appgefahren Ticker: Meldungen & Deals am 12. Februar (4 News)

Was passiert in der Apple-Welt? Unser News-Ticker verrät es euch kurz und kompakt.

+++ 15:26 Uhr – Apple-Guide: Wie man perfekte Blumenfotos knipst +++

In einem neuen ausführlichen Guide erklärt Apple, wie man besonders schöne Blumenfotos knipsen kann.


+++ 12:28 Uhr – Video: Intel gegen Apple +++

Intel hat den YouTuber Jon Rettinger beauftragt, die neuen Evo-Laptops mit den M1-MacBooks zu vergleichen. Und ja, Rettinger wurde dafür bezahlt. Die Ergebnisse seht ihr im Video.

+++ 8:09 Uhr – In eigener Sache: Wie gefällt euch appgefahren? +++

Ihr nutzt die appgefahren-App gerne und fühlt euch gut informiert? Dann freuen wir uns über eine Bewertung im App Store. Für Anregungen, Kritik und mehr könnt ihr uns auch immer per E-Mail kontaktieren.

+++ 7:17 Uhr – Disney+: Jetzt mit 95 Millionen Abonnenten +++

Im Dezember 2020 hat Disney+ 86,8 Millionen Abonnenten verkündet, nun soll die Zahl bei 95 Millionen liegen (via CNBC).

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

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Kommentare 36 Antworten

  1. Ich glaub ihr solltet Euch fragen was für eine Zukunft Eure Platform hat. Wenn ihr wie BigTech alle Kommentare löschen tut was nicht in Euer Weltbild passt. Dann geht ihr mit unter und habt keine Zukunft als Informationsplattform. Entweder ihr lasst Informationen zu oder ihr lasst von vornherein keine zu. Aber im Nachhinein Informationen zu löschen ist Zensur und macht Euch ungläubig.

    1. Bist du dir sicher, dass du gerade in der richtigen Kommentarspalte bist? Weil das was du schreibst passt eher zu einer anderen Apple Seite, nämlich iFun. Hier bei appgefahren ist man sehr human was das Löschen von Kommentaren angeht. Ich finde appgefahren macht einen sehr guten Job und ist sich offensichtlich der Verantwortung bewusst, verschiedenen Meinungen eine Plattform zu bieten, auch wenn diese nicht in das eigene Weltbild passen. Und Kommentare die gegen das Gesetz verstoßen, müssen sogar gelöscht werden. Und wenn appgefahren keine Verschwörungstheorien dulden möchte, ist das für mich auch ok. Es ist immerhin ihre Plattform. Und ihre Verantwortung.

      1. Danke, genau so sieht es aus. Ich habe mir die gelöschten Kommentare von „TOGOR“ unter dem Wahl-o-Mat-Artikel auch noch mal angesehen und ich muss sagen, dass sie vollkommen zurecht gelöscht wurden.

        Wir möchten, dass sich jeder Nutzer frei äußern kann, aber ein solches Gedankengut können wir nicht dulden.

        1. Versteh mich nicht falsch aber hinter dem User „Reg“ verbirgt sich die Appgefahren Redaktion was ich schon mal sehr bedenklich finde wenn man nicht mit offenen Karten spielt. Die Beiträge bei Wahl-o-Mat-Artikel wurden erst gelöscht als ich das geschrieben habe.

          1. Bullshit. Warum verbreitest du hier solche Lügen? Eigentlich gehören solche Lügen und Anschuldigungen auch sofort gelöscht!

          2. @freddy: Nein Freddy, nur weil es Deiner Meinung nach eine Lüge ist, ist das kein Löschgrund. Ist es eine Beleidigung? Ist es Hetze? Nein! Ob es zutreffend ist oder nicht, spielt keine Rolle, das können Außenstehende eh nicht prüfen. Aber „nicht zutreffend“ ist kein valider Löschgrund. Das Thema haben wir hier öfter gehabt und Du zeigst zum wiederholten Male Dein falsches Verständnis darüber, wann Du löschen darfst und wann nicht.
            @kaixx: Genau das meinte ich!

