CES 2020: Nextbase stellt neue 4K Dashcam mit Alexa vor

Alles im Blick

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, hat sich womöglich eine Dashcam installiert. Eventuell ja sogar ein Modell von Nextbase? Der Hersteller präsentiert nun die neue Dashcam 622GW und setzt dabei auf 4K-HD-Aufnahme, Bildstabilisierung und mehr.

Das neue Modell integriert die erfolgreiche Notfall-SOS-Funktion und erstmals den Dienst what3words, ein System zur Georeferenzierung von Standorten. Des Weiteren kann die Dashcam Videomaterial jetzt über ein 5 GHz WiFi deutlich schneller übertragen.


Die 622GW zeichnet in 4K mit 30 Bildern pro Sekunde auf und kann diese auch in Super-Slow-Motion mit bis zu 120 Bilder pro Sekunde wiedergeben. Ebenso gibt es ein ansteckbares Rückfahrkameramodul, das mit 1080p aufzeichnet. Der Nachtsensor hat zudem Verbesserungen erfahren, mit der digitalen Bildstabilisierung werden Vibrationen vom Fahrzeug und unebenen Straßen reduziert. Weiterhin mit an Bord ist ein intelligenter Parkmodus sowie die Integration von Amazon Alexa.

Die Nextbase 622GW wird im Frühjahr 2020 verfügbar gemacht und ist dann bei MediaMarkt, Saturn, ATU, Conrad und Otto erhältlich. Ein Preis wurde bisher nicht kommuniziert.

Die wichtigsten Merkmale der 622GW 4K Dashcam von Nextbase:

  • Aktualisierte Bluetooth 5.0 Schnittstelle für automatische Datei-Downloads
  • Neue patentierte Click&Go PRO Halterung mit Stromzufuhr
  • Angerautes Aluminiumgehäuse
  • GPS-Modul mit zehnfach höherer Genauigkeit
  • Notfall-SOS-Funktion
  • what3words Funktionen
  • 3-Zoll HD IPS Touchscreen
  • Alexa Built-In mit den ersten Alexa Skills: Exklusiv für kompatible Nextbase-Dashcams verfügbar
  • Ambarella H22 Quad-Core-Prozessor: Zeitgleiche 4K und Full HD-Aufzeichnung, 1440p bei 60fps oder 1080p bei 120fps
  • 8 GB Arbeitsspeicher, wodurch Aufnahmen früher gestartet und das Video intern zwischengespeichert werden kann, bevor die Datei gesichert wird
  • Intelligenter Parkmodus mit G-Sensor zur Erkennung eines Aufpralls am Fahrzeug im geparkten und unbeaufsichtigten Zustand
  • Kompatibilität mit den Modulen der Series 2: Innenraumkamera, Rückfahrkamera und Heckscheibenkamera
  • Super Slow-Motion-Aufnahmen mit 1080p bei 120 Bildern pro Sekunde zur Aufnahme jedes Details bei einem Unfall
  • Stereo-Audioaufzeichnung: Audioaufnahmen werden auf zwei Kanäle verteilt, um zu erkennen, aus welcher Richtung das Audiosignal bei einem Unfall kam
  • Polarisationsfilter für eine reflexionsfreie Videoqualität
‎Cam Viewer
‎Cam Viewer
Entwickler: NEXTBASE UK
Preis: Kostenlos
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Kommentare 13 Antworten

  1. Gut dass sie in Deutschland mit dem Arbeitsspeicher in die Grauzone der Dashcams kommen. Damit sind sie halbwegs noch als Beweismittel einsetzbar. Wobei auch hier vllt wegen der Länge des Zwischenspeichers gestritten werden könnte.

    Ansonsten sind – wie alle wissen sollten – zivile Dashcams in Deutschland illegal und deren Daueraufnahmen können vor Gericht abgelehnt werden (falls nicht auch noch Datenschutzfolgen dazukommen).

    1. @Reg: Eigentlich ist die rechtliche Diskussion hinlänglich bekannt (und überhaupt hier fehl am Platz). Dass die Nextbase einen Ringspeicher hat, habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt. Oder liege ich da falsch?

      1. Das wären wohl die 8 GB Arbeitsspeicher, wo eine Daueraufnahme erfolgt.

        Vom Gesetz her ist eigentlich erst die Aufnahme ab dem Unfallzeitpunkt zugelassen. Deswegen weise ich hier auf eine Grauzone hin.

