StreamOn der Telekom ist laut Verwaltungsgericht Köln rechtswidrig

Beschwerde kann noch eingelegt werden.

streamon

Jeden Monat stellen wir euch die neuen Partner bei StreamOn vor, immer wieder gibt es Wortmeldungen von euch, dass StreamOn gegen die Netzneutralität verstoße und mehr. Diesen Umstand sollen die Gerichte prüfen. Und das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt einen Beschluss erlassen, der besagt, dass das StreamOn-Angebote der Telekom zum Teil rechtswidrig ist.

In der dazugehörigen Mitteilung heißt es:


Bei dem kostenlos buchbaren Produkt „StreamOn“ handelt es sich um ein Zusatzangebot für bestimmte Mobilfunk-Kunden der Antragstellerin, bei dem Datenmengen, die beim Audio- und Videostreaming von so genannten Content-Partnern übertragen werden, nicht auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Dies gilt jedoch nur für eine Nutzung im Inland. Nutzt der Kunde „StreamOn“ im europäischen Ausland, so erfolgt weiterhin eine Anrechnung auf das im jeweiligen Tarif enthaltene Datenvolumen. Durch die Buchung des Produkts „StreamOn“ willigt der Kunde in bestimmten Tarifen zudem ein, dass die Bandbreite (Datenübertragung) für Streamingdienste auf maximal 1,7 Mbit/s reduziert wird. Diese Bandbreite genügt nicht für ein Streaming in HD-Qualität.

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass dieses „StreamOn“-Angebot gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung.

Der hiergegen erhobene Eilantrag der Telekom blieb erfolglos. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, wie die Telekom einer sei, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln. Hiergegen werde durch die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste verstoßen. Diese Drosselung stehe auch nicht zur Disposition des Kunden, so dass es unerheblich sei, ob dieser durch Vertragsabschluss „freiwillig“ die Drosselung hinnehme. Schließlich stehe die derzeitige Ausgestaltung auch nicht im Einklang mit europäischen Roaming-Regelungen. Danach dürften für Roaming-Dienste im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden. Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Telekom Beschwerde einlegt, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Die Frage an euch: Nutzt ihr StreamOn? Macht ihr euch Gedanken über die Hintergründe oder sollen darüber andere urteilen? Ich persönlich finde das StreamOn-Angebot spannend und suche aktuell einen neuen Mobilfunkvertrag bei der Telekom.

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Kommentare 76 Antworten

  1. Ich haben Steamon Musik und Video und möchte nicht mehr drauf verzichten. Was da im Hintergrund läuft interessiert mich ehrlich gesagt nicht die Bohne ?

  2. Ich habe vor kurzem einen neuen Vertrag abgeschlossen und ein mit entscheidender Punkt bei der Entscheidungsfindung war auch StreamOn. Wäre ärgerlich, würde die Telekom diesen Service nun einstellen, wenn sie sich dem Urteil nicht beugen wollen. Denn die Abschaltung würde nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.

    1. Allerdings gegen den geschlossenen Vertrag und somit hätten Sie ein Rücktrittsrecht. Das heißt, dieses Urteil wird zumindest nicht zum Nachteil der Kunden sein.

      1. Was eine unbelegte Behauptung ist. Laut AGB der Telekom ist „Stream On“ eine kostenlose Option, die nicht Vertragsbestandteil ist.
        Insoweit stimme ich mit der Aussage überein, als dass die Telekom hier mindestens eine moralische Bringschuld ggü. den „Stream On“-Berechtigten hat, da diese sich auf Werbeaussagen und Produktanpreisungen für „Stream On“ verlassen haben und diese bei Vertragsabschluß einkalkuliert haben.
        Es wurden also Leistungen angepriesen, die der Kunde im Zweifelsfall nicht erhält.
        Ob und unter welchen Umständen ein Rücktrittsrecht – vermutlich eher Sonderkündigungsrecht oder Widerruf – möglich ist, werden sicherlich Gerichte zu entscheiden haben.
        Aus Telekomsicht wäre es vermutlich ratsam eine Art Kompensation zu betreiben, indem man Berechtigten etwa zusätzlichen Gratisvolumen zur Verfügung stellt.
        Wohlmöglich ist die Telekom aber auch in der Lage die für unrechtmäßig erklärten Punkte auszubügeln bzw. zu verändern.
        Zudem läuft ja augenscheinlich noch eine Beschwerde der Telekom, die soweit ich das sehe vom Landgericht Münster zu beurteilen ist.

