Corona-Tracking-App: Wann wacht Datenschutz-Deutschland endlich auf?

Smittestopp startet in Norwegen

In Norwegen ist es soweit: Mit Smittestopp (App Store-Link) gibt es eine erste Smartphone-App, mit der man die Infektionskette des Corona-Virus schneller unterbrechen möchte. Das Prinzip ist denkbar einfach: Anhand von GPS und Bluetooth wird schnell erkannt, mit wem man Kontakt hat. Bei einem Corona-Fall werden alle Kontakte informiert, damit sich diese schon dann in Quarantäne begeben und sich einem Test unterziehen lassen können, selbst wenn noch keine Symptome aufgetreten sind.

Mit der norwegischen App Smittestopp ist die ganze Sache weitestgehend anonym. Natürlich werden für 30 Tage Standort-Daten gespeichert und auch eine Telefonnummer muss man angegeben. Diese Daten werden aber nur zum Infektionsschutz verwendet und noch nicht einmal an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben. Auch Dritte erhalten keinen Zugriff auf die gesammelten Daten.


In der App-Beschreibung von Smittestopp – auf Deutsch „Infektionsstopp“ – heißt es unter anderem:

Alle, die positiv auf Corona getestet wurden, sind in einem nationalen Gesundheitsregister namens MSIS (Communicable Diseases Notification System) registriert. Dies erfolgt unabhängig von der App und ergibt sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen im Gesundheitsregistergesetz und den MSIS-Bestimmungen. Unter Verwendung der Geburtsnummer werden diese Informationen mit Handynummern verknüpft, die im öffentlichen Kontakt- und Reservierungsregister gespeichert sind.

Wenn Personen benachrichtigt werden, dass sie sich in der Nähe einer Infektion befunden haben, erfahren die engen Kontakte das Datum des Kontakts, damit die Quarantänezeit berechnet werden kann. In Situationen, in denen nur wenige Kontakt zu anderen haben, können wir jedoch nicht ausschließen, dass einige der benachrichtigten Personen verstehen können, wer die infizierte Person ist.

In dieser Version der Smit Stop-App ist der Kontakt länger als 15 Minuten näher als zwei Meter, definiert als enger Kontakt. Um die engen Kontakte zu registrieren, verwendet die App den GPS-Standort und die Bluetooth-Nähe.

Und nun frage ich mich ganz ernsthaft: Wie Datenschutz-verrückt können wir in Deutschland überhaupt noch sein, um so eine nützliche App zu verhindern? Warum benötigen technische Innovationen, wenn man das in diesem Fall überhaupt so nennen mag, bei uns so viel Zeit? Es ist ja nicht so, dass eine Anti-Corona-App bei uns schon in den Startlöchern stehen würde und in wenigen Tagen einsatzbereit ist. Ich weiß leider nicht mehr genau wo, in den letzten Stunden habe ich aber irgendwo ein Zitat gelesen, dass eine solche App nicht in 1-2 Wochen, sondern eher erst in 3-4 Wochen verfügbar sein wird. In der aktuellen Situation sind das gefühlt Lichtjahre…

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Kommentare 173 Antworten

  1. Ich dachte bei der PK von Merkel wurde gesagt, dass diese App bis Ende April in Deutschland einsatzbereit wäre und man sich nur noch wegen dem Datenschutz abstimmen müsste. Und natürlich, ob nicht eine EU weite Lösung besser ist und das die anderen Länder auch auf diesen Standard setzen müssten. Also ich hoffe schon stark, dass es Ende April losgehen kann, umso eher kann eine neue Art Normalität einkehren. Die Leute nutzen WhatsApp, Instagram, tragen überall bereitwillig ihre Daten ein aber bei so einer sinnvollen App soll es scheitern? Hoffentlich nicht!

    1. Mit einer neuen Art Normalität wird das wegen der App wohl nichts werden. Es wird mit oder ohne App nicht mehr oder weniger Freiheiten geben. Denn warum sollte man potentielle Infektionen erlauben, nur weil man die Kontakte würde … ich grübel mal. Es geht generell um Übertragungsvermeidung.
      Und ich bezweifle grundsätzlich, dass uns die App weiterbringt. Wie im Artikel geschrieben bezogen auf unsere nördlichen Nachbarn wird es bei uns nicht funktionieren. Bei uns gibt es keine Corona-Tests weil ich will auf Verdacht, sondern nahezu ausschließlich nach Symptomlage. Und bring dem Arbeitgeber mal nahe, dass er Verständnis haben muss, die App habe einen gebeten zu Hause zu bleiben wegen potentiellem Kontakt zu einem Infizierten. Vor allem wenn man dann noch im Umkreis von 2 oder 3 Metern an jemanden vorbei gelaufen ist.
      Das sind sehr schöne Gedankenspiele, aber auch hier wird die Technik dermaßen gehypt, dass der Nutzen am Ende enttäuschen wird. Verbunden mit einer Hoffnung nach einer größeren Normalität, welche uns die App leider nicht bringen wird. Man sollte sich lieber Gedanken darüber machen, was direkten Einfluss auf das Alltagsleben und Ansteckungsrisiken hat. Da gäbe es sehr viel, an das traut sich aber keiner mit verbindlichen Vorgaben ran.

  2. Man will es eben richtig machen, damit auch viele Menschen die App nutzen. Wenn alle Datenschutzbedenken haben und am Ende aus Angst nur 5% der Bevölkerung mitmacht kann man es auch gleich lassen. Qualität geht hier endlich mal wieder vor.

  3. Schön und gut die Idee, auch das Prinzip über Bluetooth herauszufinden mit wem ich Kontakt hatte ist akzeptabel, aber Standortdaten will ich für sowas nicht hergeben. Super, dass der Datenschutz hier greift. Mag sein, dass es jetzt hilfreich wäre, aber genau sowas sind doch erste Schritte in Richtung einer staatlichen Überwachung wie es sie in China schon längst gibt. Nein danke

  4. Wer so eine App als freiwillig anbietet…alles gut. Wird es erzwungen, hat man ein gr. Datenschutzproblem. Und eine Telefonnummer ist so gar nicht nötig, da die Info an den App Inhaber per Push generiert werden kann.

    1. Man hat ja sogar überlegt, Bürger quasi in gute und schlechte einzuteilen. Wer die App hat, darf sich frei bewegen, wer nicht, muss Einschränkungen akzeptieren. Ein CSU Vorschlag. Das ist krank und völlig inakzeptabel.

      1. @sobula: Es geht schon los in diese Richtung. Erst hieß es, Lockerungen erst wenn die Verdopplungszahl über 10 Tage lieft. Dann 14 Tage. Jetzt heißt es, sorry, wir haben zu viele Ungenauigkeiten. Plötzlich brauchen wir eine Reproduktionszahl unter 1. Vielleicht aber auch erst, wenn es mehr Genesene als Infizierte gibt. Und jetzt kommts: Lockerungen aber *vielleicht* mit der App:
        spiegel.de/wissenschaft/mensch/corona-welche-zahlen-fuer-eine-lockerung-sprechen-und-welche-dagegen-a-9f549665-78bd-4218-8894-7dd0dfecd7a8

    2. Am schlimmsten ist, dass Apple und Google etwas Ähnliches ins iOS System integrieren wollen (auch wenn keine direkten GPS Daten genutzt werden sollen), ohne dass die Nutzer es ablehnen können.

          1. Apple und Google nutzen für alles mögliche die Daten aus der Navigation. Und da wurde der Nutzer gefragt, hat er nur in den meisten Fällen nicht gelesen. Es ging auch nicht um Navigationsdaten sondern Kontakte mit anderen Bluetooth devices

          2. Zeig mir wo ich es abschalten kann, dass Apple die Datenanfragen in Karten für Analysezwecke nutzen darf.

          3. @SoBuLa Einstellungen“ > „Datenschutz“ > „Diagnose & Nutzung“, und wähle „Automatisch senden“ oder „Nicht senden“

          4. @googie Da hast du das wohl nicht so ganz verstanden. Das sins nicht die Daten, die Apple dafür nutzt.

          5. @starbax89 +1
            Und jetzt regen sich alle wieder über Datenschutz auf, aber vorher immer schön jeden Datenschutzhinweis und die AGB einfach als gelesen abhaken.

          6. @cratter: Lass mal die Kirche im Dorf. Ich bin Datenschutzbeauftragter und ich lese mir die Datenschutzhinweise auch nur noch selten durch. Wozu auch? Alles was früher dem BDSG unterlag und jetzt der DSGVO unterliegt, ist gut geregelt. Überraschungen im Kleingedruckten sozusagen ausgeschlossen. Und das ist auch gut so. Sollte man sich einmal doch vertan haben, was in meinem persönlichen Fall noch nie vorgekommen ist, hat man eine wirksame Handhabe: Widerruf der Einwilligung, Recht auf Auskunft/Sperrung/Löschung, notfalls Unterlassung nach 1004 BGB, das volle Programm eben. Das ist das tolle am Datenschutzgesetzt, es schützt einen nicht nur vorab, sondern auch nachträglich. Was viele hier aber leider nicht kapieren.

