Kopie der eigenen Daten anfordern: Apple bietet neuen Datenschutz-Service

Im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung bietet Apple ab sofort eine Option, um eine Kopie aller gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten.

Datenschutz Apple

Der Datenschutz spielt für Apple seit jeher eine wichtige Rolle, immer wieder betonen Tim Cook und seine Kollegen, wie wichtig die Privatsphäre der Nutzer ist. „Apple Produkte sind gemacht, um Großartiges zu tun. Und um deine Privatsphäre zu schützen“, heißt es nicht umsonst auf dieser eigens für das Thema eingerichteten Info-Webseite.


Zudem besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Kopie der gespeicherten persönlichen Daten von Apple zu erhalten. Dazu loggt man sich einfach auf dieser Seite mit der eigenen Apple-ID ein und wählt dann die gewünschten Daten aus. Unter anderem stehen hier Daten zur den Aktivitäten im App Store, im Apple Store oder auch Einträge aus der iCloud zur Verfügung.

Abruf der persönlichen Daten dauert bist zu sieben Tage

Besonders große Datenmengen entfallen auf die Bereiche „Dateien und Dokumente auf iCloud Drive“, „iCloud Mail“ und „iCloud Fotos“, die Apple sogar separat auflistet und auf die großen Datenmengen verweist.

Im weiteren Verlauf wird abgefragt, wie groß die maximale Dateigröße sein darf, die problemlos geladen werden kann. „Wir werden deine Daten in Dateien dieser oder einer kleineren Größe teilen“, heißt es kurz vor Anschluss der Anfrage. Diese soll laut Informationen von Apple innerhalb von sieben Tagen bearbeitet werden. „Um die Sicherheit deiner Daten zu gewährleisten, nutzen wir diese Zeit zur Überprüfung, dass die Anfrage von dir gestellt wurde“, heißt es seitens Apple.

In welcher Form Apple die angefragt Daten liefert, wissen wir aktuell leider auch noch nicht. Wir werden diesen Artikel aber umgehend überarbeiten, sobald unsere Anfrage bearbeitet wurde.

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Kommentare 21 Antworten

  1. nach §34 BDSG sind sie schon immer dazu verpflichtet innerhalb von 14 Tagen Auskünfte über gespeicherte Daten und deren Verwendung zu geben.
    Nun kann Mans halt einfach beantragen, vorher hätte eine eMail gereicht.

    1. @michl: Im BDSG steht keine konkrete Frist drin. Das mit den 14 Tagen ist zwar der „übliche Konsens“, aber kein durchsetzbarer Anspruch.
      Ansonsten hast Du Recht.

  2. Auf Apples Website wird aufgezeigt, welche Formate der Download umfasst:
    Dein Download wird enthalten:
    App-Nutzungs- und Aktivitätsdaten als Tabellenkalkulationen oder Dateien im JSON-, CSV-, XML- oder PDF-Format.
    Dokumente, Fotos und Videos in ihrem Originalformat.
    Kontakte, Kalender, Lesezeichen und Mail im VCF‑, ICS‑, HTML- und EML‑Format.
    Dein Download wird nicht enthalten:
    App-, Buch-, Film-, TV-Sendung- oder Musik-Käufe.
    Den Apple Online Store-Transaktionsverlauf und Marketingmitteilungsverlauf.

      1. @moniduse: Selbst wenn Apple etwas wirklich schenken würde, gäbe es hier immer noch Kandidaten, die das trotzdem blöd finden ?

  3. Bei Whatsapp kann man übrigens jetzt auch seine gespeicherten Daten als Bericht anfordern. In den Accounteinstellungen. Dauert ca. 3 Tage.

  4. Und was hab ich jetzt davon? Wenigstens nicht so nervig wie die drölftausend E-Mails die mir diese „tolle“ datenschutzverordnung „gebracht“ hat ?

    1. @thraciel: Die DSGVO ist für diejenigen wichtig, die darauf Wert legen, dass ihre Daten besser geschützt werden. Du gehörst einfach nicht zur Zielgruppe. Einfach ignorieren. Schaffst du das?

      1. Nö denn die deutsche Umsetzung schadet (welch Wunder) Vereinen, kleinen Unternehmern und öffnet einer neuen Abmahnwelle Tür und Tor.
        Der effektive praktische Nutzen ist und bleibt überschaubar. Das sich in der Realität überhaupt was ändert wird sich zeigen. Mir fehlt der Glaube in der aktuellen Form. Welchen Nutzen in der Realität erwartest du konkret den es jetzt gibt?

          1. Nicht genau definierte Forderungen mit horrenden Strafen dahinter?
            Alleine vom BLSV gab es drei abendfüllende Veranstaltungen und jeder sieht es anders.

          2. Sämtliche. Was ausreichend ist und was nicht ist nirgendwo zweifelsfrei festgelegt. Aber du scheinst das ja besser zu wissen wie jeder Anwalt und laberst daher altklug herum.“ ohne was konkretes zu bringen

          3. @thraciel: Dachte ich es mir. Dass du keine Ahnung hast hält dich nicht davon ab den ewig selben Stammtisch-Bullshit unreflektiert zu wiederholen und auf konkrete Nachfrage kommt von dir (welch Wunder) nur heiße Luft. Keine weiteren Fragen.

          4. Netter Versuch das umzudrehen – nur habe ich dir eine Frage gestellt die du nicht mal ansatzweise beantworten kannst. Lieber Leute dumm anmachen Weils für sonst nix reicht.
            Du kannst dich ja gerne mal mit Verbandsanwälten (oder ist das für dich besagter Stammtisch) unterhalten. Wahlweise auch Fotografen

  5. Gespeicherte Daten sind da eine, da ich sie der Firma (Apple oder alle anderen) ja von mir aus gegeben habe. Über die sollte doch jeder von sich aus selbst wissen, welche das sein könnten, ohne eine solche Anfrage starten zu müssen.

    Mich würde viel mehr interessieren, an welchem Datum welche Daten an welche Drittfirma (mit Namen/Adresse/etc.) weitergegeben wurde oder Zugriff bekommen hat. Sobald diese Daten nun weiter gegeben wurden, hast du als „Kunde“ keine Möglichkeit mehr eine weitere Verbreitung einzuschränken!

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