    1. Die Telekom wird dich mit Sicherheit nicht einfach so gehen lassen. Eine Kündigung mit Berufung auf ein aufgetretenes Sonderkündigungsrecht kann man trotz dessen erstmal einreichen.
      Danach würde das Ganze ein Fall für Verbraucherzentralen und Anwälte. Ob sich der Aufwand für den Einzelnen lohnt, muss jeder mit sich klar machen.

      1. Leute, ihr solltet euch nicht immer von Werbeaussagen blenden lassen!
        Stream On ist NICHT Bestandteil der Vertrages, sondern kann lediglich als kostenlose Option dazugebucht werden. In der Regel schon voreingestellt, aber trotzdem nur Option.
        Daher greift hier höchstwahrscheinlich nicht das Sonderkündigungsrecht.

  3. Ich ahnte schon das so was kommen könnte, deswegen habe ich von Anfang an die Finger davon gelassen. Bin mit meinem O2 free Tarif vollauf zufrieden und kann damit zu jeder Zeit alles streamen!

  4. Zu euerer Frage: ja, ich nutze StreamOn und möchte dies auch weiter tun. Dadurch ist ein günstigerer Tarif möglich, da die Nutzung der Partnerapps nicht aufs Datenvolumen angerechnet wird und man nicht so viel Datenvolumen benötigt. Ich sehe darin für den Kunden nur Vorteile, außerdem bleibt es doch jedem selbst überlassen zur Telekom (oder Vodafone und deren Pässen) zu wechseln.

    Offtopic: bis es mir möglich war, den Artikel zu lesen musste ich euere App drei mal innerhalb 5 min neu starten um überhaupt news angezeigt zu bekommen (ähnliches wurde gestern schon mal erwähnt), außerdem stelle ich vermehrt fest, dass ihr mittlerweile sehr spät mit „Neuigkeiten“ um die Ecke kommt, die bereits vom Vortag sind und das nicht immer nur zu später Stunde. Ich bin lange dabei und habe appgefahren immer gerne genutzt, aber ich muss zugeben, dass ich inzwischen immer öfter zu anderen News Apps ausweiche. Immer öfter sind Fehler in Preisangaben oder Informationen enthalten, die von den Lesern entdeckt werden. Meiner Meinung nach sind einzig Mel‘s Artikel noch wirklich gut geschrieben Ich hoffe ihr bringt im neuen Jahr mit der verbesserten App und etwas mehr Engagement wieder frischen Wind bei euch rein, schließlich seid ihr von den Lesern „abhängig“ und solltet auch deren Kritik / Verbesserungsvorschläge annehmen.
    Bitte, als konstruktive Kritik ansehen und nicht als Nörgelei!

    1. Sehe ich auch so, Qualität bei Appgefahren hat spürbar nachgelassen. Stabilität, Kaum aufwändige Videorezensionen, Link-Funktionen, … Alternative: Funkgerät App

    2. Wenn für euch das Internet sowieso nur aus den Seiten besteht, die StreamOn Partner sind, wundert es mich, dass ihr überhaupt noch Appgefahren nutzt.
      Wird Zeit, dass die Telekom für die richtigen Dummis reine StreamOn Tarife anbietet. Richtig fortschrittlich eben!

      1. Sonst geht’s aber gut oder?!
        1. habe ich nicht im Entferntesten geschrieben, dass ich ausschließlich über StreamOn Partner konsumiere.
        2. andere als „Dummis“ zu beleidigen, strotzt wirklich vor Intelligenz! Hierzu meinen Glückwunsch.

        Ist schön und gut, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht und jeder diese kundtun darf, so soll es ja auch sein. Aber die der anderen nieder zu machen ist ein anderes Pflaster.

        Vielen Dank für den wirklich geistreichen Kommentar ?

        1. Wenn du dich als „Dummie“ angesprochen fühlst ist das dein Problem – zumal es keine Beleidigung im engeren Sinne ist, sondern eine gängige Bezeichnung für jemanden mit keiner Ahnung (vgl. die Bücherreihe „… für Dummies“ – die würden ja Ihre eigenen Leser beleidigen).
          „Betroffene Hunde bellen“ – fällt mir dazu nur ein.