      1. Das ist nicht „am schlimmsten“ sie arbeiten an einer gemeinsamen Schnittstelle, dessen Code frei veröffentlicht werden wird, damit genau der Blödsinn den du hier verbreitest eben nicht passiert. Auch soll sie eine Opt-in bekommen

        1. Danke für den Kommentar 🙂

          Ist irgendwie auch nicht schlüssig, dass die sowas ins iOS einbauen sollen, um uns zwangsweise zu überwachen UND kündigen das vorher großartig an ^^

          Wer an solche Verschwörungen glaubt, der müsste doch denken, dass iOS sowas schon lange hat und uns heimlich ausspioniert…

          1. @sobula: „Verschwörung“ ist das Totschlagargument der Ahnungslosen. Alles was ihnen zu hoch ist, muss eine Verschwörung sein. ?
            youtu.be/Xjn3BEJGg84

        2. Informiere dich mal besser, bevor du von Blödsinn redest. Und was nützt ‚quelloffen‘, wenn man es nicht abschalten kann? Man man, die Jünger der gr. Companies lassen mal wieder keine Kritik zu. Unfassbar…

          1. @Cpx3 das weißt nur du selber. Die Möglichkeit hättest du gehabt, solltest du es nicht getan haben

    3. Auch freiwillig ist Datenschutz wichtig. Denn eine solche App würde von einer hohen Anzahl an Teilnehmer leben! Wenn viele Datenschutzbedenken haben (und das hätte ich schon mit der Geburtsnummer, vermutlich ein eindeutiges Identifikationsmerkmal) und die App nicht nutzen bringt es niemandem etwas

  5. Also Datenschutz ist nicht unwichtig. Möchtest du wirklich, dass deine Umgebung weiß, dass du mit COVID-19 infiziert bist? Und wie sieht es nach der aktuellen Zeit aus? Wenn wir den Datenschutz gelockert haben (wofür ich sogar bin, im Rahmen), werden dann die Richtlinien auch wieder verschärft?

    Ich denke eher, dass wir die Tests verbessern sollten, auch weil sonst die App wenig Sinn macht. Aktuell wartet man scheinbar Wochen auf das Testergebnis!

    Ich bin für eine App, aber sie sollte sich schon auch an Datenschutz-Grundlagen halten. Die bisherigen Ideen hierzu sind ganz gut.

    1. ja sicher will ich selber wissen ob ich Covid_19 positiv bin und auch andere davor zu schützen, warum sollen es andere nicht wissen? Du hast wohl den Schuss nicht gehört?

      1. @tangente: Das was Du da so salopp als selbstverständlich betrachtest, ist gar nicht so selbstverständlich und auch nicht trivial. Es ist wahrscheinlich sogar ein ethisches Dilemma. Will man es selbst wissen, ob man krank ist? Manche ja, manche nein. Die Foren sind voll von „ich würde es nicht wissen wollen“ oder „ich war schon seit x Jahren nicht mehr beim Arzt“. Will man andere davor schützen, dass sie sich infizieren? Hoffentlich ja. In der praktischen Realität hat man allerdings mit allerlei komischen Effekten zu kämpfen. Da werden z. B. Menschen von anderen Menschen mit Steinen beworfen um sie aus dem Ort zu jagen, weil die einen die anderen für infiziert halten. So sind Menschen eben.

  6. Spahn sagte heute in der PK: „Ich würde sagen, aus heutiger Sicht sind es eher vier als zwei Wochen, um eine App zu bekommen, die alle Anforderungen erfüllt.“ soll nicht heißen, es dauere heute noch vier Wochen, sondern die angepeilten zwei Wochen zur Entwicklung würden weitere zwei Wochen in Anspruch nehmen, damit jeder seinen Senf dazugeben kann, der sich dazu genötigt sieht. Wahrscheinlich ist die App schon einsatzbereit. Die Bundeswehr hatte sie doch schon vor Wochen getestet. Jetzt muss sie halt datenschutzrechtlich von A-Z durchgenommen werden. Bugs, irgendwelche Angriffsflächen gefunden und gefixt werden. Von der Funktion ist die App ja recht simpel

    1. Spahn! 🙂 🙂 🙂 Ich erinnere mal an Folgendes: ‚Nein, es wird keine weiteren Eingriffe ins öffentl. Leben geben. Das sind Fake News.‘
      3 Tage später kam der Lockdown. Man darf gern mal die Dinge hinterfragen.

  7. @Fabian: Wilde Spekulation: Dein Unverständnis könnte daran liegen, dass ihr hier ein Gadget-Blog und keine Datenschutz-Experten seid und daher die Komplexität des Problems an sich nicht versteht.
    Sämtliche relevante Stichworte, die hier auftauchen, wie bspw. „anonym, aber mit der Telefonnummer verknüpft“, „zentrales Register“, etc. lassen jedem Datenschützer die Nackenhaare hochgehen. Zudem kulturelle/nationale Unterschiede, in den skandinavischen Ländern bspw. gibt es viele öffentliche Register mit personenbezogenen Daten, bspw. Steuer-Register, die hier in Deutschland undenkbar wären. Einfach weil die eine andere Kultur dazu haben. Selbst in den USA, die nicht gerade die Datenschutzführerschaft haben, sind solche Tracking-Apps problematisch:
    spiegel.de/wissenschaft/coronavirus-contact-tracing-als-weg-aus-dem-lockdown-a-59fb7da6-424f-487f-bb07-bda0f85f650a
    Nicht alles, was technisch machbar ist und mit einer schicken App daherkommt, ist automatisch gut. Nicht nur muss sich der Nutzen solcher Mechanismen erst noch bewähren, von dem Aussagegehalt der öffentlich verfügbaren Zahlen bzgl. echter Durchseuchung, Mortalität, Dunkelziffer, Testkapazitäten etc. fange ich besser gar nicht erst an.
    Aber es ist leider typisch, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, welcher innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein sehr hohes Gut darstellt, nur allzu bereitwillig für eine App geopfert wird. Vor allem von denen, die nicht wissen, wie es ist, nicht in einer solchen vergleichsweise noch paradiesischen Freiheit leben zu dürfen. Solche Dinge schätzt man erst, wenn man sie nicht mehr hat.

    1. Vielen Dank für den tollen Kommentar! Als Datenschutzbeauftragter ist man es leid immer und jedem das selbe zu erzählen. Datenschutz soll die Persönlichkeitsrechte aller Personen schützen und basiert auf dem Grundgesetz! Man könnte direkt debattieren das GG abzuschaffen, ist ja auch ein Ausnahmefall… Echt mühsam solche Artikel auf solchen Seiten zu lesen, mit dem bewussten Ziel einfach zu hetzen. Gefährlich noch dazu!

      1. Dann sollte auch jeder Deutsche nur noch mit eine Tüte über dem Kopf das Haus verlassen. Sonst könnte man ihn erkennen …

        Ihr Datenschützer seit so realitätsfremd und merkt es selber noch nicht einmal.

        Hier geht es um LEBEN oder TOD!

        Euch geht es nur ums totmachen!

          1. @zeroG: Na ja im Kern geht es um Leben und Tod. Also ich kenne ein paar, die lieferst Du in kein Krankenhaus mehr ein wenn die sich infizieren sollten. Keine Chance. Trotzdem könnten die sich normal in der Welt bewegen wenn es dieses Virus nicht gäbe. Außer natürlich, dass was so im Rest der Welt los ist und uns zum Glück noch nicht so doll erwischt hat, FakeNews sind.

            Ich bin bei den Datenschützern, aber im Ernst, das Verhältnis stimmt doch wirklich nicht. Wäre der Aufschrei bei der Datenübermittlung von allen WA-Kontakten an FB nur halb so groß gewesen….

            Vielleicht empfinde ich das aber auch nur alleine so. Aber tatsächlich glaube ich, das die meisten, wie immer sicher nicht alle, die jetzt plötzlich Vorreiter für den Datenschutz sein wollen, nach wie vor kein Problem damit haben, den Datenschutz für die persönliche Freiheit jedwede SocialMediaApp nutzen zu müssenwollen, über Board zu werfen und z. B. seine Kontaktdaten ungefragt weiterzureichen. Die Daten anderer!

            Wer ein Problem mit dem Datenschutz einer App hat, vor allem aber wohl eher damit wer die Daten angeblich bekommen könnte, nämlich der böse Überwachungsstaat, sollte die App natürlich nicht nutzen müssen. Das muss freiwillig sein. Und mindestens das unterscheidet uns dann von den anderen Ländern die das als Vorschrift machen.

            Übrigens, das es bei uns keine Maskenpflicht gibt führt jetzt nicht gerade dazu das mehr Masken getragen werden (die Beschaffungsproblematik klammere ich mal aus.). Vielmehr wirst Du schief angesehen wenn Du freiwillig eine trägst. Bei dem Thema wollen die Leute scheinbar unbedingt klare Ansagen und können mit ihrer freiheitlichen Freiwilligkeit eher wenig anfangen.

            AppStoreTester fragt ebenso populistisch „Möchtest du wirklich, dass deine Umgebung weiß, dass du mit COVID-19 infiziert bist?“. 1. würde das mit einer anonymen App nicht so sein, 2. warum denn nicht? Es geht ja darum die anderen zu schützen. Wie kann man andere nicht schützen wollen? (AppStoretester würde natürlich zu Hause bleiben und die anderen schützen, ich will ihm/ihr da absolut nichts unterstellen.)

