Apple Look Around wird nicht in Deutschland angeboten

Kamera-Autos scannen deutsche Straßen

In der letzten Woche hat die DPA per Pressemitteilung darauf aufmerksam gemacht, dass Apple mit rund 80 Kamera-Fahrzeugen die deutschen Straßen scannt. Kurz danach hat Apple eine Liste aller deutschen Städte veröffentlicht, die abgefahren werden sollen.

Mit den Kamera-Autos will Apple in erster Linie das Kartenmaterial der eigenen Maps-Anwendung verbessern. Allerdings hatte man spekuliert, ob das neue Material nicht für das kommenden „Look Around“, eine Art Google Street View, genutzt wird. In den USA startet der Service mit iOS 13, hierzulande jedoch nicht.


Und nun wird klar, dass Apple das neue Material nicht für ein mögliches „Look Around“ in Deutschland nutzt. Swantje Claussen, tätigt bei der Bremer Datenschutzaufsichtsbehörde, hat bestätigt, dass die Funktion nicht in Deutschland verfügbar gemacht wird: „Apple hat nachdrücklich versichert, dass es nicht plant, das Look-Around-Feature in Deutschland zu veröffentlichen“, heißt es im Wortlaut.

Damit macht der Datenschutz Look Around in Deutschland einen Strich durch die Rechnung. Allerdings hat Apple die Daten in der Hinterhand, sollte sich an der aktuellen Lage in ferner Zukunft etwas ändern.

(Foto: atapple/Joel Almeida)
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Kommentare 49 Antworten

  1. So wichtig ich Datenschutz finde, so albern erachte ich die Diskussion um Look Around / View oder wie auch immer. Wovor fürchtet sich jemand, dass seine Hausfassade fotografiert und veröffentlicht wird? Ein Einbrecher, der Interesse an dem Objekt hat, geht sowieso in persona daran vorbei und schau sich um und macht Fotos. Und ein anderer Grund fällt mir leider nicht ein. Lasse mich aber gerne belehren…

    1. @Hurgl: Genau das ist der Unterschied: er muss persönlich vorbeigehen.
      Letztendlich ist es doch egal was derjenige befürchtet. Er kann sein Haus verpixeln lassen und gut ist. Lass Dich doch von solchen Bild-Schlagzeilen nicht einlullen. ?

      1. Aber ich laufe am gleichen Haus vorbei, fotografiere es, stelle es online und er kann es nicht verpixeln lassen. Denn das nennt sich dann Panoramafreiheit

        1. @googie: Das stimmt. Vorausgesetzt du kannst ggf. einem Richter glaubhaft machen, dass das von dir erstellte Bild ein Kunstwerk ist. Ansonsten nicht.

          Und jetzt mal mitgerechnet und hochskaliert: von wie vielen der bei Google verpixelten Hausfassaden kannst du in deiner zur Verfügung stehenden Lebenszeit ein solches Kunstwerk erstellen? Merkste was? ?

          1. Nö, hat absolut nix mit Kunstwerk zu tun. Der BGH hat das übrigens 1989 und nochmals zur Bestätigung 2010 festgestellt.
            Solange ich mich auf öffentlichen Grund befinde sind Außenaufnahmen jeglicher Gebäude zulässig und es werden somit weder Eigentumsrechte, noch Urheberrechte verletzt. Die einzigen Voraussetzungen: es handelt sich um einen normalen Kamerastandpunkt, welcher nicht per Leiter oder andere Hilfsmittel erreicht wurde (Drohnen etc.) und ich mich auf öffentlichen Grund befinde.

          2. @googie: Bitte, erkundige dich doch erstmal bevor du so einen Unsinn veröffentlichst.

            wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

            „Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des URHEBERRECHTES, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, KUNST am Bau oder KUNST im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der URHEBER des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss.“ (Hervorhebungen extra für dich)

            Will heißen: Das Urheberrecht ist nur eins von vielen Rechtsgütern, die hier zum Tragen kommen. Nochmal in ganz deutlich: Nur weil du nach dem Urheberrechts-Gesetz etwas darfst, heißt das noch lange nicht, dass es nicht 100 andere Gesetze gibt, die es dir verbieten.

          3. (ZeroG) Ganz genau!

            Panoramafreiheit begrenzt das Urheberrecht bei frei zugänglichen Aufnahmen. Auch im gewerblichen Einsatz.

