Handyverträge können nach Mindestvertragslaufzeit monatlich gekündigt werden

Neues im Telekommunikationsgesetz

Am heutigen Mittwoch ist ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Es sind einige interessante Änderungen vorgenommen worden, die nicht nur neue Verträge, sondern auch bestehende Verträge betreffen. Die gute Nachricht: Es wird etwas für den Verbraucher getan.

Die größte Neuerung betrifft die Verlängerung von Verträgen. Bisher war es im Mobilfunk ja üblich, dass sich Tarife nach einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monate um ein ganzes Jahr verlängerten, wenn man sie nicht rechtzeitig gekündigt hat. Genau das gehört nun der Vergangenheit an.


Ab sofort haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Tarif nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich zu kündigen. „Der Verbraucher bekommt mehr Rechte und kann einfacher wechseln – das kann den Druck auf die Anbieter erhöhen, mit besseren Tarifen um die Kundengunst zu werben“, sagt Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband der DPA.

Ebenfalls neu: Die Mitnahme der Rufnummer zu einem neuen Anbieter muss laut dem neuen Telekommunikationsgesetz immer kostenlos möglich sein. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass vor ein paar Jahren noch 25 Euro fällig wurden. Zuletzt war es schon etwas weniger, jetzt darf gar nicht mehr abkassiert werden.

Änderungen auch im Festnetz

Nicht nur im Mobilfunk, sondern auch im Festnetz tut sich etwas. Anbieter haben nun nur noch zwei Kalendertage Zeit, aufgetretene Störungen zu beheben. Ist ein Haushalt länger ohne Festnetz-Internet, gibt es am dritten und vierten Tag jeweils 5 Euro Entschädigung, ab dem fünften Tag mindestens 10 Euro. Zudem soll es ab Mitte Dezember ein Mess-Tool zur Breitbandmessung geben, mit dem man die Datenübertragungsrate überprüfen und gegebenenfalls das Recht bekommen kann, die Monatszahlung zu reduzieren.

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Kommentare 13 Antworten

  1. Das hätte man auch deutlicher und vor allem ausführlicher schreiben können.

    Zum Bleistift dass dies auch für in der Vergangenheit geschlossenen Verträge gilt und vieles mehr.

    Ja, ein deutlicher Gewinn für den Verbraucher ist dieses neue TKG auf jeden Fall. 👍

  2. Eigentlich super, aber die Möglichkeit eine Kündigung lange vor Vertrags Ende vorzumerken und dann gegen 5€ monatlichen Rabatt auf die Telefonrechnung wieder zurück zu ziehen entfällt dann ab sofort.
    Schade

    1. Dafür kannst du dir nach Vertragsende einen passenden und hoffentlich günstigeren Vertrag raussuchen und evtl. wird sogar dein Vertrag günstiger weil die Anbieter weniger Aufwand haben mit Leuten, die es so machen wie du bisher.

          1. Im Kontext gelesen auf der verlinkten Website würde ich sagen: ja gilt für alles was Telekomunikation betrifft. Bin mal gespannt, was man dazu die kommenden Tagen liest. Werde dann wohl sowohl DSL als auch Handy kündigen und endlich zur Telekom gehen, in der Hoffnung, dass es dort besser klappt 😉

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