          3. Das ist geschäftsschädigend. Und das ist für mich ein Grund. Aber wie du siehst: ist nicht gelöscht.

          4. @freddy: Naja, „geschäftsschädigend“… Du darfst Deinen Lesern hier nicht die Fähigkeit absprechen, wilde Verschwörungstheorien als solche zu erkennen. Hier sind nicht nur hirnlose Lemminge unterwegs. ?

          5. @ ZeroG
            Der Kommentartor TOGOR hatte sinngemäß die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, die Bestrafung von „Eliten“ und die Rückkehr zum Nationalismus gefordert. Wer vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte dabei kein ungutes Gefühl bekommt, hat im Geschichtsunterricht nicht aufgepasst. TOGOR sollte daher dankbar sein, dass sein Kommentar nur gelöscht wurde, bevor jemand auf die Idee einer Prüfung nach § 130 StGB kommt.

            Ein Tech-Blog muss sich keine „Alt-Right“-Propaganda gefallen lassen.

          6. @hayao: Danke Dir für die Info. Ich habe den Beitrag von T, den Du meinst, nicht mehr zu sehen bekommen. Wenn das so war wie Du sagst, hast Du natürlich Recht. Hetze egal welcher Richtung muss niemand dulden, das ist dann aber auch strafrelevant und stellt genau den Teil der Beiträge dar, die ich, wie mehrmals betont, NICHT meinte. Da ist das Löschen ja unstrittig.
            Ich bezog mich auf den Beitrag von T, in dem er behauptet, der Nutzer reg sei angeblich in Wirklichkeit appgefahren selbst. Darauf bezieht sich auch Freddy in seinem Beitrag, der mit „Bullshit“ anfängt.
            Da der Nutzer T mittlerweile gesperrt ist, habe ich darauf verzichtet, weiter Stellung zu beziehen, weil er sich ohnehin nicht mehr erklären kann.

          7. Hey Leute ihr vergisst worum es hier bei Appgefahren.de wirklich geht:

            Es geht um die Affiliate Links!

            Ja, Politik hat hier nichts zu suchen es sei man kann ein paar Cents damit verdienen.

            Uns ist egal ob ihr rechts oder links seid, wir wollen nur dass ihr bei jeden Artikel de Affiliate Link klickt und am besten die dazugehörige Produkt kauft! Mehr nicht!

            Kommentare sind willkommen aber bitte keine politische Meinungen äußern!

            1. Verwarnung. Nächstes mal wird die Kommentarfunktion deaktiviert wenn ihr mit euere braune ? anfängt.

          8. @fake, nicht von appgefahren.de: Dass appgefahren unter anderem auch an den affiliate-Links verdient, ist weder ein Geheimnis noch verwerflich. Im Gegenteil, es wurde oft genug dazugeschrieben (für diejenigen, die nicht von alleine drauf kommen). Ich finde, wenn man von appgefahren auf Schnäppchen hingewiesen wird und davon profitiert, ist es nur angemessen, wenn man auch über den entsprechenden Affiliate-Link bestellt und Appgefahren die wahrscheinlich wahnsinnigen 0,8 Cent zukommen lässt. Habe ich schon oft gemacht, und zwar bewusst.

            Die ungerechtfertigten Löschungen von nicht strafrelevanten Beiträgen hingegen, die auf einem falschen Rechtsverständnis beruhen, kritisiere ich hingegen aufs schärfste. Denn durch eine solche Haltung demonstriert hier sowohl appgefahren als auch die Nutzer, denen es „egal“ ist (siehe Issi95 weiter unten), dass sie nicht verstanden haben, dass wir alle dafür verantwortlich sind, dass wir weiterhin in einer Demokratie und in Freiheit leben können. Nicht der Staat, nicht „die anderen“, sondern wir alle. Wir alle tragen mit unserem Handeln zur Aufrechterhaltung oder eben zum Abbau von Demokratie und Freiheit ab. Das funktioniert sogar durch Gleichgültigkeit und durch Unterlassung. Demokratie und Freiheit sind nicht „einfach so“ da, das ist ein Zustand, um dessen Aufrechterhaltung permanentes Bemühen nötig ist. Viele werden das aber erst kapieren, wenn sie es verloren haben. Man braucht sich nur die Geschichte anzusehen. Dinge wiederholen sich.

