SongShift: Spotify verbietet Playlist-Transfer

Neues Update baut Funktion aus

21 Kommentare zu SongShift: Spotify verbietet Playlist-Transfer

Die hilfreiche App SongShift (App Store-Link) haben wir euch vor rund zwei Jahren vorgestellt. Mit ihr könnt ihr einfach Playlists von einem zum anderen Musikstreaminganbieter umziehen. Das ist bei einem Wechsel natürlich sehr praktisch, da man dann seine Playlists behalten und weiter pflegen kann.

Doch ab sofort ist das nicht mehr mit Spotify möglich. Wie die SongShift-Entwickler berichten, hat Spotify die Macher aufgefordert, die Schnittstelle zu deaktivieren, da diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Das haben die Entwickler in Version 5.1.2 umgesetzt.


Demnach könnt ihr mit SongShift keine Playlists mehr von Spotify exportieren und bei anderen Diensten importieren. Aber: Ihr könnt weiterhin Playlists von anderen Anbietern mit SongShift bei Spotify importieren. Die genauen Gründe werden nicht genannt, man kann aber davon ausgehen, dass Spotify so den Abgang von Nutzern verhindern möchte. Wer beispielsweise bei Spotify zahlreiche Playlists pflegt und aus welchen Gründen auch immer zu einem anderen Anbieter wechseln will, kann so seine Playlists nicht mitnehmen.

Das gleiche Schicksal ereilt auch TuneMyMusic. Es bleibt abzuwarten, wann auch alternative Anwendungen aufgefordert werden den Export zu unterbinden.

‎SongShift
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Entwickler: SongShift
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Kommentare 21 Antworten

  1. ?? – logische Konsequenz! Die Entwickler von SongShift sollten tunlichst auch die Funktion der Playlist-Mitnahme zu Spotify auch kappen.
    Spotify wird immer unsympathischer! Gut, dass ich meine Playlist schon mitgenommen habe und nicht mehr darauf angewiesen bin.

      1. Ich habe den Dienst zurück zu AppleMusic gewechselt, weil ich da mehr von habe, da alle meine gekauft und das Streaming Angebot zusammen genutzt werden können. Preislich tut sich da gar nichts für mich und vom Angebot habe ich auch noch keinen Unterschied feststellen können…

        1. Ich habe apple music getestet, bin aber auf Grund der für mich schlechteren Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit wieder zu spotify zurück…

    1. @kucht: Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Anstatt die Kunden mit attraktiven Angeboten halten zu wollen, so ein fadenscheiniger und erbärmlicher Versuch…
      Aber es wird wahrscheinlich wieder zurück genommen, weil vermutlich illegal. Der Gesetzgeber möchte genau so ein Verhalten nicht haben. Bspw. besagt Art. 20 DSGVO:

      „Recht auf Datenübertragbarkeit

      (1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern…“

      1. Das Recht auf Datenübertragbarkeit bezieht sich auf personenbezogene Daten. Playlists sind ja wohl kaum personenbezogenen. Daher gibt es keinen Anspruch aus der DSGVO.

        1. @Markus:
          1: Dass die DSGVO nur personenbezogene Daten regelt, ist klar
          2. Dass Playlists nicht personenbezogen sein sollen, wie kommst Du auf das schmale Brett?
          3. Die DSGVO war nur ein Beispiel, daher schrieb ich ja auch explizit „bspw.“. Meine Aussage war: der Gesetzgeber möchte das nicht. Und das drückt sich „bspw.“ in der DSGVO aus. Gibt aber sicher noch andere Beispiele, aber ich kenne mich halt mit der DSGVO aus.

          Jetzt klarer?

    1. @Sebastian: In der Sache, also dass das dem Kunden gegenüber nicht fair ist von Spotify, hast Du Recht.
      Aber hier hat der Herausgeber der Webseite etwas nicht verstanden:

      „500 % MORE than the upper limit of 5% charged by other payment providers for purchases“

      Apple ist kein Zahlungsdienstleister, tritt auch nicht als solcher auf und berechnet die 30% Provision nicht für den Zahlungsvorgang, sondern für die Zurverfügungstellung der Plattform mit allem was dazugehört.
      Ob die 30% gerechtfertigt sind oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, aber das möchte ich hier gar nicht thematisieren.

    2. An welcher Stelle enthält eine Playlist ein personenbezogenes Datum? Das ist Unsinn. Artikel 20 kann hier nicht als Rechtsgrundlage herhalten. Das glaube ich schlichtweg nicht.

      1. @markus: Du hast auf den falschen Beitrag geantwortet.
        Nochmal in aller Deutlichkeit: Art. 20 war nur ein BEISPIEL um die Absicht des Gesetzgebers aufzuzeigen, dass genau das Verhalten, was Spotify gerade an den Tag legt (Kunden beim Wechseln behindern), unerwünscht ist. Ich weiß nicht wie ich es noch deutlicher schreiben soll. Ich habe NICHT geschrieben: Leute, das ist die Lösung, macht euer Recht nach Art. 20 geltend. Wäre ich Spotify-Kunde und von dem Problem betroffen, wäre Art. 20 auch nicht mein Ansatz.

        Davon völlig losgelöst ist die Playlist selbstverständlich personenbezogen. Sie ist dem Kundenkonto zugeordnet und beinhaltet Informationen über den Musikgeschmack des Kunden. Ich verstehe gar nicht wie man auf die Idee kommen kann, dass das nicht personenbezogen sein könnte. Wie immer hilft der Blick ins Gesetz:
        „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
        Glauben kannste also in der Kirche.

      2. @markus: Und heute, 11 Tage später, rudert Spotify wenig überraschend zurück:
        appgefahren.de/spotify-vs-songshift-playlist-transfer-wird-wieder-erlaubt-287818.html

        „Demnach lassen sich nur Playlists transferieren, die man selbst erstellt hat, oder an deren Erstellung man gemeinsam mit anderen Personen beteiligt war. Spotify-eigene Playlists lassen sich nicht übertragen.“
        Es lassen sich also nur die personenbezogenen Playlists exportieren.

  2. „aus welchen Gründen auch immer zu einem anderen Anbieter wechseln will“… ? also ich persönlich wechsle, weil alle 3 Monate ein neues Haustier Spotify kostenlos erprobt. Spotify sorgt natürlich passend alle 3 Monate für gratis Musiknachschub ??

    1. Und dank solcher leute wie Dir lassen sich Spotify, Netflix und Co immer wieder solche Hürden einfallen die den zahlenden Kunden dann gängeln. Danke dafür…..

  3. Da habe ich eine klare Meinung zu. Spotify kann sich seinen Dienst dorthin stecken wo keine Sonne reinscheint. Ich bin auch so sehr zufrieden mit meinem Apple Music Abo. Nun gibts auch keinerlei Gründe mehr das zu ändern. Wenn ich so im Laufe der Zeit lese wie und auf welche Art sich Spotify gebärdet kommt mir echt der Kaffee hoch.

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