Einkäufe bei Gearbest und Co.: EU streicht 22 Euro-Freigrenze ab 2021

Einfuhrumsatzsteuer auch bei kleinen Einkäufen

Wer bei Gearbest und anderen asiatischen Verkaufsportalen unterwegs ist, kann jede Menge Geld sparen und so einige Schnäppchen machen. Vor allem Elektro- und Haushalts-Artikel sind dort oft sehr günstig zu bekommen, auch Zubehör für Mac, iPhone und iPad lassen sich dort oft mit satten Rabatten erstehen.

Ab dem 1. Januar 2021 dürften viele Produkte bei Gearbest, TradingShenzhen, Geekbuying, Banggood und weiteren Handelsplattformen, die außerhalb der EU versenden, deutlich teurer werden. Wie unter anderem die Deutsche Post auf ihrer Website berichtet, wird ab 2021 die Freigrenze von 22 Euro für fällige Einfuhrumsatzsteuer abgeschafft. Damit sind bei allen Bestellungen, die von außerhalb der EU getätigt werden, bereits ab dem ersten Cent an Warenwert Steuern zu entrichten. Normalerweise hat man die Einfuhrumsatzsteuer zusammen mit den Zollgebühren zu zahlen. Sie gilt auch dann, wenn die Ware unter einem Wert von 150 Euro liegt und damit Zollgebühren-befreit ist.


Einige Handelsplattformen mittlerweile auch mit EU-Lagern

Die Einfuhrumsatzsteuer wird ab dem 1. Januar 2021 wieder bei 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent) liegen. Bis Ende 2020 wurde sie, genau wie die Umsatzsteuer, von der deutschen Regierung im Rahmen der Coronavirus-Hilfe auf 16 Prozent bzw. ermäßigt 5 Prozent gesenkt. Bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wird nicht nur der Warenwert, sondern auch die Transportkosten, eventuell anfallende Zollgebühren, innergemeinschaftliche Beförderungskosten und Verbrauchssteuer mit einbezogen. Bei einem 16,99 Euro teuren Kabel, das für 4,99 Euro aus Hongkong versendet wird, würde auf den gesamten Betrag von 21,98 Euro in diesem Jahr 3,52 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig werden, ab dem 1. Januar 2021 mit 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer ein zusätzlicher Betrag von 4,18 Euro.

Ganz verzichten muss man bei Bestellungen bei Gearbest und Co. allerdings nicht auf Schnäppchen: Mittlerweile bieten viele der asiatischen Händlerportale auch Warenhäuser in der EU an, unter anderem in Tschechien, Spanien oder auch in Deutschland. Oftmals sind dann nicht mehr derartige Rabatte wie bei einem Versand aus Asien gegeben, aber ein Vergleich lohnt in einem solchen Fall definitiv. Weitere Informationen zur Einfuhrumsatzsteuer finden sich auch auf der Website des Zolls. Die EU begründet diesen Schritt mit bisherigen steuerlichen Begünstigungen von Nicht-EU-Händlern im Vergleich zu Händlern innerhalb der EU.

Welche Erfahrungen habt ihr mit den Handelsplattformen aus Asien gemacht? Wo habt ihr schon mal bestellt, und wie ist es euch dabei ergangen? Könnt ihr Anbieter empfehlen, und was kauft ihr für gewöhnlich dort? Werdet ihr auch nach dem 1. Januar 2021 dort bestellen? Wir freuen uns wie immer auf eure Kommentare.

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Kommentare 6 Antworten

  1. Und wer will das bearbeiten?
    Mein Vorschlag: Jeder Europäer bestellt am 01.01.2021 jeden Tag im Januar einen Pfennigsartikel in China…

      1. Kurzsichtiges Denken. Auf einheimische Artikel wird auch vom ersten Cent an Umsatzsteuer fällig. Bisher subventioniert man die asiatischen Hersteller und Händler zulasten der einheimischen. Und damit auch der europäischen Arbeitsplätze. Gleichzeitig fehlen Steuereinnahmen, der Staat muss dann halt sparen oder sich die Steuern anderswo holen. Und ihr habt nichts besseres zu tun als euch zu überlegen, wie man den Versuch der EU, Steuergerechtigkeit herzustellen sabotieren kann. ?

  2. Aktuell wird ja schon vieles Einfach durchgewunken ohne überhaupt geprüft zu werden. Selbst bei Waren über 22€ hatte ich das schon. Nicht nur aus China…selbst aus den USA. Einfach weil es unmöglich ist, alle einzeln zu prüfen.
    Es kommen täglich tausende Pakete in Frankfurt an und sowohl Personal als auch Lagerkapazitäten des Zolls sind begrenzt. Wie also sollen die jedes Einzelne Päckchen überprüfen, einlagern und anschließend die Einfuhrumsatzsteuer verlangen? Da bin ich wirklich gespannt. Der Aufwand steht da einfach in keinem Verhältnis zum Nutzen….19% von 22€ wären 4,18€. Um das einzutreiben, soll künftig jedes einzelne Päckchen von außerhalb der EU kontrolliert werden? Na dann viel Spaß.
    Ich würde eher das Gegenteil tun. Ich würde den Freibetrag für Privatpersonen auf 50€ oder sogar mehr hoch setzen. Dann könnte man den ganzen Kleinkram direkt schon mal aussortieren und sich eher mit den größeren und teureren Sachen beschäftigen.

    1. Du gehst davon aus dass jeder Fall von irgendeinem Beamten bearbeitet wird. Es steht auch nicht an jeder Ecke ein Polizist der prüft ob die Geschwindigkeitsbegrenzung einhälst. Es gibt jetzt erstmal Vorschriften, du hast diese Steuer zu entrichten. Wenn du das nicht machst, begehst du eine Straftat. Ob und wie die dann verfolgt wird, wird sich zeigen.

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