      2. @kaixx: „Andere machen das auch“ ist aber kein valides Argument, jedenfalls nicht wenn man das Kindergarten-Alter verlassen hat. ? Auch stimme ich Dir leider nicht zu, dass die Appgefahren-Betreiber sich ihrer Verantwortung bewusst sind, auch unliebsame Meinungen zu dulden. Das bemerkst Du aber erst, wenn Du selbst betroffen bist. Ganz im Gegenteil, hat Freddy hier mehrmals sinngemäß „als Betreiber darf ich alles, basta“ geäußert und damit willkürliche Löschungen gerechtfertigt. Dein Hinweis auf strafrechtlich relevante Äußerungen ist aber natürlich korrekt, kommt aber deutlich weniger oft zum Tragen als viele meinen. Nicht alles, was nicht zum eigenen Weltbild passt, ist gleich eine Beleidigung oder Hetze. Ich beziehe mich hier nicht auf das was Fabian und Togor angeht, sondern mehrere Fälle von Löschungen von einfachen Frotzeleien und vielleicht nicht 100% zum Thema passenden Meinungsäußerungen, die jedoch fernab jeglicher Strafrelevanz waren. Beim Nitehero-Artikel wurden sogar thematisch passende Beiträge gelöscht, einfach nur weil die Äußerungen dem Betreiber nicht ins Weltbild passen, weil sie beispielsweise angebliche strukturelle Benachteiligungen eines ganzen Geschlechts verneint haben. Wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, ob man der Meinung zustimmt oder nicht, es geht darum „ist sie strafrechtlich relevant oder nicht?“.

        Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, sowohl beim Forumsbetreiber als auch bei -teilnehmern, dass der Betreiber gemäß Hausrecht die Allmacht hat und Beiträge beliebig unterdrücken kann. Warum das falsch ist, hat die Kanzlei hier besser formuliert, als ich es könnte:

        wbs-law.de/it-und-internet-recht/wann-duerfen-netzwerke-foren-co-kommentare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-23464/

        Zudem empfehle ich die Lektüre des Beitrags des Nutzers „Bachderfeuer“ vom 22.09.2012, 21:05 zum Stichwort „Demokratie und wer für ihre Aufrechterhaltung zuständig ist (TL;DR: wir alle!):

        forum.e-recht24.de/6973-forum-zensur-unerwuenschte-kritik.html

        1. @ zeroG – Du sitzt dem allgemein verbreiteten Irrtum auf, das Blog und Forum und deren Regeln das Gleiche sind. ??(Guck mal Dein Kommentar ?)
          Ein Blog muss GAR KEINE Kommentare zulassen. Der beschäftigt sich mit allein mit Interessen und Hobbys des Betreibers. Punkt. Der Nutzer muss dafür nur des Lesens mächtig sein. Mehr ist nicht gar erforderlich.
          WENN der Betreiber dies aber zulässt, ist er ganz persönlich für die Inhalte und Kommentare seiner Leser verantwortlich – es sei denn – er übt Zensur aus, indem er rechtlich unzulässige Kommentare, wie auch beleidigende und ehrverletzende Inhalte löscht. Und so sehr es Dich grämt: „Mein Blog – Meine Regeln“ ist dabei der Grundsatz! Das muss Dir nicht mal begründet werden. Es ist eben kein Allerweltstummelplatz „verkrachter Existenzen“ und sonstiger „Knallchchargen“.
          Nur weil Facebook Niveaulimbo betreibt und man ihm an seinem Sitz aus dem Ausland schlecht an die Karre fahren kann, heißt das nicht, dass man diesen schlechten Umgang im Inland zu dulden hat oder darf!
          Foren sichern sich gegen „Denkausfälle“ aller Art dahingehend ab, dass sie eine Netiquette haben, der jeder Nutzer zustimmen muss. Inhaltlich betrifft das auch die persönliche Verantwortung für rechtlich relevante Inhalte und Meinungen ganz persönlich zu tragen, ansonsten müsste das dort auch der Betreiber. ? Unterlässt er die Kontrolle und die erforderlichen Maßnahmen, kann jeder Nutzer per Screenshot den Nachweis der Untätigkeit des Betreibers anfertigen und selbst Klage, sowohl gegen Betreiber, als auch Verursacher stellen. Ganz einfach.
          Tip: Frag mal bei Wiki nach Blog und Forum.

