Apple und das Bundeskartellamt: App Tracking Transparency unter der Lupe

Werden Apples Dienste bevorzugt behandelt?

Apples Anwaltsteam dürfte in diesen Tagen einiges zu tun haben. Nachdem der Streit um Dating-Apps mit der niederländischen Regulierungsbehörde ACM beigelegt wurde, sieht man sich nun mit einer Untersuchung des deutschen Bundeskartellamts konfrontiert. Letzteres nimmt insbesondere die Tracking-Regelungen von Apple für Drittanbieter-Apps, besser bekannt als App Tracking Transparency (ATT), genauer unter die Lupe.

Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. In einer Stellungnahme zur kartellrechtlichen Prüfung heißt es von Seiten des Bundesamtes:


„Das App Tracking Transparency Framework wurde von Apple im April 2021 mit den Updates iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 für Dritt-Apps eingeführt. Darin wird das Tracking von Nutzerinnen und Nutzern durch Dritt-Apps, in dem von Apple definierten Sinn, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten können insbesondere für Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz haben, wenn sie auf Geschäftsmodelle setzen, bei denen Apps kostenlos, aber dafür werbefinanziert verfügbar gemacht werden.“

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärt dazu weiter:

„Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern. Unser Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben (§ 19a GWB). Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google/Alphabet, Meta/Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben.

Apple hat sich zu dieser kartellrechtlichen Prüfung bereits geäußert. Gegenüber TechCrunch gab man auf Anfrage ein Statement ab. Ein Auszug:

„Diese Regeln gelten für alle Entwickler gleichermaßen – auch für Apple – und wir haben starke Unterstützung von Regulierungsbehörden und Datenschützern für diese Funktion erhalten. Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht. Wir werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären und zu diskutieren, wie unser Ansatz den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten fördert und gleichzeitig die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer schützt.“

Das aktuelle Verfahren der deutschen Wettbewerbsbehörde schließt sich an ein früheres Verfahren an, das im Juni 2021 gegen Apple eingeleitet wurde, um Vorwürfe über wettbewerbswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem App Store, einen Produkten und anderen Dienstleistungen zu prüfen. In der Vergangenheit hatten sich auch bereits mehrere Werbetreibende über Apples App Tracking Transparency-Funktion beschwert, allen voran Facebook bzw. der Meta-Konzern. Letzterer beschuldigte Apple, damit auf kleine Unternehmen einzuwirken, die auf Werbung angewiesen seien, und bezeichnete das ATT-Framework als wettbewerbswidrig.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Kommentare 1 Antwort

  1. Werbetreibende wie Facebook beschäftigen das Kartellamt mit unnötigen Untersuchungen, um vom eigenen Monopolverhalten abzulenken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert