BGH hat entschieden: Dashcam-Videos sind als Beweismittel zulässig

Lange war es eine Grauzone, über die viel diskutiert wurde. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil rund um die umstrittenen Dashcams gefällt.

roav dashcam

Wer von uns hat das nicht schon einmal selbst erlebt: Eine brenzlige Situation im Straßenverkehr. Glücklicherweise geht in den meisten Fällen noch alles gut. Wenn es dann doch mal kracht, gibt es im schlimmsten Fall jede Menge Ärger. Insbesondere als Unfallopfer kann das sehr nervig sein. In der Zukunft könnte das Thema Dashcam noch einmal richtig interessant werden, denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die kleinen Kameras prinzipiell als Beweismittel in Frage kommen, wenn man sich an die Spielregeln hält.


Das wichtigste Detail des Urteils gleich vorweg: Es ist weiterhin unzulässig, Videos der kompletten Fahrt aufzuzeichnen und dauerhaft zu speichern – hier steht der Datenschutz der unwissentlichen gefilmten Personen im Fokus. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist der Datenschutz aber zweitrangig, denn die betroffenen Personen müssten ohnehin persönliche Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen.

Unfallfreie Videos müssen automatisch überschrieben oder gelöscht werden

„Wichtig ist auch zu wissen, dass Dashcams eine gewisse technische Ausstattung mitbringen müssen, um de facto den Anforderungen der Gerichte zu genügen. Sie müssen Aufzeichnungen nach einer gewissen Zeit automatisch überschreiben. Damit im Falle eines Unfalls jedoch die Aufzeichnung fixiert wird, haben zum Beispiel Kameras von Rollei eine Erschütterungsfunktion. Spürt die Kamera eine unnatürliche Erschütterung, wird die laufende Aufzeichnung auf der Kamera so abgespeichert, dass sie nicht überschrieben wird. Auch kann eine Aufzeichnung manuell auf der Speicherkarte fixiert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kamera-Herstellers Rollei.

Gleichzeitig betont das Gericht noch einmal, dass nicht nur die permanente Aufzeichnung, sondern natürlich auch das Verbreiten des Videomaterials unzulässig ist, beispielsweise über Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook.

Ich persönlich habe noch keine Dashcam im Einsatz, bei meinem Kollegen Frederick fährt seit einigen Monaten die Anker ROAV DashCam C1 mit. Zu einem Unfall ist es bislang nicht bekommen, bislang funktioniert die Technik aber wie gewünscht. Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr eine Dashcam im Einsatz? Wie steht ihr generell zu den kleinen Kameras, die das Verkehrsgeschehen aufzeichnen?

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Kommentare 62 Antworten

  1. Ich werde mir jetzt wohl auch eine zulegen. Berichtet also gerne weiter über Tests. Mich stört allerdings die Optik mit den baumelnden Kabeln. Es gibt leider nicht überall die Möglichkeit dieses unsichtbar zu verlegen.

    1. Die Möglichkeiten gibt es überall !! Nuuur muss man auch bauen können und einen Sinn für Ordnung haben dann findet man eine Lösung ☺️in meinem bmw ist die kleine Linse im Himmel nach vorn eingebaut ?alles ordentlich ?Autoradio mir Recorder Funktion und läuft ?

  2. Ich habe von Dyi die ihr mal gepostet hattet. Tolles Bild und einfach hinterm Spiegel anzubringen und 2,5m Kabel, damit man es verstecken kann. Im Skoda USB der über Zündung geht, läuft sie auch nur dann, wenn erwünscht. Hatte auch schon ein beinahe Reh zusammenprall gefilmt. Den auf der anderen Seite hat es erwischt…

  3. Hat mich sowieso gewundert, warum sich das so hinzieht mit der Entscheidung. Ein Video zu faken ist wesentlich aufwändiger und kann im Zweifel immer noch abgewiesen werden. Grundsätzlich finde ich ist es eine gute Idee um einen Unfall besser nachvollziehen zu können. In Schockmomenten sieht man ja häufiger Dinge, die so überhaupt nicht da waren oder sich anders dargestellt haben.

  4. Es ist verbiten eine Dashcam zu nutzen. Punkt. Kommt es zu einer Fahrzeugkontrolle und fie Dashcam läuft gibts ne Anzeige. Ggf wird die Cam beschlagnahmt. So sieht es zu 99% im Straßenverkehr aus. Erst wer sie als Beweismittel braucht erfüllt die 1%. Das geht zu 50% auch nach hinten los, da man sich damit selbst belasten kann und sie wie gesagt von der Polizei spätestens beim Unfall beschlagnahmt wird.

      1. da hast Du was falsch verstanden. Du darfst max den Unfall aufnehmen und wie willst du das tun? Dashcams sind nur zulässig, wenn sie bei einer Vollbremsung zb. anfangen aufzunehmen und da nutzen Dir nachrüsten wenig, da es in die Fahrzeuelektronik eingreift. Nach hinten filmen sie auch nicht, oder zur Seite.

        Wenn ich schon lese:“nach dem Urteil…“
        Das Urteil sagt lediglich, dass in diesem Fall es als Beweismittel zugelassen wird. Es wurden schon andere Dashcams vor labger Zeit zugelassen, gleichzeitig wurden Strafen fällig (und werden auch weiterhin) weil die komplette Fahrt aufgezeichnet wurde.

          1. Da hab ich nichts falsch verstanden, es gab vor Wochen bereits ein Grundsatzurteil zu dem Thema. Lern bitte lesen bevor Du Leuten rätst sich gegen geltendes Recht verstoßen, denn das ist ebenfalls strafbar. Du darfst mir da gerne glauben ich bin im Gegensatz zu Dir mit Gesetzen vertraut. ?

          2. Komm mal wieder runter … Ich rate niemanden zu etwas. Nur weil DU es nicht verstehst und scheinbar eine gewisse Abneigung zu dem Thema hast, brauchst Du nicht ausfallend werden. Erspar mir so ein Gelaber und informiere Dich noch mal. Tschüss.

          3. Klar Du behauptest sie sind erlaubt. Ich verlasse mich jetzt mal darauf, dass du als Anwalt (denn du gibst hier ja nun Rechtsberatung) weißt wovon du redest. Werde mal nen Screen machen und in diversen DC Gruppen posten, dass Du gesagt hast, sie wären nun erlaubt. Soll das Gericht sich doch an Dich dann wenden, wenn sie Einwände haben ?

        1. Also bitte – bleib‘ sachlich!
          Ich darf zitieren (welt.de):
          „Wann ist das Filmen damit erlaubt?
          Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Dashcams sind nicht verboten. Wer jedoch andauernd Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.“
          Die Betonung liegt auf „und“, d.h. alle drei genannten Punkte (filmen, speichern und veröffentlichen) zusammen sind unzulässig!
          Also: Filmen für den Privatgebrauch (wie auch sonstige Film- und Fotoaufnahmen in der Öffentlichkeit), ohne dies zu veröffentlichen, ist erlaubt.

          1. Auch da bist Du nicht richtig informiert. Dascams sind weiterhin Grauzone wie ein Blitzwarner oder Radawarner etc. Man darf sie haben, aber nicht nutzen.
            Bereits das auspionieren also filmen ist nicht erlaubt.

            Siehe:
            „ Das gleiche Amtsgericht München sah es im Fall einer anderen Frau etwas anders: Sie ließ ihre Dashcam permanent laufen. Nach einem Parkschaden legte sie den Videobeweis vor. Doch die Richter wiesen diesen ab und die Frau musste sogar ein Bußgeld von 150 Euro zahlen (Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17).“

          2. Du trollst gerne, wa?
            Ich verstehe sehr gut, scheinbar willst Du es nicht wahr haben, dass dieses Urteil nur eine Einzelfallentscheidung war.

          3. Milcar hat recht, wir alle sind idioten und gut ist ?
            Regt euch doch über solche Typen nicht auf.

          4. @milcar: Du kennst den Spruch mit dem Kuchen und den Krümeln?
            Sicher wurde ein konkreter Fall entschieden, aber wenn der BGH etwas entschieden hat, werden danach keine Amts- und Landgerichte anders entscheiden.