            Daraus darf halt von den anderen keine Aussätzigkeit gemacht werden, was ja leider auch passiert. Dumme gibt es halt auf allen Seiten zu hauf.

            Die Laschheit der Leute mit der Bedrohung dieses Virus umzugehen wächst ja auch täglich.

            Die Scheinheiligkeit vieler, das es ihnen bei dieser Thematik wirklich um den Datenschutz im Kern geht, ist aber auch schwer zu ertragen und in meinen Augen überhypt.

          2. Man merkt doch, dass hier viele noch recht jung sind. Ich bin jetzt weiß Gott kein Datenschutzfanatiker. Aber wenn jemand will, dass ich mir so eine Tracking-App installiere, dann muss das alles Hand und Fuß haben.

            Es gibt ja Länder auf dieser Welt, die zu Recht als Überwachungsstaat bezeichnet werden, und wenn es sowas vor 35 Jahren schon gegeben hätte, hätte sich die StaSi bestimmt die Hände gerieben. In so einem Land möchte ich nicht leben.

            Man darf da einfach nicht blauäugig sein. Das ist zwar alles gut gemeint und gedacht, aber so eine App bietet unheimlich viel Potenzial zu unseren Ungunsten genutzt zu werden. Und seien wir mal ehrlich, es weiß doch kaum jemand, was wirklich hinter der Kulissen der (deutschen) Geheimdienste abgeht.

          3. Hört auf so eine Scheiße zu labern! In Deutschland wird JEDER schwer Erkrankte in ein Krankenhaus eingeliefert, es sei den er verweigert dies ausdrücklich und wasserfest. Es gibt hier keine Selektion vorab. Ich arbeite seit 17 Jahren in der Notfallmedizin und habe diesen Schwachsinn satt. Hört auf den Menschen so einen Mist zu erzählen.

          4. @zini: Danke für Deinen langen Beitrag, dem ich in weiten Teilen zustimme. Nur so viel:
            Der Aufschrei (der Datenschützer) bzgl. Facebook, WA et al. war schon da und dauert noch an, aber was willst Du machen, die Leute rennen da freiwillig hin. Und das ist auch gleichzeitig der große Unterschied zu den momentanen Einschränkungen, die sind erstens staatlich vorgegeben und zweitens äußerst uneinheitlich und „Baumarkt-Tourismus-förderlich“ ?
            Das Problem mit „andere schützen wollen“ vs. Aussätzigeit hast Du schon selbst erkannt.
            Und wie schon geschrieben, ich spreche nicht für andere, ich äußere meine Meinung. Ich lebe den Datenschutz und als DSB musst du manchmal unpopuläre Entscheidungen treffen, die manchmal selbst die Beschützten gegen dich aufbringen, weil sie nur den schnellen Vorteil im Auge habrn und dabei keinen Sinn für Verhältnismäßigkeit haben. Bspw. Durchleuchtung mit Führungszeugnis aller Mitarbeiter, nur weil sie an einem Projekt mit $US-Konzern teilnehmen ?
            Ich habe Datenschutz auf die harte Tour gelernt, vor mehr als 10 Jahren in einem Konzern, der wegen Datenschutzverbrechen wie Bespitzelung eigener Mitarbeiter zu Recht hart bestraft wurde. Als ich anfing, aus den Trümmern eine Datenschutzorganisation aufzubauen, hatten wir sogar die Kaffeestrichliste in der Küche im Verfahrensverzeichnis (kein Scherz).

          1. @Rolf: Gut dass sich andere, wesentlich schlauere Menschen als du und ich, schon vor über 170 Jahren Gedanken darum gemacht haben. Du hast keine Ahnung, wovon ich rede? Kein Problem, wirf doch mal einen Blick in Artt. 2 und 13 unseres Grundgesetzes. Übertragen auf den Beitrag, auf den du geantwortet hast, bedeutet das jetzt was? (Hier ist eine kleine Transferleistung von dir verlangt, aber du schaffst das, ansonsten einfach mal deine Eltern fragen)
            Das heißt, dass du gerade NICHT eine Tüte über dem Kopf ziehen musst und es TROTZDEM nicht hinnehmen musst, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden.

          2. Ich will dich ja nicht erschrecken….aber ich bin 66 Jahre alt. Wenn du die mal erreicht hast, bist du vielleicht auch ein bisschen schlauer!

          3. @Rolf: Es ist nicht dein Alter, das mich erschreckt. ? Aber wie man an dir sieht, kann man offensichtlich sogar 66 Jahre verplempern, ohne sich je mit dem auseinanderzusetzen, was die Grundfeste unserer Republik darstellt.

      2. Nur als Anmerkung: Das Grundgesetz ist so verfasst, dass es nicht änderbar ist. Um es zu ändern bedarf es einer bundesweiten Verfassung, über die die ganze Nation abstimmen muss.

        1. @reg: Geändert wurde noch nichts, siehe Art. 79 (3) GG (Ewigkeitsklausel). Aber Grundrechte wie Freizügigkeit, Freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Versammlungsfreiheit stellen derzeit Straftaten dar.

          1. Wie gesagt, war die Anmerkung eher als Info für die, die hier ziemlich frei über die Anpassung des GG sprechen. Damit bleibt auch der Datenschutz praktisch unumgänglich.

            Die Ewigkeitsklausel bezieht sich ausschließlich auf das Grundgesetz. Sie ist wirkungslos im vermerkten, besonderen Fall einer ausgerufenen deutschen Verfassung (wir haben derzeit keine – das GG erfüllt nur einen unbefristeten Lückenfüller, bis die gesamte Nation über eine abstimmt).

            Was die Personen, Freizügigkeits- und Versammlungsrechte betrifft, so sind diese im Fall von Epidemien nicht geschützt. Die Grundrechte können jederzeit mindestens nach §28 IfSG, sowie mehreren anderen Passagen, eingeschränkt werden. Hier bietet das GG ausschließlich einen Schutz für „normale“ Zeiten.

          2. @reg: Wie immer schätze ich Deine Sachlichkeit, danke dafür. Hatte Deinen Post auch nicht als Widerspruch verstanden.
            § 28 IfSG als Rechtsgrundlage kann lediglich die Grundrechte von „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“ einschränken.
            Ein weiterer offener Punkt ist, wie „normale Zeiten“ (bzw. das Gegenteil davon) legaldefiniert sind.

          3. §28 dient hierbei nur als Grundlage für den Einsatz weiterer Maßnahmen. Was du ansprichst, wäre dann die Folge des Einsatzes von §32 IfSG und dann wiederum daraus resultierende Einschränkungen. Hierbei muss man beachten, dass es sich noch um „reguläre“ medizinische Maßnahmen handelt, wo sich die Länder nicht auf einen bundesweiten Notstand geeinigt haben – dort würde nämlich der Bund dann mehr Rechte bekommen, wobei es jetzt die Länder selbst regeln.

            Man hat aus medizinischer Sicht ein Problem, welches dann wahrscheinlich den Ausnahmezustand begründet (man kanns natürlich später vor dem BVerfG prüfen lassen). Das wäre dann der Unterschied zum „Normalzustand“.

          4. @reg: § 32 bezieht sich auf die Voraussetzungen (und damit Personenkreise), die unter §§ 28 bis 31 beschrieben sind. Und das sind stets „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“. Nicht: alle.

          5. @reg: zu früh gesendet. Und für die Unsitte, rechts- und verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und munter erstmal durchzusetzen, bis die höchste Gerichtsbarkeit Jahre später erst das Ganze wieder einkassiert, gibt es leider zahllose Beispiele, siehe Vorratsdatenspeicherung uvam. Da hat sich unsere Politik wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
            Übrigens, als ich so 2007/2008 lauthals gegen die VDS protestiert hatte, haben auch die meisten mit Unverständnis reagiert, „nimm deinen Aluhut“ etc. Selbst meine Datenschutz-Anwaltskollegen (ich selbst bin nicht Anwalt) hatten ihre Schwierigkeiten damit. Der BGH hat die VDS dann 2010 für verfassungswidrig erklärt, der EuGH 2014 auch und 2016 nochmal.

          6. Exakt. Und nach dem Fehlschlagen der Rückverfolgung von Ansteckungsherden gelten absolut alle Bürger derzeit als ansteckungsverdächtig, da keine Grundimmunität vorhanden ist. Dies wird insbesondere nochmal unter §30 im Bezug auf Mensch-zu-Mensch übertragbare Lungenpest und Analogien. Deswegen ist der Kreis der Betroffenen entsprechend ausgeweitet.
            _______
            Bezüglich der Unsitte habe ich irgendwo mal gehört (bitte nicht zitieren), dass über die Hälfte der Anordnungen der letzten Jahre wegen Verfassungsbrüchen wieder eingezogen werden musste. Man befindet sich scheinbar oft an die Grenze des Regulierbaren. Das ist, wie du bemerkst, nicht Neues.

            In einer Notsituation kann man natürlich eher nicht erwarten, dass vorher die Entscheidung von Gerichten abgewartet werden kann. Hier hat man korrekterweise Protokolle für alle möglichen Fälle parat liegen, damit man schnell reagieren kann.
            Da wird alles mögliche abgewogen – auch der Wert eines menschlichen Lebens ist in solchen Handlungsempfehlungen quantifiziert (auch wenn es manche Romantiker nicht wahr haben wollen).

