Buchpreisbindung: Neuigkeiten vom Abmahnanwalt

Am vergangenen Dienstag haben wir über die Apples Abmahnung in Sachen iTunes-Karten berichtet. Heute wollen wir euch auf den neuesten Stand bringen.

Erst am Samstag gab es reduzierte iTunes-Karten, am Montag geht es wie berichtet bei Rewe und Kaufpark in die nächste Rabatt-Runde. Mittlerweile hat Apple auch auf die Abmahnung reduziert, die das Unternehmen aus Kalifornien in der vergangenen Woche erhalten hat. Preisbindungstreuhänder hatten Apple vorgeworfen, dass man mit reduzierten iTunes-Karten gegen die Preisbindung von Büchern (in diesem Fall eBooks) verstößt. Einen ausführlichen Artikel zum Thema findet ihr hier.


„Apple hat sich nach Zugang der Abmahnung wieder mit uns in Verbindung gesetzt“, wird der abmahnende Anwalt Christian Russ von buchreport.de zitiert. „Offenbar gilt es vor allem, technische Probleme zu lösen, da man den iTunes-Karten nicht ansieht, zu welchen Preisen sie erworben wurden.“

Technisch dürfte es kein großes Problem sein, den Verkaufspreis einer iTunes-Karte auf den Apple-Servern zu vermerken. Beim Kauf wird die Karte ohnehin erst durch einen doppelten Scan an der Kasse über eine Internetverbindung scharf geschaltet. Damit dürfte alles darauf hinauslaufen, dass man bald keine Bücher mehr mit reduziertem Guthaben kaufen kann. Apps, Musik und Filme dürften davon aber nicht betroffen sein.

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Kommentare 58 Antworten

  1. Vielleicht sollte mal jemand klagen und prüfen lassen ob eine Buchpreisbindung überhaupt Verfassungsgemäß ist. Schließlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft mit EU-Richtlinien…

    1. Hat zwar jetzt nicht direkt mit der Buchpreisbindung zu tun, aber wir leben *nicht* in einer freien Marktwirtschaft. Zumindest nicht in Deutschland, aber ich gehe davon aus, dass du aus D bist, sonst würdest du dich ja sicher nicht über die BPB mokieren.
      Unser System nennt sich soziale Marktwirtschaft, die funktioniert anders als die freie Marktwirtschaft. Was davon (politisch) noch übrig ist, steht auf einem anderen Blatt…

      Ach ja, eins noch; die Idee mit der Klage finde ich nicht schlecht. Allerdings werde ich es nicht machen, dazu sind mir die Bücherpreise nicht hoch genug.

    2. Entschuldige bitte mein Klugscheissen, ABER wir (BRD, EU allgemein) leben in einer SOZIALEN Marktwirtschaft, die freie wird m.W. nur in den USA praktiziert! Heißt für uns, dass es, wie im Falle der eBooks, staatliche Kontrolleinheiten, wie zB auch das Kartellamt eine ist, dafür sorgen, dass die vorher festgelegten Preise auch durchgesetzt werden. Jedoch scheint hier wieder in Relation zu den Benzinpreisen, welche ja deutlich mehr Menschen belasten als irgendwelche eBooks, die ja einfach steigen, steigen und danach ganz unerwartet weiter steigen, sehr viel Energie reingesteckt zu werden! Von daher auch mein Fazit: „Ihr Kontrollbehördenbeamte – lasstet doch einfach! Ihr seid sowieso nur Stroharbeiter in Strohfirmen, die tatsächlich als Produkt ihrer Arbeit noch nicht mal mehr Stroh anbieten können!“

    3. In der Schweiz anscheinend bereits geschehen. Zitat aus Wikipedia:

      „In der Schweiz wurden die Buchpreise nicht durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung der Verlage und Buchhändler (sog. Sammelrevers). Diese Vereinbarung stand im Widerspruch zum Kartellgesetz. Die Buchpreisbindung fiel im Mai 2007, nachdem das Bundesgericht die Einschätzung der Wettbewerbskommission bestätigt hatte und der Schweizer Bundesrat eine Ausnahme für ein Kartell abgelehnt hatte.“

      Wenn ich mir dort jedoch die Ziele der Buchpreisbindung ansehe, sehe ich nicht, wie diese durch reduzierte Guthabenkarten umgangen werden. Außerdem darf die Buchpreisbindung nach einiger Zeit vom Verlag aufgehoben werden. Spätestens ab dann sollte Apple auch wieder das reduzierte Guthaben für Bücher ausgeben lassen dürfen.
      Was mich jedoch wundert: Apple liefert sich seit Jahren einen gerichtlichen Patentstreit nach dem anderen mit Samsung, aber bei einer mMn fragwürdigeren Abmahnung wird einfach klein beigegeben?