          5. da bist Du ebenfalls falsch informiert, mal abgesehen davon, dass das Urteil nicht einmal rechtskräftig ist ?

            @ Benno troll woanders.

          6. @milcar: Diese Deine Meinung sei dir gegönnt. Gerne darfst du deine Aussage belegen, bis dahin bleibt es lediglich die Meinung eines irgendjemand, der fragwürdige Aussagen zu unserem Rechtssystem postet, bspw. dass es (für einen Rechtslaien) angeblich strafbar sei, anderen zu raten gegen das Gesetz zu verstoßen.

          7. zerog wenn du dir so sicher bist dann kauf dir ne dashcam und sag mir wo du parkst. den rest regeln dann die „rechtslaien“ ??

          8. @milcar: Es reicht eben nicht zu sagen „vertrau mir, ich kenne mich mit dem Gesetz aus“. Wenn du mir sagst „du bist falsch informiert“ und ich nach Belegen frage, solltest du in der Lage sein zu liefern. Ansonsten kann es leicht den Eindruck erwecken, du bist einer von vielen hier die viel postulieren wenn der Tag lang ist.
            Dass ich mir eine DC anschaffen möchte habe ich doch schon geschrieben.
            Wo ich parke? In meiner Tiefgarage. Da kommst Du eher selten hin ?
            Ansonsten, solange Du mich nicht im Straßenverkehr leichtsinnig/unnötig gefährdest oder mich gar unverschuldet in einen Unfall verwickelst, brauchst du vor meiner DC keine Angst zu haben ?

  5. „Wichtig ist auch zu wissen, dass Dashcams eine gewisse technische Ausstattung mitbringen müssen, um de facto den Anforderungen der Gerichte zu genügen“
    Falsch. Die Kameras müssen nicht den Anforderungen der Gerichte genügen, sondern den Vorgaben des BDSG.

  6. Die Überschrift ist auch falsch. Richtig müsste es heißen, dass Dashcam-Videos als Beweismittel im Einzelfall zulässig sein können.

  7. Bin auch froh über das Urteil. Hab schon seit Jahren eine und interessiert zumindest die Polizei keinen Meter ob man eine hat oder nicht. Ganz im Gegenteil die wollten sogar schon einmal ein Video von mir, leider war nicht genug zu sehen.

        1. Es handelt sich um ein Einzelfallurteil, bei dem eine Interessenabwägung dazu geführt hat, dass die (in diesem Fall sogar gesetzeswidrige) Videoaufzeichnung ausnahmsweise als Beweismittel zugelassen wurde. Ansonsten sind permanente Aufzeichnungen durch Dashcams weiterhin nicht zulässig und strafbar.

          1. Habe ich schon verstanden, aber selbst eine nicht zulässige Aufnahme kann als Beweismittel zugelassen werden. Aber für mich macht das keinen Unterschied, ich nutze meine wie bisher (die löscht natürlich ständig die Aufnahmen) und werde auch in Zukunft keine Nachteile haben, sondern habe die Chance, dass sie mir evtl. mal hilft.

          2. Also bisher habe ich in zwei Fällen die Polizei drauf aufmerksam gemacht, dass ich so eine Cam habe und ob sie das Video wollen. Wüsste ich, dass ich die Schuld trage hätte ich einfach nichts gesagt oder die Karte entfernt. Klar theoretisch kann es Situationen geben wo das nicht mehr geht nach einem Unfall, aber das Risiko gehe ich gerne ein und habe dafür die Chance bei einem nicht von mir verschuldeten Unfall Recht zu bekommen.

          3. gute Idee, belastende Beweise zu vernichten, aber nutzt Dir wenig, wenn es richtig kracht und Du bewusstlos in Deinem Auto bist und gerade 2 Menschen gekillt hast, weil Du über Rot gefahren bist.

          4. Ja aber sowas mache ich nunmal auch nicht und wie gesagt überwiegen für mich die Vorteile. Wenn einer natürlich wie ein Rücksichtsloses Arschloch fährt , dann würde ich mir das auch überlegen.

