Bundeskartellamt: Apple erfüllt Voraussetzungen für erweiterte Missbrauchsaufsicht Auch Amazon, Google und Meta gehören dazu

Auch Amazon, Google und Meta gehören dazu

Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist – und damit inklusive eigener Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt. Seit einer Gesetzesänderung im Januar 2021 kann das Bundeskartellamt derartig eingestuften Konzernen in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

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Apple und das Bundeskartellamt: App Tracking Transparency unter der Lupe Werden Apples Dienste bevorzugt behandelt?

Werden Apples Dienste bevorzugt behandelt?

Apples Anwaltsteam dürfte in diesen Tagen einiges zu tun haben. Nachdem der Streit um Dating-Apps mit der niederländischen Regulierungsbehörde ACM beigelegt wurde, sieht man sich nun mit einer Untersuchung des deutschen Bundeskartellamts konfrontiert. Letzteres nimmt insbesondere die Tracking-Regelungen von Apple für Drittanbieter-Apps, besser bekannt als App Tracking Transparency (ATT), genauer unter die Lupe.

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Facebook: Bundeskartellamt verbietet Zusammenführung von Nutzerdaten aus mehreren Quellen

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook und seinem sozialen Netzwerk jüngst verboten, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Laut den Geschäftsbedingungen von Facebook ist es dem Konzern erlaubt, auch außerhalb der Facebook-Plattform Daten von Usern im Internet oder in anderen Apps zu sammeln, um diese dann dem Facebook-Konto zuzuordnen. Dies gilt unter anderem für die Facebook-eigenen Dienste wie WhatsApp und Instagram. 

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