            Auch hier gibt es wie du sagst andere Gesetze, die das Ganze irrelevant für Street View machen. Als Panorama können sie es nicht führen, da gleichzeitig Unmengen Metadaten verarbeitet werden (Ort, Zeit, Form/Höhe der Gebäude etc pp).

            Das ist nicht mit einer freien Aufnahme eines Fotografen ohne systematischer Verarbeitung vergleichbar.

            PS: Auch einfache Knipser mit dem iPhone können bereits über die Grenzen der Panoramafreiheit treten, da auch hier automatisch sehr viele Metadaten hinzugefügt werden. (Eher problematisch bei Weitergabe/Veröffentlichung.)

          4. @Reg: Absolut richtig. Aber das versteht das von Viertelwissen geplagte Schaf nicht. Es hat irgendwann mal was von Panoramafreiheit gehört, nichts verstanden, hält es aber natürlich nicht davon ab, es bei jeder unpassenden Gelegenheit einzubringen.
            Naja, was solls, Fakten können eine lebhafte Diskussion hier° nur behindern. Und das wäre bei so einem Clickbait-Artikel geradezu fatal ?

      1. Du musst es ja wissen. Ich persönlich könnte mich bei vielen Sachen in unserem Lande (auch beruflich) einfach nur kaputtlachen! Und ja, das ist meine Meinung!! Die konservative „altmodische“ Art ist halt definitiv typisch deutsch!

        1. Ganz im Gegenteil! Es ist modern und hochaktuell auf seine Privatsphäre zu achten. Alle denen das egal ist, werden sich vermutlich nochmal sehr umschauen und dann eventuell behaupten, dass man das nicht habe kommen sehen können..

      2. Typisch Deutsch, dass man als geschädigter nichtmal auskunft per Telefon von der Polizei bekommt, ohne Anwalt. Weil die zu ständigen nur mo.-Do. 9-14 Uhr arbeiten ??? Datenschutz rulez

        1. @Benno: Ja, das ist auch sehr gut so. Wäre ja noch schöner, wenn jemand, der am Telefon vorgibt jemand zu sein einfach so Informationen über jemand anderen bekommt.

          1. Wie sollte aber jemand anderes an meine Daten samt Geburtsdatum UND dazu noch die Vorgangsnummer kommen?! ?

          2. @Benno: Ach so. Und wenn ich auf der Straße deinen Kontoauszug finde (passiert mir ca. 1 Mal im Monat dass ich irgendwelche Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen(!) oder Steuerpapiere finde) und mich gegenüber der netten Dame am Telefon „zuverlässig authentifiziere“, dann ist es in Ordnung, dass sie dem Anrufer alle möglichen vertraulichen Informationen sagt?
            Tust du nur so oder ist das Realsatire?

          3. Soso du findest öfters bzw. ca. einmal im. Monat Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide auf der Straße. Tut die Aussage nicht weh oder tust du nur so? Kontoauszüge ja, die werden oft unachtsam in den Mülleimer geworfen was man nicht tun sollte, aber in allen dreien reicht dies nicht aus um vertrauliche Informationen am Telefon zu bekommen, hier müssen mehr Daten angegeben werden. Nicht labern wenn man also nichts weis und lesen bildet obendrauf. Die gewünschte Auskunft hat er nämlich nicht bekommen weil der Amtsschimmel nur zu bestimmten Zeiten besetzt ist, das heißt das sich viele extra freinehmen müssen für sowas.

          4. @Souldream: Was auch immer du mit deinem Geschreibsel ausdrücken wolltest, ich bin sicher, in deinem Kopf ergab das noch einen Sinn.

          5. @Souldream: Habe gerade meine 16. SIM-Karte innerhalb der letzten 2 Jahre auf der Straße gefunden. Mittlerweile probiere ich sie nicht mal mehr aus, werfe sie nur noch in eine kleine Box. Die ersten paar habe ich noch ausprobiert, manche von denen waren aktiv und selbstverständlich ohne PIN (Sicherheit ist ja unnütz und nervt doch nur, gell). Highlight war eine Südafrikanische SIM mit voll aktiviertem Roaming (einmal Google aufgerufen zum Test, danach gleich wieder rausgenommen, bin ja kein Unmensch).
            Aber aktive Simkarten ohne PIN sind sicher auch harmlos, oder? Damit kann man doch keine Unsinn anstellen im Namen des Eigentümers…

          6. @Souldream: Update: Habe heute morgen und heute Mittag, unabhängig voneinander und an verschiedenen Orten, auf der Straße einen Firmen-Kontoauszug (Personalvermittlungs-GmbH) und eine Simkarte gefunden. So, jetzt kommst du.

