Apple argumentiert, dass iMessage nicht populär genug sei, um nach EU-Recht als „Gatekeeper“ eingestuft zu werden. Dies berichtet die Financial Times (via MacRumors).
Meta plant, Personen in der EU das direkte Herunterladen von Apps über Facebook-Anzeigen zu ermöglichen. Damit will das Unternehmen mit den App-Stores von Google und Apple konkurrieren. Das berichtet Alex Heath von The Verge.
Deutschland stellt gerade auf Scheckkartenformat um
In der EU wird aktuell an neuen Gesetzen für die einheitliche Regelung des Straßenverkehrs und in der Verwaltung gearbeitet. Nicht nur sollen die Straßen damit sicherer gemacht und Verkehrsdelikte EU-weit besser bestraft werden können, sondern auch der Führerschein soll größeren Änderungen unterworfen werden.
Die beiden Konzerne Qualcomm und Apple haben in der Vergangenheit oft eng zusammengearbeitet: Apple verbaut häufig die Mobilfunk-Chips von Qualcomm in den eigenen Geräten. Zwischenzeitlich war die Kooperation aber wohl zu eng, zumindest für die Regulierungsbehörden der EU: Im Jahr 2018 verhängte man eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro gegen Qualcomm, da das Unternehmen zwischen 2011 und 2016 Apple dafür bezahlt hatte, die eigenen LTE-Chips in iOS-Geräten zu verbauen.
Seit 2016 hat sich auf dem Mobilfunk-Markt in der Europäischen Union einiges geändert. Seitdem ist es möglich, mit dem eigenen Smartphone und dem damit verbundenen Inlandstarif auch in anderen Ländern der EU zu telefonieren und surfen zu können, ohne weitere Aufpreise in Kauf nehmen zu müssen. Diese allgemein unter der Bezeichnung Roaming bekannte Regelung wurde nun vom EU-Parlament für weitere zehn Jahre verlängert.
Die Europäische Union hat beschlossen, eine weitere Untersuchung zu verbraucherorientierten Produkten, in diesem Falle zum Internet der Dinge (IoT), einzuleiten. Ein besonderer Fokus soll dabei auf digitalen Assistenten liegen, zu denen neben dem Google Assistant und Amazon Alexa auch Apples Siri zählt. Laut den Regulierungsbehörden soll mit der Untersuchung sichergestellt werden, dass die großen Unternehmen nicht durch ihre Marktbeherrschung Kunden einen umfassenderen Zugang zum Internet der Dinge verwehren. So heißt es im Dokument der EU:
Bereits vor einiger Zeit durften wir uns darüber freuen, unseren Mobilfunktarif auch im Ausland so nutzen zu können, wie man es aus dem eigenen Land gewohnt ist. Eine Sache hat man aber vergessen: Anrufe ins Ausland waren selbst innerhalb der Europäischen Union noch unverschämt teuer. Minutenpreise von weit über 1 Euro gehörten bisher zur Tagesordnung.
Wer Netflix, Spotify, Sky Go oder andere Streaming-Dienste nutzt, schaute bisher im Ausland oft in die Röhre. Im neuen Jahr ändert sich einiges für Internetnutzer.
Bereits in diesem Jahr gab es seit Mitte Juli eine große Befreiung für Mobilfunk-Nutzer: Dank einer neuen EU-Roaming-Regelung ist es seitdem möglich, den eigenen Smartphone-Tarif zu gleichen Konditionen auch im europäischen Ausland zu nutzen. Vorausgesetzt wird dabei zumeist aber eine sogenannte „Fair Use“-Mechanik, wonach der Tarifinhaber die meiste Zeit des Jahres in dem Land ansässig sein soll, in dem der Tarif abgeschlossen wurde. So soll verhindert werden, dass Kunden viel günstigere ausländische Tarife erwerben, und diese dauerhaft im Ausland nutzen.
Eines unserer persönlichen Unwörter des letzten (und wohl auch dieses) Jahres ist der Begriff „In-App-Käufe“ – oft werden diese genutzt, um Spieler anzufixen und ordentlich Geld zu machen.
Seit kurzem prüft jedoch die Europäische Kommission eben dieses Geschäftsmodell, um Verbraucher, und damit eben auch Smartphone- und Tablet-Nutzer, zu schützen. Der Vorwurf an die Developer: Sie würden Apps als „kostenlos“ anpreisen, obwohl sie In-App-Käufe enthielten. Die Kommissions-Mitglieder haben sich daher mit Entwicklern und nationalen Behörden getroffen, um das Thema ausführlich zu besprechen und Bedenken hinsichtlich des Verbraucherschutzes dieses aufstrebenden Marktes zu diskutieren.
In einer Erklärung machte Neven Mimica, Kommissar für Verbraucherpolitik, deutlich, dass „insbesondere Kinder besseren Schutz vor unerwarteten Kosten über In-App-Käufe“ benötigen. In der Vergangenheit hatten sich viele Verbraucher beschwert, die unwissentlich In-Game-Käufe in sogenannten Free-to-Play-Games getätigt hatten. „Die Verwendung des Wortes ‚gratis‘ (oder anderen unmissverständlichen Phrasen) sollte nur für Spiele gestattet werden, die wirklich vollkommen kostenlos sind und keinerlei Möglichkeiten für In-App-Käufe bieten, nicht einmal auf freiwilliger Basis“, führt dazu die Kommission von Verbraucherschützern und EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Erklärung auf.
In der Europäischen Union gibt es bald einen universellen Ladeanschluss für Handys. Apple macht nicht mit.
Im Laufe der vergangenen Woche habt ihr sicher einige Meldungen über das neue Universal-Ladegerät aufgeschnappt, zu dessen Verwendung und Unterstützung sich 14 Hersteller in der EU zusammengeschlossen haben. Wer hätte es gedacht: Apple macht nur halb mit.
Eigentlich wäre das gleich ein nächstes Thema für einen „Pro und Contra-Artikel“, aber heute haben wir uns ja schon um ein anderes Thema gekümmert – was allerdings gar nicht so viel anders ist.
Statt dem Micro-USB-Anschluss, auf den sich die anderen Hersteller geeignet haben, will Apple weiter am Dock Connector festhalten. Auf den ersten Blick ist das natürlich praktisch, da so vorhandenes Zubehör – wie etwa Soundanlagen – weiter kompatibel bleibt.
Um die Norm der EU zu erfüllen, reicht allerdings auch ein Adapter – in diesem Fall vom Dock-Connector auf den Micro-USB-Anschluss, damit man mit seinem Apple-Ladegerät auch andere Smartphones laden kann. Problematischer wird es wohl in die andere Richtung: Denn wenn alle anderen nur noch per Micro-USB laden, schaut ein Apple-Nutzer im Zweifel in die Röhre.