  8. Ich nutze seit geraumer Zeit auch eine ITracker mini, da ich ca. 70.000km fahre. Da passieren sehr oft brenzlige Situationen. Bisher kam es noch nicht zu einem Unfall, aber sie gibt mir ein gutes Gefühl. Natürlich stelle ich nichts ins Netz. Sie wird alle 18 Std von selbst überschrieben.

    1. Rechtslage, Linkslage…
      Ich hatte die ganze Zeit überlegt, aber jetzt nach dem Urteil schaffe ich mir auch eine an. Das eine ist, was rechtlich in der Grauzone ist, das andere ist, was in der praktischen Realität hilfreich für mich ist. Insofern, leben und leben lassen.

      1. Es gibt keine Grauzone, sondern klare Vorgaben durch das Bundesdatenschutzgesetz. Aber leider sind weder dieser Blog noch einige Leser offensichtlich in der Lage, dies zu begreifen.

        1. Du willst wie ändere Datenschützer natürlich das Lügner, Betrüger und Kriminelle besser geschützt werden und somit niemals überführt werden können. Hoffentlich kommst du mal in solch eine Lage und hast keine Beweise, aber jemand eine Aufnahme! Datenschutz ist gut und wichtig, aber nicht wenn es Lügner und Betrüger sowie Kriminelle sowie Verkehrsrowdies schützt!!!! Es wird somit die Wahrheit gezeigt! Das stinkt natürlich diejenigen gewaltig! Ich bin klar dafür Wahrheit und Überführung vor Datenschutz!!!!

          1. Was du willst ist vollkommen wurscht. Die Rechtslage ist derzeit so wie die ist. Wenn du etwas ändern willst, geh in die Politik und kämpfe dafür.

          2. Junge, von Datenschutz hast du keine Ahnung. Wir gingen dafür noch auf die Straße und klagten ein.

          3. wenn du drauf stehst, dass Dein Nachbar oder jeder, den Du mal falsch abgeguckt hat Dir an die Karre pisst und Dich mit Fotos und Videos überwachst, bis Du mal einen mm zu weit am Bordsteinparkst, dann solltest Du in einen Überwachungsstaat ziehen. Die Stasi braucht kein Mendch. In Deutschland brauchen wir weder Selbsjustiz noch die totale Überwachung. Überwachen darf selbst die Polizei nur mit richterlichen Beschluss.

            Scheinbar funktioniert Dein Hirn nicht mehr richtig.

        2. @Kon: Fachlich hast Du absolut Recht, genau wie die anderen Datenschutz-Fundamentalisten hier. Ich arbeite seit 10 Jahren unter Anderem im Datenschutz und habe mich gerade als Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO zertifizieren lassen. Es ist genau so wie das BGH argumentiert hat.
          Dennoch: das Risiko, als Privatmensch wegen Datenschutz belangt zu werden ist gering. Und wenn ich die Wahl habe, gegen Datenschutz zu verstoßen oder im Straßenverkehr abgezogen zu werden und mangels Zeugen/Beweise blöd da zu stehen wähle ich eindeutig ersteres. Das ganze Leben besteht aus Abwägen ?

          1. wenn Du doch zertifizierter Datenschutzbeauftragter bist, weißt Du ja, was für Strafen ab ende Mai auf Dich zukommen.
            Ich persönlich hab immer nen Smartphone dabei um solche Leute anzukacken, denn beschweren dürfen die sich nicht, wenn sie andere überwachen.

          2. Seit Jahre wird in sämtlichen Supermärkten gefilmt und gespeichert meist mehr als nur 24 Std. und jetzt regt ihr euch auf wo es Kameras für die Straße gibt (Dashcams) ????‍♂️

          3. was Du in Deinem Wohnzimmer machst ist was völlig anderes als in der Öffentlichkeit. Was hat Objektschutz mit Menschen zu tun, die paranoid sind?
            Du darfst nicht einmal eine Kamera dein Auto überwachen lassen, wenn dadurch Fussgänger oder andere Objekte gefilmt werden.

          4. @milcar: So pauschal stimmt es einfach nicht. Hast du die Urteilsbegründung überhaupt gelesen?