          1. Hier habe ich ebenfalls nicht im Entferntesten davon geschrieben, dass ich mich angesprochen fühle. Der ein oder andere tut das aber vielleicht.. und mit diesen neunmal klugen Argumentationen ist auch keinem geholfen. Vielleicht sollten die Kommentare anderer mehrmals durchgelesen werden um diese zu verstehen.

  5. Ich nutze Unlimited datenvolumen von Vodafone für 60€ im Monat das sind „nur“ 13€ mehr als die Telekom Tarife mit Stream on Video deswegen finde ich das besser und hoffe das es in Deutschland noch erfolgreicher wird dadurch auch günstiger

    1. Ich hätte mir allerdings eine deutlichere Aussage gewünscht, dass ein Herumschnüffeln in Datenpaketen und eine Priorisierung der Datenpakete unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Aber das Thema Netzneutralität ist bei „den Leuten“ noch immer nicht angekommen. Es gibt einen Podcast dazu im Chaosradio vom Chaos Computer Club. Der ist zwar älter, aber das Problem besteht ja nicht erst seit gestern. https://chaosradio.de/chaosradio_150

  6. Auch ich nutze stream on. Für mich war es entscheidend den Vertrag zu wechseln, da ich beim alten, an die Volumensgrenze gestoßen bin. Dass die Netzagentur Einspruch gegen diese Verfahrensweise erhebt, habe ich mir persönlich schon gedacht.

  7. Also sorry aber ich hätte mir hier eine bessere Berichterstattung vorstellen können.

    Denn mit dem Urteil ist meiner Meinung nach keinesfalls Stream on an sich gefährdet sondern lediglich die Ausgestaltung angekreidet. Nämlich erstens die Datendrosselung nach volumenverbrauch sowie die nicht mögliche Nutzung im Ausland. Da müssen sie eben die beiden Punkte beheben und alles is dufte.
    Wobei fraglich ist ob die Telekom diese Zugeständnisse machen wird ohne die Preise zu erhöhen 😉

    Ich nutze es übrigens auch und ganz bewusst. Allerdings war ich bereits vorher Telekom Kunde wegen der Netzverfügbarkeit in gewissen Teilen des Landes ?

    1. StreamOn wäre für die Telekom nicht rentabel, wenn die Datendrosselung sowie die „Roam it like at Home“-Regelung der EU erfüllt würde. Deshalb wehr sich die Telekom auch so konsequent dagegen, anstatt StreamOn neu zu gestalten.

    2. Es wird allerdings auch nicht die Drusselung nach Volumenverbrauch angekreidet sondern die generelle Drosselung von VideoStreaming.
      Die Drosselung nach Verbrauch des Datenvolumens musste die Telekom sogar damals bei Spotify einführen da ein nicht drosseln bestimmter Dienste eine vorzugsbehandlung ist und gegen die Netzneutralität verstößt.

  8. Das ist mir schon bewusst dass die da zu geizig sind.
    Ich wollte nur hervorheben dass bisher immer alle angenommen hatten das Angebot an sich sei rechtswidrig aber letztlich sind das – in meinen Augen – nur zwei kleine Punkte, die es hier ausmachen. Also viel Wind um wenig ^^

    1. Also ich finde die Begründung „Verstößt gegen die Netzneutralität“ nicht gerade als kleinen Punkt.
      Und wenn du die Telekom fragst, so wird für die der Punkt des Verstoßes der „Roam it like at Home“-Regelung zum sehr teuren Problem.
      Das ist so, als würdest du bei einem fertigen Haus sagen: „Im Grunde erfüllt es alle Vorschriften, wir haben nur ein Problem mit dem Fundament.“

  9. Normalerweise müsste die BNetzA auf Grundlage des Urteils des VG Köln eine Einstweilige Verfügung beantragen, welche es der Telekom untersagt, StreamOn in der bisherigen Art und Weise weiterzuführen, bis es ein anderes Urteil gibt.