  2. Ich kann anhand der Artikel leider auch nicht erkennen, warum die GDPR dem Dienst einem Strich durch die Rechnung macht – das ist Unsinn. Nach GDPR dürfte die Bilderfassung garnicht erst erfolgen („Datensparsamkeit“, „privacy by design“). Für die Maps-Funktion reichen GPS-Daten… In sofern ist die zuständige Behörde hier nicht ganz transparent, warum die Erfassung dennoch zugelassen wird. Ich selber habe nix dagegen, aber der Artikel und die Räferenzen erzählen nur einen Teil der Geschichte… Oder habe ich was verpasst?

    1. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung hat nichts mit diesen Bildern zu tun. Das Erfassen von Personen, Bildern und Objekten wird (wie schon seit Jahrzehnten) im Kunsturheber-Gesetz in Deutschland geregelt.
      „Datensparsamkeit“ bezieht sich auf das Erheben und Speichern von Datensätzen. „Privacy by Design“ bezieht sich auf die Erstellung von Programmen oder Websites und deren Verwaltung von Daten.

      1. @Thomas: Das ist nicht richtig. Das Kunsturheber-Gesetz gilt, wie der Name schon sagt, für Kunst. Diese Bilder um die es hier geht, sind aber keine Kunstwerke.
        Die DSGVO bezieht sich auf personenbezogene Daten. Hausfassaden KÖNNEN personenbezogen sein.

        1. Ich bezog mich auf den Satz „Nach GDPR dürfte die Bilderfassung garnicht erst erfolgen“. Die DSGVO hat sogenannte Öffnungsklauseln und in D wurde das Kunsturhebergesetz ausdrücklich vom BMI als Konkretisierung benannt. Das Kunsturhebergesetz regelt u. a. die Veröffentlichung von Bildnissen für alle Beteiligten.
          Man kann hier in diesen Kommentaren nicht alle Sonderfälle einbeziehen, aber Eure pauschalen Aussagen sind so nicht richtig.

          „… oder deren Besitztümern erfasst werden, die eine personenidentifizierung erlauben („besonders lackierter Wagen vor dem Bordel“, kein Nummernschild erforderlich, sondern…“ stimmt so auch nicht. Sonderwissen ist pauschal keine Identifizierung.

          Damit bin ich raus. Der Leser hat hoffentlich gemerkt, das pauschale Aussagen vermischt mit Sonderfällen von Laien nicht vereinbar sind.

          1. @Thomas: Und ich bezog mich auf Deinen Satz
            „Die Europäische Datenschutzgrundverordnung hat nichts mit diesen Bildern zu tun. Das Erfassen von Personen, Bildern und Objekten wird (wie schon seit Jahrzehnten) im Kunsturheber-Gesetz in Deutschland geregelt.“
            Das ist falsch. Die DSGVO hat natürlich sehr wohl etwas mit der Veröffentlichung der Streetview/LookAround-Bilder zu tun. Das Kunsturhebergesetz regelt ausschließlich die urheberrechtlichen Belange von Bildern, die Kunst darstellen.
            Richtig ist: Bei den Bildern, um die es hier geht, sind GLEICHZEITIG Urheberrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und noch 100 andere Rechtsgüter relevant. Das ist das, was viele nicht verstehen und dann meinen, sie dürften die von ihnen geknipsten Bilder beliebig veröffentlichen.
            Was Du bzgl. Sonderfälle und Sonderwissen schreibst betrifft mich nicht, waren nicht meine Beispiele. Bitte differenziere Deine Gesprächspartner.

      2. GDPR als Synonym für EU-DSGVO, und damit gültig für alle personenidentifizierbaren Informationen. Und die Kamera ist ja vermutlich auch keine analoge Kamera, sondern wird mit Software (=Programmen) gesteuert. In sofern gilt die Datensparsamkeit, nur das zu erfassen, was für den Dienst erforderlich ist. Da „Look around“ nicht Gegenstand ist, dürfen diese digitalen Informationen (Bilder, Videos) nicht erfasst werden – mit Kunst hat das nichts zu tun. „Privacy by Design“ wird hier missachtet, wenn biometrische Informationen (Datensätze) zu Bürgern oder deren Besitztümern erfasst werden, die eine personenidentifizierung erlauben („besonders lackierter Wagen vor dem Bordel“, kein Nummernschild erforderlich, sondern nur die Einzigartigkeit der personenidentifizierenden Information (n<6). Deine Hinweise sind nur eingeschränkt richtig – als wenn Websites der Nabel der Welt sind ??‍♂️

    2. @rf: Der Artikel ist Unsinn, das stimmt. Die GDPR verbietet solche Dienste nicht, weil bei Weitem nicht jede Hausfassade personenbezogen ist. Und Gesichter, KFZ-Kennzeichen etc. werden ja eh verpixelt.