            „Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.
            Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung.“

            Damit hat der BGH die Leitplanken aufgezeigt. Selbst im unzulässigen Fall hat nützt dem Kläger die Aufnahme doch. Und bei Einhaltung bestimmter Kriterien kann sogar eine zulässige Aufzeichnung durchgeführt werden.

          5. @milcar: Unter BDSG alt war die Höchststrafe 50.000 und 300.000 Euro, je nach Schwere des Vergehens. Wie viele Beispiele kennst du, wo die Höchststrafe gegen Unternehmen verhängt wurde? Von Privatmenschen ganz zu schweigen.
            Selbst Lidl hat für das systematische Ausspionieren der Mitarbeiter nur einen Bruchteil der Höchststrafe bekommen.
            Wie immer im Strafrecht gilt: wenn du ein unbeschriebenes Blatt bist, wirst du erstmal nur ermahnt. Du lässt dich viel zu leicht von den schreienden Anwälten beeinflussen, die die DSGVO nutzen um Panik zu schüren.
            Ach ja, und wie willst du dein Handy zücken wenn der Unfall schon passiert ist? Wenn du Glück hast kriegst du neben Bußgeld noch einen Flenspunkt dazu wenn du das bei laufendem Motor tust ?

          6. ein unbeschriebenes Blatt wollte mit einer Dashcam eine Abzeige machen und der zuständige Richter hat 150 Euro als Strafe gegen die Person verhängt und die Klage abgewiesen. Also 150 sind zwar nicht die Höchststrafe, aber sind schon ausreichend für den Anfang um jemanden klar zu machen, dass die Dashcam zukünftig zu entfernen ist.

          7. es ist uninteressant ob bgh, ag oder eugh. es ist und bleibt verboten zu filmen. im extremfall und einzelfall kann zur beweissicherung der beweis höher eingeschätzt werden. K A N N!!! es ist kein muss. Bis zum Unfall ist es nicht erlaubt. Wer Dich bis dahin erwischt kann Dich 1. anzeigen und 2. falls persönlich betroffen dich zivilrechtlich verklagen.
            Nur in extremfall zb. bei der Unfallbeweissicherung wird das eine über das andere gestellt.

            Hinzu kommt, dass am ende Mai die DSGVO in kraft tritt und dann wird es noch schärfer bestraft.

          8. @milcar: Ausnahmsweise widerspreche ich dir nicht. Nichts anderes schrieb ich auch. Die Rechtslage ist klar. Aber ich schrieb auch: Nach Abwägung des Risikos für mich als Privatmensch würde ich mir eine DC anschaffen. Logisch nur für den Fall eines Unfalls, mit Ringspeicher mit kurzer Aufnahmedauer und ohne irgendwelche Videos bei YouTube zu posten. Meine Lebenszeit ist mir zu kostbar um mir irgendwelche Aufnahmen meiner Fahrten einfach nur so anzusehen.
            Im Übrigen ist es alles andere als egal, ob ein AG, LG oder BGH urteilt.

          9. Komm hier nicht mit halben Sachen. Gib den Link über Verhandlung und Urteil an. Damit man genau nachvollziehen kann um was es genau ging und was getan wurde!

          10. lern alleine schon die Artikel zu lesen, die Du kommentierst, da fäbgt es schon mit an. Das Du nicht in der Lage bist das aktuelle Urteil zu verstehen reicht aus um mir nicht die Mühe zu machen Dir noch weitere Quellen zu suchen. Als Tipp: hier in den Kommentaren verstecken sich bereits welche ?

  9. Jahrelang erfolgreich mit Garmin NüviCam unterwegs! Sie erfüllt beide geforderten Standards G Sensor und Überschreibung. In diesem Live Navi ist die Dashcam und Bluetooth Freisprecheinrichtung integriert und somit muss ich nicht 2-3 Geräte betreiben. Perfekt! Zweites Handy per Bluetooth wäre noch nett gewesen. Aber sie hat sich schon desöfteren bezahlt gemacht und jahrelange Kartenupdates sind such schon inklusive!

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