  10. An alle, die jetzt schon darüber nachdenken, ihre Kündigung an die Telekom zu schicken: Strean On ist eine zubuchbare option Eures Vertrages. Wen ihr etwas kündigen könnt, dann die Option, wenn sie z.B. kostenpflichtig wird. Aus den eigentlichen Mobilfunkvertrag kommt ihr aber nicht raus, weil der von dem Urteil nicht betroffen ist. Da interessiert es auch nicht aus welchem Grund ihr den Vertrag abgeschlossen habt.

    Auch ich habe einen Mobilfunkvertrag bei der Telekom und nutze Stream On, aber ich war mir, bei Vertragsabschluss, darüber im Klaren.

    1. So sicher wäre ich mir da nicht, da die Telekom in den jeweiligen Tarifen – gerade denen mit kleinen Volumen – damit wirbt, StreamOn nutzen zu können. StreamOn Video ist sogar nur hinzubuchbar, wenn man etwas teurere Verträge bucht. Das verstößt mit einiger Sicherheit gegen das Wettbewerbsrecht, wenn diese Optionen – auch wenn sie „nur“ kostenlos hinzubuchbar sind – auf einmal verschwunden wären. Diesbezüglich würde ich im genannten Fall zumindest eine Verbraucherzentrale kontaktieren, Beschwerde einlegen und mich nach einem Sonderkündigungsrecht informieren. Ähnliches Problem haben im Übrigen momentan Sky Kunden, welche sich auf den Werbeslogan „Alle Spiele“ hin, ein Abo geholt haben.

    2. Da kann man aber durchaus drüber diskutieren ob das ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist und man unter den Unständen den Vertrag nicht geschlossen hätte. Das schreit förmlich nach einer Rückabwicklung bzw Sonderkündigungsrecht.

  11. Deutschland ist sowieso unverschämt teuer in seinen Tarifen. Im Zuge der Digitalisierung sollte es möglich sein eine Flatrate für 20€ anzubieten. Egal um welchen Anbieter es sich handelt. Andere Länder schaffen das auch. Dann wäre diese Diskussion hinfällig.

      1. Die Alternative wäre, dass der Bund einfach sein eigenes 5G-Monopol-Mobilfunknetz hochzieht und alle Provider darauf nur noch als Dienste bereitstellen dürfen. Würde mich fragen, welche Alternativen den Big-3 in Deutschland besser gefällt.
        Zumal die Lizenzen versteigert werden: es ist kein Unternehmen gezwungen hohe Summen zu bieten.

    1. Im Grunde eine ähnliche Problematik. Gegen StreamOn wird momentan beispielhaft geklagt, weil es das erste Angebot diesbezüglich auf dem deutschen Markt war. Sollte StreamOn die Auflagen erfüllen müssen, was für die Telekom sofort unwirtschaftlich wird, wird es auch nicht lange dauern, bis gegen Vodafone geklagt und deren Angebot bzgl Zero Rating auch eingestellt wird.

        1. Die Telekomiker wissen durch „Stream-on“ ganz genau, wann und was man streamt, etc.
          Würde mich nicht wundern, wenn Sie daraus Nutzerprofile erstellen….

  12. Ich nutze StreamON und finde es klasse.
    Ich denke, dass StreamON nicht grundsätzlich gefährdet ist, sondern, dass es um eine Ausweitung geht. Das würde ich begrüßen.

  13. YEAH, gutes Urteil!

    Die Netzneutralität muss unter allen Umständen gewährleistet werden.

    Was sich die Leute, die StreamOn buchen, nicht klar machen ist, dass der ISP (hier die Telekom) die Datenpakete auf macht, um nachzusehen, was über deren Netz geht. Die müssen ja wissen, ob das einzelne Datenpaket auf das Volumen angerechnet wird, oder nicht. Wenn das Paket schon mal offen ist, dann kann der ISP da gleich noch einmal genauer rein gucken. Also, ich will das nicht.

    Wer sich mit dem Thema Netzneuralität beschäftigt (das sollte Schulstoff sein!) und das daraus erwachsende Problem für Gesellschaft und Demokratie nicht erkennt, der wird nie im Leben so etwas wie StreamOn unterstützen und buchen.

    Ja, ich hätte auch gern 20 GB Trafic für einen 10er. Aber nicht um den Preis der Netzneutralität.

    1. Da wird nichts auf gemacht, geht in der Regel auch garnicht, da die streams per https verschlüsselt sind. Da Stream On nur funktioniert, wenn man die jeweiligen Apps nutzt (Netflix, YouTube, etc) wird hier eher geschaut, welche App hat den Stream angefordert.

