appgefahren Adventskalender: 4. Türchen mit Grid Studio

Ein iPhone im Bilderrahmen

Es ist mittlerweile etwas mehr als ein Jahr her, als ein gewisser Joe zum ersten Mal Kontakt mit uns aufgenommen hat. Nach unserem Review hat sich der Gründer von Grid Studio bei uns gemeldet – und seitdem haben wir uns einige weitere seiner Kunstwerke näher anschauen können.

Die Qualität hat sich seit dem Start vor einem Jahr noch ein wenig gesteigert und wir sind der Meinung, dass ihr euch einen solchen Bilderrahmen auch mal genauer ansehen solltet. Und was würde sich da mehr anbieten, als unser Adventskalender?


Und da ein Bilderrahmen selten allein kommt, verlosen wir heute gleich ein ganzes Paket. Eine Gewinnerin oder ein Gewinner darf sich über ein Paket bestehend aus vier Rahmen von Grid Studio freuen. Diese sind mit den Einzelteilen der folgenden Geräte bestückt: iPhone 3GS, iPhone 5S, Apple Watch Series 0 und eine PSP2000.

Ob ihr die vier Bilderrahmen über euer Bett hängt, das bleibt natürlich euch überlassen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die Rahmen auch wunderbar als Weihnachtsgeschenk anbieten. Solltet ihr tatsächlich noch ein Geschenk suchen, schaut auf jeden Fall auch auf der Webseite von Grid Studio vorbei.

Die richtige Antwort vom 3. Dezember: Proshop Weihnachtskalender. Das wusste auch Lothar W., der sich über das Lego Technik-Set von Proshop freuen darf. Teilgenommen haben 3.200 Personen.

Die Gewinnerin oder den Gewinner der Auslosung werden wir im nächsten Türchen bekannt geben. Bitte beachtet, dass pro Person nur eine Teilnahme pro Türchen erlaubt ist. Zudem ist der Rechtsweg ausgeschlossen und Apple nicht als Sponsor des Gewinnspiels tätig.

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Kommentare 5 Antworten

  1. Ich will die vorherigen Türchen nicht schmälern, denn die waren wirklich schon eine Hausnummer, aber die Bilderrahmen von Grid Studio sind jawohl der absolute Hammer 👏🏼

    Vielen Glück all denen die auch so hyped sind!

  2. @appgefahren: Ausnahmsweise stört mich das nicht, dass ihr mal wieder Beiträge löscht. War eh nur Blödelei. Wobei, die Tatsache dass ihr löscht, zeigt dem Getrolle m. E. eine Aufmerksamkeit, die es gar nicht verdient hat.
    Nur aus Neugier: Was war jetzt der wirkliche Stein des Anstoßes? Der Troll, der angebich gerne Stierhoden isst, meine ihm angedichteten Erektionsstörunge oder das empörte „du Schwein“ des „Schlingels“?
    So schlimm war das ja nun nicht, da habt ihr hier noch ganz andere Sachen stehen gelassen… 🤷🏼‍♂️

    1. Ich habe die mittlerweile gelöschten Kommentare unter diesem Artikel nicht gesehen.

      Aber wie wäre es, wenn Appgefahren Kommentare (zumindest zunächst) nicht komplett löscht, sondern die Namen stehen lässt und einfach nur den Text mit „Dieser Kommentar wurde gelöscht“ überschreibt? Man könnte ggf. noch einen Grund hinzufügen, warum er gelöscht wurde.

      Das habe ich schon öfter gesehen und ich finde dieses Vorgehen persönlich am meisten transparent.

      Andere Blogs löschen Kommentare übrigens schon dann, wenn sie nicht zum Thema des Artikels passen. Wobei man das teilweise überhaupt nicht nachvollziehen kann und weil es nicht konsequent gehandhabt wird, entsteht schnell der Eindruck, dass bewusst nur bestimmte Äußerungen gelöscht werden.

      1. @kaix: Ich habe einen besseren Vorschlag, der aber insbesondere bei den ganzen Blogbetreibern nicht auf Begeisterung stoßen wird.
        Wie wäre es, wenn Blogbetreiber (auch appgefahren!) sich endlich mal damit befassen würden, was Grundrechte sind und welche Schwere ein Eingriff bzw. eine Einschränkung dieser hat? Würden die das nämlich endlich mal tun, würden sie vielleicht verstehen, dass sie, die Betreiber, permanent gegen das Gesetz verstoßen. Die meisten Blogbetreiber haben nämlich keine Ahnung von der Rechtslage, dafür aber eine eigene Interpretation davon, was Hausrecht bedeutet. Ich behaupte, die meisten Löschungen sind gesetzwidrig und die Betreiber, auch appgefahren, kommen nur wegen des „wo kein Kläger, da kein Richtera-Prinzips damit durch. In den wenigen Fällen, wo tatsächlich geklagt wurde, musste der Betreiber die gelöschten Artikel nämlich wieder herstellen. Denn nicht jede Kritik, unliebsame Meinung oder, noch besser, thematisch unpassende Bemerkung, darf gelöscht werden. Gelöscht werden dürfen nur strafrechtlich relevante Inhalte (das ist bei gelöschten Artikeln, auch hier bei appgefahren, selten der Fall), oder, falls der Betreiber es in seiner Nutzungsordnung entsprechend geregelt hat, nicht zum Thema passende Beiträge. Aber auch nur dann. Appgefahren hat das aber nicht getan, hier steht in der Nutzungsordnung nichts dergleichen. Das stört Freddy aber nicht, er hat ganz persönliche Vorstellungen davon, wann er angeblich löschen dürfe, und lässt sich von Fakten oder ihm gelieferten juristischen Quellen auch nicht „beirren“. Das haben wir schon mehrmals ausdiskutiert, aber hier stößt Du auf Granit. Beispiele:
        appgefahren.de/appgefahren-news-ticker-am-8-juli-1-news-4-255380.html#comments
        und
        appgefahren.de/appgefahren-news-ticker-am-12-februar-1-news-5-295050.html#comments
        Siehe bitte insbesondere den darin enthaltenen Link zu wbs-law.de (Vorsicht, langer, aber sehr guter Artikel, der das Thema genau trifft).

        Im Übrigen verstößt appgefahren bzgl. der Cookie-Vorauswahl seit ein paar Tagen permanent gegen das TTDSG.

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