          1. @Hape: Dein ?? kann ich nicht nachvollziehen , im von mir genannten Link wird zunächst von „Portale oder Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Bewertungsportalen, sozialen Netzwerken, offenen Mailinglisten aber auch Online-Händlern“ gesprochen, danach nur noch generisch von „Portal“ oder „Webseite“. Dort wird also gerade KEIN Unterschied zwischen Blog und Forum gemacht. Auch nach einer zugegebenermaßen nicht besonders intensiven Recherche habe ich zumindest keine Anhaltspunkte dafür gefunden, die es rechtfertigen, zwischen einer ungerechtfertigten Löschung in einem Forum mit Kommentarfunktion und einer ungerechtfertigten Löschung in einem Blog mit Kommentarfunktion zu unterscheiden. Ungerechtfertigt bleibt ungerechtfertigt. Vor dem Hintergrund, dass der Effekt auf die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung der selbe ist, erschließt sich ein solcher Unterschied, so es ihn wirklich gibt, zumindest nicht auf Anhieb.
            Der Rest Deines überwiegend witzigen (ernst gemeint!) Beitrags befasst sich mit strafrechtlich relevanten Beiträgen. Bitte lies nochmal meinen Beitrag, denn genau darum ging es mir NICHT. Solche Inhalte müssen unstrittig gelöscht werden, eben darum hatte ich die ausgeschlossen.

          2. @zeroG: ganz zuerst – ich lese Dich schon ganz gerne, er hier ?? bezog sich darauf, dass Du hier (Blog) plötzlich den Schwenk auf „Forum“ vollziehst. Das ist nicht miteinander vergleichbar, insofern die Empfehlung zu Wiki.
            Das liegt in der Natur der Sache.
            Das Forum speist sich aus sich selbst, Threads eröffnen und diskutieren, Ansichten austauschen und Meinngen austauschen usw.
            Admins und Mods achten dabei auf Topic/ Off Topic, korrekten Umgang, Zulässigkeit (Inhalt/ Form).
            Eröffne ich ein Blog – gehört der mir und zwar ganz allein! Ich habe Hausrecht. Ende.
            Er ist mein alleiniges Privatvergnügen, rechtlich und finanziell. Themen gebe ich vor, wie sie meinen eigenen Interessen entsprechen. Mir kann es völlig Wurscht sein, was Andere davon halten. Ich habe alleiniges „Hausrecht“ und das kann ich nicht nur, sondern muss es auch ausüben. Soweit die Unterschiede!
            Wenn ich denn aber an Feedback meines Tuns interessiert bin, KANN ich eine Kommentarfunktion eröffnen. Alleiniger Rechteinhaber vor dem Gesetz bleibe ich aber trotzdem. Daher werde ich abgestraft, wenn ich. ich eingreife. Wo die Grenze zu „das geht gar nicht mehr“ liegt, unterliegt meinem eigenen Empfinden vom Umgang untereinander, aber spätestens dann, wenn rechtliche Grenzen greifen. Daher ist es meine alleinige Angelegenheit, in welcher Art und Weise ich mein Hausrecht ausübe (Mein Blog, meine Regeln) – das ist der wichtigste Unterschied. Kann man bescheuert finden, ist aber so. Oftmals ist es einfach nur schlecht durchdacht, was einem da so aus dem Tippfinger hopst. Sagen kann man es trotzdem, kommt nur drauf, wie. (Oder wie empfindsam Dein/ mein angesprochener Partner reagiert ) ? Ich laufe selbst auch nicht mit‘m Stock im A… rum. Kannst Du glauben.