      1. Da wird eher nichts verschlüsselt. Sie sollten sich mal mit der Materie beschäftigen. Wie wollen Sie denn beurteilen, dass eine App Inhalte per https anfordert? Warum sollte sie Inhalte überhaupt per http anfordern? Und Streams werden selbst dann, wenn https im Spiel ist, nicht verschlüsselt, weil die Kosten bzgl Rechenaufwand für die großen Anbieten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, da die Inhalte eh nicht vertraulich sind.
        Vielleicht sind Netflix Streams u.Ä. insofern verschlüsselt, dass man sie am Computer nicht einfach abgreifen kann, aber diesbezüglich hat die Telekom mit Sicherheit ein Master Passwort.

        1. Moment, ich glaube hier wird einiges durcheinander geschmissen. Die Telekom soll ein Master-Passwort für die verschlüsselten Inhalte von Netflix usw. haben? Nein.

          Https ist eine Transportverschlüsselung, eigentlich für Web-Inhalte, damit diese nicht abgegriffen werden können. Es handelt sich dabei um eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung, d.h. zwischen Client und angefragtem Server. Die Telekom kann in diesem Fall rein gar nichts sehen. Wenn die Hostnamen sogar noch über alternative DNS-Server aufgelöst werden oder DNSoverTLS verwendet wird, sieht die Telekom als dein Provider nur die IP-Adressen, die angefragt werden.

          Die Telekom müsste als MITM (Man-In-The-Middle) fungieren, um auch die Inhalte analysieren zu können, das passiert aber nicht. Denn dafür müssten die Apps der StreamOn Teilnehmer angepasst werden, so dass sie auch „falsche“ SSL-Zertifikate der Telekom akzeptieren. Das wäre ein absolutes Sicherheitsdesaster. Die Tatsache, dass StreamOn auch funktioniert wenn man YouTube im Safari nutzt, widerlegt diese Theorie auch ganz schnell, ohne das man wissen muss wie die Telekom die StreamOn Inhalte erkennt.

          Mit Sicherheit nutzt jeder Anbieter für seine Streams irgendeine Art der Transportverschlüsselung. Entweder über https oder über eine eigene Verschlüsselung. Manche nutzen vermutlich sogar eine doppelte Verschlüsselung. Das ist im Endeffekt aber auch egal. Die Telekom interessiert sich nicht für die Inhalte, sondern nur woher sie kommen.

          Wie kann die Telekom also die Streams der StreamOn Partner erkennen?

          Bei der Buchung der Option muss man zustimmen, dass die Telekom den Datenverkehr analysiert.Ohne nachgelesen zu haben wie die Telekom exakt die Unterscheidung vornimmt, vermute ich mal, dass sie das abhängig machen von den Servern (also den IP-Adressen), von denen die Streams kommen. Oder sie werten (zusätzlich?) die Header-Informationen der angefragten Verbindungen aus. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die Telekom das nur abhängig davon macht, weil durch Manipulation der Header-Informationen wäre es dann vermutlich möglich, auch andere Inhalte als StreamOn-Partner zu deklarieren.

          1. Die Telekom rechnet Videoinhalte auf DVD Qualität herunter. Was übrigens auch im Urteil bemängelt wird. Wie soll das gehen, wenn die Verschlüsselung nicht an irgendeiner Stelle ausgehebelt wird? Zudem habe ich ich nur behauptet, dass die Telekom ein Masterpasswort für die Urheberrechtsverschlüsselung hat – so, wie es für HDCP schon seit Jahren bekannt ist.

      2. Die Datenströmen werden anhand ihres Inhalts bewertet. Der ISP untersucht mittels Deep Packet Inspection jede aufgerufene Webseite (E-Mail, Stream) nach bestimmtem Inhalt. China, Iran etc. nutzen dies für Zensur unerwünschter Inhalte bzw. Überwachung von Menschen. Wenn wir die Deep Packet Inspection für StreamOn nutzen (müssen), braucht es nur eine geänderte Konfigurationsdatei und wir haben Internet wie in China. Und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern in anderen Teilen der Welt gelebte Praxis. Hab ich keinen Bock drauf. Wenn man die Datenströme nicht priorisieren darf, kann man dem Provider auch untersagen, die Datenströme zu untersuchen. Dann gibt es aber kein StreamOn. Ich finde, das ist vertretbar.