          7. @reg: Diese Replik hatte ich schon vorhergesehen: „…gelten absolut alle Bürger derzeit als ansteckungsverdächtig“. Damit habe ich erhebliche Bauchschmerzen, für mich sieht diese Auslegung missbräuchlich aus, ist aber nur meine persönliche Meinung. Eine solche Auslegung wäre für mein Rechtsempfinden deutlich zu weit gefasst und riecht zu sehr nach totalitärem Regime. Wäre es so wie Du schreibst, hätte der Gesetzgeber sich nicht die Mühe gemacht, es so spezifisch auszuformulieren wie es jetzt ist, sondern hätte es generisch gehalten. Dann wäre es für alle.
            Beachte bitte zudem, dass die Lungenpest (Bakterien) aus § 30 IfSG nicht Covid19 (Viren) entspricht.

          8. In dem Fall dient Lungenpest auch nur als Beispiel für den Grad der Gefährdung. Der Grundsatz bezieht sich auf Mensch zu Mensch übertragbare Lungenkrankheiten, welche weitere Möglichkeiten der Isolation erlauben.

          9. @reg: Wie kommst Du zu dieser Auslegung? Hast Du Zugriff auf einen Gesetzeskommentar zum IfSG oder dergleichen?
            Nach allem was ich über Gesetze weiß, ist die Tatsache, dass es spezifisch ausformuliert ist, ein sicheres Indiz dafür, dass es gerade nicht als Beispiel gemeint ist, sondern als abschließende Aufzählung. Und Covid19 ist eben weder „Lungenpest“ noch „von Mensch zu Mensch übertragbares hämorrhagisches Fieber“.

          10. Das geht aus der Definition der besonders gefährlichen, meldepflichtigen Krankheiten hervor. §6 IfSG Abs. 1, 5 ; sowie §7 Abs. 1, 31a Analogie. Wenn du es genauer haben willst^^.

            Und ja, in diesem Fall benötigt man keine Spezifikation der Krankheit, da selbstverständlich auch neu aufkommende Krankheiten damit abgedeckt sind. Sie müssen sich nur vergleichbar ausbreiten.

          11. @reg: In den von Dir genannten Abschnitten wird lediglich die Meldepflicht definiert. §§ 28-32 nehmen keinen direkten Bezug darauf. Für die Auslegung der Maßnahmen aus 28-32 als „für alle“ sehe ich keine Anhaltspunkte.

          12. §§ 28-32 verweisen allgemein auf Epidemien von übertragbaren Infektionskrankheiten.

            Die §§ 6-7 listen die bekannten, als gefährlich eingestuften Krankheiten auf. Wenn eine Epidemie einer gefährlichen Krankheit festgestellt wird, können (zuerst) Landesregierungen das Anwenden von §§ 28-32 damit begründen.

            Dies geht aus §16 Abs. 1 hervor und ermächtigt die Länder zu Maßnahmen, die die Allgemeinheit betreffen.

            Da das Parlament Ende März eine „nationale Tragweite“ festgestellt hat, wurde zusätzlich §5 befristet angewendet.
            _____

            Übrigens wie weit der Shutdown begründet ist, ist hiermit nicht definiert. Es gibt verhältnismäßige Grenzen und falls diese überschritten werden, haben die Gerichte später viel zu tun.

          13. @reg: Hm, mir fehlt nach wie vor etwas handfestes und wir haben uns einmal im Kreis gedreht. 28-31 schränkt den Kreis der Betroffenen ein, 32 schränkt den Umfang der Krankheiten auf 2 ein. 16 (1) bezieht sich auf allgemeine Maßnahmen, die in 16 (2) definiert sind (Grundstücke betreten, Unterlagen kopieren, Proben nehmen), 16 (4) bestätigt nochmal, dass es lediglich um das Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung geht. 5 schränkt die körperliche Unversehrtheit ein.
            Doch was ist mit der Einschränkung aller anderen Grundrechte aller Menschen?

          14. §16 unterstreicht bloß die Zuständigkeit. Hierbei musst du also unbedingt in die Regelungen der Landesregierungen selbst schauen.

            Nehmen wir hier einfach das Beispiel NRW: Hier wären dann nochmal grundsätzlich die Städte und Gemeinden nach IfSBG-NRW dafür zuständig.

            Alle Landesmaßnahmen sind in diesem festgelegt und ermächtigen Grundsätzlich zur Eindämmung von Epidemien die Einschränkung der Grundrechte innerhalb von festgestellten Fristen:

            㤠16 IfSGB-NRW
            Eingriff in Grundrechte, Entschädigung
            (1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 bis 14 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) sowie der Eigentumsfreiheit (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.“
            _______
            Desweiteren wird in absolut allen Landeserlassen und Verordnungen die Rechtsgrundlage nach §28 IfSG herangezogen, was nur nochmal die Definition von Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern unterstreicht.

            Zwei Beispielpapiere füge ich als Link im nächsten Kommentar an (da sie hier etwas später freigeschaltet werden).

          15. @reg: Art. 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht).
            Wenn die Verordnungen und Erlasse der Länder, die offensichtlich alle Bürger betreffen, sich auf § 28 IfSG beziehen, verbleibt das Problem, dass 28 es eben nicht für alle Bürger hergibt.
            Insofern wird es in der Tat spannend, wenn es im Nachgang überprüft wird. Es wird mich nicht überraschen, wenn dann festgestellt wird, dass ein Teil der Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage und damit verfassungswidrig waren. Aber dann ist es wie immer in diesem Fall zu spät, denn es wurden längst Tatsachen geschaffen. Und dann kommt wieder das Neuland-Argument, es wird heißen „Naja, woher hätten wir das wissen sollen, war ja eine neue Situation…“

          16. Im Fall von Infektionsschutz verweist das Bundesrecht auf Landesrecht. Erst wenn Länder es für nötig halten, wird Bundesrecht herangezogen.

          17. Aber ja, wie gesagt sind nicht „alle Maßnahmen grundsätzlich angebracht“. Es muss abgewägt werden, wie viele Schutzmaßnahmen notwendig waren. Allein die rechtliche Möglichkeit zu haben diese einzusetzen, schafft noch keinen Grund.

          18. @reg: So ist es. Und in einer von Viruspanik gepackten Nation verliert so mancher den Sinn für Verhältnismäßigkeit und wirft bereitwillig Dinge über Bord, die weitaus mehr Leben gekostet haben als die Coronatoten. Nur ist es halt einige Jahrzehnte her, daher kann man das leicht vergessen ?
            ndr.de/nachrichten/info/Kommentar-Die-Folgen-der-Anti-Corona-Massnahmen,coronakrise112.html

          19. @reg: Geht schon los:
            berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/verfassungsrichter-kein-generelles-demo-verbot-li.81387
            „Die Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel, entschieden die Richter. Das sehe auch die Landesregierung so.“

          20. Nicht wirklich ^^. Wenn du dir den Fall genau ansiehst, handelt es sich um einen klaren Sonderfall. Hier wollte man absolut alle Auflagen der Sicherheit akzeptieren – selbstverständlich konnte dies unter Berücksichtigung aller genereller Präventivmaßnahmen (die auch für alle anderen gelten) geschehen. Es durfte nur nicht diskriminiert werden, nur weil es sich um eine Demo handelte.

            Zudem hatte die Stadt noch immer das letzte Wort und hätte noch einige Möglichkeiten das weiter nach eigenem Ermessen einzugrenzen. Hierbei wäre der Schutz von Einsatzkräften ein sehr starkes Argument – denn auch die notwendigen Polizisten bei solchen Demos werden einer Gefährdung ausgesetzt.
            Deswegen werden die Zahlen der Teilnehmer immer niedrig gehalten.

          21. @reg: Mir ging es lediglich darum festzustellen, dass das zunächst ausgestellte Verbot in seiner Rigorosität offensichtlich unangemessen war und dass ein Gericht bei Anwendung einer vernünftigen Abwägung das snders entschieden hat. Natürlich nicht bedingungslos, aber das kann man auch nicht erwarten. Aber eine Verhältnismäßigkeit und vernünftige Abwägung kann man erwarten. Warum nicht gleich so? ?

          22. Man hat schlichtweg den Fall nicht geprüft.

            Die Schutzverordnung bezieht sich auf zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten, die sich treffen dürfen. Hierbei geht man davon aus, dass die allgemein verordneten Abstandsregeln nicht eingehalten werden.

            Im Fall der geplanten Demo wurde mit allen Mitteln dafür plädiert, dass eben diese Abstandsregeln eingehalten werden. Sollte dies in Realität nicht der Fall sein, wird die Polizei die Demo – ob angemeldet und genehmigt, oder nicht – auflösen.

          23. @reg: Ist doch ok und ein schönes Beispiel, dass man unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt die Grundrechte nicht blindlings einschränken muss.

          24. Klar – die Verhältnismäßigkeit muss immer berücksichtigt werden. Es ist bloß kein gutes Beispiel für die von uns oben geführte Grundsatzdiskussion – denn unter einem entsprechenden Notstand in der Kommune wäre auch diese Demo rechtlich begrenzbar.