          3. @HaPe: Das mit dem Stock glaube ich Dir sofort, trifft aber auf uns beide zu ?
            Den von Dir herausgestellten Unterschied verstehe ich dennoch nicht. Die Eigentumsverhältnisse über das Forum bzw. den Blog stellt doch niemand in Frage. Klar gehört das appgefahren. Warum der Threadstarter eine Rolle spielen soll, also ob es der Betreiber ist oder ein Nutzer, leuchtet mir ebenfalls nicht ein. Fakt ist: es wird ein Thema eröffnet und es gibt für die Allgemeinheit eine Möglichkeit zu kommentieren. Der Tenor meines Links (hast Du den ganzen Artikel komplett gelesen?) sagt, dass der Betreiber nicht BELIEBIG Beiträge unterdrücken darf. Also eben nicht „Basta“. Zwischen Blog und Forum wird nicht unterschieden. Warum auch? Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle. Alles unter der Prämisse, dass es sich NICHT um strafrechtlich relevante Inhalte handelt, in welchem Fall der Betreiber löschen MUSS. Das ebenfalls unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
            Hast Du einen Link für Deine Aussage? Ich verstehe es wirklich nicht. Bei einer plausiblen Erklärung zum Zusammenhang zwischen den Eigentumsverhältnissen und dem legitimen diskriminierenden Unterdrücken von Äußerungen bin ich auch gerne bereit, meine Meinung zu überdenken. Selbst dann, wenn mir das Ergebnis nicht gefällt. ?

            PS: Die Behauptung von T0g0r, der Nutzer reg sei in Wirklichkeit angeblich appgefahren, habe ich in einem eigenen Beitrag kritisch hinterfragt. Mein Beitrag wird aber von appgefahren nicht freigegeben. Verstehe das, wer will.

          4. Es ist alles freigegeben. Vllt wurde sein Kommentar nicht richtig abgesendet? Seitdem wurde nichts mehr gelöscht. Sehe da auch keinen Grund, weil die Diskussion ja in Ordnung ist.

          5. @zero – nicht verzweifeln mit mir. Neuer Versuch: ein Blog ist nichts anderes, als ein privates Tagebuch, das öffentlich einsehbar ist. (darum garantiert ohne Kommentarfunktion möglich)
            Daraus leiten sich keinerlei Rechte für Dich ab. Nicht mal Deine Meinungsfreiheit wird dadurch verletzt. Die kannst Du ja haben – woanders! ? Es gibt nämlich andererseits nirgendwo das Recht oder die Pflicht zur „Anhörung“. Deshalb kann auch ganz ohne Begründung gelöscht werden.
            Deine private Meinung, was in Deinen Augen noch zulässig ist oder nicht, spielt hier absolut gar keine Rolle.
            Urheberrecht/ Hate Speech/Verbreitung falscher Tatsachen verpflichten dagegen zur Löschung, andernfalls muss der Inhaber sehr genau wissen, was durch das Gesetz noch abgedeckt ist. Dann wäre meine Konsequenz: abschalten aller Kommentare. Allerdings lebt man als Autor auch vom Feedback seiner Nutzer. Klappern gehört zum Handwerk.
            Natürlich finde ich jetzt prompt nicht, was ich eigentlich suchte. (Rechtliches) Klappt ja vielleicht noch. Wenn nicht: ich hab es aber ehrlich versucht.
            Google inzwischen mal das hier
            * „Gelöschte Kommentare sind keine Zensur: Was ist “Meinungsfreiheit”? Florian Freistätter scienceblogs“ und sieh Dir auch die Zeichnung dazu an. (engl. + deutsch)
            * Unterschied zwischen Forum und Blog (spot the different) unten Gegenüberstellung in Tabellenform

          6. @Hape: Danke für Deine erneute Mühe. Erstmal: ich lese hier Deine Beiträge ebenfalls gerne, genau wie die von Reg.