      1. Gene Dir recht, ich möchte diese Dienste auch nicht missen und verstehe die Aufregung nicht an jeder Stelle. Nutze selber gerne Maps und würde über mich an der Straße vermutlich sogar amüsiert sein. Aber der Artikel ist einfach nur nachgeplappert und das nicht mal gut… Hausfassade ist eh durch Adresse „identifizierbar“ und bei einem Einzelhaus gilt die Adresse durchaus schon als „personenidentifizierendes Markmal“. Da können vor dem Haus stehende Autos der Ex vom Mann kompromittierend sein 😉 Dennoch lache ich über jeden, der ein Haus verpixeln ließ. Würde mich nicht wundern, wenn dort vermehrt Einbrüche verzeichnet worden sind (wegen Begehrlichkeiten wecken). Dein Hinweis auf die Gesichter und Kennzeichen ist richtig, aber alleine schon die Datenerfassung (vor der verpixelung) darf eigentlich nur zweckgebunden erfolgen. Gut ist, wenn die Daten wirklich nur im erfassenden Auto bleiben. Aber eigentlich: Ohne Zweck, keine Erfassung – und das hat Apple ja verneint. Für deutsche Firmen gelten da manchmal härtere Regeln – oder wir sehen es einfach zu ängstlich…

        1. @rf: Du hast insofern Recht, dass bereits das Erheben der Daten einer Rechtsgrundlage bedarf. Eben das hat Google damals mit der Möglichkeit der nachträglichen Verpixelung „geheilt“.
          Du solltest trotzdem nicht über die Verpixler lachen. Bedenke bitte, dass Menschen ein unterschiedlich starkes Privatsphäre-Bedürfnis haben und dass es Dich eines Tages durchaus selbst treffen könnte, dass Du Dein Haus nicht von Kommerziellen veröffentlicht haben möchtest.

        2. Die Aufnahmen sind zweckgebunden. Sie möchten mit besseren Kameras die Metadaten von Unternehmen verbessern, Algorithmen der Wegführung verbessern und sogar Straßennamen berichtigen (heute alles digital möglich aufzubereiten).

          Auch Google hat seine Karten auf diese Weise verbessern lassen und hat eine Genehmigung erhalten, da das meiste bereits im Auto verarbeitet wird und nicht als Rohdaten abgespeichert wird.

          http://www.gruenderszene(.)de/technologie/google-street-view-deutschland-maps
          _______
          Neue Street View Maps kommen aber auch für sie nicht in Frage. Wäre eine sinnlose Geldverschwendung und solange die alten Aufnahmen in der Richtlinie ausgenommen sind, haben sie zumindest noch einen Industrievorteil.

    1. Veröffentlichen darfst du es so einfach nicht ;).

      Zudem habe ich Rechte an meinem Bild – ich kann es dir verbieten das Bild anfertigen zu lassen, wenn ich nicht zur unkenntlichen Panorama gehöre.

      Ich muss auch über die genauen Umstände der Verarbeitung aufgeklärt werden und kann mich zu jeder beliebigen Zeit in der Zukunft die Verwendung meines Bildes verbieten – selbst dann wenn ich anfänglich der Verarbeitung zugestimmt habe.
      Auf etwaigen Kosten bleibst su dann sitzen.

      Das ist in etwa die aktuelle Situation.

  3. Deutschland und seine Richtlinien, Sie sollten Sie besser da beachten wo es wichtiger ist und nicht wie hier übertreiben!

  4. „Damit macht der Datenschutz Look Around in Deutschland einen Strich durch die Rechnung.“

    Das ist Unfug. Der Datenschutz verbietet Look Around nicht und wer seine Hausfassade nicht veröffentlicht haben will, kann sie verpixeln lassen. Hat doch Google vor 10 Jahren auch geschafft.