            Hier war mehr das Fazit, dass man auch Einzelfälle genau prüfen muss. Das wird gerne mal vernachlässigt.

          25. @reg: Ich finde schon, dass das Beispiel passt. Zumindest zu dem, was ich die ganze Zeit gesagt habe. In Deutschland wurde eben (noch) kein Notstand ausgerufen. Trotzdem sind hier und da im Eifer des Gefechts und vor lauter Aktionismus die Grundrechte, die Verhältnismäßigkeit und der gesunde Menschenverstand unter die Räder gekommen. Und wie wir bereits festgestellt haben, werden viele Missstände erst nachträglich als solche offiziell festgestellt, oft zu spät.
            Im vorliegenden Beispiel hat das Gericht festgestellt, dass die Landes-Verordnung „kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“ enthalte. Was ja zutreffend ist.

          26. Geht ja bloß darum, ob die Regierung ein solches Verbot nach der Gesetzesvorlage in der Lage ist auszusprechen.

            Es wurde nicht ausgesprochen, da es derzeit nicht begründet wäre. Deswegen war der genutzte Verweis auf die aktuelle Verordnung ein klarer Fehler. Gut dass unsere Gerichte noch halbwegs funktionieren.

          27. @reg: Ach so, Dir geht es um die theoretische Möglichkeit bzw. um das was das Gesetz jetzt schon hergäbe, wenn sich alle dran hielten? Ja, dann hast Du Recht.
            Aber selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, passieren lauter komische Sachen. Dann biegt man es sich so zurecht, wie es einem in den Kram passt. Schau mal was Orban und Bolsonaro gerade veranstalten, und sie sind nicht die einzigen. Dass auch bei uns in Deutschland oft Tatsachen geschaffen werden, die verfassungswidrig sind, haben wir ja bereits festgestellt.
            Wie Du schon sagst: Zum Glück funktionieren unsere Gerichte. Noch.

          28. Das mit Orban wird wahrscheinlich (bzw hoffentlich) ein Nachspiel haben.
            Ich meine, Völker können so viele Diktaturen haben wie sie wollen, aber wenn sie sich klaren europäischen Regeln verpflichtet haben, haben wir hier ein Wörtchen mitzureden.

          29. @reg: Ich bin sicher, die Ungarn wollen das nicht. Trotzdem zieht Orban seit 10 Jahren sein Ding durch und demontiert scheibchenweise die Demokratie. Und weil es scheibchenweise passiert, kann er das einfach machen, ohne dass sich Widerstand organisiert. Hier muss ich mal wieder die Metapher vom Frosch im Kochtopf bemühen.

          30. @reg: Und weiter geht‘s. Hier argumentiert das Niedersächsische OVG genau wie ich vor 4 Wochen. Man kann nicht mit dem Infektionsschutzgesetz Maßnahmen erlassen, die pauschal für alle gelten:

            „Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland ins Land einreisen. Das teilte die Justizbehörde am Montagabend mit. Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt.
            Ein Argument der Richter: Das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dieses Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor – etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender aber nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.“
            Quelle: SPON

          31. Es geht hierbei um eine regelmäßige Quarantäne ungeachtet der Herkunft. Hat ja nichts mit den beschlossenen Verordnungen zu tun – dich hat niemand zu einer Quarantäne gezwungen^^.

            Die Urlaubsgebiete wurden bloß als Risikogebiet eingestuft ohne dafür jegliche Belege zu haben. Quarantänenpflicht ist immer an das erhöhte Risiko geknüpft und wurde deswegen in dem Fall aufgehoben.

          32. @reg: Ich weiß worum es geht. ? Wie weiter oben bereits geschrieben, es geht mir lediglich um die Feststellung, dass man mit dem Infektionsschutzgesetz keine *pauschalen* Maßnahmen für alle begründen kann.

          33. Na doch^^. Wenn pauschal von einem öffentlichen Risiko die Rede wäre. So ein Fall liegt bloß nicht vor (noch nicht/nicht mehr etc).

          34. @reg: Man kann es versuchen bzw. es werden zunächst Tatsachen geschaffen. Doch wie man jetzt öfter sieht, ohne Rechtsgrundlage, so dass es nachträglich einkassiert wird.

      3. @yattaro: Danke, sehe ich genauso. Ja es ist gefährlich, weil einmal etablierte Mechanismen schwer wieder entfernt werden können. Man hat sich ja „daran gewöhnt“. Darf ich fragen, in was für einer Organisation Du DSB bist? Musst natürlich keine Namen nennen, ich meinte Art und Größe.

  8. @Fabian:
    Seit wann ist denn eine Telefonnummer mit Anonymität gleichzusetzen? Vielleicht hälst du dich besser aus Sachen raus, von dene Du keine Ahnung hast. Siehe Kommentar von zeroG.
    Davon abgesehen: Kommentar- bzw. Meinungsartikel deklariert man auch als solche!

    6 – setzen

  9. mittlerweile haben ja alle verstanden, in Deutschland geht Datenschutz über alles. Egal ob Menschen sterben, german angst ist allgegenwärtigen!

    1. @Rolf: German Angst? Nein, internationale Doofheit ist allgegenwärtig. Aber gut dass du den abgedroschenen Spruch gebracht hast, irgendeiner findet sich immer, dem kein Spruch zu platt ist. 5 Euro in das Phrasenschwein, bitte. ?
      Bzgl. „german Angst“ siehe das was ein namentlich unbekannter Forumteilnehmer hier geschrieben hat, dem ich nichts hinzuzufügen habe:
      heise.de/forum/heise-Security/News-Kommentare/Horror-aus-der-Windows-Steinzeit-Ueber-die-Texteingabe-Hilfe-zum-Admin/Re-German-Angst-Schnell-Windows-deinstallieren-denn-Linux-ist-ja-viel-sichere/posting-35058270/show/

      1. @rolf: Weil das konkret bedeutet dass… ja, was eigentlich? Dass du überfordert bist? Oder wolltest du noch mehr hohle Phrasen verteilen?

    1. @powder: In der Tat schützt die DSGVO lediglich das Persönlichkeitsrecht von +lebenden+ natürlichen Personen. Aber das wolltest Du glaube ich nicht ausdrücken ?

          1. Deshalb habe ich mich auch nicht an der Diskussion beteiligt sondern nur eine Überlegung in den Raum gestellt. Merke aber, das selbst das schon zu viel war. ?

  10. Das Problem ist, dass man es in Skandinavien einfach gut meint und wohl auch sorgsamer mit Daten umgeht. In Schweden gibt es ein krasses System mit einer Nationalen ID unter der alles abrufbar ist, Norwegens Gehälter sind alle bis auf das des Königs öffentlich.
    In Deutschland, hat man erstens politische Inkompetenz was elektronische Daten angeht, zweitens kein technisches Know How wie man das ganze sicher im Land hosten könnte und drittens stolpert man immer wieder über irgendwelche Abkommen mit den USA aus dem Jahr 1387 die regeln, dass Alles was der deutsche Staat erfasst sofort an NSA und CIA übermittelt wird, am besten noch bevor es auf den eigenen Servern abgespeichert wurde.
    Bin ich voreingenommen – ja. Würde ich dennoch so eine App nutzen – ja, da ich hoffe das wir es diesmal besser hinkriegen als früher.

    1. +1 ?

      Datenschutz ist schön und gut. Aber man (m/w/d) kann auch alles übertreiben. Das beispiel Schweden Bringt es trefflich auf den punkt.
      Immer nur das negative sehen, sobald etwas geändert werden soll, – das ist Deutschland. Das hindert uns schneller und besser zu sein, wenn es wichtig wird.

      Was in aller welt ist denn schädlich, wenn ich häuserfronten im netz sehen kann?
      Was für ein spektakel wird um nummernschilder und gesichter gemacht, die man in den nachrichten sehen könnte? !
      Was ist falsch, den täter in einer öffentl. gerichtssitzung mit gesicht zu sehen, den man ja vorher zur fahndung auch gezeigt hat?
      Was wäre schlimm, wenn ich im finanzamt nachsehen könnte, was mein nachbar jährlich verdient?

      Es gibt hunderte von beispielen, die man aufführen könnte. Und jetzt regen wir uns über pseudonierte Apps auf, die leben retten können?‍♂️

      1. Lasst uns doch ne OpenSource-Datenbank daraus machen. Wir nennen Sie dann einfach „die-manche-Menschen-machen-kriminelle-Sachen-um-sich-Hab-und-Gut-anderer-anzueignen-Gedächtnis“-Datenbank.
        Wär doch viel einfacher. Dann wissen die böse Buben auch gleich, wo sie alle notwendigen Info gesammelt für den nächsten Bruch abholen können.
        Win-Win, oder?

  11. Wenn durch das Sammeln und Auswerten von Daten auch nur ein einziges Menschenleben gerettet werden kann, dann wäre es töricht bis bescheuert, sich auf das Einhalten eines überzogenem Datenschutzgesetzes zu berufen.

