Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist – und damit inklusive eigener Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Seit einer Gesetzesänderung im Januar 2021 kann das Bundeskartellamt derartig eingestuften Konzernen in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Bundeskartellamt: Apple erfüllt Voraussetzungen für erweiterte Missbrauchsaufsicht Auch Amazon, Google und Meta gehören dazu
Auch Amazon, Google und Meta gehören dazu