            Keine Pflicht, überhaupt Kommentare zuzulassen – ACK
            Keine Pflicht, überhaupt angehört zu werden – ACK
            Meine private Meinung spielt (juristisch) keine Rolle – ACK (daher hatte ich ja auch die Kanzlei „Wilde, Beuge und Solmecke“ angeführt ?)
            Strafrechtlich relevante Inhalte müssen gelöscht werden – nochmals ACK (können wir diesen Aspekt endlich abhaken und ihn nicht nochmal wiederholen? Wie gesagt, das hatte ich von vornherein ausgeklammert)

            ABER: „Deine Meinungsfreiheit kannst Du ausleben – woanders“. Sorry, das überzeugt mich nicht. WENN ein Betreiber der Allgemeinheit die Kommentarfunktion anbietet, darf er nicht beliebig diskriminieren und willkürlich Beiträge löschen. Genau das sagt WBS aus meinem Link. Er kann sehr wohl Kommentare ganz deaktivieren, wie Du schon schreibst. Ob er das möchte, kann er sich überlegen. Aber er darf nicht nach Gutdünken einzelne unliebsame, jedoch strafrechtlich nicht relevante Beiträge unterdrücken. Die Eigentumsverhältnisse bzw. der Unterschied zwischen Forum und Blog hat hiermit nichts zu tun. Otto Normalo, der ja der Maßstab unseres Rechtssystems ist, kann diese Unterscheidung ohnehin nicht durchführen. Für ihn ist es eine Webseite, wo er und andere kommentieren können.

            Das von Florian Freistätter ist unter den ersten Google-Treffern, das hatte ich bei meinem vorletzten Beitrag bereits gefunden (als ich schrieb „nach einer zugegebenermaßen nicht besonders intensiven Recherche“). Sein Text überzeugt mich jedoch nicht, denn letztendlich postuliert er lediglich das, was Du auch schon schreibst, ohne jedoch auch nur ein einziges Argument zu liefern, warum es so sein sollte. Geschweige denn dass er irgendwelche Aktenzeichen oder Gesetze benennt.
            Wenn wir private Ansichten „zulassen“, dann möchte ich erneut auf den Beitrag von „Bachderfeuer“ aus meinem Link weiter oben verweisen. Hast Du das gelesen? Das erscheint mir um Größenordnungen plausibler als der Freistätter. Er erklärt für mich sehr nachvollziehbar, warum es für eine gelebte Demokratie wichtig ist, dass das was zwischen Bürger und Staat gilt, auch zwingend zwischen Bürger und gewerbliche Anbieter gelten muss. Zumindest so lange, wie wir hier alle die freiheitlich-demokratisch ausgerichtete Grundordnung in Deutschland weiterhin zu schätzen wissen und nicht bspw. chinesische Verhältnisse haben möchten.

            Angelsächsische Webseiten hatte ich darüber hinaus ebenfalls gefunden, jedoch ignoriert, da sie sich auf ein anderes Rechtssystem beziehen (in der Regel das US-System), welches in vielerlei Hinsicht nicht mit dem deutschen vergleichbar ist.

            Nochmal: Beliebige (sprich: objektiv nicht nachvollziehbare) Diskriminierung und Unterdrückung kann nicht legal sein, solange sie von einem (wenn überhaupt) nur von Experten erkennbaren Attribut abhängt. Zu den Pflichten und Obliegenheiten eines Betreibers einer öffentlich verfügbaren Plattform gehört auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung etc.
            Das alles unter rechtlichen Aspekten. Die moralische Bewertung eines solchen Handelns nach Gutsherrenart sollte (hoffentlich) unstrittig äußerst kritisch sein, auch wenn niemand dafür gestraft werden kann, dass er sich unmoralisch verhält. Außer vielleicht durch „Abstimmung mit den Füßen“. ?

          7. @zero: mir total wichtig, dass Du Dir nicht belehrt von mir vorkommst. Wie schon gesagt: was ich eigentlich suchte, finde ich natürlich so schnell gerade nicht. Nimmt man zur Kenntnis und vergisst es wieder! Aber ich suche weiter. Nagel mich bitte jetzt nicht fest! Im Moment kann ich keine Garantie abgeben, dass ich fündig werde. ? (Mir ganz klar, dass es bis hier hin reine Theorie ist!)