  2. Das wird technisch interessant. Ich habe 15,- auf dem iTunes-Konto, lade eine 15,- (für 12,- gekauft) auf und kann von den ersten 15,- Bücher kaufen und von den zweiten 15,- nicht ??? 🙂

    1. Ja, die Aussage „Technisch dürfte es kein großes Problem sein“ finde ich sehr mutig. Da in diesem Fall bestimmt irgendwelche ERP Systeme am Werk sind ist das bestimmt ein grosses Problem.
      Zum einen das angesprochene Problem mit der Zuordnung der Guthaben und zum anderen ist nicht klar das die Onlinesysteme den gezahlten Betrag überhaupt schon übertragen können. Ich gehe einmal davon aus das Apple weiss welcher Code welchem Kartenwert zugeordnet ist, daher reicht eine Meldung an Apple „Karte xyz verkauft“.
      Wenn dem so ist müsste nun die Schnittstelle erweitert werden und das sehe ich erst einmal nicht.

  3. eine einnahmequelle weniger für die verlage. ich sehe es nicht ein, für eine digitale version genausoviel oder teilweise mehr zu zahlen, wie für eine analog version

    1. Warum mehr? Buchpreisbindung heißt, dass digital den selben Preis hat wie analog. Allerdings ist die Gewinnspanne größer, da nichts gedruckt werden muss.

          1. Nein, eBooks dürfen einen anderen (niedrigeren) Preis haben, als die Printausgaben, jedoch muss dieser Preis bei allen Händlern der gleiche sein.

          2. Ich bin mir da zwar nicht sicher, will jetzt aber auch nicht über Details streiten. Fakt bleibt, dass mir nicht klar ist, wie er auf teurer kommt. Selbst wenn das rechtlich erlaubt sein sollte: Warum sollte man das machen?

  4. Leute dann kauft einfach keine ebooks mehr. Sollen doch alle Pleite gehen! Lasst Eure Autos stehn anstatt zu jammern wie hoch die Spritpreise sind. Sollen doch alle mal merken das wir die Schn… e voll haben vom Irsinn in unserem Land. !!!!!!!

  5. Wie sieht es denn bei den amazon eBooks aus? Ende letzten Jahres z. B. hat amazon zwei Wochen lang täglich ein anderes eBook verschenkt. Das kann doch auch nicht buchpreisbindungskompatibel sein, wenn ich mich nicht irre.

    1. Ohne es jetzt explizit nachgeschaut zu haben: Soweit ich irgendwo mal gehört/gelesen habe, gibt es gewisse Ausnahmen. So kann ein Händler für eine BEGRENZTE UND VORHER DEFINIERTE Zeit wohl entsprechende Aktionen für EINELNE TITEL veranstalten. Weitere Ausnahme (wenn auch in diesem Fall irrelevant) ist, wenn ein Händler sein Geschäft aufgibt und einen Ausverkauf startet. Dies gilt natürlich nur für analoge Bücher. Aber um es nochmal zu erwähnen: Dies ist ein reines „Gedächtnisprotokoll“ und kann sachliche Fehler enthalten!

    1. Das macht preislich zumindest bei den meisten Büchern keinen Unterschied. Wer allerdings einen Kindle (mit oder ohne Touch) besitzt, ist damit tatsächlich besser beraten!

      1. Durch die preisbindung eigentlich kein Unterschied.
        Aber damit sie sehen das es der falsche weg war 🙂
        Mal davon abgesehen macht das lesen kein Unterschied ob kindle App. oder iBook.
        Da ich mich immer nicht entschließen kann ob ich auf dem Zug aufspringen will, werde ich WENN ich welche kaufe dann doch bei Amazon kaufen.

        Wenn nicht dieses Userauspionieren wäre.

  6. Sowas gibt es auch nur in Deutschland…..
    Außerdem ist es Blödsinn, denn der Preis, den ich für das Buch bezahle, reduziert sich nicht. D. h., Autor, Verlag etc. bekommen ihren Vollpreis, haben also keinen Pfennig Verlust.
    Klagt dieser Typ auch gegen sämtliche Buchläden, daß sie Gutscheine nicht gegen Bücher eintauschen dürfen? Wenn ich nämlich einen Gutschein verschenke, dann zahlt der Beschenkte für die Bücher auch keinen Pfennig. Autor, Verlag etc. Erhalten aber auch hier ihren Vollpreis, denn der Gutschein wurde ja bezahlt.
    Die einzigen, die einen Verlust (am garantiert immer noch vorhandenen Gewinn) machen, sind die, die die Karten vergünstigt anbieten.
    Ich hoffe mal, dieser Anwalt bekommt am Ende vom Gericht mal ordentlich die Meinung gegeigt.