    Deutschland ist bezüglich der aktuellen Pandemie leider insgesamt noch nicht aufgewacht. Viele unserer Mitbürger, die zumeist der Gruppe der „aktiven“ 20 bis 50 jährigen angehören, machen sich sogar einen Spaß daraus, gerade jetzt Menschen aus der Risikogruppe durch Nichteinhalten des Mindestabstandes und ungeschütztem Husten und Niesen in große Gefahr zu bringen und Angst zu streuen.

    Leider sind auch unsere Ordnungskräfte wie Polizei und Ordnungsämter noch nicht sensibilisiert worden. Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorgaben der Bundesregierung werden zum großen Teil aus Faul- und/oder Dummheit von den Ordnungskräften auch nach schriftlichen Beschwerden einfach nicht bearbeitet.

    1. „Viele“ also? Definiere das doch mal bitte. Wieviele Personen sind den „viele“? Mir würde eine grobe Dimension vollkommen ausreichen. Und dann würde ich gerne noch wissen, woher du diese Zahl hast.
      Ich habe jedenfalls noch niemanden gesehen, der sowas macht. Ganz im Gegenteil, ich finde, dass die meisten Menschen, denen ich begegne, sich ziemlich vorbildlich verhalten. Ich könnte mir also durchaus vorstellen, dass du mit „viele“ ganz wenige einzelne meinst und hier maßlos übertreibst.

  12. Uns wurde auch gesagt, dass wir keine finanziellen Konsequenzen aufgrund der Corona-Hilfen zu fürchten hätten… und jetzt? Jetzt wird schon über Vermögensabgaben diskutiert.
    Wie kann man so blauäugig sein, und denken, dass die App dann wieder verschwindet, wenn alles überwunden ist? Wie kann man so naiv sein und denken, dass nicht irgendeine Hintertür verwendet wird, um die App zu erzwingen? Die Daten sind viel zu interessant und viel zu viele Menschen lassen sich von der Aussicht auf eine „Rückkehr zur Normalität“ blenden – man braucht ja nur die App und dann sind alle sicher.

    1. -22

      Vollkommen spekulativ und durch nichts -wirklich nichts‼️- belegt.
      Alleine der erste satz stimmt nicht. Niemand hat dies je bebauptet, – wirklich niemand.

      1. Jap… völlig spekulativ…

        Vermögensabgabe hier: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-krise-spd-chefin-saskia-esken-fordert-vermoegensabgabe-a-0210360b-673b-46a4-bb95-4998e452f1a4

        Datenmissbrauch von Behörden in der Vergangenheit:
        https://www.golem.de/news/datenmissbrauch-hessens-polizisten-fragen-nicht-nur-daten-von-promis-ab-1908-142961.html
        https://www.golem.de/news/datenschutzbeauftragte-ruegt-berliner-polizisten-schnueffeln-privat-in-datenbanken-1903-140333.html
        https://www.golem.de/news/bussgeld-polizist-fragt-daten-ueber-frau-fuer-private-zwecke-ab-1906-141985.html

        Das solche Datensammlungen immer wieder Missbrauch führen ist nichts Neues und die Behauptung, dass alle Daten auf dem Gerät bleiben hat speziell Apple auch in anderen Bereichen immer wieder getroffen, z. B. Siri. Man hat sich gerühmt, dass – in Gegensatz zur Konkurrenz Siri alle Daten auf dem Gerät verarbeitet. Dann kam das:
        https://t3n.de/news/siri-apple-mitarbeiter-hoeren-1182810/

        Soviel um mal zu verdeutlichen, was Versprechungen, die heute getroffen werden morgen oder übermorgen noch wert sind.
        Aber natürlich alles spekulativ. Die App heilt alles… zieht einfach besser ALLE nen Mundschutz an, dann brauchts auch keine App.

  13. mal davon abgesehen gibt es genug Beispiele, wo solche Apps eben NICHT funktionieren.

    Beispiel: Erdgeschosswohnung in Berlin an einer vielbenutzten Straße. Ein Corona positiver läuft Außen am Haus vorbei – nähe des Bürgersteigs zum Wohnzimmer < 1 m. Wie soll die App erkennen dass du jetzt eben KEIN Problem haben kannst? Weil da eine Mauer, Glasscheibe, Stockwerk, etc dazwischen liegt?

    Gehen wir aber viel einfacher an die Sache heran. Die App soll den Lockdown ersetzen. Und eben dieser wird von einer Forschungsgruppe des RKI in Frage gestellt (ab dem Moment ist man dann Verschwörungstheoretiker)..

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20_SARS-CoV2_vorab.pdf?__blob=publicationFile
    Zusammenfassung: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-RKI-Corona-Fall-Studie-Einfluss-der-Kontaktsperre-eher-maessig-4702096.html

    "Aus den per Imputation und Nowcasting ermittelten Daten können die Autoren auch eine Abschätzung der wichtigen effektiven Reproduktionszahl R ableiten. Hier zeigen sich deutlich die Effekte der Maßnahmen vom 9. März (Verbot von Großveranstaltungen, verstärkte Hygiene wie Händewaschen, und das ein paar Tage später stark propagierte und offenbar gut eingehaltene “Wir bleiben zuhause”) sowie die Schul- und Kindergartenschließung am 16. März. Immer mit ein paar Tagen Verspätung wegen der Inkubationszeit. Danach kam R so gegen den 21. März auf unter 1.0. Auch in dieser Darstellung ist keinerlei Einfluss der Kontaktsperre am 23. März auf R zu erkennen.“

    Aus Datenschutzsicht sehe ich daher Bedenken bei so einer App. Solange die fundamentalen Fragen nicht geklärt sind, grenzt das ganze eher an Aktionismus.

      1. Die mit Pepp-PT ja. Aber einige andere Konsorten eben nicht 😉
        In Mietshäusern mit mehreren Stockwerken könnte es trotzdem problematisch werden 😉

        Generell muss es valide und geprüft sein. zZ wirkt das ganze etwas hektisch 😉

    1. @uraganx: Macht nichts, das Gute daran ist, dass es Dich trotzdem schützt, selbst wenn du den Grund dafür nicht verstehst. Genau wie das Schaf nicht kapiert, dass der Hirtenhund dazu da ist, es vor dem Wolf zu schützen. Aber der Hirtenhund ist trotzdem da. ?

        1. @uraganx: Schafe *sind* hirnlos und blöken den Hirtenhund an. In meiner Metapher, die du ganz offensichtlich nicht verstanden hast (insofern: danke für die Bestätigung) ist der Hund das Datenschutzgesetz und du wirst beschützt. Ob du blökst oder nicht. Der Wolf, das sind diejenigen Akteure, die dir was böses wollen, also die dich auf schritt und tritt überwachen und kontrollieren wollen. Aber das verstehst du natürlich nicht, du bist ja nur ein Schaf. Gut blök! ?

          1. ?‍♂️“überwachen“ und kontrollieren“ das sind Symptome eines paranoiden. Brauchst darauf nicht zu antworten, dein Nickname ist eine Metapher, wobei G wahrscheinlich für Gehirn steht

          2. @uragan: Entweder du trollst schlecht, oder deine grenzenlose Naivität und Sorglosigkeit ist fast zu beneiden, wenn dir nicht bewusst ist, wie fremdbestimmt du jetzt schon bist.
            Und nein, mein Nick ist keine Metapher, denn nicht alles was du nicht verstehst ist eine Metapher. Aber wenn du schon bei nick puns angekommen bist, sage ich nur Glashaus, Steine. Zwischen deinen Ohren scheint auch nichts weiter zu sein als verwirbelte Luft aka Zyklon aka „uragan“.

    2. @urganx: Spätestens, wenn ich deine Kommentare lese, weiß ich, dass man wirklich vorsichtig sein muss. Du scheinst ja einer der ganz bösen zu sein, so aggressiv wie du schimpfst.

  14. Man kann alle jene mit WA-, Insta- und Google-Konto erstmal bedenkenlos eine Mitspracherecht auf Datenschutz entziehen. Sie haben sich doch schon freiwillig geopfert. Das was jetzt kommt dient einer guten Sache.

    Für alle anderen sollte man eine App entwickeln, die den Datenschutz nicht bemüht. Wetterdaten können ja auch ohne Datenschutzprobleme empfangen werden. Oder musste jemand bei der Verkündung der ersten Coronameldungen aus NRW einen Bestätigungsbutton am TV klicken?
    Will sagen, dass es eine konzeptionelle Sache ist. Man kann auch sinnvolle Informationen streuen ohne sich anmelden zu müssen. Bisher holt sich jeder seine Infors aus dem WWW oder z.B. den Nachrichten. Dazu muss man selbst aktiv werden. Ergo könnte man Infos von zentrale Stelle empfangen und sich darauf einstellen – wie bei einem Sturm. Für den ersten Schritt wäre das schon mehr als bisher kommt.

  15. Wer seine persönlichen Daten preis- bzw hergeben möchte, kann das doch tun – Feuer frei! Aber hört doch auf, diejenigen zu unterminieren bzw verbal anzugreifen, die mit ihren Daten eben so umgehen, wie sie es eben wollen und auch DÜRFEN. Auch wenn das bedeutet, dass man eben nicht alles mitmacht.

