Im Streit um die alten Twitter-Marken hat X einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein US-Richter kommt in seiner Urteilsbegründung vorläufig zu dem Schluss, dass der Konzern die Marke „Twitter“ nicht aufgegeben hat. Ein Konkurrent darf seinen neuen Kurznachrichtendienst deshalb nicht „Twitter“ nennen. Anders sieht die Lage allerdings bei zwei besonders bekannten Überbleibseln der alten Marke aus, nämlich dem Begriff „Tweet“ und dem wohlbekannten blauen Vogel.
Neues zu Markenrechten bei X: Social Media-Startup will Marken von Twitter nutzen Nur "Twitter"-Name selbst darf nicht verwendet werden
Nur "Twitter"-Name selbst darf nicht verwendet werden