    1. Wenn du einen Gutschein einlöst, stellt sich die Situation mMn durchaus anders dar. Hier wurde ja in gewisser Hinsicht der volle Preis an jeden Händler gezahlt, nur halt nicht vom Käufer, sondern von einer dritten Person. Das dürfte rechtlich ähnlich zu beurteilen sein wie z.B. ein Vater, der seiner Tochter ein Buch kauft (statt eines Gutscheins) und dieses neu übergibt. Ich weiß, dass das Haarspalterei ist, aber so ist unser Rechtssystem nun einmal…

    2. Der Knackpunkt an der Sache ist, dass iTuneskartenkäufer eBooks im Wert von zB 50 Euro erwerben, dafür real aber nur 40 Euro zahlen müssen, sofern sie bei den beliebten 20%-Aktionen zugreifen. Dadurch hat ein Kunde, der woanders kauft bzw. woanders kaufen muss, weil er kein iOS-Gerät besitzt, einen Nachteil, was wiederum gegen die Buchpreisbindung verstößt, da gleiche Buchausgaben überall das gleiche kosten müssen.
      Die Buchpreisbindung ist insofern auch sinnvoll, da sie verhindert, das große Ketten den kleinen Buchhändler um die Ecke durch verbilligte Bücher platt machen können.

      1. Wenn aber ein Buchladen dicht macht und ausverkauft, haben auch nicht alle Menschen die möglichkeit diese reduzierten bücher zu kaufen, weil sie vielleicht in einer anderen stadt leben…

        1. Der Ausverkauf stellt hier afaik eine Ausnahme dar. Dies ergibt auch Sinn, da das Angebot in diesem Fall stark begrenzt ist und die Bücher ansonsten vernichtet werden müssten, da alles andere gegen die Buchpreisbindung verstoßen würde oder wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

        2. Hier ist aber auch das Angebot stark begrenzt. Außerdem müssten die Bücher sonst vernichtet werden, da alle anderen Lösungen wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Daher ist hier eine Ausnahme angemessen.

      2. Ich hab da noch ne Idee:
        Apppreisbindung! Wär ja gemein wenn die Droidler alles günstiger kriegen 😀
        Aber mal ehrlich, wie hier schon viele anmerken entsteht kein Verlust. Alles unnötig.

      3. Die Buchpreisbindung dient also dazu, dass durch günstige Angebote von großen Ketten nicht der kleine Händler Pleite gehen soll? Ah…deswegen haben auch auch alle Tankstellen die gleichen Preise (Benzinpreisbindung) und viele Versicherer sprechen sich mit den Preisen untereinander ab. Ach….huch…nein….das wiederum ist alles verboten und wird vom Kartellamt verfolgt.
        Wo ist hier die Logik? In dem Fall wird es ja wirklich mal Zeit, dass Europa irgendeiner deutschen Lobby auf die Finger haut.

      4. Falsch! Wenn ich eine Karte für 50€ 1:1 in Bücher umsetze bekommt der Buchhändler auch 50€ – ich kaufe also für 50€ Bücher im preisgebundenen Wert von 50€. Es ist dabei völlig egal, ob ich für die Karte selbst 50€ ausgegeben habe oder nur 40€ und mein Papi mir 10€ dazugeschenkt hat oder gar der Händler, der mir die Karte für 40€ überlassen hat. Die Karte, die ich umsetze hat einen Wert von … naaaaaa? … Richtig: 50€!
        Die Buchpreisbindung wird m.E. durch die Rabattaktionen mitnichten berührt. Ich erhalte ja keinerlei Rabatt auf die im Store angebotenen Bücher.

  7. Vielleicht noch ein kleiner Tipp. In Zukunft reduzierte oder rabattierte Geschenkgutschein der Geschäfte kaufen, die auch iTunes Karten anbieten. Das müsste doch auch gehen, oder? Dann bekommt man seinen Rabatt eben über den günstigeren Geschenkgutschein.

  8. Abgesehen mal davon, das ich Buchpreisbindung sowieso sinnlos finde und nicht einsehe, warum Ebooks genauso teuer sind wie die gedruckten Werke, verstehe ich das Problem nicht. Der Verlag bekommt doch sein Geld, unabhängig davon wieviel der Buchhändler im Endeffekt dafür nimmt.
    Reduzierte Gutscheine schädigen doch im Endeffekt nur den Verkäufer derselbigen und nicht den Buchhändler oder gar den Verlag! Deswegen verstehe ich das ganze Theater nicht. Kann mich mal einer aufklären was das soll?