  16. Als erste: der Einsatz(also herunterladen und aktivieren einer solchen App) sind allesamt FREIWILLIG. Keiner zwingt hier irgendwen das zu tun….. worüber diskutiert ihr hier eigentlich?
    Zweitens sehe ich es wie der erste Kommentator: geteilt wird von eurem smartphone so ziemlich Alles, wer das in der heutigen Zeit noch nicht verstanden hat…. tut mir eigentlich nur leid…. Eure Smartphones sind jederzeit „trackbar“ (Einbuchen ins Netz des Providers) datenschutz hin oder her….wer unsichtbar bleiben will (das kann ich ja verstehen!!) der sollte auch gar nicht erst ein solches kaufen….. und wenn, dann bitte nicht jammern….

    1. Wenn das alles so einfach ist, wozu braucht es dann diese App. Sollen sich die Verantwortlichen doch die Daten von den Netzbetreibern holen.
      Wahrscheinlich merkst du nun selber, wie unsinnig dein Kommentar ist

  17. Das Ganze ist ein Witz. Zum #Wirvsvirus Hackathon haben 70(!!!) Teams sich dem Thema gewidmet. Verschiedene Teams machen auch derzeit nach dem Hackathon weiter und haben sich unter anderem in der tcn-coalition.org zusammen gefunden. Höchster Datenschutz und schon vor 3 Wochenfunktionierende Absätze. Leider wurde scheinbar der gesamte Hacktrack damals zu Gunsten von PEPP aufgegeben. Das ist Politik und Lobbyismus… TCN macht aber zum Glück weiter… und das als Open Source, entgegen der „offiziellen Player“…

  18. @Fabian: Spricht da der Lagerkoller oder ist deine Weltsicht wirklich so beschränkt? Es gibt schon lange Datenschutzkonforme Konzepte (ohne Geodaten, Namen, Telefonnummern oder sonstigem). Hier, extra für Einfallspinsel wie dich als Comic: threadreaderapp.com/thread/1248339741155774464.html

    Apple und Google arbeiten an einem Standard, der ähnlich funktioniert. Dazu braucht es aber zwingend die Updates von den Konzernen, da sonst ein Tracking im Hintergrund unmöglich ist. (Ist auch richtig so.)

    Es geht also auch Datenschutzkonform. Warum sollte man es also anders regeln? Und da Corona uns noch Monate begleiten wird und bis daheim das Land und die EU Grenzen hoffentlich bald wieder offen sein werden: Sollte nicht eine EU weite Lösung her? Soll diese dann Regimen wie in Ungarn helfen, ihre Bürger zu tracken? Sollte überhaupt eine Regierung in der Lage sein, alle seine Bürger (egal ob freiwillig oder nicht, da kann man dann ja auch „Anreize“ schaffen, diese „Freiwilligkeit“ zum de facto Zwang zu machen) 24/7 überwachen zu können? Was rechtfertigt so ein Denken?

    Siehst du tausende Leichensäcke pro Tag? Nein. Geht Deutschland gerade in Flammen auf? Nein. Sind alle ein wenig Corona Verrückt?! Ja. Inklusive dir.

    Dazu kommt, dass es so ein zentrales Register wie in Norwegen gar nicht in Deutschland gibt! Das heißt die Daten müssten erstmal gesammelt werden. Kapierst Du jetzt, warum sowas eine schlechte Idee ist? Wenn nicht, prüf mal deine Temperatur. Eventuell hast du Fieber…

  19. Mich würde ja mal interessieren, ob diejenigen, die hier den Datenschutz für ach so unnötig halten, sich auch STRIKT an die Ausgangsbeschränkungen halten. Das wird dann bald ein Ende haben.

    Ist Euch bewusst, dass Ihr leichtfertig Freiheiten aufgebt, die unsere Vorfahren sich unter Einsatz ihres Lebens erkämpft haben?

    1. Ach ja, am besten gefällt mir ja der Satz im Artikel: „ Diese Daten werden aber nur zum Infektionsschutz verwendet und noch nicht einmal an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben.“

      NOCH NICHT MAL – ja danke auch

    2. @gf: Nein, es ist ihnen ganz offensichtlich nicht bewusst, woher auch? Diese Grundrechte sind ihnen in die Wiege gelegt worden, sind somit „selbstverständlich“. Man muss immer erst erleben, wie es ist, wenn diese Rechte plötzlich nicht mehr da sind, um zu merken, was man verloren hat. Dann ist es aber dummerweise zu spät.
      de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte#Deutschland
      „In der Zeit des Nationalsozialismus wurden mit der Reichstagsbrandverordnung von 1933 die in den Art. 114 (Freiheit der Person), Art. 115 (Unverletzlichkeit der Wohnung), Art. 117 (Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis), Art. 118 (Meinungsfreiheit), Art. 123 (Versammlungsfreiheit), Art. 124 (Vereinigungsfreiheit) und Art. 153 WRV (Eigentumsgewährleistung) festgeschriebenen Grundrechte außer Kraft gesetzt.“

  20. Diese Technikgläubigkeit ist schon erschreckend. Jetzt will man mit Smartphones sogar Viren bekämpfen. Welchen beschränkten Horizont muss man haben, solche Geschichten zu zu glauben? Eine wie auch immer geartete App – datenschutzkonform oder nicht – wird kein einziges Menschenleben retten.
    Aber lasst euch unter dem Vorwand des Infektionsschutzes ruhig weiter eurer Grundrechte berauben. Wenn ich vor die Tür gehe, fühle ich mich mittlerweile, wie in Nordkorea. Und wenn ich an meinem Arbeitsort auf Grund meines fremden Kennzeichens angeschwärzt werde und dann mit der Polizei diskutieren darf, drängen sich mir Vergleiche mit der DDR auf.
    Wer diese Situation unterstützt sollte sich wirklich Gedanken über seinen Gesundheitszustand machen – nicht seinen körperlichen, aber seinen geistigen.

      1. @eskalation: Nichts gegen begründete anderslautende Meinungen. Aber auf mehrere Absätze Text lediglich mit einer knappen Beleidigung zu antworten – das sagt über dich mehr aus als über den, den du eigentlich beleidigen wolltest. Und zwar nichts gutes.

        1. Da Sie ja anscheizalle Kommentare gelesen haben, sollte Ihnen aufgefallen sein, dass ich ebenfalls einen Kommentar geschrieben habe. Zu diesem Kommentar hier und einem weiteren reichte ein Satz durchaus aus.

          1. @eskalation: Tut mir leid, aber R@hat hat trotzdem Recht. Mit dem Infektionsschutzgesetz als Argument wurden mehrere Grundrechte außer kraft gesetzt. Sogar mehr als das: was bis vor 4 Wochen ein *unabdingbares* Grundrecht war, bspw. die Versammlungsfreiheit, ist aktuell eine Straftat. Das ist Fakt. Verstehe mich nicht falsch, das war nur ein Beispiel, es geht mir nicht darum dass ich mich mit anderen versammeln möchte. Ganz im Gegenteil, ich habe keinen Bock mich anzustecken und bin froh, dass ich seit über 4 Wochen meinen Job ohne Einschränkungen von zu Hause aus erledigen kann. Dennoch: Würde man dieses Grundrecht (und einige weitere) aktuell ausüben wollen, würde man verhafteT werden. Dessen sind sich die meisten wohl nicht bewusst. Hast du dir das Infektionsschutzgesetz denn mal angesehen? Dummerweise gibt das nämlich gar nicht her, bspw. Ausgangssperre für alle zu verhängen, sondern nur gegen nachweislich Infizierte und deren Kontaktpersonen. Trotzdem wurde es gemacht.

  21. Ach ja, am besten gefällt mir ja der Satz im Artikel: „ Diese Daten werden aber nur zum Infektionsschutz verwendet und noch nicht einmal an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben.“

    „Noch nicht einmal“ – ja danke auch

  22. Es jst so traurig… Eine App wie Threema schafft es seit Jahren nicht, WhatsApp den Ramg abzulaufen, weil alle zu geizig sind, 2 Euro für den Datenschutz auszugeben… Aber wenn es um eine App geht, die hilft Menschenleben zu retten und dieses verkackte Virus einzudämmen, pullern sich alle warm in die Buchse und Jammern wegen des Datenschutzes… Armes Deutschland!

  23. Wahnsinn. Was geht denn hier ab ??. Sagt alles über DE & Datenschutzdauerschleifenschwachsinn! Lasst es einfach bleiben mit dieser App. Wird sonst wahrscheinlich eh gegen geklagt!

    1. Danke für diesen Kommentar. Und das ist auch der einzige, dem ich hier antworte. Alles andere ist mir zu doof.

      Natürlich ist sehr guter Datenschutz wichtig und eine App sollte auch entsprechend gestaltet sein, auf welche Weise auch immer – das sollen Experten beurteilen.

      Aber jetzt mal ernsthaft: Der Lockdown dauert nun schon einen Monat. Und in dieser Zeit schafft es die Bundesrepublik Deutschland nicht, eine funktionierende und sichere App zu veröffentlichen? Eine App, die uns nicht auf Anhieb ein komplett normales Leben zurückbringt, aber eine App, die nachweislich Infektionsketten unterbrechen und damit Menschenleben retten kann?

      Und genau das finde ich traurig.

      Ich kann nicht beurteilen, was die Norweger für eine App gebaut haben. Doof sind die aber ganz sicher nicht. Und anscheinend sind sie uns einige Schritte voraus.

