USB-C-Ladekabel: Bundesrat beschließt einheitlichen Standard

Umsetzung einer EU-Richtlinie

USB-C-Ladekabel vor unscharfem Hintergrund

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg fĂŒr einheitliche Ladekabel freigemacht. Damit setzt der Bundesrat eine EU-Richtlinie um.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist, „ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und ElektronikabfĂ€lle verhindert werden.“ Dies berichtet der Bundesrat auf der eigenen Website zur heutigen Plenarsitzung. Dort heißt es weiter:


„Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und Ă€hnlichen technischen GerĂ€ten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. mĂŒssen zukĂŒnftig ĂŒber einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der GesetzesbegrĂŒndung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. GerĂ€te, die ĂŒber eine sogenannte Schnellladefunktion verfĂŒgen, mĂŒssen zukĂŒnftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.“

Kauf auch ohne LadegerÀte möglich

Eine Hand hĂ€lt ein aufgerolltes weißes USB-C-Ladekabel von Apple fest

Die Vereinheitlichung der LadegerĂ€te habe laut Bundesrat zur Folge, dass man zukĂŒnftig Handys und andere GerĂ€te auch ohne neues Ladenetzteil kaufen kann. Auf den Verpackungen mĂŒsse anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das GerĂ€t mit einem Netzteil ausgestattet sei oder nicht.

Das neue Gesetz wurde am heutigen 26. April 2024 wĂ€hrend der Plenarsitzung des Bundesrates beschlossen. Es kann nun nach der Ausfertigung verkĂŒndet werden und tritt einen Tag spĂ€ter in Kraft. In der EU sind einheitliche Ladekabel fĂŒr ElektrogerĂ€te per Gesetz verpflichtend: Auch fĂŒr Apple, das bis zuletzt noch bei einigen GerĂ€ten auf den hauseigenen Lightning-Anschluss setzte, gab es keine Ausnahme. Mit der iPhone 15-Reihe hat Apple die erste Smartphone-Generation im vergangenen September vorgestellt, die ĂŒber einen USB-C-Port zum Aufladen verfĂŒgt.

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Kommentare 17 Antworten

  1. Da fehlt ja nur noch das die usb Kennzeichnung eindeutig ist am Kabel und auf der Verpackung
    Also 5/10/20/gbit
    Sowie die max. Watt Zahl
    Und ob es laden und Daten ĂŒbertragen kann

    1. Richtig.
      Wobei die neuesten USB Spezifikationen auch wieder MĂŒll sind.

      Wer denkt sich bitte sowas wie USB 3×2 aus.

      Es ist also noch einiges an Arbeit nötig um das Chaos aufzurÀumen.

    1. Weil jetzt kein Hersteller mehr Innovation in seine eigenen proprietĂ€ren AnschlĂŒsse stecken kann?

      Es geht hier nur ums Laden, nicht um das Übertragen von Daten. Ja, natĂŒrlich ists Mist, dann GerĂ€te mit PD und ohne PD (stupides 5V in USB-C-Form) nicht miteinander reden können, aber davon ab kannst du nahezu beliebig GerĂ€te/Netzteile kombinieren. Was ist daran schlecht?

      1. Innovativer wÀre ein Runder USB Stecker den man in 360 verschiedenen Winkel einstecken könnte. Den wird es mit dieser Regulierung aber nun nie geben.

        Hinzukommt dass der USB-C Anschluss alles andere als gut ist. Die USB-C Ladebuchse meines Firmenlaptops hat schon eine Wackelkontakt und den habe ich erst 1 Jahr. Bei keinen GerÀt mit Lightning hatte ich innerhalb eines Jahr diese Probleme, nicht mal nach 6-7 Jahren hatte ich da einen Wackelkontakt.

    2. Der eigentliche Fehler ist dass die EU Richtlinie so schnell umgesetzt wurde aber eine andere EU Richtlinie (14 tĂ€gige Freistellung fĂŒr VĂ€ter nach der Geburt des Kindes) immer noch nicht.

      Wundert mich aber auch nicht, bei nicht Einhaltung des USB-C Ladeanschlusses wĂŒrde man sicherlich Geld ĂŒber entsprechende Strafzahlungen erhalten und der die 14tĂ€gige Freistellung fĂŒr VĂ€ter wĂŒrde Geld kosten.

    1. TatsÀchlich Einiges.

      Leider wird ab und an ĂŒberreguliert bzw. Expertenmeinungen ignoriert. Zwar lassen mich diese FĂ€lle genauso KopfschĂŒtteln, aber was besseres als die EU gibt es fĂŒr Europa nicht. Dass etwas nicht perfekt ist, ist klar.

      1. Ist sicher nicht alles „grĂŒn und nachvollziehbar“, was da so manchmal in der EU entschieden und vorgegeben wird, keine Frage.
        Allerdings steht die EU fĂŒr mich fĂŒr besondere Werte, wie Frieden, WertschĂ€tzung und Wohlstand. Und diesen gebe ich meine persönliche PrioritĂ€t!
        Und….die EU ermöglicht es jedem frei zu entscheiden, ob er hier lebt oder nicht. Und wer die EU auscchließlich mit „Geld raffen, Korruption, Steuergeld“ etc. gleichsetzt, kann ja nach China, Russland, in den Iran etc. „wechseln“ ….ah ja, nur iPhone vorher abgeben, die die werden dort nich so gern gesehen 😉
        Also: WerÂŽs besser kann…. auf nach BrĂŒssel und Verantwortung ĂŒbernehmen!

  2. „GerĂ€te, die ĂŒber eine sogenannte Schnellladefunktion verfĂŒgen, mĂŒssen zukĂŒnftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.“ jau. Wie soll man da jemals einen neuen, besseren Standard etablieren können? Erst von allen EU Staaten prĂŒfen und ratifizieren lassen? Ja klar


  3. Also im Hinblick auf die Unterschiede bei USB-C selbst wurde nichts vereinheitlicht? Weil da gibt es ja auch zig Optionen und die Namen helfen gar nicht weiter!

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