Verbraucherzentrale bemängelt: Online-Kündigungen bereiten weiter Probleme

72 Prozent der untersuchten Webseite nicht gesetzeskonform

Seit gut einem halben Jahr sollte es eigentlich so einfachen sein: Bei Anbietern, die ihre kostenpflichtigen Laufzeitverträge auch im Internet anbieten, muss es online eine einfache Möglichkeit zur Kündigung geben. Der Kündigungsbutton muss einfach auffindbar sein, ganz egal ob Streaming-Dienst, Zeitungs-Abo oder Strombelieferung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat jetzt knapp 3.000 Webseiten auf eben diesen Kündigungsbutton hin untersucht und dabei festgestellt, dass bei 72 Prozent der untersuchten Webseiten keine gesetzeskonforme Umsetzung besteht.


„Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Manchmal funktioniert der Kündigungsbutton einfach gar nicht

Aber selbst bei den 28 Prozent der Seiten, die bereits einen Kündigungsbutton eingebaut haben, gab es Grund zur Kritik. Mal sind die Buttons nicht korrekt beschriftet oder auch äußerst kundenunfreundlich platziert.

Besonders dreist: Die Verbraucherzentrale hat in der Vergangenheit Meldungen darüber erhalten, das manch ein Kündigungsbutton gar keine Funktion hat, also auch nach dem Klick kein Vertragende erfolgt und noch weiter Geldbeträge vom betreffenden Konto abgebucht wurden. „Andere Verbraucherinnen und Verbraucher schilderten, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten“, heißt es in dem Bericht.

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Kommentare 6 Antworten

  1. Und wie beweist man, das man auf den Kündigungsbutton geklickt hat wenn man anschließend keine Bestätigung erhält? Oder ist die Bestätigung auch Pflicht? Falls nicht, bleibt leider weiterhin nur ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder ein Einschreiben um rechtssicher seine Kündigung nachweisen zu können. Wenn man noch genug Zeit hat, kann man es ja vorher über diesen Button versuchen, darauf verlassen würde ich mich, ohne Bestätigung, aber nicht.

    1. Ich hatte auch mal in einem Fall Zweifel. Hatte den Vorgang deshalb wiederholt und beim 2. Mal gefilmt. Ging zwar alles glatt aber im Zweifelsfall hätte ich einen Nachweis gehabt.

  2. Puhhh. Dann schaut mal bei sky rein. Unglaublich. Da geht es nur noch per Anruf. Die haben nicht mal mehr eine Emailadresse für den Kontakt. Unglaublich.

  3. Vorgang dokumentieren, ggfs. Screenshots machen, Einzugsermächtigung widerrufen bzw. zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückholen.
    Macht der Anbieter dann Stress kurze Info an ihn und ansonsten Verfahren abwarten.
    Die Gesetzeslage ist eindeutig, das Risiko gering.
    Alternativ an die Verbraucherzentrale wenden.

  4. Das stimmt nicht, die haben ein Kündigungs Portal. Es ist etwas versteckt aber es wurde zb gefunden wenn man in der Suchmaschine Sky Kündigung eingibt. Habe ich erst kurz vor Weihnachten genutzt.

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