          8. @Hape: Keine Sorge, habe ich nicht so aufgefasst. Naja, vielleicht findest Du es ja noch. Die Frage ist aber, war das die private Meinung eines Blogbetreibers was Du gelesen hattest, so wie der Freistätter, oder etwas juristisch belastbares? Denn Meinungen gibt es viele. Der Solmecke von WBS jedenfalls ist ein bekannter Name im IT- und Onlinerecht, das hat für mich schon Gewicht.
            Unabhängig davon bin ich seit ca. 15 Jahren im Datenschutzrecht unterwegs, habe 5 Jahre in einer Rechtsabteilung nur mit Anwälten zusammengearbeitet und, ohne selbst Jura studiert zu haben, bilde ich mir ein, im Groben verstanden zu haben, wie unser Rechtssystem „tickt“. Ein spitzfindig gewählter Begriff kann nicht das Unterscheidungsmerkmal sein, warum etwas, das ansonsten illegal ist, plötzlich doch legal sein soll. Otto Normalo, der ja der Maßstab ist, kann das gar nicht unterscheiden. Unsere Rechtssprechung orientiert sich stets daran, was Otto Normalo „fühlt“, was er für einen „Eindruck“ haben könnte, etc. Das mag man gut finden oder nicht, aber es ist Fakt. Ein besonders schönes Beispiel hierfür aus dem Waffenrecht: wenn eine Waffe wie eine Kriegswaffe (also Sturmgewehr, vollautomatisch) AUSSIEHT, ist sie verboten. Wohlgemerkt, der äußere Anschein zählt. Völlig egal, ob es wirklich so eine Waffe ist, und auch, wenn sie nur halbautomatisch oder ob sie gar kein Selbstlader ist. Ob sie „den Anschein einer Kriegswaffe“ erweckt, entscheidet das BKA. Hier wird es anschaulich erklärt:
            youtube.com/watch?v=Az2U9QyxPNI
            Naja, und Theorie ist ja eh alles was wir hier schreiben. Wen interessiert schon das Geschwurbel von zeroG und HaPe_Hurz? ? Am Ende ist ausschlaggebend, was ein Richter sagt.

          9. @zero: nein, nein – es war schon ein Anwaltsbüro (Internetrecht), aber auch schon ein paar Tage länger her. Hatte auch Gründe, das wissen zu müssen. ?
            Bin jetzt von mir selbst etwas angefressen, weil ich Behauptungen, mal eben so aus der Luft gegriffen, auch nicht mag. Die Site muss nicht mehr existent sein oder die Rechtssprechung hat sich geändert. (Eigentlich vergisst das Net ja nie – oder mir fällt der passende Tag nicht ein). Noch gebe ich nicht auf. Letztlich unterschreibe ich sofort Deine Feststellung: wen interessiert das Geschwurbel von uns Beiden… You made my Day! ??

          10. @HaPe: Ich glaube Dir schon, dass Du da was gefunden hast. Es ist nur so, dass es so, wie von Dir geschildert, nicht mit unserer Rechtsprechung vereinbar ist, so wie ich sie kennen gelernt habe. Der Artikel von WBS bestätigt es ja auch. Und eigentlich finde ich es naheliegend: innerhalb der gesetzlichen Leitplanken kann ein Portalbetreiber viel vereinbaren, per Nutzungsbedingungen regeln, Dinge ausschließen, etc. Das muss jedoch transparent, nachvollziehbar und für Otto Normalo verständlich sein. Was ein absolutes NoGo ist, ist Willkür und Diskriminierung. Also Kommentarfunktion deaktivieren oder gar nicht erst einschalten, kein Problem. Wenn aber aktiv, dann für alle, die nicht straffällig werden. ?

            Und zum letzten Teil: ich habe zu einigen Dingen eine Meinung, tue sie hier kund und verteidige sie auch wenn ich meine, gute Argumente zu haben. Allerdings nehme ich auch Argumente der Gegenseite an, wenn sie überzeugender sind als meine. Aber man darf sich selbst auch nicht so furchtbar ernst nehmen. ?
            In diesem Sinne, schönen Samstag Abend.