    1. Durch die Rabatte wird -wenn auch nicht von Apple geplant- der iBook-Store von denen mit Gutscheinen gegenüber anderen Buchhändlern bevorzugt. Geschieht dies im großen Stil, bedeutet das das Aus für kleine Buchhändler. Spinnt man das bis zum Ende weiter, existiert am Ende nur noch der iBook-Store. Wer also hier nicht verlegen kann, hat in Deutschland keinen Absatz mehr, wodurch Apple ein Buch- und damit Meinungsmonopol hätte. Hier könnte man beispielsweise Microsoft und Google dadurch schädigen, dass man deren Benutzerhandbücher oder Bücher mit Tipps und Tricks für deren Programme einfach nicht verlegt.
      Natürlich kann jetzt jeder behaupten, dass es (noch) nicht so weit gekommen ist, aber es kann auf Dauer durchaus kommen. Ob es jetzt jedoch tatsächlich sinnvoll ist, deswegen gerade Apple abzumahnen, ist allerdings mMn mehr als fraglich.

  9. Tschuldigung, ich bin keiner der notorischen Korrigierer, diesmal kann ich es mir leider nicht verkneifen : “ Mittlerweile hat Apple auch auf die Abmahnung reduziert“ und bei ReWe gibt’s morger wieder reagierte ITunes Karten? 80)

  10. Was passiert, wenn ich bei Amazon 100 Gutscheine zu je 25 Euro kaufe und die dann für je 20 Euro weiter verkauf?

    Das könnte ich zB anbieten für Leute die für mehr als xx Euro in meinem Webshop einkaufen.

    Bekomme ich dann auch eine Abmahnung?

  11. Was soll diese schwachsinnige Buchpreisbindung? Mängelexemplare dürfen ja auch billiger verkauft werden oder Sondereditionen (buchclub)

  12. Wieso verkaufen wir nicht Ebooks als Mängelexemplare; schließlich fehlen dabei ja einige/alle gedruckten Seiten…

    Ich verstehe nicht mal, welchen Verlust Buchhändler aktuell erleiden durch rabattierte Guthabenkarten. Tritt der Verlust nicht vielleicht erst dann ein, wenn keine rabattierten Karten mehr verkauft werden dürften?

  13. Wo hier die Frage aufkommt wie man das dann regelt.. Ich könnte mit vorstellen, dass die Bücher dann nur noch mit Kreditkarte bezahlt werden können. Wäre wohl am einfachsten 🙂

  14. Hmm, von buch.de bekomm ich auch ständig 5-Euro Gutscheine…

    Man mag von der Buchpreisbindung halten, was man will. Aber wenn es hier zu einem Prozess kommt und ein deutsches Gericht entscheidet, dass die Bücher zu einem verbilligten Preis verkauft werden, weil Drittanbieter Apples iTunes-Karten vergünstigt anbieten, dann wäre das schon eine verdammt dämlicher Aktion. Zumindest in den höheren Instanzen halte ich die deutschen Gerichte ja noch für durchaus vernünftig.

  15. Hier wird nur von buchpreisbindung gesprochen aber nicht davon das die buchläden weniger bücher verkaufen.

    Im grunde ist mir das auch wurscht.

    Ich denke mal es geht darum das durch die itunes karten halt vermehrt bücher im itunes shop gekauft werden. Jedes buch das bei itunes gekauft wird bleibt im buchladen liegen also kein umsatz.
    Der trennt steigt nunmal mehr zu ebooks und das macht den buchhandel angst um ihre existens. Und das hat überhaubtnichts mit preisbindung zu tun.

    Aber hey wenn ich mir ein buch kaufen will und ich kann mir ein buch durch die itunes karten, wegen des rabatts, billiger kaufen dann greif ich doch ehr zu den leichten und handlichen ebooks als zu den schweren platzfressenden büchern.

    Aber wie gesagt is mir alles relativ wurscht !!!

  16. Das Problem ist, dass die deutsche Politik die Privilegien der Buchbranche, die mehr als 100 Jahre alt sind, nicht antasten will. Man traut sich einfach nicht. Obwohl in Schweden, GB und Irland die Buchpreisbindung schon, als unzeitgemäß betrachtet, vor Jahren abgeschafft wurde. Und da ist nun auch kein kultureller Verfall eingetreten.

    Wenn man kleine Buchhändler stärken will, dann muss man selbst als Verbraucher dort hingehen. Bei uns ist es ja eher so, dass die großen Ketten sich einen Verdrängungswettbewerb leisten können, dank der hohen Margen in Deutschland. Denn der Zwischenhandelspreis ist nicht gebunden, so dass große Ketten größere Margen haben als kleine Buchhändler. Kulturförderung ist das nicht. Und für den wahren Kulturschaffenden, den Autor, ist es eigentlich besser, wenn mehr (ggf. auch preiswertere) Bücher verkauft werden.

    Hoffen wir mal, dass sich ein grenzüberschreitender EU-Binnenmarkt für e-Books etablieren kann. So kann dieser Unsinn bald ein Ende finden.

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