      1. Stimmt, illegale Aufnahmen wurden wohl seit letztem Jahr auch akzeptiert.

        Jedoch hat man nach wie vor bei einer Daueraufnahme (wo die Länge der Zwischenspeicherung nach wie vor eine Streitfrage ist) einen klaren Datenschutzverstoß und kann bei Vorlage direkt eine Gegenklage kassieren.

        Natürlich sind die Summen bei Erstverstoß aber nicht mit den eventuellen Unfallkosten vergleichbar.

        1. Auch nicht ganz richtig. Da du als Unfall beteiligter eh Angaben machen musst, hebt sich genau das auf. die dashcam ist ja nichts schlechtes, wenn sie gegen dich arbeitet (deine eigene) kannst du sie ja löschen und selbst musst du dich auch nicht belasten. Aber ich denke schon das eine dashcam sehr gut helfen kann. Grüße

          1. Was du beschreibst, ist die Begründung für das Verwenden einer anlassbezogenen Aufnahme. Diese liegt hier nicht vor.

            Eine dauerhaft aufzeichnende Dashcam (auch mit kurzer Speicherung) ist laut Gericht keine anlassbezogene Aufnahme und verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht/DSGVO.
            ____
            Du zitierst den Vorwand des Unfallverursachers, der nicht auf dem Video identifiziert werden wollte. Das ist in der Tat belanglos, da die Aufzeichnung nicht veröffentlicht werden durfte und nur dem Gericht vorlag, wo seine Daten sowieso bekannt waren.
            ____
            Wer mit solcher 8gb Aufnahme, die vor dem Unfall stattfanden, ankommt, kann von der Gegenseite automatisch eine Gegenklage und Bußgeld kassieren. Wie gesagt wäre es für die meisten beim Erstverstoß verkraftbar.

            www. finanztip. de/dashcam-urteil/

          2. Dein Artikel solltest du dir mal komplett durchlesen. Nicht nur Schnipsel. Auf jedenfall sehr sehr kompakt gehalten. Aber gut verständlich. Und wer macht den 8gb Aufnahmen? Wielange nimmt die auf? Tage? Wochen? xD Wtf?! Die machen doch eh alle nur kurz clips. Dafür wurde doch die maker Option erfunden. Ich kann dir nur empfehlen eine einzusetzen. Ich glaube das aktuelle cams garnicht dauerhaft aufnehmen können. (In den hier erhältlichen Geräten, was einzelne damit anstellen ist was anderes) selbst wenn sie dir nur das Kennzeichen des Unfall flüchtling zeigt, hilft das. Und das kann ja ein Zeuge gesehen haben. Wir haben es durch, der Unfall bzw der abgehauene wurde ermittelt.

          3. Keine Sorge, ich kenne nicht nur diesen Artikel 😉 – verlinke ihn jedoch eben deswegen, weil er es auf den Punkt bringt.
            Und selbstverständlich habe ich ihn komplett gelesen – das möchte ich ja auch dass du insbesondere den Schluss beachtest.

            Es ändert sich nichts an der Legalität der Dashcam Aufnahmen. Das einzig neue ist, dass es ab dem letzten Jahr beschlossen wurde, dass man auch klar illegale Aufnahmen zur Beweisführung verwenden kann, wenn notwendig.

            Vorher wurden nämlich mehrmals Aufnahmen genau wegen der Illegalität abgelehnt.
            ____
            Es gilt weiterhin laut Gesetz, dass jede Aufnahme, die vor dem Vorfall getätigt wird (und hierbei wirklich bereits die Aufnahme – nicht mal die langfristige Speicherung) ein Verstoß ist. Dieser Arbeitsspeicher ist deswegen eine rechtliche Grauzone.

            Im Notfall wirst dann halt die etwa 150€ zahlen, wenn dessen Anwalt dich wenigstens dafür drankriegen will – den Beweis legst du ja selbst vor, dass du auch schon vor dem Unfall aufgezeichnet hast.
            ______
            Das Ganze soll jetzt nicht heißen, dass ich iwie dagegen bin oder gar von Dashcams abrate. Wollte bloß zur Vorsicht raten.

            Wenns nach mir ginge hätten wir bereits weit mehr mitschreibende Sensoren in Autos verbaut. Ort des Aufpralls, Beschleunigung, Bremsdauer, Geschwindigkeit – würde alles gerne auf einen (lokalen) Sicherheitschip gespeichert sehen.
            Die Gesetzeslage muss dafür aber erstmal passen.

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