      1. @fabian: Ach Fabian, wo soll man nur anfangen?
        Es ist dein Recht, eine Meinung zu haben und diese zu äußern.
        Mit einer informierten, geschweige denn qualifizierten Meinung, hat das jedoch nichts zu tun. sicher ist hier nicht alles 100% sachlich gewesen, man merkt den Lagerkoller einiger hier deutlich. Jedoch waren hier jede Menge richtiger Argumente dabei, die man nicht einfach so ignorieren kann. „Ist mir zu doof“ ist insofern lediglich als „ist mir zu hoch“ zu interpretieren, eine Kapitulation.
        „Das sollen Experten beurteilen“ – wer sagt denn, das nicht genau das passiert? Ach so, dir gefällt nicht, dass die Experten zu einem anderen Schluss gekommen sind als du? Dann meintest du wohl eher „das sollen Experten beurteilen, aber anschließend es bitteschön so bauen wie ich es gerne hätte“? Das Leben ist kein Wunschkonzert.
        „Nachweislich Infektionsketten unterbrechen“ – ja, wo sind denn diese Nachweise?
        „Die Norweger sind uns voraus“ – Deutschland 358.000 km^2, 232 Einwohner/km^2, Norwegen 385.000 km^2, 14 Einwohner/km^2, was bedeutet das wohl bzgl. des Infektionsrisikos?
        „Traurig“ ist hier vor allem eins: dass insbesondere diejenigen mit dem wenigsten Wissen den größten Wind machen. Keine Ahnung, aber in jedem Fall eine Meinung.

          1. @Fabian: Zahlreiche Ahnungslose, die nur ein laues Lüftchen von sich geben, ergeben auch Wind. Gute Nacht.

  24. Kann schon sein, das die App jetzt Sinn macht.

    Aber wenn sowas mal fest im OS integriert ist, wird es nie wieder entfernt und könnte jederzeit zu anderen Zwecken der Überwachung aktiviert verwendet werden.
    Habt ihr nichts von Edward Snowden gelernt? Sätze wie:

    „Politiker haben verstanden, dass sie Technologien nutzen können, um die Welt auf einem neuen Level beeinflussen zu können“

    oder
    „die NSA hat ein geheimes und praktisch unkontrollierbares Instrument der Massenüberwachung aufgebaut“

    sollten uns zu denken geben. Durch die Corona Krise öffnen sich nun endlich ungeahnte Möglichkeiten…

    1. @schrotti: Das schlimme ist ja, dass die Leute trotz Snowden nicht schlauer geworden sind und jederzeit bereitwillig ihre Grundrechte gegen eine App eintauschen würden. Vor Snowden gab es wenigstens noch die Entschuldigung, dass sich keiner das wahre Ausmaß vorstellen konnte.

  25. Fabian, ich danke dir für diesen Kommentar. Eigentlich wollte ich zu diesem ganzen Schwachsinn hier nichts schreiben, dafür ist mir meine Kraft zu schade. Aber wie so oft äußert sich eine Minderheit von Extremisten am lautesten. Daher melde ich mich noch mal kurz als Teil der schweigenden Mehrheit aus dem off: zum Glück sind die meisten Leute hierzulande so vernünftig, Menschenleben als das höchste Gut zu betrachten, das es zu verteidigen gilt. Und zwar vor ihren wirtschaftlichen Interessen, ihrer privaten Freiheit und dem Schutz individueller Persönlichkeitsrechte zugunsten des Schutzes der Gemeinschaft als Ganzes.

    1. @anja: Ja, Menschenleben ist das höchste Gut. Der Punkt ist, dass dir und anderen diese App erfolgreich als etwas verkauft wurde, das alternativlos Leben rettet. Im Umkehrschluss sogar, dass die Nichteinführung Leben kostet. Dabei gibt es dafür keine Beweise, es ist eine simple Behauptung. Und darauf fallen eben nicht alle rein, den einige erkennen durchaus den faden Beigeschmack der „Begleiterscheinungen“: Sammelfunktionen, die direkt in iOS und in Android eingebaut werden; eine API, auf die staatliche Stellen Zugriff haben; „anonyme“ Tracking-Apps, die Standortdaten erheben und mit der Telefonnummer verknüpft sind, obwohl es eine Referenzimplementation gibt, die auch ohne das funktioniert, etc.
      Die spannende Frage ist, wie viele von diesen Mechanismen dauerhaft bleiben werden. Die Politik weinun jedenfalls, wie schwierig bzw. einfach es künftig sein wird, mit behauptetem Nutzen Grundrechte außer Kraft zu setzen. Und eben das sehen einige hier durchaus kritisch.
      Ich maße mir jedoch nicht an zu behaupten, ob ich für eine Minderheit oder für eine Mehrheit spreche. Ich spreche in erster Linie für mich.

    2. Wenn Menschenleben das höchste Gut wäre, dann müssten Autos verboten oder zumindest stark reglementiert sein. Jedes Jahr sterben allein in Deutschland zehntausende Menschen durch PKW- und LKW-Unfälle. Trotzdem werden Autos nicht verboten und das hat Gründe.

      Genauso gibt es Gründe, dass der Datenschutz in Europa (nicht nur in Deutschland) so ist, wie er ist. Und das sollte man nicht mal eben schnell durch ein vermeintlich „höchstes Gut“ außer Kraft setzen. Das gehört, auch in Krisenzeiten, abgewogen.

      Das die Entwicklung einer solchen App in Deutschland länger dauert als z.B. in Norwegen, liegt mit Sicherheit nicht allein am Datenschutz.

  26. In Lichtjahren misst man die Entfernung….Und nicht die Zeit. Auch deine Position finde ich ehrlich gesagt fraglich….Statt den Datenschutz zu verteufeln, hätte man auch mal Pro und Contra realistisch abwägen können.

  27. Wer nach der Snowden Geschichte 2013 noch glaubt, dass irgendjemand Interesse oder auch nur die Mittel hat, persönliche Daten wirkungsvoll zu schützen, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

    Es ist gerade bei Krankenkassendaten bereits mehrfach passiert, dass diese auf wundersame Weise entwendet wurden. Informationen, die einmal bereitgestellt werden haben vielleicht ihren Preis sie legal oder illegal zu erlangen, aber eins sind sie sicherlich nicht: dauerhaft sicher.

    Ich weiß nicht, wo die ganzen Hipster ihr Vertrauen hernehmen nach all den Rückschlägen der vergangenen Jahre hinsichtlich Datensicherheit. Da gehört schon eine Ignoranz dazu, die in Richtung Wachkoma geht!

    Ich habe in jedem Fall mehr Angst davor, dass uns niemand wirkungsvoll vor dem Überwachungswahnsinn schützen kann, als dass Corona unserer Gesellschaft mehr schadet als eine mittel-starke Grippewelle.

    1. @frank: Das sehe ich genauso, allerdings ist die spannende Frage: welche Konsequenz zieht man daraus? Also was kann man konkret tun, um sich zu schützen, ohne sich gleichzeitig vom Rest der Gesellschaft abzukoppeln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand? Ich fange mal eine unvollständige Liste an:
      – Facebook-Produkte (inkl. Whatsapp und Instagram) nicht nutzen
      – keine Funktionen von Apps nutzen, die das Adressbuch hochladen (bspw. Threema)
      – keine Daten unverschlüsselt in der Cloud ablegen
      – Browser-Plugins nutzen, die Tracking anzeigen/blockieren und ggf. auf die betroffene Seite verzichten, wenn es nicht anders geht
      – sparsam sein mit dem Veröffentlichen von personenbezogenen Daten (extrovertierte haben es hier schwer)
      – stets hinterfragen, welche Preisgabe von Daten gegenüber wem wirklich notwendig ist
      – wo es noch geht, Bargeld verwenden und auf elektronische Zahlung verzichten
      – tbc
      Sicher ist man damit nicht „unsichtbar“, jedoch nur mit deutlich mehr Aufwand sichtbar.

  28. Hi Zero G!

    Viele der Dinge in Deiner offenen Liste mache ich genau so.
    Man wird mitunter etwas einsam, aber so ist das eben.

    LG, Frank

    1. @frank: Auch ich habe nur aufgeschrieben, was ich bereits seit Jahren umgesetzt habe. Die Frage ist, was man noch tun könnte, wohlgemerkt ohne zu vereinsamen und ohne das Ganze zum Lebenszweck emporzuheben.

  29. Zum Schutz der Bürger sollte mitten durch Deutschland eine Zaun gezogen werden. Auf der einen Seite, die Bürger, die sich den Totalitarismus wünschen und freiwillig ihre Menschenrechte und Freiheit gegen Sicherheit und Überwachung eintauschen wollen. Auf der anderen Seite, die Verteidiger der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dadurch bekommen die Bürger der einen Seite Ihre gewünschten Verhaltensregeln und Maulkörbe sowie eine hundertprozentige Teilnahme an der COVID-19-Überwachungs-App. Die Bürger der anderen Seite, können in Ruhe ihr normales Leben weiterführen. Jeder Bürger sollte selbst entscheiden und zu nichts gezwungen werden. Der Riss durch die Gesellschaft ist sowieso bereits vorhanden und irreparabel.

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