Lidl vs Verbraucherschutz: Angebotspreise sollen korrekt angegeben werden

Außergerichtliche Einigung mit dem Discounter erfolgt

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Der große deutsche Lebensmittel-Discounter Lidl hat sich mit der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg außergerichtlich geeinigt und damit einen Prozess umgangen. In der Klage der Verbraucherzentrale ging es um intransparente Werbung in den Prospekten des Lebensmittelhändlers: Lidl habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

Wie unter anderem der SWR unter Berufung auf die dpa berichtet, solle man beim Einkaufen Vorteile bekommen, wenn die Lidl Plus-App (App Store-Link) genutzt werde, „seien es günstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis“. In der Werbung werde dies allerdings nicht deutlich, was die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Werbung für Lammlachse zeigte.


„Der groß angegebene Preis habe demnach nur für Nutzer der App gegolten, was Nichtnutzer zahlen müssen, habe nur klein und durchgestrichen daneben gestanden. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz, kritisierte die Verbraucherzentrale.“

Der Beschluss der Verbraucherzentrale Heilbronn kann in einem PDF nachgelesen werden. Lidl verpflichtet sich durch die außergerichtliche Einigung, die Angebotsdarstellung zu verändern, ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Wochen.

‎Lidl Plus
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Ich bin seit 2011 Teil des appgefahren-Redaktionsteams und war schon immer an Innovationen im Tech-Bereich und Gadgets interessiert. Wann immer es praktisches Outdoor-Zubehör oder interessante Foto-Apps gibt, bin ich Feuer und Flamme, denn auch in meiner Freizeit bin ich gerne mit dem Rad oder der iPhone-Kamera unterwegs. Seit einiger Zeit nutze ich aktiv das Fediverse und berichte über neue Apps, Dienste und Entwicklungen.

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