Bundeskartellamt: Apple erfüllt Voraussetzungen für erweiterte Missbrauchsaufsicht

Auch Amazon, Google und Meta gehören dazu

Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist – und damit inklusive eigener Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Seit einer Gesetzesänderung im Januar 2021 kann das Bundeskartellamt derartig eingestuften Konzernen in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

„Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Das Unternehmen ist – ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Apple nimmt mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können wir gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden.“

So erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Entscheidung. Das Bundeskartellamt sah es als erwiesen an, dass die oben erwähnte „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ Apple eine „Machtposition“ verschaffe, „die ihnen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Dazu gehöre laut Bundeskartellamt eine breite Nutzerbasis sowie „mindestens marktstarke Stellungen“ über die Bereitstellung mehrerer Gerätearten und Betriebssysteme.


„Ausgehend von dieser engen, proprietären Vertikalstruktur und einer aktiven Gerätebasis von weltweit derzeit mehr als zwei Mrd. Stück ist Apple vielfach auf miteinander verbundenen Marktstufen und Geschäftsfeldern tätig und ist so in der Lage, seine Nutzerinnen und Nutzer langfristig an sein komplexes Ökosystem zu binden. Damit einher geht eine ausgeprägte Regelsetzungsmacht gegenüber Dritten, allen voran den App-Entwicklenden. Apple kontrolliert den Zugang zu Apple-Kundinnen und -Kunden und gestaltet diesen Zugang nach seinen Regeln und zu seinen ökonomischen Rahmenbedingungen.“

Apple will Berufung gegen die Entscheidung einlegen

Die Entscheidung des Bundeskartellamts für die erweiterte Missbrauchsaufsicht ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. „Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Apple in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt […]“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. In der Vergangenheit wurde bereits eine marktübergreifende Bedeutung bei Google/Alphabet, Meta/Facebook und Amazon festgestellt, ein weiteres Verfahren wurde Ende März dieses Jahres auch gegen Microsoft eingeleitet. Gegen Google/Alphabet, Meta/Facebook und Amazon laufen auch bereits mehrere Verfahren, um wettbewerbswidriges Verfahren zu unterbinden.

Apple hat sich mittlerweile zu der Thematik geäußert und teilt mit, dass man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Berufung einlegen werde.

„Apple ist stolz darauf, in jedem Markt, in dem wir tätig sind, ein Motor für Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerb zu sein. Die Bezeichnung des FCO [„Federal Cartel Office“ = Bundeskartellamt] stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar und schmälert den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Wir werden weiterhin mit dem FCO zusammenarbeiten, um ihre Bedenken zu verstehen, und planen, gegen ihre Entscheidung Berufung einzulegen.“

Schon im letzten Jahr leitete die Regulierungsbehörde eine Untersuchung der Tracking-Regeln von Apple und seines App Tracking Transparency (ATT)-Frameworks ein, der die Tracking-Erlaubnis für Apps von Drittanbietern unter iOS regelt. Das Bundeskartellamt erklärte seinerzeit, dass es einem Anfangsverdacht nachgehe, dass diese Regeln Apples eigene Angebote begünstigen und/oder andere behindern könnten.

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Kommentare 7 Antworten

  1. Deutschlands Bürokratie: einfach nur zum Kopfschütteln….Wir sind einfach kein Standort für Innovationen. Wir bürokratisieren alles zu Tode.

  2. Ich verstehe nivht ganz was Monopolisten-Fanboys gut daran finden, wenn einzelne Unternehmen den Markt beherrschen, Preuse diktieren und Innovation verhindern, sofern sie nicht die eigenen Taschen füllen. Wahrscheinlich ist eine grundsätzlichlich devote Haltung vor allem „Großen“.

    1. Ist doch bullshit. Jeder kann sich für oder gegen Apple Geräte entscheiden. Ich nehm das gerne so in Kauf wie es läuft, entgegen den immer wieder aufflammenden Meldungen zu virenverseuchten Google Appstores ist das bei Apple zb kein Thema. Auch bei Privatsphäre und Sicherheit fühle ich bei Apple deutlich sicherer als bei anderen Systemen. Aber klar, es findet sich in Deutschland immer irgendwer der anderen gerne in die Suppe spuckt.

      1. Hast definitiv nicht kapiert um was es in den Artikel geht.

        Und zu deinen Virenargument, mit Brain 2.0 bekommst du auch im Play Store keine Viren, Malware und ähnliches.

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