        1. Ich denke, dass es ganz andere Dienste gibt, die Daten sammeln und auswerten. Ich sage z.B. Facebook und WhatsApp, Google sowieso. Aber da ist es bestimmt etwas ganz anderes, was mit den Daten passiert. Und ja ich weiß, dass es ein anderes Thema ist.

          1. Bei Facebook, WhatsApp, Google habe ich es in der Hand, was der Diensteanbieter über mich erfährt. Wenn der Provider eingreifen kann, ist das eine ganz andere Hausnummer. Der Provider setzt viel weiter oben an. Das willst du nicht.

          2. Ich bezweifle, dass jemand es in der Hand hat, was Facebook und Co. für Daten sammelt. Oder willst du mir sagen, dass du Facebook, WhatsApp usw. sagen kannst, was sie für Daten über dich sammeln. Generell würde ich sagen, es ist immer Mist, wenn man mit seinen Daten bezahlen muss, um irgendwas zu nutzen. Und das ist es bei StreamOn und auch bei vielen anderen.

        2. Die Telekom muss nicht selber auf DVD-Qualität runterrechnen. Sie limitiert einfach die Übertragungsrate für Videostreams.
          DPI ohne MITM geht bei TLS im Übrigen nicht, wenn die Verschlüsselung nicht on the Fly knackbar ist. Und nein, das ist sie bei Nutzung der aktuellen Standards nicht.

          Woher weiß die Telekom nun, welche Datenpakete zu den Zero-Rates gehören? Ganz einfach anhand der Destination-IP. Das ist doch kein Hexenwerk.

          Was Netflix und Herausgabe von Master-Passwörtern angeht: Vergiss es. Die hätten extreme rechtliche Probleme mit der Filmindustrie, wenn so etwas rauskommen würde.

          Deswegen gibt Netflix auch nur fertige (und abgesicherte) „Netflix-Caches“ (OCAs /https://openconnect.netflix.com/de_de/sample-architectures/ ) heraus, die man sich als ISP in seinem Netz installieren darf.

          Zusammengefasst:

          Erkennung: Kein DPI, kein MITM, keine Magie, ganz einfach anhand von Layer3-Informationen
          Komprimierung: Macht Netflix selber, Telekom shaped nur
          Masterpasswort für Ausgewählte: Nein
          Verschlüsselung im https-Stream: Oh ja. (TLS 1.2/AES128/SHA256)

          1. Danke für die Info.

            Bleibt nur noch die Sache mit dem Internet 2. Klasse für die, mit denen T-Mobile nicht zusammenarbeiten möchte oder mit denen, die diese Art der Bevorzugung nicht bezahlen können. Trotzdem Mist.

          2. Mal ganz abgesehen davon, dass die Telekom ja nun wirklich kein Stream On braucht um die Analyse vorzunehmen sollte es möglich sein…

  14. Nutze u liebe StreamOn u würde es begrüßen, wenn diese Änderungen übernommen werden, so dass im Ausland eben auch gestreamt werden kann ohne das Datenvolumen anzutasten.
    Was mich auch an StreamOn stört, ist das Volumen verbraucht, kann ich auch die Partner nicht mehr streamen, da ich auf minimalste Geschwindigkeit gedrosselt werde … auch da besteht ein Grund zur Änderung…

    OFF-TOPIC: ja es hat etwas
    Nachgelassen, sehe ich genau so. Auch ich muss öfters die App Neustarten, da ein leerer Bildschirm oftmals alles ist, was ich sehe …
    Ebenso stört mich sehr, dass die Pics nicht mehr zoombar sind. Dann muss man sie auch nicht anklicken können, so macht das keinen Sinn.
    Aber hab das Gefühl das die Mods die Kommentare hier auch nur noch selten lesen, sondern den Artikel anfertigen u gut ist – schade eigentlich.

