Breitbandmessung: Desktop-App der Bundesnetzagentur wurde aktualisiert Neue Rechte für Verbraucher und Verbraucherinnen

Neue Rechte für Verbraucher und Verbraucherinnen

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind seit heute die Rechte für Verbraucher und Verbraucherinnen deutlich erweitert worden. Wenn der Vertragspartner, in der Regel der Internetprovider, eine vertraglich zugesicherte Leistung des Internetzugangs nicht erbringt, können Endkunden und -kundinnen das monatliche Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen.

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Internetgeschwindigkeit zu langsam: Bundesnetzagentur will Provider zu Bußgeldern zwingen

Wenn der Internetprovider eine höhere Geschwindigkeit auslobt, die aber bei weitem nicht erreicht wird, muss der Kunde dies nicht stillschweigend akzeptieren.

So ziemlich jedem Nutzer eines DSL-Vertrages ist diese Formulierung bekannt, „BIS ZU x Mbit/s“ sollen am eigenen Standort mit einem Tarif des jeweiligen Providers möglich sein. Mit dieser taktisch klugen Umschreibung stehlen sich die Internet-Anbieter aus der Verantwortung, denn es kann schließlich sein, dass die angepriesenen Übertragungsraten in der eigenen Wohnung nicht ganz so hoch ausfallen.

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