  2. Ohne mich genau informiert zu haben: gibts es nicht jetzt ein Gesetz, das besagt, dass der Betreiber einer Plattform für deren Inhalt verantwortlich ist? Dann müsste das Team doch Hass, Hetze, … löschen.

    Fun Fact: wenn das nicht stimmt, könnte dieser Kommentar auch gelöscht werden ?wäre mir aber egal 🙂

  3. Ich mag euch und eure Artikel. Aber wie ich bereits vor einigen Monaten schonmal geschrieben habe, eure App hat einige Fehler, die bis heute nicht behoben wurden. Da fragt man sich schon, woran das liegt. Denn die App und eure Webseite sind schließlich das Tor zu dem, womit ihr euer Geld verdient. Und beide sind, sagen wir mal, verbesserungswürdig. Versteht mich nicht falsch, ich versuche euch sachliche Kritik zu geben.

  4. @appgefahren: Ich habe hier bei euch viele interessante Artikel gelesen, dank euch so manches Schnäppchen ergattert (danke dafür) und die ein oder andere Hitzige Diskussion geführt.
    Bzgl. der Default-Einstellung der Cookies auf der Webseite: Die Cookies, die auf Einwilligung beruhen, sind per default deaktiviert, Die Cookies, die auf berechtigtes Interesse beruhen, jedoch nicht. Das kann man so machen, muss man aber nicht ? Wenn man sich anschaut, was diese Cookies alles machen und welches Nutzer-Tracking dahinter steht, könnte man die auch per default auf inaktiv setzen. Das machen einige Webseitenbetreiber so und ist auch deutlich besser mit „privacy by default“ (Art. 25 DSGVO) vereinbar.

  5. Meine Kommentare sind oft sehr kritisch und nicht immer politisch korrekt, aber bei aller Kritik wurde noch niemals hier ein Beitrag von mir gelöscht.

        1. @plebejer: Richtig. Nur dass in dem Fall jemand anderes kraft seines subjektiven Empfindens für Dich bestimmt, was das Ziel ist, was noch davor ist und was darüber hinaus ist. Viele denken fälschlicherweise, so wie Du, nur weil etwas vermeintlich kostenlos ist, dass sie dann sämtliche Rechte vorne an der Garderobe abgeben würden.
          „Vermeintlich“ deswegen, weil es selbstverständlich nicht kostenlos ist. Es sei denn, Deine Lebenszeit stellt für Dich keinen Wert dar und Du blendest aus, dass die Auswertung Deines Nutzerverhaltens und Deiner Interessen (Cookies, anyone?) monetarisiert wird und appgefahren bei seinen Werbekunden mit dem Traffic und der Anzahl seiner Nutzer (also auch mit Dir) argumentiert. Um nicht zu sagen: dass Du Teil der Ware bist.

    1. Es ist aber auch nichts schlimmes Freddys Einstellung zu kritisieren.

      Ich finde auch nicht in Ordnung dass er Sachen bestellt für seine Reviews und einfach zurückgibt.

      Das ist mittlerweile in Ordnung. Er löscht diese Kommentare nicht mehr.

  6. Hallo
    Ich habe eine Frage zu einer Meldung der Redaktion (Siehe Intel hat den YouTuber Jon Rettinger ….): in dem Video werden mE keine substanziellen Informationen vermittelt. Mir ist daher unklar, warum die Redaktion eine Nachricht zu dieser Werbung von Intel gemacht hat. Ich würde gerne erfahren, nach welchen Kriterien diese „Nachricht“ bei Euch ausgewählt wurde?

    1. Na, da schreibt tatsächlich jemand über die News hier ?

      Bei Appgefahren werden ab und zu aus Zeitgrunde Artikeln aus andere Seiten abgeschrieben.

      Gruß,
      Das Monty

      PS: Jon musste ziemlich viel Geld von Intel gekriegt haben wenn als Apple jünger sein YouTube Channel mit Intel „substanziellen Informationen“ ruiniert hat. ?

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