P.S.: Ich könnte jetzt in diesem Zusammenhang noch einiges zu iOS 8 und Yosemite sagen, spare es mir aber lieber, weil gerade Weihnachten war und ich gerade so friedlich bin… Interessieren würde mich aber noch: Kann man in Zukunft auch jedes App-Update 14 Tage lang „zurück geben“, also downgraden? Und gilt das auch für iOS und OS X??? Ich höre ja schon auf…)

      1. Ok dann werd ich genauer. Die zwei Wochen müssten nicht sein. 15 min testen oder etwas in die Richtung wären angebrachter.

  8. Find ich gut, wieso sollte hier eine Ausnahme gemacht werden nur weil es „digitale Güter“ sind, alleine die Länge von 14 tagen stört mich etwas.

    3 tage oder 1 tag hätte sicherlich auch gereicht aber dafür gibt es eben nichts gesetzlich festgeschriebenes und somit beruft man sich aufs Fernabsatzgesetz, da sinds eben nunmal 14 Tage.

  9. Ich wäre für 48 Stunden Test, das sollte wohl ausreichen um zu sehen ob die App auch so ist wie versprochen. Aber würde bei Filmen und Musik nicht helfen. Mhhh…

  10. Leider leider leider nutzen einige Menschen solche Regelungen für sich aus und denken, dass das ok ist. Gab es bei Zalando nicht mal ne Regel, dass Leute, die die Klamotten immer nur zurückschicken, von der versandkostenfreien Rücksendung ausgeschlossen wurden? Man kann bei Apple ja auch so was in der Art einführen. Bei Erreichung einer gewissen Widerrufsquote damit drohen, den Account zu schließen bzw. den Kauf weiterer Medien zu sperren oder ne Gebühr verlangen.

  11. Wird ja mal Zeit, dass das geht.
    Ich habe schon so viel Erfahrung mit Schrottapps machen müssen und am Ende kommt Apple immer an:
    Sie können die App leider nicht mehr zurückgeben…

  12. Bei richtig teuren Apps macht das schon Sinn. Hab mir mal Korg Gadget für 30 Euro gekauft (ein Musikprogramm) welches nicht so mit meiner Hardware zusammen gearbeitet hat wie vorgestellt. Wusste gar das man sowas bisher as Problem melden konnte. War Lehrgeld für mich.

  13. Ich finde es nicht gut.
    Der Gedanke ist ja nett, jedoch sehe ich jetzt schon wie viele dies ausnutzen werden. Für Entwickler definitiv ein Nachteil.
    Möchte ich etwas kaufen informiere ich mich gründlich davor und den 1€, den ich Vllt falsch investiere ist jetzt auch nicht die Welt. Kostet etwas mehr kann man sich Reviews anschauen und aus diversen Quellen informieren.

    1. Was ist denn das für ein Ansatz?! Nicht, das vorherige Recherche schlecht wäre, aber es kann doch nicht sein, dass angepriesene Funktion/en X nicht funktionieren und man dann blöd aus der Wäsche schaut?

  14. Gesetz hin, Gesetz her…
    wie man das in Burundi Bambutti oder auf den antillischen Muffjucken handhabt interessiert mich nicht.
    Ich finde es gut, wobei wohl kaum jemand 14 Tage braucht, um einen Fehlkauf als solchen zu erkennen.
    Eine gute Stunde hätte es auch getan…

  15. Endlich!!! Manches Mal habe ich schon gezögert, eine App zu kaufen um nicht das Geld umsonst auszugeben. Auch wenn es nur zwei, drei, vier Euro sind. Die summieren sich auch. Der andere große Konkurrent hatte wenigstens schon die 15-Minuten-Rückgabe eingeführt. Ob es hier nun gleich 14 Tage sein müssen, erscheint mir zweifelhaft. Eine Stunde hätte völlig gereicht für einen ersten größeren Eindruck.

  16. Ich kenne das noch aus Androidzeiten mit 15 minuten Rüchgabe.
    Aber wie läuft das,wenn ich die App mit Itunes geruntergeladen habe.
    Dann habe ich sie ja – wird sie dann gelöscht vom IPhone oder aus dem Itunes Ordner.
    Kann ich die App danach nicht mehr nutzen.
    Danke

    1. Und bei wem können wir uns, sollte der genannte Fall eintreten, bedanken?! Bei all den Schmarotzern, die sich selbst auf die Schultern klopfen, weil sie mit Hilfe des eigentlich völlig korrekten Systems durch schamloses Ausnutzen der Regeln einen Euro gespart haben. Auf Kosten aller, aber das ist ja dann egal. Was interessieren einen schon andere. -_-

  17. Gilt das neue Gesetz eigentlich auch für IA-Käufe? Dann könnte man endlich mal all den freemium-geiern, die 90€ für in-app-käufe anbieten den virtuellen Hintern versohlen 🙂 würde mir sehr gefallen – obgleich damit ja wohl nicht zu rechnen ist. (Ich kann ja auch nicht nen 4-gänge-menue verspeisen und es dann „zurückgeben“ – naja, obwohl… 😉

  18. ich hatte schon öfters apps die schei… und nicht zu gebrauchen waren und da bin ich froh wenn ich diese wieder rückgängig machen kann bzw. konnte. bei einer ehrlichen und ausführlichen begründung war apple mir gegenüber sehr kundenfreundlich. dafür vielen dank !

  19. Ich hatte mir mc5 gestern noch mal geladen und das Geld vor 4 h wieder bekommen. Nun habe ich mc5 immer noch auf meinem iPhone und kann es spielen?! Da muss Apple aber noch mal nachbessern, denn wenn das auch bei Filmen etc geht …. Gute nach schöne Welt!

  20. ich finds gut, für filme und musik müsste es nicht sein, aber für apps wo man vorher nicht weiss was man bekommt manchmal sinnvoll, habe mich schon oft über schrott geärgert den ich direkt wieder gelöscht habe, die kohle war aber weg.

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