YouTube Premium Lite wird am 25. Oktober eingestellt

War offiziell nie in Deutschland buchbar

7 Kommentare zu YouTube Premium Lite wird am 25. Oktober eingestellt

3D-Icon von YouTube vor grauem Hintergrund

Im August 2021 hat YouTube den Tarif Premium Lite in ausgewählten Ländern eingeführt und getestet. Hierzulande konnte man den Lite-Tarif nie buchen, über einen VPN-Umweg über Luxemburg oder Belgien war es aber dennoch möglich. Nach der Testphase steht jetzt aber fest: YouTube Premium Lite wird eingestellt. Nutzer und Nutzerinnen von YouTube Premium Lite wurden von YouTube darüber informiert, dass der Lite-Tarif zum 25. Oktober eingestellt wird.

YouTube Premium Lite war das, was sich viele wünschen: Werbefreie Videos. Der Lite-Tarif verzichtet auf YouTube Music, zudem ist die Wiedergabe im Hintergrund nicht möglich. Mit 6,99 Euro war YouTube Premium Lite deutlich attraktiver als der Premium-Monatspreis von 11,99 Euro.


In der von YouTube verschickten E-Mail spricht man von einem Ersatzangebot und bietet Nutzern und Nutzerinnen von YouTube Premium Lite den vollen Premium-Service einen Monat kostenlos an, egal ob früher eine Testphase schon genutzt wurde. Danach wird man wohl auf YouTube Premium umschwenken müssen.

Schade drum

YouTube Premium Lite wäre sicherlich ein Erfolg geworden, hätte man den Service in weiteren Ländern freigeschaltet. Wer schon Spotify, Apple Music oder Deezer nutzt, kann mit YouTube Music nichts anfangen. Viele YouTube-Konsumenten und Konsumentinnen haben YouTube Premium nur abonniert, damit die Werbeeinblendungen in Videos deaktiviert werden.

So muss man derweil wohl weiterhin Umwege gehen, wobei die folgende Praktik gegen die AGB verstößt, aber weiterhin möglich ist: VPN aktivieren, YouTube Premium über das Ausland abonnieren und nur einen Bruchteil im Monat bezahlen. In diversen Foren gibt es zahlreiche Anleitungen, Google hilft.

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Kommentare 7 Antworten

  1. „Konsumenten“ hätte gereicht ‼️

    Den letzten Abschnitt des Artikels halte ich für Aufforderung zum Gesetzesbruch und ist durch Aufklärung nicht mehr gedeckt.

    1. Aktuell eher Grauzone.
      AGB mag zwar dagegen sein – allerdings ist die rechtliche Einschränkung nicht gegeben, da der Anbieter selbst für ausreichende Prüfung sorgen muss.

      Mit anderen Worten drohen weder Appgefahren noch dem Käufer jegliche rechtliche Folgen. Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre eine Suspension des Accounts, falls die Firma einen Nachweis dafür haben sollte (was in der Regel nie passiert).

    2. Gefährliches Halbwissen. Schlimm finde ich, dass du damit Nutzer kriminalisierst.
      Und da greift meine Frage: Gegen welches Gesetz verstoßen die Nutzer denn deiner Meinung nach?

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