    Solche Aussagen sind Bild-Niveau für Bild-Zielgruppe (die sich hier erwartungsgemäß trefflich echauffieren wird). Umsonst aufgeregt ?

  5. Es sollte mal in einem Gesetzes Text alles überarbeitet werden was das Internet anbelangt.
    Außerdem empfinde ich es als sehr schlecht das Deutschland mal wieder außen vor bleibt. Da kann mal wieder sehen das unsere Vorsorge für Innovationen Gift ist, gerade was digitale Kartierungen angeht sollte man mehr erlauben es bringt niemanden sein Haus verpixeln zu lassen weil jeder der an diesem vorbei geht kann es sich sowieso ansehen. Außerdem kann ich wenn ich persönlich an einem Haus vorbei gehe sowieso viel mehr erkennen als auf einem Bild weil meistens die Auflösung nicht die beste ist. Raubzüge sind sowieso viel besser zu planen wenn man die Umgebung und Gewohnheiten kennt und das geht ohne eine direkte Einsicht meist sowieso nicht oder nur schlecht

    1. Ich bin sehr dafür, dass  endlich die Karten verbessert! Für die gute Benutzbarkeit einer Karte benötigt man aber weder StreetView noch Look Around oder ähnliches.

  6. Es ist allein schon deswegen lächerlich, weil es bereits mit GoogleMaps incl streetview sowie AppleKarten auch möglich ist Grundstücke etc einzusehen…. alle schreien immer nach Datenschutz, posten dann aber fleißig weiter ihre Nachrichten incl persönlicher Daten bei WhatsApp, Facebook, Instagram, und was es sonst noch alles so gibt, abgesehen davon, dass erst vor kurzem in einem Anderen Thread darüber diskutiert wurde, ob man Geld für Apps etc ausgibt, in dem von vielen Seiten klar wird, dass jeder am liebsten alles kostenlos haben möchte, allerdings vergisst, dass jeder Entwickler mit seinen Entwicklungen auch Geld verdienen möchte; wenn nicht durch Werbung, dann aber durch den Verkauf von Daten…

  7. Absolut nicht verwunderlich und habe es davor „prophezeit“, wenn man es so will.

    Die hiesigen, hinzugekommenen Datenschutzgesetze machen selbst Platzhirschen wie Google Probleme die Aufnahmen zu erneuern (denn alte Aufnahmen wurden von der Richtlinie toleriert).
    Und nationale Ausnahmen werden einfach nicht angewendet (wie in anderen Ländern um uns herum), sondern Einschränkungen extra verschärft.

    Insofern selbst zugefügte Umstände. ??‍♂️
    An Apple würde es nicht scheitern.

    1. „Die Daten im Hintergrund haben“ ist ebenfalls eher schwer. Sie müssten für eine Genehmigung die Verarbeitung der Daten erklären – wozu auch die Fristen der Lagerung und Löschung gehören.

      Ich weiß nicht, ob da Apple paar Schlupflöcher gefunden hat, aber auch das ist (zB für Fotografen) problematisch.

    1. @sobula: Das ist ein Clickbait-Artikel, damit sich möglichst viele „Datenschutzexperten“ und „typisch Deutsch“-Kandidaten aufregen ?

        1. @ThePaw: In der Tat ?
          Die Österreicher hatten ihre Klingelschild-Posse…

          tagesspiegel.de/politik/datenschutz-was-vom-klingelschild-chaos-uebrig-bleibt/23211416.html

          …und unsere eigene Ente hier in Deutschland ist schon zu lange her, das hat der Pöbel wieder vergessen…

          hartziv.org/news/20181122-traurig-datenschutz-raubt-hartz-iv-kindern-das-weihnachtsgeschenk.html

          Da muss also ein neuer Aufreger her. Und das Publikum nimmt das erwartungsgemäß gerne auf. Wie ein Puppentanz.
          Ich gehe jetzt Popcorn-Nachschub holen ?

    2. Googles Aufnahmen kamen vor der Richtlinie. Deswegen „dürfen“ sie.
      Durch das Opt-out Verfahren haben sie jedoch eine ganze Menge Geld verloren.

      Das aktuelle Opt-in Verfahren macht es ihnen genauso unmöglich die Karten zu aktualisieren.

  8. Wir sind am Samstag in Urlaub gefahren und haben drei von den Autos gesehen ? eines davon hatte eine Unfall mit einem LKW… da lag wohl schon was in der Luft ?

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