    1. Am besten die Telekom baut ein Smartphone mit allen StreamOn-Apps, auf dass sich die jeweils neuesten Partner-Apps automatisch installieren, mit entsprechenden reinen StreamOn-Tarifen – OHNE Browser. Freies Internet braucht kein Mensch.
      Wir brauchen nur noch mehr Seiten, die sich freiwillig der Kontrolle durch die allmächtige Partei, Verzeihung, die Telekom unterwerfen.
      Genauso hat es Tim Berners-Lee 1989 erträumt: „Im Grunde ist das freie Web und Browser nur eine Übergangstechnologie, bis die Telekom etwas viel Besseres erfindet und jede Internetseite ihre eigene App bekommt.“ Das der das damals schon wusste…

  15. Ohne StreamOn wäre mein Krankenhausaufenthalt seeeeehr lang geworden. Da es auf der Station leider keinen WLAN-Empfang gab, konnte ich zumindest den lieben langen Tag Amazon Prime Serien und Filme über LTE gucken. Da war ich sehr dankbar, einen entsprechenden Telekom-Vertrag zu haben…

    1. Das glaube ich Dir. Das Vergnügen hättest du aber auch gehabt, wenn Du einfach genug Datenvolumen hättest. Selbst wenn Du mal Daten nachbuchen hättest müssen, liegt die Problematik einfach nur daran, dass Daten unfassbar teuer in Deutschland sind. Wäre es günstiger, wäre das auch so lösbar.
      Kurz: Vorteil ist aktuell natürlich da, aber aktuell auf Kosten der Netzneutralität. Entsprechend andere Lösung sind machbar und müssen her. Dann hast Du das gleiche oder ein besseres Vergnügen. Aber das will die Telekom halt nicht ?

      1. Schwachsinn denn selbst wenn du 30 GB hättest und du dir ein paar Full HD, oder in noch höherer Auflösung, Filme reinziehst, bleibt mehr Monat als Datenvolumen übrig. Sprich, dein Datenvolumen ist ruck–zuck weg. Es war aber schon immer eine Marotte den Deutschen per Gerichtsurteil zu gängeln.

        1. Ein Gerichtsurteil gängelt nicht, ein Gerichtsurteil setzt Gesetze um. Vielleicht würden Sie sich in Russland oder Nordkorea viel wohler fühlen. Solche Sätze jedenfalls setzen das Hackebeil an den Rechtsstaat an und haben nicht mit Deutschland zu, sondern mit jedem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Aber da scheinen Sie wie so oft die Schule geschwänzt zu haben.

          1. Der Spruch „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ kommt allerdings nicht von ungefähr. Wäre nicht das erste mal, dass derselbe Sachverhalt von Gerichten komplett unterschiedlich bewertet wird. Immerhin sind viele Gesetze Auslegungssache.

          2. Sie scheinen dieses Forum ja wirklich nur zur Verbreitung Ihrer eigenen Unkenntnis zu nutzen.
            Die Telekom wusste von Anfang an, dass ihr Angebot heikel. Schon ab dem ersten Tag gab es genügend Kritiker und es kann mir niemand erzählen, dass es diese rechtlichen Bedenken nicht auch schon im eigenen Haus gab. Die Telekom wollte einfach austesten inwiefern man Zusatzdienste durchsetzen kann und ist auf die Fresse gefallen.
            Wenn Sie mit einem Ruderboot auf die Hochsee fahren, können Sie gerne über Ihren Sinnspruch philosophieren, wie es schon Hemmingway tat, aber selbst Autofahren ist statistisch gesehen gefährlicher als eine transnationale Schifffahrt. Von daher hinkt der Vergleich schon, selbst wenn er stimmen würde.

          3. Offensichtlich hast du von Gerichtsurteilen keine Ahnung, soviel dazu.

            Und sicher mag es Bedenken gegeben haben, die gibt es immer wenn man sich im Grenzbereich bewegt. Endgültig auf die Nase gefallen ist allerdings noch niemand.

    1. Von solchen Spinnern halte ich nichts, die wollen nämlich immer alles für lau haben. Kaum bekommen die nämlich mal recht setzen die beim nächsten Stein an.

