Mit der Einführung von iOS 17.4 sind die Änderungen des App-Ökosystems von Apple in der Europäischen Union in Kraft getreten. Apple teilte gestern mit, dass man in letzter Minute einige Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen vorgenommen hat, nachdem man Feedback von Entwickelnden erhalten habe.
Um Apps über einen App-Marktplatz, mit einer reduzierten Gebühr an Apple oder mit einer alternativen Zahlungsoption zu vertreiben, müssen sich Entwickelnde für neue Geschäftsbedingungen entscheiden, die die Core Technology Fee und andere neue Preisvorgaben akzeptieren. Ursprünglich hatte Apple ihnen keine Möglichkeit gegeben, das neue System auszuprobieren und dann wieder auszusteigen, wenn es nicht funktioniert.
Geschäftsbedingungen nochmals geändert
Apple erklärt nun, dass Entwickelnde eine einmalige Option haben, den neuen Zusatz zu kündigen und zu Apples Standard-Geschäftsbedingungen zurückzukehren. Allerdings gibt es einen Haken: Wer zurückwechseln will, darf eine App nicht über einen alternativen App-Marktplatz vertrieben oder eine alternative Zahlungsmethode verwendet haben. Bei Apple heißt es dazu:
„Sie können diesen Nachtrag kündigen, ohne auch die Entwicklervereinbarung einmalig zu kündigen, vorausgesetzt, Sie hatten nie eine Anwendung, die ein alternativer App-Marktplatz (EU) war, die über einen alternativen App-Marktplatz (EU) vertrieben wurde, die das Linking Out verwendet oder die eine alternative Zahlungsabwicklung verwendet.“
Alternative App-Marktplätze auch ohne Zahlungssicherung
Für Entwickelnde, die sich entschieden haben, ihre Apps weiterhin über den App Store zu vertreiben und dabei die Option der Core Technology Fee (CTF) und der reduzierten Provision zu wählen, wird es eine Opt-out-Möglichkeit geben. Die CTF beträgt 0,50 Euro pro Download nach einer Million Downloads, und die Provision beträgt 13 Prozent für Kleinunternehmen und 20 Prozent für Installationen über eine Million, inklusive App Store-Zahlungsbearbeitungsgebühr.
Einzelpersonen oder Entwickerstudios, die einen alternativen App-Marktplatz einrichten wollen, können dies nun ohne einen Standby-Akkreditiv über 1.000.000 Euro tun, der die Einrichtung von Marktplätzen auf große Unternehmen beschränken würde. Entwickelnde, die seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen Mitglied des Apple-Entwicklerprogramms sind und eine App haben, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als eine Million Erstinstallationen unter iOS in der EU hatte, können einen Marktplatz ohne den Nachweis von Finanzmitteln einrichten.
Mit der Veröffentlichung von iOS 17.4 dürften bald die ersten alternativen App-Marktplätze an den Start gehen. Entwickelnden steht es nun frei, die neuen Geschäftsbedingungen zu übernehmen, ihre Apps außerhalb des App Stores zu vertreiben und Zahlungen von Drittanbietern in ihren Apps zu verwenden. Die Änderungen sind auf die Europäischen Union beschränkt.