  16. Ich versteh das Problem nicht, aber ich verstehe auch nicht wieso man Microsoft wegen dem Internet Explorer/Media Player anschießt. Es entsteht niemandem ein Nachteil, nutzt man einen nicht Partnerdienst ändert sich nichts. Die Zahl derer, die nur wegen Stream On wechseln dürfte nicht so hoch sein (abgesehen davon müssen die Partner ja auch die Finanzierung stemmen…)

    Bei den Partnern ist es halt ein weiterer Punkt für die Kunden wieso sie gerade diesen Dienst wählen sollen. Andere investieren in Exklusivtitel…das nennt sich Gesxhäftsleben

    1. Dann verstehen Sie wirklich sehr wenig. Das hat auch nichts mit einem wie auch immer gearteten Geschäftsleben zu tun, sondern mit den Regeln des Internets. Wenn Ihnen die nicht restriktiv sind, gründen Sie doch zusammen mit der Telekom Ihr eigenes Internet – zusammen mit den anderen ZR-Fanboys.

        1. Lesen Sie den Artikel, dann kennst du die Regeln. Und dann kann man sich eben auch dumm stellen und Sie nicht verstehen wollen.
          Zudem sollte man auch beachten, dass es sich bei Telekommunikationsnetzen um natürliche Oligopole handelt. Dadurch ist wirklicher Wettbewerb schon eingeschränkt. Wenn Ihr Wasserversorger höheren Druck nur noch gegen Aufpreis zulässt, würden Sie sich dann auch mit einem Verweis auf das „Geschäftsleben“ zufriedengeben?
          Und letztendlich sollte man das Internet nicht nur immer aus Sicht eines „Verbrauchers“ sehen, da jeder Teilnehmer eben auch potentieller Anbieter ist, der, sollten sich Zero Rating Angebote durchsetzen, sich potentiell in jedem Land mit durchschnittlich 3 Providern, ergo 600 Providern weltweit, rumschlagen müsste, damit der eigene Service frei zugänglich bleibt.
          Auch wenn es den Anschein hat, als wären Zero Rating Angebote für den Kunden vorteilhaft, so nutzen sie letztendlich nur den Providern, weil so Investitionen in den Netzausbau verschieben. Einer der Gründe, warum in Deutschland echte Mobilfunkflatrates im europäischen Vergleich immer noch extrem teuer sind, ist, dass sich Kunden mit StreamOn & Co. abspeisen lassen.

          1. Das Urteil bezieht sich ja durchaus auf den Anteil des Roamings. Ob bei Zulassen des StreamOn im EU-Ausland das Urteil genauso ausfällt kann man nicht beurteilen.

            Dieses Angebot meines Wasserversorgers würde mich nicht weiter stören, sofern ein gewisser Mindeststandard sichergestellt ist. Dann zahle ich für eine Zusatzleistung, das ist in allen Branchen so.

            Meinen Stromversorger wechsle ich jährlich und bekomme 150€ bar auf die Hand (oder dieses Jahr zwei Sonos Boxen). Bei der Telekom erhalte ich im Endeffekt ja auch eine Leistung die ich mir durch Geld dazukaufen könnte (z.B. mehr Datenvolumen). Wenn ich aber nur für einen Partner das Volumen brauche kommt mir das Angebot entgegen.

            Das Thema Ausbau bzw Datenvolumen ist für mich erstmal ein anderes, bzw kann ich die Forderung nach mehr für weniger durchaus verstehen, hätte ich auch gerne. Aber wenn ich das Volumen z.B. nur für Spotify benötige spricht doch nichts dagegen 3GB plus Stream On zu buchen?
            Langt mir das nicht bekomme ich bei anderen Anbietern deutlich mehr Datenvolumen für dasselbe Geld. Ob unbegrenzte Flatrates zu günstigen Preisen möglich sind (rein wirtschaftlich) kann ich nicht beurteilen, mir reicht mein aktueller Vertrag für unter 10€ pro Monat vollkommen aus.

          2. Sie scheinen wirklich die Texte nur zu überfliegen bzw. selektiv zu lesen. Das fängt schon bei der Urteilsbegründung im Artikel an, über den wir diskutieren. Unter diesen Umständen ist es mir zu Umständlich alles 10x zu erklären. Einfach lesen lernen, dann wüssten Sie, dass die EU Roaming Regelung nur ein Teil des Verstoßes darstellt.

          3. Wenn man keine Argumente liefern kann probiert man es halt so – niedlich. Ich habe nichts anderes geschrieben. Du könntest sehr viel Geld verdienen wärst du imstande Urteile tatsächlich derart gut vorherzusagen. Dann würdest du aber wohl hier nicht kommentieren ?

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